Schriftlich durchgefallen = 1-Jahres-Examen?

Persephonee

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05.10.2011
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Hallo,

habe von 2000 bis 2003 meine Ausbildung zur Krankenschwester gemacht bin allerdings auch in der schriftlichen Nachprüfung durchgefallen. Mündlich und Praktisch habe ich allerdings bestanden... ein Bekannter meinte das ich jetzt das 1 jährige Examen habe. Ist das so richtig?

Habe von der Schule keine derartige bescheinigung bekommen... falls das stimmt wo kann ich diese beantragen?

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Danke im vorraus

Yvonne
 
Es stimmt leider nicht.
 
Automatisch bekommst du das nicht, kannst aber mal bei deinem Gesundheitsamt nachfragen, ob du die Prüfung zur Einjährigen nachholen kannst.

lg
 
In einigen Bundesländern kannst Du die KPH-Prüfung bei einer abgebrochenen oder nicht bestandenen dreijährigen Pflegeausbildung als "Externer" ablegen. Das dürfte aber kaum Jahre nach der Ausbildung "aus dem Stand" möglich sein.
 
Ist das so richtig?

Bei uns in Sachsen muss man um den Krankenpflegehelfer zu bekommen auch wenn man die 3 Jahre Krankenpflegerausbildung gemacht hat, nochmal ein Jahr die Helferausbildung machen und auch da eine Prüfung ablegen. In manchen Bundesländern sind es sogar 2 Jahre ausbildung. Wird also nicht automatisch anerkannt!
 

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