Darum geht es nicht. Es geht um die ethischen Prinzipien. Die sind in beiden Fällen identisch.Wie würdest du entscheiden ?
Die Prinzipien Fürsorge und Nicht-Schaden können in Deinem Fall nicht gleichzeitig eingehalten werden. Die Ziele "Schmerzfreiheit" und "intakter Hautzustand" können nicht gemeinsam erfüllt werden. Wenn Du Schmerzfreiheit bevorzugst, lagerst Du nicht und der Patient bekommt einen Dekubitus. Wenn Du intakte Haut willst, musst Du ihm Schmerzen zufügen. Du musst also eine ethische Entscheidung treffen. Der Verstoß gegen die Prinzipien Fürsorge und Nicht-Schaden - der Patient bekommt einen Dekubitus - kann mit den gleichen Prinzipien rechtfertigt werden: durch die schmerzfreie Nacht wurden die Prinzipien erfüllt.
Du gewichtest - nach Deiner Beschreibung - bei Deinem palliativen Patienten im ersten Fall den Schaden durch den Dekubitus als weniger gravierend als den Gewinn durch eine schmerzfreie Nacht, mit dem Wissen, dass er nicht mehr lange zu leben haben wird. Bei Deinem kurativen Patienten gewichtest Du dagegen die unruhige Nacht als geringeres Übel, da der Dekubitus den Genesungsprozess gefährden könnte.
Nun haben wir aber noch das Prinzip der Autonomie. Der Patient hat in beiden Fällen eine informierte Entscheidung getroffen: Er zieht die ungestörte Nachtruhe vor und nimmt das Risiko eines Dekubitus in Kauf. Inwiefern ließe sich ein Verstoß gegen das Prinzip der Autonomie rechtfertigen?
(Eigentlich hat der Patient ja sogar noch eine zweite informierte Entscheidung getroffen: Die, nicht-reanimiert werden zu wollen. Gäbe es einen Rechtfertigungsgrund, in diesem Fall gegen das Prinzip der Autonomie zu verstoßen?)