Krankenpflegerprüfung schriftlich nicht bestanden - Ausbildung zu Ende - wie weiter?

  • Ersteller Ersteller Mephistopheles
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Wo steht denn überhaupt, dass man eine Ausbildung nach nicht bestandener Prüfung nicht wiederholen können soll??

MWn kannst du natürlich überall neu starten. Nur halt: NEU!

Das ist NICHT richtig.

Das einzige Bundesland in dem eine erneute Ausbildung in der Gesundheits- & Krankenpflege definitiv NICHT möglich ist, ist Bayern.

(Hinzu kommt, dass man überhaupt erst einmal eine Schule finden muss, die jemand zur zweiten GuK-Ausbildung aufnimmt - schwierig, aber durchaus möglich.)
 
@meth:
Problem bei allen Süchten ist, das meistens was weitaus gravierenderes dahinter steckt. Kurz: da gibt es eine Ursache dahinter. Und solange man die nicht bekämpft bzw. in Griff bekommt, ist auch die Sucht nicht wirklich in den Griff zu bekommen.

Hat er die Sucht bereits vor Ausbildungsbeginn gehabt, oder entstand sie während der Ausbildung? Wohl eher letzteres, wenn er sein Abi ohne Probleme geschafft hat?

Der Pflegeberuf ist stressig und sehr fordernd. Für Personen mit labiler Psyche nicht der geeigneste Beruf.

Klar braucht er eine Ausbildung, einen Beruf, etwas zum Leben. Ich frage mich daher ob es nicht sinnvoll wäre, die Therapie erstmal abzuwarten und zu schauen, was die Therapeuten ihm raten.

Vielen Dank für deinen Post, du stellst die richtigen Fragen. Auf eine möchte ich eingehen: "Für Personen mit labiler Psyche nicht der geeigneste Beruf."

Ja, es gibt Muster, aber am Ende ist doch jeder Mensch ein wenig anders. Im konkreten Fall ist es so, dass die theoretischen Leistungen in der Ausbildung schwach waren. Es ging immer gerade so irgendwie ... leider nur bis kurz vor Schluss, aber das Problem ist ja nun erkannt.
In der Praxis war er erstaunlich anders. Ihm wurde u.a. Stressresistenz auch im schwierigen Situationen bescheinigt, ein guter Umgang mit Patienten, Aufmerksamkeit, Zuverlässigkeit, etc. - das sieht nicht nach einer insgesamt labilen Persönlichkeit aus. Dazu kommt: kein Alkohol, kein Nikotin, keine wilden Partynächte, aber leider Nächte am PC. Und ja, er mag die Praxis. Er war nur leider nicht mehr lernfähig.
Deshalb hoffe ich so sehr, dass man ihm nach einer Therapie noch eine Chance gibt. Denn ich bin mir sicher: Wenn er wieder in der Lage ist, zu lernen, sieht das alles ganz anders aus.
 
Das ist NICHT richtig.

Das einzige Bundesland in dem eine erneute Ausbildung in der Gesundheits- & Krankenpflege definitiv NICHT möglich ist, ist Bayern.

(Hinzu kommt, dass man überhaupt erst einmal eine Schule finden muss, die jemand zur zweiten GuK-Ausbildung aufnimmt - schwierig, aber durchaus möglich.)
Meine Frage war, WO das steht, nicht was du meinst.

Ich habe mir aber selbst die Mühe gemacht und in der Schulordnung nachgelesen, dort ist dies erstmal ein Nichtaufnahmegrund, ist aber "nicht definitiv" ausgeschlossen, sondern lässt grundsätzlich (egal welcher Grund vorliegt) Ausnahmeregelungen zu.

Mit Zustimmung der Regierung können Bewerber ausnahmsweise zugelassen werden, wenn die festgestellten Tatsachen zwar zum Zeitpunkt der Entscheidung die Versagung der Erlaubnis rechtfertigen würden, das Hindernis für die Zukunft jedoch behebbar erscheint und es unverhältnismäßig wäre, seinetwegen die Ausbildung zu verhindern.



Und ja, schwierig ist es allemal, ob Bayern oder Schleswig Holstein...
 
Wo finde ich die Schulordnung, damit ich das mal rausziehen kann? Ich selbst (der Themenstarter) bin ja nicht "vom Fach".
 
nein Maniac, es gibt auch noch andere Bundesländer, die diesen Passus in ihrer BFSO haben.

@Mephistopheles:
Bürgerservice BAYERN-RECHT Online - Dokument: BFSO Pflege | Landesnorm Bayern | Schulordnung für die Berufsfachschulen für Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Altenpflege, Krankenpflegehilfe, Altenpflegehilfe und Hebammen (Berufsfachschulordnung Pfle

Aber mach dir keine, bzw. dein Bekannter, keinen all zu großen Hoffnungen.

