medsonet.1
Poweruser
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Heisst das nun im 1. Fall, dass ich auch aufgrund der zuvor geschilderten Situation es so hinnehmen muss dass mir die SL im Feb u März jeweils 20 Minusstunden einplante, obwohl ich seit dem halben Dezember Krank bin und der Feb-Plan erst in meinem Krak geschrieben wurde? Darf mir somit der Arbeitgeber am Ende meiner Beschäftigung bis zu 50Minusstunden vom Restlohn abziehen?
Muss ich mich trotzdem noch alle 14Tage (ich bekomme ab dem 15.März Krankengeld und den Auszahlschein) telefonisch direkt beim Arbeitgeber morgens krank melden (evtl sogar auf Station)?? Auch nach bisher fast 3 Monaten?
Ist es die Pflicht der Personalverwaltung, mir meine Monatsabrechnung im Krankheitsfall zuzusenden?
Nochmals Danke an Euch alle...................![]()
Hallo,
es ist zwar inhaltlich schon mehrfach in diesem Beitrag erwähnt worden, aber ich will dir nochmal konkret auf deine Fragen antworten:
1.) Wenn dein Arbeitsverhältnis endet, darf dir dein Arbeitgeber grundsätzlich keine "Minusstunden" vom letzten Gehalt abziehen, er hat in einem solchen Fall "Pech" gehabt, denn du schuldest ihm kein Geld, sondern allerhöchstens Arbeitsleistung (die er aber nicht mehr einfordern kann).
2.) während der Krankheit darf dich dein Arbeitgeber nicht bewusst "ins Minus" planen sondern muß dich "stundenneutral" mit der vereinbarten Wochenarbeitszeit abrechnen. Die einzige Ausnahme ist der gültige Dienstplan bei Krankheitseintritt. Hier werden die tatsächlichen Dienste gerechnet, für die du eingeplant warst. Solltet ihr längefristige Dienstplanung (über mehrere Monate) haben, endet diese "Ausnahme" automatisch nach spätestens 6 Wochen (Ende der Lohnfortzahlung). Nach dieser Zeit ist das Arbeitsverhältnis "ruhend", d.h. der Arbeitgeber dürfte dich eigentlich garnicht planen.
3.) Nach Ablauf der Lohnfortzahlung besteht "keine" Verpflichtung, sich beim Arbeitgeber tel. oder per AU weithin krank zu melden, man sollte ihn aber rechtzeitig darüber informieren, wenn man man wieder dienstfähig ist.
4.) der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, dir eine Gehaltsabrechnung zur Verfügung zu stellen. Wenn man längerfristig krank ist, sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dir diese per Post zuzusenden. Er kann grundsätzlich nicht verlangen, daß man sich diese abholt.
Gruß
medsonet.1