Aufgezwungene Minusstunden

Schade, dass sich Limone nicht noch mal gemeldet hat wegen des zutreffenden Tarifvertrages, sonst hätten wir nachschauen können, ob es dort Regelungen gibt.

Ich bin mir sicher, dass es bei "Länger-Krank" eine Vorgabe gibt, dass die Monatssollarbeitszeit bei Plus-Minus-Null liegen muss!!
Finde nur grad leider keinen Link dazu.

Hallo,

dieses Thema ist sicherlich nicht im Tarifvertrag geregelt, da dies bereits durch die gesetzlichen Bestimmungen und die Rechtsprechung eindeutig ist.
Wie du richtig sagst, muß ein krankheitsbedingter Ausfall bei Plus-Minus-Null liegen. Die einzige Ausnahme, die Auswirkungen auf das Arbeitszeitkonto haben kann, ist der gültige Dienstplan, der bei Eintritt der Krankheit besteht. Denn hier wird "krank" auf die Zeiten berechnet, an denen ich zum Dienst geplant war. Bei allen danach folgenden Dienstplänen darf ich nur noch "neutral" mit der Monatssollstundenzahl berechnet werden!

Gruß

medsonet.1
 
Bei allen danach folgenden Dienstplänen darf ich nur noch "neutral" mit der Monatssollstundenzahl berechnet werden!

Bleibt nun die Frage: Dann müsste nun die SL immer, wenn jemand krank ist und der DP gerade geschrieben wird, den Kollegen mit Plus-Minus-Null planen? :fidee:
Ab wann ist von AG-Seite davon auszugehen, dass die Krankheit länger dauern wird?

Da man ja nicht zu einer Auskunft verpflichtet ist, bzw. es selbst oft gar nicht weiß, wie langwierig sich die eine oder andere Krankheit gestalten wird, ist die Krankheit/Gesundheit und somit der DP schlecht im Voraus planbar...
 
Z.B. in den Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie - AVR DW EKD steht dieses:



III. ARBEITSZEIT § 9b Arbeitszeitkonten
§ 9 Arbeitszeit

(10) Während eines Zeitausgleichs verringert sich das Arbeitszeitkonto um die Arbeitsstunden, die die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter ohne den Zeitausgleich während dieses Zeitraumes dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich geleistet hätte, in Ermangelung einer solchen Festlegung um ein Fünftel der arbeitsvertraglich vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit pro Ausgleichstag.
Eine Arbeitsunfähigkeit während eines Zeitausgleichs mindert das Jahresarbeitszeitkonto nur in der ersten Woche eines von der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter in Anspruch genommenen Zeitausgleichs. Ab der zweiten Woche eines Zeitausgleichs gelten die für den Krankheitsfall während des Urlaubs geltenden Bestimmungen entsprechend (§ 28 Abs. 9).


Gilt das nur für den Zeitausgleich? Gibt es solche Regelung auch für krank in der normalen Arbeitszeit? Und was heißt: während eines Zeitausgleichs?
Wir haben auch ein Arbeitszeitkonto, aber an welchen Tagen bzw. Stunden verrichte ich meine normale Arbeitszeit, wann baue ich Plusstunden ab? Das steht doch nirgendwo. Also kann der AG immer behaupten, ich würde, wenn ich krank bin, nicht Zeitausgleich haben, sondern normalen Dienst... :fidee:
 
Hallo,

diese Bestimmung gilt tatsächlich nur für den Fall des Zeitausgleiches (für alle Laien: überstundenfrei).

In diesem Tarifvertrag ist das Thema "Arbeitszeitkonto" und Spielregeln dazu ausführlich geregelt worden. Nach diesem Tarifvertrag ist es möglich, auch mehrere Wochen am Stück frei zu machen, deshalb eine Regelung für den Fall, wenn ich in dieser Zeit krank werde.

In den meisten anderen Tarifverträgen wird nur die Möglichkeit des Arbeitszeitkontos eingeräumt, die dazugehörigen Spielregeln werden zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbart.
Wenn man natürlich keinen Betriebsrat hat --> PECH GEHABT!

Gruß

medsonet.1
 
Wo wir schon beim Thema sind. kann ein BR einen solchen Beschluss während der Tariflaufzeit außer Kraft setzen gegen den Willen des Geldgebers, sprich: die Abschaffung eines Arbeitszeitkontos verlangen.

Elisabeth
 
Wo wir schon beim Thema sind. kann ein BR einen solchen Beschluss während der Tariflaufzeit außer Kraft setzen gegen den Willen des Geldgebers, sprich: die Abschaffung eines Arbeitszeitkontos verlangen.