Du/Er hast drei Hürden oder sogar vier Hürden zu überwinden:
  • Schulaufsichtsbehörde - Ausnahmegenehmigung
  • Schule - eine finden, die einen aufnimmt, die sind autonom
  • Nachweisführung einer erfolgreichen Therapie
  • Zeitfaktor - Dauer der Therapie, möglicher Wiedereinstiegstermin -

Wenn bis dahin 1,5 bis 2 Jahre vergangen sind, was rechnerisch durchaus hin kommt, dann heißt es wahrscheinlich, wenn die Regierung zustimmt, von vorne.

Die Noten wie ich verstanden habe waren ja eher schlecht, also warum sollte eine Schule einer Verkürzung zustimmen. Anhand der Noten scheints theoretisch ziemlich weit zu fehlen.

Nach Sucht und Therapie, den Stress einer Verkürzung, kann mir nicht vorstellen, dass sich da eine Schule drauf einlässt.

Aber - Versuch macht kluch - aber mit vielen Absagen rechnen.
 
nein Maniac, es gibt auch noch andere Bundesländer, die diesen Passus in ihrer BFSO haben.
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Ja, es gibt also noch andere Bundesländer wo es nicht definitiv ausgeschlossen ist, die Ausbildung neu zu beginnen.

Aber hilf doch mephisto und such ihm die genauen Daten konkret zu BaWü raus und nicht ein Beispiel wo Bayern, wo alles noch 3x vertrackter ist...
 
Ja, es gibt also noch andere Bundesländer wo es nicht definitiv ausgeschlossen ist, die Ausbildung neu zu beginnen.

Aber hilf doch mephisto und such ihm die genauen Daten konkret zu BaWü raus und nicht ein Beispiel wo Bayern, wo alles noch 3x vertrackter ist...

Als Quelle kann ich nix aus dem Internet angeben.

Ich stand' in BaWü einst vor genau dem gleichen Problem - GuK-Ausbildung nochmals möglich, ja o. nein?!

Und ja, es ist möglich. Man muss da auch nix beantragen. (Quelle ist übrigens Herr XYZ aus dem RP in S, Frau ZYX aus dem RP KA, etc.)
 
@maniac:
ich denke es sollte jedem möglich sein über google die BFSO des jeweiligen Bundeslandes zu finden, sollte es keine geben, dann beim RP anzurufen.
 
Als Quelle kann ich nix aus dem Internet angeben.

Ich stand' in BaWü einst vor genau dem gleichen Problem - GuK-Ausbildung nochmals möglich, ja o. nein?!

Und ja, es ist möglich. Man muss da auch nix beantragen. (Quelle ist übrigens Herr XYZ aus dem RP in S, Frau ZYX aus dem RP KA, etc.)

@HellBunny: Wie lange ist das her? Und wie schwer war es, eine Schule zu finden, die dich dann noch einmal genommen hat?

Stand heute ist der, um den es hier geht, gar nicht lernfähig. Der muss erst seine Computerspielesucht überwinden. Erst dann kann man was Neues beginnen. Aber schön, dass man mal von einem hört, der Erfolg hatte!
 
Weil das evtl. auch für andere mal wichtig sein könnte, hier der aktuelle Stand der Dinge in dem konkreten Fall:

Das RP hat nach Darstellung der Fakten die Prüfungsunfähigkeit zum Zeitpunkt der Wiederholungsprüfung anerkannt. Damit war der Weg frei für eine erneute Wiederholung des 2x nicht bestandenen Prüfungsteiles. Nach Therapie (wg. Computerspielesucht, siehe oben) gab es in dem konkreten Fall die Möglichkeit, die Prüfung doch noch einmal zu wiederholen.

Ergebnis: Bestanden!

Der junge Mann arbeitet mittlerweile als Gesundheits- und Krankenpfleger. Geht doch! Das war nur möglich, weil die verantwortlichen Personen die Situation erkannt haben und hier eine erneute Chance gegeben haben. Dafür meinen größten Respekt! Die Überwindung der Computersucht wäre ohne diese Perspektive auch deutlich schwieriger, wenn nicht unmöglich gewesen. Wir sind sehr froh, dass das alles nun positiv gelaufen ist.
 
Also es geht nicht um mich, ich schreibe hier nur ... Der Betroffene war/ist suchtkrank (Computerspiele), das bedeutet auch: gestörte Eigenwahrnehmung. Natürlich sagt der, dass er sich vorbereitet hat und klar behauptet er, es ist alles i.O., wenn er gefragt wird, ob er zur Prüfung bereit ist. Nur sind solche Aussagen in dem Zustand wohl irrelevant. Würde bei einem Alkoholkranken vermutl. ähnlich funktionieren...

Ein psychiatrisches Attest auf "Unzurechnungsfähigkeit" (mal Salopp ausgedrückt) hätte im worst-case die Konsequenz, dass trotz Erklärung der Nichtigkeit des 2. Prüfungsantrittes und das Wiederholen der Prüfung die Erlaubnis zur Berufsausübung nicht erteilt wird....
Bedeutet: Examen bestanden, aber keine Chance als GuKP zu arbeiten. Das Pflegegesetz schreibt auch die gesundheitliche Eignung für diesen Beruf vor...die Berufserlaubnis kann auch im Nachhinein wieder entzogen werden!
 

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