- Registriert
- 29.06.2009
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hej,
erst ma ein paar fakten :
habe mich bei zwei unternehmen (a+b) beworben für die ausbildung zur guk im september 09. Von unternehmen a (mein traumarbeitsplatz) habe ich zunächst eine absage bekommen.
Unternehmen b hat mir eine zusage geschickt anfang april. daraufhin habe i so einen zettel unterschrieben das ich mich nicht weiter bewerbe und die ausbildung antrete. diesen zettel habe ich prüfen lassen und man sagte mir das er keine rechtl grundlage hat....
also bin ich zur betriebsärztlichen erstuntersuchung bei unternhemen b, habe aber noch keinen ausbildungsvertrag unterschrieben....
das war ende april, kurze zeit später, anfang mai, bekam ich dann einen anruf von unternehmen a das ich dort doch anfangen könnte weil da jemand abgesprungen ist.war dann dort zum vortsellungsgespärch.
habe in dieser zeit aber immer noch keinen ausbildungsvertrag von unternehmen b bekommen......
erhielt dann die zusage von unternhemen a und einige tage später dann auch den ausbildungsvertrag von unternhemen b.....
ich kann nun also doch bei unternhemen a meine ausbildung beginnen und habe den vertrag auch schon unterschrieben.
für unternehmen b habe ich eine schriftliche absage der ausbildung geschrieben und die unterlagen zurückgesendet und darum gebeten mir meine lohnsteuerkarte, die ich schon hinschicken musste zurückzusenden.
dann erhielt ich einen brief von unternehmen b und soll jetzt die kosten für die erstuntersuchung zahlen.
Meine unterlagen haben sie mir nicht mitgeschickt.
meine frage an euch ist nun ob das ok ist dass ich die untersuchung zahlen soll und wie ihr diese geschichte bewertet???
liebe grüße elli
erst ma ein paar fakten :
habe mich bei zwei unternehmen (a+b) beworben für die ausbildung zur guk im september 09. Von unternehmen a (mein traumarbeitsplatz) habe ich zunächst eine absage bekommen.
Unternehmen b hat mir eine zusage geschickt anfang april. daraufhin habe i so einen zettel unterschrieben das ich mich nicht weiter bewerbe und die ausbildung antrete. diesen zettel habe ich prüfen lassen und man sagte mir das er keine rechtl grundlage hat....
also bin ich zur betriebsärztlichen erstuntersuchung bei unternhemen b, habe aber noch keinen ausbildungsvertrag unterschrieben....
das war ende april, kurze zeit später, anfang mai, bekam ich dann einen anruf von unternehmen a das ich dort doch anfangen könnte weil da jemand abgesprungen ist.war dann dort zum vortsellungsgespärch.
habe in dieser zeit aber immer noch keinen ausbildungsvertrag von unternehmen b bekommen......
erhielt dann die zusage von unternhemen a und einige tage später dann auch den ausbildungsvertrag von unternhemen b.....
ich kann nun also doch bei unternhemen a meine ausbildung beginnen und habe den vertrag auch schon unterschrieben.
für unternehmen b habe ich eine schriftliche absage der ausbildung geschrieben und die unterlagen zurückgesendet und darum gebeten mir meine lohnsteuerkarte, die ich schon hinschicken musste zurückzusenden.
dann erhielt ich einen brief von unternehmen b und soll jetzt die kosten für die erstuntersuchung zahlen.
Meine unterlagen haben sie mir nicht mitgeschickt.
meine frage an euch ist nun ob das ok ist dass ich die untersuchung zahlen soll und wie ihr diese geschichte bewertet???
liebe grüße elli