Elisabeth

Hallo,

ein Tarifvertrag regelt grundsätzlich "Mindestarbeitsbedingungen" . Ein Betriebsrat kann in allen Fragen, die in seine Zuständigkeit fallen, jederzeit mit dem Arbeitgeber "bessere" Bedingungen im Rahmen einer Betriebsvereinbarung vereinbaren. Wenn natürlich der AG kein Interesse an dieser Änderung hat und auf die tarifvertragliche Regelung pocht, sind die Chancen relativ gering, hier etwas zu ändern, denn erzwingen kann der Betriebsrat es nicht (außer, er greift in die "Trickkiste").

Gruß

medsonet.1
 
Wenn natürlich der AG kein Interesse an dieser Änderung hat und auf die tarifvertragliche Regelung pocht, sind die Chancen relativ gering, hier etwas zu ändern, ...

Du scheinst meinen AG zu kennen. Aber Tarif läuft nächstes Jahr aus. Muss man nur nich den BR austauschen damit es keine Probs gibt für den AG. Ich befürchte, dass dies nicht schwer sein wird. Zu gering ist das Interesse der MA (mich bis vor kurzem eingeschlossen) an der BR-Arbeit. Ich denke, dass liegt z.T auch an der geringen Präsenz vor Ort.

Elisabeth
 
Ein Arbeitszeitkonto kann ja nur durch Betriebsvereinbarung vorhanden sein, und wenn eine solche Mobilzeitvereinbarung abgeschlossen wurde (zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber), dann kann diese selbstverständlich innerhalb gewisser Kündigungsfristen, die in der Vereinbarung aufgenommen sind, gekündigt werden. Man muß als Betreibsrat schon sehr dumm sein, wenn man unkündbare Vereinbarungen abschließt. Das ist aber eine kollektivrechtliche Angelegenheit.
Der einzelne Mitarbeiter fällt dann auch unter diese Vereinbarung. Bei Krankheit heißt das aber nicht, dass man als Dienstgeber das Arbeitskonto nach Vergnügen ausnutzen kann. Plus- und Minusstunden können nur anfallen, wenn jemand im Dienst ist. Während der Krankheitsphase darf niemand bewußt ins Minus geplant werden. Wie Medsonet sagte, bleiben die Dienste im momentan ausgehängten Dienstplan so bestehen, wenn da Minusstunden angeordnet sind, dann hat der Mitarbeiter tatsächlich Pech.
Aber wenn ein neuer Plan erstellt wird und der Arbeitgeber weiß, dass der Mitarbeiter zur Zeit krank ist, dann hat er die reguläre Wochenarbeitszeit zu verrechnen und darf selbstverständlich nicht ins Minus planen!
 
Vielen Dank für die mittlerweile netten Beiträge in meinem Thread! Ich unterliege dem Tarifvertrag AVR.
Wie schon von Euch geschrieben, ist es tatsächlich auch jedesmal eine Belastung auf Station anzurufen und sich Krnak zu melden. Auch habe ich persönlich mit meiner SL wegen der mittlerweile im Feb + März bis jetzt angelasteten insges. 40 Minusstunden. Sie sagt, as wäre legitim - meine Sollarbeitszeit käme auf über 170Std und die könne sie aufgrund des Arbeitsaufkommens auf Station nicht voll einplanen......... Fertig aus!! Dass dies am Telefon eine uneinsichtige, unnötige, unangenehme Diskussion wurde, brauche ich wohl nicht zu erwähnen..... Ausserdem bekomme ich weder genaue Auskunft über meinen Dienstplan (weil wohl damit gerechnet wird, dass ich eh nicht mehr komme), noch bekomme ich meine Lohnabrechnungen zugesendet.......
Die Kollegen halten sich raus und wollen verständlicherweise keinen Ärger - also tun diese auch nichts, damit ich an diese Dinge herankomme.
Wie gesagt - der Mitarbeitervertretung traue ich kaum ein Wort in meinem Interesse zu. Deshalb würde ich auch ungern mich an diese wenden.
Gekündigt habe ich bis dato noch nicht, da ich noch keine 100%ige neue Stelle habe und ich auch über eine Weiterbildung zum QM und Fachwirt nachgrüble, diese evtl zu absolvieren.
Man kann schon sagen, dass ich zur Zeit recht fertig bin, aufgrund dem ganzen gemache von seiten den verantworltlichen SL und PDL.
Liebe Grüsse
 
