Ausbildung nicht antreten und nun die Kosten für die Betriebliche Erstuntersuchung zahlen?

elli601

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hej,
erst ma ein paar fakten :
habe mich bei zwei unternehmen (a+b) beworben für die ausbildung zur guk im september 09. Von unternehmen a (mein traumarbeitsplatz) habe ich zunächst eine absage bekommen.
Unternehmen b hat mir eine zusage geschickt anfang april. daraufhin habe i so einen zettel unterschrieben das ich mich nicht weiter bewerbe und die ausbildung antrete. diesen zettel habe ich prüfen lassen und man sagte mir das er keine rechtl grundlage hat....
also bin ich zur betriebsärztlichen erstuntersuchung bei unternhemen b, habe aber noch keinen ausbildungsvertrag unterschrieben....
das war ende april, kurze zeit später, anfang mai, bekam ich dann einen anruf von unternehmen a das ich dort doch anfangen könnte weil da jemand abgesprungen ist.war dann dort zum vortsellungsgespärch.
habe in dieser zeit aber immer noch keinen ausbildungsvertrag von unternehmen b bekommen......
erhielt dann die zusage von unternhemen a und einige tage später dann auch den ausbildungsvertrag von unternhemen b.....
ich kann nun also doch bei unternhemen a meine ausbildung beginnen und habe den vertrag auch schon unterschrieben.
für unternehmen b habe ich eine schriftliche absage der ausbildung geschrieben und die unterlagen zurückgesendet und darum gebeten mir meine lohnsteuerkarte, die ich schon hinschicken musste zurückzusenden.
dann erhielt ich einen brief von unternehmen b und soll jetzt die kosten für die erstuntersuchung zahlen.
Meine unterlagen haben sie mir nicht mitgeschickt.

meine frage an euch ist nun ob das ok ist dass ich die untersuchung zahlen soll und wie ihr diese geschichte bewertet???

liebe grüße elli
 
Du hast eine Leistung in Anspruch genommen und Kosten verursacht.

Elisabeth
 
Hallo,

grundsätzlich hat ein Arbeitgeber die Kosten für eine "Einstellungsuntersuchung" zu bezahlen, die dürfen nicht auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden.

Wenn du in deinem Fall bei Unternehmen b keinen Ausbildungsvertrag unterschrieben hast, kann dir dieses Unternehmen auch keine Kosten für "Schadenersatz" aufbürden.
Zur Rückgabe der Lohnsteuerkarte sind sie sowieso gesetzlich verpflichtet.

Wenn dieses Unternehmen versucht, diese Kosten gerichtlich einzufordern, auf alle Fälle Gewerkschaft oder Rechtsanwalt einschalten.

Gruß

medsonet.1
 
Hast recht. In einem Staat, in dem "Geiz geil ist" und in dem die Vollkaskomentalität jeden Winkel erreicht hat, sollte man Anwälte ... besser noch Gewerkschaften bemühen um die eigenen Schulden tilgen zu lassen.

Elisabeth (die sich die Ironie nicht verkneifen kann)
 
Wenn du in deinem Fall bei Unternehmen b keinen Ausbildungsvertrag unterschrieben hast, kann dir dieses Unternehmen auch keine Kosten für "Schadenersatz" aufbürden.
Zur Rückgabe der Lohnsteuerkarte sind sie sowieso gesetzlich verpflichtet.


Ähm ich hätte eher gedacht hätte sie bei KH B unterschrieben wären die kosten für die Erstuntersuchung eben Pech fürs KH gewesen.
Da sie nicht unterschrieben hat, hat sie in meinen Augen unnötige Kosten verursacht die jede andere Firma auch auf seinen abgesprungenen Bewerben hätte abwälzen können.
Zum Thema Gewerkschaft bzw RA, kommt auf die Kosten an. Wenn sie nicht einen überhöhten Satz fordern für diese Untersuchung würde ich zahlen und gut ist. Am Ende kostet der Rechtsstreit mehr als die Kosten dieser Erstzuntersuchung.:eek1:
 
Ich glaube ihr verkennt da was: Der Arbeitgeber B hat die Kosten zu tragen - sein Risiko, dass der zukünftige Azubi doch nicht die Ausbildung antritt. Auch der Zettel "Ich bewerbe mich nicht weiter inkl. Übernahme der Kosten" hat, wie mesonet schon gesagt hat, keine rechtliche Relevanz. Muss jeder Azubi der in der Probezeit die Ausbildung abbricht die Kosten für diese Untersuchung - ggf. noch mit Verwaltungsgebühr der Personalabteilung bezahlen?? Nein. Und bei dem Abbruch der Ausbildung innerhalb der Probezeit besteht schon ein Vertrag - aber der lag in diesem Fall ja noch gar nicht vor. Ergo: Risiko des Unternehmens B.

@elli: Schreib denen einen netten Brief, dass Du keine rechtliche Grundlage für die Erhebung der Kosten siehst & Du deshalb nicht gewillt bist zu zahlen. Zudem hättest Du, wie schon im Schreiben vom XX. Juni gerne deine Unterlagen inkl. Lohnsteuerkarte zurück. Falls KH B das nicht akzeptieren will: Geh zum Anwalt.
 
Ähm ich hätte eher gedacht hätte sie bei KH B unterschrieben wären die kosten für die Erstuntersuchung eben Pech fürs KH gewesen.
Da sie nicht unterschrieben hat, hat sie in meinen Augen unnötige Kosten verursacht die jede andere Firma auch auf seinen abgesprungenen Bewerben hätte abwälzen können.
Zum Thema Gewerkschaft bzw RA, kommt auf die Kosten an. Wenn sie nicht einen überhöhten Satz fordern für diese Untersuchung würde ich zahlen und gut ist. Am Ende kostet der Rechtsstreit mehr als die Kosten dieser Erstzuntersuchung.:eek1:

Hallo,

zwei kurze Anmerkungen zu deinem Statement:

1.) Mitglieder einer Gewerkschaft werden grundsätzlich kostenlos vertreten, sie haben einen kostenfreien Arbeitsrechtsschutz!

2.) Ein Arbeitgeber kann nur dann Kosten auf einen Bewerber abwälzen, wenn ein Arbeitsvertrag unterschrieben wurde und dieser nicht angetreten wird.

Gruß

medsonet.1
 

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