Ethik und Ich- das klappt noch nicht.

Wie würdest du entscheiden ?
Darum geht es nicht. Es geht um die ethischen Prinzipien. Die sind in beiden Fällen identisch.

Die Prinzipien Fürsorge und Nicht-Schaden können in Deinem Fall nicht gleichzeitig eingehalten werden. Die Ziele "Schmerzfreiheit" und "intakter Hautzustand" können nicht gemeinsam erfüllt werden. Wenn Du Schmerzfreiheit bevorzugst, lagerst Du nicht und der Patient bekommt einen Dekubitus. Wenn Du intakte Haut willst, musst Du ihm Schmerzen zufügen. Du musst also eine ethische Entscheidung treffen. Der Verstoß gegen die Prinzipien Fürsorge und Nicht-Schaden - der Patient bekommt einen Dekubitus - kann mit den gleichen Prinzipien rechtfertigt werden: durch die schmerzfreie Nacht wurden die Prinzipien erfüllt.

Du gewichtest - nach Deiner Beschreibung - bei Deinem palliativen Patienten im ersten Fall den Schaden durch den Dekubitus als weniger gravierend als den Gewinn durch eine schmerzfreie Nacht, mit dem Wissen, dass er nicht mehr lange zu leben haben wird. Bei Deinem kurativen Patienten gewichtest Du dagegen die unruhige Nacht als geringeres Übel, da der Dekubitus den Genesungsprozess gefährden könnte.

Nun haben wir aber noch das Prinzip der Autonomie. Der Patient hat in beiden Fällen eine informierte Entscheidung getroffen: Er zieht die ungestörte Nachtruhe vor und nimmt das Risiko eines Dekubitus in Kauf. Inwiefern ließe sich ein Verstoß gegen das Prinzip der Autonomie rechtfertigen?

(Eigentlich hat der Patient ja sogar noch eine zweite informierte Entscheidung getroffen: Die, nicht-reanimiert werden zu wollen. Gäbe es einen Rechtfertigungsgrund, in diesem Fall gegen das Prinzip der Autonomie zu verstoßen?)
 
Könnte ich das denn alle so wie hier geschildert in der Prüfung sagen und bestehen?

Was wird verlangt? Sollt ihr den Fall nach den ethischen Prinzipien "auseinandernehmen", oder sollt ihr tatsächlich beschreiben, wie ihr in diesem Moment entscheiden würdet?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke beides.

Ich würde es mündlich so beschreiben:

Im Folgenden Fall stehen sich die Autonomie des Patienten sowie das Prinzip des nicht Schadens nach Childress & Beauchamp gegenüber.

Der Patient wünscht keine Lagerung, da er durch die Lagerung schmerzen bekommt, die trotz der Analgetika Therapie nicht zufriedenstellend sind. Der Patient wünscht einfach mal " eine Nacht zu schlafen, ohne dabei Schmerzen zu haben". Er ist darüber aufgeklärt, dass eine mangelnde Lagerung zu Druckstellen führen kann.


Das Prinzip des nicht Schadens: Durch die mangelnde Lagerung, ist es zu einem
Dekubitus gekommen, welcher durch eine Lagerung hätte vermieden werden können.
Jedoch ist hier die Autonomie des Patienten stärker gewichtet.
 
Ich denke, so kannst Du argumentieren.

Zusätzlich kannst Du das Prinzip von Benefizienz oder Fürsorge mit hineinnehmen und z.B. schmerzarme Alternativen zum kompletten Verzicht auf Lagerung anbieten, z.B. Mikrolagerung. Da sind die Ausmaße der Bewegung viel geringer und die Schmerzen sollten weniger stark sein.
 
Super danke, ist das denn ein gutes Thema für Ethik? Meine Kollegen nehmen alle Beispiele wie z.B Übertherapie, hinwegsetzen der Pat.Verf
 
Übertherapie, hinwegsetzen der Pat.Verf
Die beschäftigen sich ebenso mit der Abwägung zwischen Autonomie auf der einen und Fürsorge / Nicht Schaden auf der anderen Seite wie Dein Beispiel.

Ich finde es eher positiv, dass Du keine Extremsituation ausgewählt hast.
 
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