Wie schon von Euch geschrieben, ist es tatsächlich auch jedesmal eine Belastung auf Station anzurufen und sich Krnak zu melden.
Krankmeldung kann kurz und knapp erfolgen. Du teilst mit, dass du dich meldest, wenn du wieder gesund bist. Damit entfällt auch das Argument: ich kann dich planen. Krankenschein kann per Post zugeschickt werden. Gleiches machst du beim Lohnbüro.
Auch habe ich persönlich mit meiner SL wegen der mittlerweile im Feb + März bis jetzt angelasteten insges. 40 Minusstunden. Sie sagt, as wäre legitim - meine Sollarbeitszeit käme auf über 170Std und die könne sie aufgrund des Arbeitsaufkommens auf Station nicht voll einplanen......... Fertig aus!!
Keinerlei Diskussionen anfangen. Minusstunden fallen zu Lasten des AG. Du hast deine Arbeitsleistung angeboten. Wenn er sie nicht nutzt, ist das nicht dein Problem. Die Krankschreibung hat darauf keinen Einfluss.

Außerdem bekomme ich weder genaue Auskunft über meinen Dienstplan (weil wohl damit gerechnet wird, dass ich eh nicht mehr komme),
Wieso machst du dir Gedanken über deinen Dienstplan, wenn du eh krank geschrieben bist und demnächst auch nicht wieder zurück in den Dienst kannst. Mit dem ständigen Nachfragen erweckst du nur den Eindruck, dass du in absehbarer Zeit wieder da bist. Und für den fall kann sie dich eben auch in Minus planen.

noch bekomme ich meine Lohnabrechnungen zugesendet.......
Im Rahmen der Mitteilung, dass du auf unbestimmte Zeit krank geschrieben bist, bittest du um Zusendung des Lohnzettels. Du möchtest einfach nicht, dass die Station eine Endlossammlung anlegt.

Gekündigt habe ich bis dato noch nicht,
Kündigen kannst du immer noch. Bedenke, dass dein Krankengeld, welches du nach den 6 Wochen bekommst, nach deinem Gehalt berechnet wird, welches du im Monat vor der Krankschreibung bekommen hast. Krankengeldrechner findest du im Netz.

Nur die Ruhe bewahren. Es gibt immer einen Weg. Nebenbei: ein Gespräch bei einem Anwalt ist aktuell mit 226 Euro zu veranschlagen. Es sei denn, du hast eine Rechtsschutzversicherung.
Vielleicht auch ein Tipp, für alle die dies noch nicht haben, sich solch eine zuzulegen. Verdi ist da leider keine große Hilfe, da dort neuerdings versucht wird, diese Ausgabe zu umgehen. Manchmal kommt man schneller in eine solche ungewollte Situation, als einem lieb ist. Und er AG wird einen Teufel tun, dich über deine Rechte aufzuklären- im Gegenteil.

Ergo: Denke im Moment an dich und an deine Gesundheit. Nimm dir die Zeit gesund zu werden.

Elisabeth
 
Krankmeldung kann kurz und knapp erfolgen. Du teilst mit, dass du dich meldest, wenn du wieder gesund bist.

Achtung: Bei mir gibt es eine Dienstanweisung zur Art und Weise der Krankmeldung. Die von Elisabeth empfohlene Praxis würde dagegen verstoßen.

Falls es hausinterne Regeln gibt (die sich im legalen Rahmen bewegen natürlich!), kann man nicht einfach davon abweichen, ob sie einem nun angenehm sind oder nicht.

Selbstverständlich kann einiges an Kommunikation (Krankenschein, Lohnabrechung) über den Postweg erfolgen.
 
@Claudia

Darf ich mal fragen, was für Regelungen?
Ich dachte immer, ich muss mich rechtzeitig melden, mitteilen ich bin krank und ich muss auch eine ungefähre Einschätzung der Dauer angeben, insoweit mir das möglich ist (einen Tag Migräne, Grippe oder Bein gebrochen). Mehr nicht, oder?
 
Ich weiß nicht, welche Regelungen es in Deinem Haus gibt. Aber der AG darf zum Beispiel festlegen, ab dem wievielten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigt wird (das geht übrigens auch personenbezogen!), an welche Abteilung diese geschickt wird, oder wer die Krankmeldung entgegennimmt (beliebiger Kollege, Schichtleitung, Abteilungsleitung usw.). Diesen Anweisungen muss ich Folge leisten. "Ich dachte immer" zählt nicht.

Mutwillliger Stundenabbau im Krank ist eine Frechheit, dagegen würde ich auch vorgehen. Das heißt aber nicht, dass ich mich nicht an die Spielregeln halten sollte - im Gegenteil.
 
