Nicht beendete Ausbildung wieder beginnen? Möglich?

JessieM

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05.07.2014
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Hallo Leute,

Ich habe von 2009-2012 eine Ausbildung zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin absolviert. Einen von 3 Tischen der mündlichen Prüfung habe ich nicht bestanden, sowie die praktische Prüfung. Leichtsinniger Weise und auch aus privaten Grüden habe ich die Prüfung nicht noch einmal wiederholt. Danach habe ich mir eine leichtere Ausbildung ausgesucht und zwar die zur medizinischen Fachangestellten.
Nun habe ich festgestellt, dass ich mich in der Arbeit, sowie auch in der Berufsschule geistig unterfordert fühle und überdurchschnittlich gute Noten erziele. Der Beruf der Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin hat mir viel mehr Spaß bereitet und lag mir viel mehr am Herzen, als der jetzige Beruf.

Aus diesem Grund wollte ich hier nachfragen, ob jemand von Euch eine ähnliche Situation erlebt hat oder sich damit auskennt? Was wäre der beste/ geschickteste Weg, um wieder in die alte Ausbildung zurückzukehren, ohne die kompletten 3 Jahre zu wiederholen? Hilfreich wäre auch eine Adresse/Stelle, an die ich mich wenden könnte, um meine jetzige Situation zu klären.

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.

Schon mal vielen lieben Dank im Voraus.

Liebe Grüße Jessie
 
Hallo,

das ist ja eine schwierige Situation... Ich fürchte ehrlich gesagt, dass du da keine andere Chance hast, außer die Ausbildung noch einmal zu machen. Ich weiß, das willst du hier nicht lesen, aber ich denke da gibt es keine andere Möglichkeit.

Zum einen, weil du durch zwei Prüfungsteile gefallen bist. Und zum anderem, weil das ganze zu lange her ist.

Vielleicht weiß hier ja jemand noch einen guten Rat... Ich weiß nur, dass ein bei einem ähnlichen Fall so war. Und dieser Schüler sitzt jetzt bei mir im Kurs.

Vielleicht wäre zumindest eine Schule, die das Verkürzen der Ausbildung erlaubt eine Idee. Dann musst du "nur" 2,5 Jahre machen.

Klingt alles bitter, ich weiß. Aber wenn es dein Traumjob ist sind 2,5 Jahre nicht die Welt. Alles nicht so schlimm als ein Job, der dir bis zur Rente zum Hals raushängt.

LG
 
(4) Hat der Prüfling den praktischen Teil der Prüfung oder alle Teile der Prüfung zu wiederholen, so darf er
zur Wiederholungsprüfung nur zugelassen werden, wenn er an einer weiteren Ausbildung teilgenommen
hat, deren Dauer und Inhalt von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestimmt werden.
Die weitere Ausbildung darf einschließlich der für die Prüfung erforderlichen Zeit die in § 14 Abs. 2 des
Krankenpflegegesetzes festgelegte Dauer von einem Jahr nicht überschreiten. Ein Nachweis über die
weitere Ausbildung ist dem Antrag des Prüflings auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung beizufügen. Die
Wiederholungsprüfung muss spätestens zwölf Monate nach der letzten Prüfung abgeschlossen sein; Ausnahmen
kann die zuständige Behörde in begründeten Fällen zulassen.

In einem anderen Thread wurde schon mal (ergebnislos) diskutiert, ob eine Nichtbeantragung der Wiederholungsprüfung innerhalb eines Jahres auch als "Nichtantreten" gilt und du somit nicht mehr die Prüfung ablegen kannst. http://www.krankenschwester.de/forum/rund-um-abschlusspruefung-examen/36016-examen-nachholen.html

Aus welchem Bundesland bist du?
 
Genau das hatte ich auch im Kopf, nur keine Literatur dazu.

Ich fürchte auch das Zeitfenster ist der Galgen der ganzen Sache!
 
Du solltest Dich bei der zuständigen Schulaufsichtsbehörde erkundigen, ob es möglich ist, einen Teil der nicht bestandenen Ausbildung anzuerkennen.
 
Wieder beginnen - nein, die Ausbildung ist gelaufen, Prüfung nachmachen - nein.
Alle Fristen für Wiederholungsprüfung wie auch Höchstausbildungsdauer sind abgelaufen
aber
wenn du eine Schule findest, kannst du die Ausbildung nochmal von vorne beginnen.

Du kann versuchen dir einen Teil der Ausbildung anerkennen zu lassen.
Das KrPlG lässt ja zu, dass man bis zu 2/3 einer vergleichbaren Ausb. anerkennen lassen kann §6.
Die genehmigende Behörde ist immer die Schulaufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes - NIEMALS die Schule.

Hast du die Genehmigung, dann mußt du dir eine Schule die dich einstellt.

Also Antrag stellen, Jahreszeugnisse und Prüfungszeugnisse beilegen und warten was die Schulaufsichtsbehörde entscheidet.
 

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