Befristeter Arbeitsvertrag

AFi

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06.06.2004
Beiträge
82
Beruf
Kinderkrankenschwester
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem...seit 4,5 Jahren bin ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber angestellt, die ersten beiden Verträge waren ohne sachlichen Grund, einmal für ein Jahr und das zweite Mal für 9 Monate befristet, danach kam zweimal (letztmals 2008) jeweils ein einjähriger Vertrag als Vertretung für Kollegin XY (die schon lange vor meiner Zeit nicht mehr da war), befristet gemäß Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Jetzt habe ich erneut einen befristeten für Kollegin AB erhalten, Dauer 2 Jahre und 5 Monate. Diese Kollegin hat noch gearbeitet als ich hier angefangen hab! Befristet ist dieser Vertrag gemäß §21 BEEG, wobei extra betont wird, dass das Arbeitsverhältnis gemäß Absatz 4 dieses Paragraphen gekündigt werden kann!
Ich krieg jetzt voll die Panik...zwar hätte ich für fast zweieinhalb Jahre Ruhe, aber, wenn ich den Paragraphen richtig verstehe, kann ich innerhalb von 3 Wochen gekündigt werden?!?!?:gruebel:
Ergänzend noch dazu...2 Kolleginnen, die etwa ein viertel Jahr länger beschäftigt sind als ich, sowie eine schwangere Kollegin, die nach mir angefangen hat, haben letztes Jahr einen unbefristeten Vertrag erhalten!!
Kann mir jemand bitte erklären, ob ich irgendwelche Handhabe habe, oder ob ich mir das wirklich alles bieten lassen muss?!?
Danke
 
Hallo,

kein Grund, in Panik zu verfallen. Aus den Angaben, die du geschildert hast, hast du die besten Möglichkeiten, dich im Falle einer Kündigung erfolgreich zu wehren. Man kann dir zwar die jetzt angebotene Stelle kündigen, aber nicht dein Beschäftigungsverhältnis insgesamt. Aus meiner Sicht war bereits die 2. Befristung ohne Sachgrund unzulässig und damit ist bereits zu dieser Zeit ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden.
Daher kannst du den jetzt angebotenen Job bedenkenlos annehmen und must erst dann reagieren, wenn man danach keine Weiterbeschäftigung anbieten will.

Gruß

medsonet.1
 
Nach §14 Abs.2 TzBfG waren die ersten beiden Befristungen schon zulässig.
Demnach darf ohne sachlichen Grund 3mal verlängert werden und das bis zu einer Gesamtdauer von 2 Jahren. Leider!
 
ich hab mir grad das TzBfg nochmal durchgelesen, das für die letzten 4 Verträge gültig war...versteh ich das richtig in Absatz 2 Satz 2, dass im anschluss an einen Vertrag OHNE sachlichen Grund ein Vertrag MIT sachlichem Grund nicht zulässig ist????
 
ich hab mir grad das TzBfg nochmal durchgelesen, das für die letzten 4 Verträge gültig war...versteh ich das richtig in Absatz 2 Satz 2, dass im anschluss an einen Vertrag OHNE sachlichen Grund ein Vertrag MIT sachlichem Grund nicht zulässig ist????

Ich gehe mal von aus, dass Du §14 meinst, oder?
§14 Abs.2 Satz 2
Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Das bezieht sich nicht darauf wenn Dein Vertrag verlängert wurde. Sonst wäre Satz 1 (Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig.) ja überflüssig.
Da geht es darum, Du hast bei Deinem AG schon mal gearbeitet, bist gewechselt und kommt nun wieder zurück. Dann darf der Dich nicht mehr ohne sachlichen Grund befristet einstellen.
 
Hallo,

prüfe bitte mal deinen 2. Arbeitsvertrag "ohne sachliche Begründung":

- wenn es nur eine "Verlängerung" war, hat Joerg recht, dann war es rechtens.

- wenn ein neuer Arbeitsvertrag vereinbart wurde, oder außer der Verlängerung wurde irgendwas geändert (Abteilung, Tätigkeit, Arbeitszeit,..), dann ist es ein "unzulässiger" Folgevertrag mit der Rechtsfolge, daß ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden ist.

Gruß

medsonet.1
 
Hallo,

prüfe bitte mal deinen 2. Arbeitsvertrag "ohne sachliche Begründung":

- wenn es nur eine "Verlängerung" war, hat Joerg recht, dann war es rechtens.

- wenn ein neuer Arbeitsvertrag vereinbart wurde, oder außer der Verlängerung wurde irgendwas geändert (Abteilung, Tätigkeit, Arbeitszeit,..), dann ist es ein "unzulässiger" Folgevertrag mit der Rechtsfolge, daß ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden ist.

Gruß

medsonet.1

Nenedu, is alles rechtens, leider.

Aber jetzt hab ich noch ne Frage
gemäß §21 BEEG, wenn ich den Paragraphen richtig verstehe, kann ich innerhalb von 3 Wochen gekündigt werden?!?!?:gruebel:
hab ich das wenigstens richtig verstanden, oder hab ich da auch eine Blockade drin, wie beim §14...das hab ich nämlich inzwischen gerafft, dass ich Satz 1 mit Absatz 1 verwechselt hab :knockin:

Danke
 
Nenedu, is alles rechtens, leider.

Aber jetzt hab ich noch ne Frage
gemäß §21 BEEG, wenn ich den Paragraphen richtig verstehe, kann ich innerhalb von 3 Wochen gekündigt werden?!?!?:gruebel:
hab ich das wenigstens richtig verstanden, oder hab ich da auch eine Blockade drin, wie beim §14...das hab ich nämlich inzwischen gerafft, dass ich Satz 1 mit Absatz 1 verwechselt hab :knockin:

Danke

Hallo,

wenn die Kollegin, für die du wegen Elternzeit befristet eingestellt wirst, ihre Elternzeit vorzeitig abbricht, kann der Arbeitgeber deinen Arbeitsvertrag auch vorzeitig (Frist 3 Wochen) kündigen.

Gruß

medsonet.1
 

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