Achtung: Bei mir gibt es eine Dienstanweisung zur Art und Weise der Krankmeldung. Die von Elisabeth empfohlene Praxis würde dagegen verstoßen.

Wie jetzt: ein Langzeitkranker muss sich regelmäßig telefonisch melden? Warum? Um mitzuteilen, was eh schon auf dem Krankenschein steht, der in der Personalabteilung eingegangen ist?
Und ich denke, es ist der SL wohl mehr damit gedient ihr mitzuteilen, dass ein Zeitpunkt der Gesundung nicht abzusehen ist und man sich rechtzeitig meldet, wenn dieser Termin absehbar ist. Es geht hier ja nicht um eine Erstmeldung, sondern um eine Verlängerung mit unbestimmten Ende.

Elisabeth
 
Soviel ich weiß, dürfen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nur noch für maximal 14 Tage ausgestellt werden.

Ich fänd's ein bißchen frech, wenn ich nun alle zwei Wochen kommentarlos einen Krankenschein einschicken würde und nicht wenigstens mitteilen würde: Bis zum soundsovielten rechnet mal nicht mit mir, auch wenn ich das noch nicht schriftlich habe.

Aber darum geht's ja gar nicht. Falls es eine Dienstanweisung für "Verhalten im Krankheitsfall" gibt (und es würde mich sehr wundern, wenn mein Haus das einzige wäre, das sowas hat) kann ich mich nicht einfach darüber hinweg setzen. Ob ich die Anweisung sinnvoll finde oder nicht, ist da unerheblich.
 
Du hast noch nie mit Lagzeitkranken zu tun gehabt?

Ich habe ehedem meine ersten beiden Scheine noch persönlich abgegeben und dann nur noch den postalischen Weg genutzt. Mein AG jatte wohl bemerkt, dass mir die ständige Konfrontation mit der Situation nicht gut tut.

Ich denke, bei Limone handelt es sich nicht um einen Husten, Schnupfen oder anderen Unpässlichkeiten.

Es soll tatsächlich Erkrankungen geben, die es einem unmöglich machen einen engen Kontakt zum AG zu halten. Bei meiner ersten große OP wusste ich nicht, wie lange ich im KH und wie lange ich hinterher krank geschrieben sein werde. Ich bekam damals wie aktuell zu hören: melde dich wieder, wenn es dir besser geht. Sollte mein AG tatsächlich über mehr Empathie verfügen?

In diesem Sinne finde ich die Mitteilung, dass es sich um eine längerfritsige Erkrankung handelt bei der nicht abzusehen ist, wann man wieder gesund ist, nicht frech. Und ich denke, da ist die SL auch besser dran, wenn sie zur Planung erst mal davon ausgehen muss, das der Betreffende nicht da ist.

Elisabeth

PS Mein Verlängerungsschein geht mittlerweile über 4 Wochen. Mittlerweile gebe ich auch diese nicht mehr an die Personalverwaltung, da nach über einem Jahr klar ist, dass ich mich melden muss, wenn die AU beendet ist und ich wieder den Dienst antrete.
 
Elisabeth, das ist ja alles schön und gut, und ich finde es auch sehr anständig von Deinem AG, den kranken Mitarbeitern ein Stück entgegenzukommen. Aber falls er andere Wege gefordert hätte - z.B., dass Deine AU auch jetzt noch an die Personalabteilung gesandt wird - solltest Du dem Folge leisten. Da stimmst Du mir doch sicherlich zu?

Ich kann diesen Rat
Krankmeldung kann kurz und knapp erfolgen. Du teilst mit, dass du dich meldest, wenn du wieder gesund bist.
nicht einfach unkommentiert stehen lassen. Denn der AG legt die Regeln fest, und er muss in dieser Hinsicht nicht so kulant sein wie Deiner. Ich kann nicht selbst bestimmen, wie meine Krankmeldung zu erfolgen hat, ob kurz- oder langzeitkrank.

Natürlich muss sich auch der AG an Gesetze halten, aber er hat durchaus einen gewissen Spielraum.
 
Hallo,

nur mal zur Info, da es vielen scheinbar nicht bekannt ist.

Die Pflicht, daß dem Arbeitgeber eine AU zu übergeben ist, endet streng genommen mit Beendigung der Lohnfortzahlung, also nach 6 Wochen. Elisabeth hat recht mit der Aussage, daß sie sich erst dann wieder melden muß, wenn sie "gesundgeschrieben" wird. Bei Dauerkranken wird deshalb sehr oft auch keinerlei Bescheinigung mehr ausgestellt, sondern nur noch der "Zahlschein" für die Krankenkasse abgestempelt.

