DRK: 1 Jahr Probezeit oder befristeter Arbeitsvertrag?

ficus19981

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Lübeck
Hallo,

ich bin ganz neu hier und hab auch gleich mal ne wichtige Frage:

Ich habe mich in Lübeck im neugebauten Geriatriezentrum beworben und war auch einige Tage dort beim Vorstellungsgespräch.

DOrt wurde mir dann mitgeteilt, dass 1Jahr Probezeit bestehen würde, weil ich ja erst in die Schwesternschaft eintreten muss. Nach diesem Jahr aber mein Arbeitsvertrag aber in einen unbefristeten Vertrag übergehen.
Ich versteh es einfach nicht. Das wurde mir beim Vorstellungsgespräch mündlich mitgeteilt. Ich habe dann gestern meinen Arbeitsvertrag erhalten, naja eher eine Mitgliederordnung der Schwesternschaft und da find ich meine Fragen nicht mit beantwortet und kann auch nicht nachlesen, was mir halt im Vorstellungsgespräch erzählt wurde:

1Jahr Probezeit ist ganz schön lange, d.h. ich könnte 1Jahr lang immer innerhalb von 2Wochen gekündigt werden? Oder ist es ein befristeter Arbeitsvertrag für 1Jahr? :weissnix:

Kennt sich hier jemand aus damit? Ich weiß jetzt nicht, ob ich dort arbeiten soll oder nicht?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die Schwesternschaft unterliegt dem Vereinsrecht und nicht dem Arbeitsrecht, somit ist eine einjährige Probezeit zulässig.
Du bist keine Arbeitnehmerin im eigentlichen Sinne, es gibt auch keinen Betriebsrat.

Liebe Grüsse
Narde
 
Hallo,

wie Narde schon richtig erwähnte, ist die Schwesternschaft des DRK kein Arbeitgeber, du bist keine Arbeitnehmerin, du erhälst keinen Arbeitsvertrag.

Dein Status ist Mitglied, alle Spielregeln, Rechte und Pflichten, werden nach der dort gültigen Satzung definiert.

Dies gilt allerdings "nur" im arbeitsrechtlichen Sinne, du bist selbstverständlich wie ein Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungspflichtig und bei deiner Vergütung lehnt sich die Schwesterschaft an bestehende Tarifregelungen an.

Gruß

medsonet.1
 
Eine Probezeit von 1 Jahr ist nicht zulässig! Die Probezeit darf maximal 6 Monate betragen! Auch das gesamte DRK unterliegt dem Gesetz und kann sich nicht darüber hinwegsetzen. Hast du Arbeitsrechtsschutz? Dann kannst du beim Rechtsanwalt für Arbeitsrecht ein Beratungsgespräch machen. Oder du trittst in die Gewerkschaft Verdi ein. Monatlicher Beitrag war glaub ich 1 % vom Brutto. Dort kannst du dich dann auch informieren.
§ 622 BGB Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
Arbeitsrecht - Probezeit

Hier gibts schon einen Beitrag darüber. Musst du mal durchgucken.

LG twingi (Bin zwar keine Krankenschwester, aber auch beim DRK:motzen:).
 
Twingi, es gibt einen Unterschied zwischen einem ordentlichen Mitglied der Schwesternschaft und einem normalen Angestellten des DRK.
Deine Hinweise gelten für "normale" Angestellte des DRK aber nicht für Schwestern in der Schwesternschaft.
Du darfst Medsonet schon glauben was er schreibt, als ehrenamtlicher Arbeitsrichter und Angestellter des DRK's und auch noch Vorsitzender einer Gewerkschaft, sowie Betriebsrat - ist er in meinen Augen mehr als komptent um das Thema zu beantworten, auch wenn du Angestellte des DRK bist, aber eben keine Krankenschwester und somit auch nicht Mitglied der Schwesternschaft.

Die Schwesternschaft bietet ihren Schwestern auch einige Vorteile, die man im Alter vermutlich zu schätzen weiss.

Liebe Grüsse
Narde
 
Eine Probezeit von 1 Jahr ist nicht zulässig! Die Probezeit darf maximal 6 Monate betragen! Auch das gesamte DRK unterliegt dem Gesetz und kann sich nicht darüber hinwegsetzen. Hast du Arbeitsrechtsschutz? Dann kannst du beim Rechtsanwalt für Arbeitsrecht ein Beratungsgespräch machen. Oder du trittst in die Gewerkschaft Verdi ein. Monatlicher Beitrag war glaub ich 1 % vom Brutto.
LG twingi (Bin zwar keine Krankenschwester, aber auch beim DRK:motzen:).

Hallo twingi,

weder Verdi noch meine Gewerkschaft werden dir in diesem Fall andere Beratungsauskünfte geben können.
Es liegt hier kein Gesetzesverstoß vor, da es "kein Arbeitsverhältnis" vorliegt!
Deshalb auch keine "Probezeit" im Sinne des BGB oder eines Tarifvertrages, deshalb z.B. auch keine Rechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz (z.B. Betriebsrat), u.s.w.
Die Schwesternschaft des DRK hat etwa einen ähnlichen Status wie die "Nonnen in den Kirchen", zum Glück müssen sie aber nicht im "Zölibat" leben.

Gruß

medsonet.1
 
Das Thema ist ja schon mehr als 2 Jahre her. Doch ich habe in Lübeck bei der Schwesternschaft ein Bewerbungsgespräch zur Kinderkrankenschwester bekommen. Nun habe ich noch nie davor mich damit beschäftigt und versuche gerade ein bisschen zu recherchieren.
Kann ich denn, nachdem ich eine Ausbildung in der Schwesternschaft absolviert habe, auch in "normalen" Krankenhäusern später arbeiten. Oder bin ich später dann irgendwie eingeschränkt?
Könnt ihr mir helfen? Ich bin echt etwas ratlos!

Vielen Dank,
rote7
 
Du kannst nach bestandenem Examen genauso uneingeschränkt arbeiten wie alle die sonstwo ihre Ausbildung gemacht haben. Ich habe meine Ausbildung auch über eine Schwesternschaft gemacht und dann auch noch 10 Jahre für diese gearbeitet, und ich kann mittlerweile sagen, dass es nicht der schlechteste Arbeitgeber ist.
 

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