Gruß

medsonet.1
 
Hallo,
ich habe mir jetzt (lange ists her) nochmals die Arbeitsvertragsrichtlinien durchgelesen. Da bin ich überraschenderweise auf dieses gestossen:

§9b Arbeitszeitkonten:
Der Dienstgeber richtet für jeden MA ein Arbeitszeitkonto ein und führt dieses. Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr. Pro Kalendermonat kann von er monatlichen Soll-Arbeitszeit um je bis 30+ bzw 30- Stunden abgewichen werden. Der fortlaufende Jahresarbeitszeitsaldo darf 50 Minusstunden nicht überschreiten.
Eine Arbeitsunfähigkeit während eines Zeitausgleichs mindert das Jahresarbeitszeitkonto nur in der ersten Woche eines vom MA in Anspruch genommenen Zeitausgleichs. Ab der 2. Woche eines Zeitausgleichs gelten die für den Krankheitsfall während des Urlaubs geltenden Bestimmungen.

§10 Fernbleiben vom Dienst
Bei AU hat der MA seiner Dienststelle unverzüglich Anzeige zu erstatten. Die Verpflichtung zur Vorlage einer Bescheinigung besteht auch nach Ablauf der Frist für die Zahlung der Krankenbezüge. Der allgemeine Arbeitstag der Dienststelle ist der allgemeine Arbeitstag der Personalstelle.
(Mehr steht da nicht über die Art u Weise des Krankmeldens)

Heisst das nun im 1. Fall, dass ich auch aufgrund der zuvor geschilderten Situation es so hinnehmen muss dass mir die SL im Feb u März jeweils 20 Minusstunden einplante, obwohl ich seit dem halben Dezember Krank bin und der Feb-Plan erst in meinem Krak geschrieben wurde? Darf mir somit der Arbeitgeber am Ende meiner Beschäftigung bis zu 50Minusstunden vom Restlohn abziehen?
Muss ich mich trotzdem noch alle 14Tage (ich bekomme ab dem 15.März Krankengeld und den Auszahlschein) telefonisch direkt beim Arbeitgeber morgens krank melden (evtl sogar auf Station)?? Auch nach bisher fast 3 Monaten?
Ist es die Pflicht der Personalverwaltung, mir meine Monatsabrechnung im Krankheitsfall zuzusenden?

Nochmals Danke an Euch alle...................:daumen:
 
Wie gesagt, ich denke, deine SL wird argumentieren, dass du keine längere Krankschreibung angezeigt hast. Das ist das Problem der immer wiederkehrenden Meldung.

Trotzdem kannst du dich beruhigt zurücklegen. Das Arbeitszeitkonto sieht Negativstunden vor, für die der AG finanziell zuständig ist. Dir entstehen bei ev. Kündigung keinerlei Nachteile. Fängst du wieder an zu arbeiten, kannst du nur im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten eingeteilt werden. Wenn ich mich recht entsinne, sind das bei einer Vollzeitstelle nur 2 Tage mehr im Monat.

Zum Krankenschein. Du bist verpflichtet- im Gegensatz zu mir- den Antragsschein auf Auszahlung (gelben Schein dürfte es ja mittlerweile nicht mehr geben, weil 6 Wochen überschritten) dem AG vorzulegen. Achte in diesem Falle darauf, dass dort keine Diagnose eingetragen ist. Die geht den AG nix an. Achte darauf, dass du deinen AG nur über das Nötigste informierst- hier: du bist krank geschrieben. Entbinde deinen Arzt nicht von der Schweigepflicht gegenüber dem Betriebsarzt.

Wende dich an die PDL und frage nach, ob es möglich ist, die 14 tägige bis 4 wöchige (ich weiß nicht, wie dein Doc das handhabt) Meldung einzuschränken und du dich rechtzeitig meldest, wenn ein Ende der Erkrankung abzusehen ist. Sie muss ja auch für Ersatz sorgen. Denn dies ist nur möglich, wenn du aus der Lohnfortzahlung raus bist. Sie wird daran interessiert sein, wie lange du ev. ausfällst um den Ersatz entsprechend zu planen.
Auf meinem Verlängerungsschein bleibt übrigens das Feld, ab wann ich wieder einsatzfähig bin, ohne Angabe, da keiner bis jetzt sagen kann, ab wann ich wieder einsatzfähig bin.

Die Personalabteilung ist meiner Meinung nach nicht verpflichtet dir den Lohnbescheid zuzuschicken. Bekommst du nach 6 Wochen denn überhaupt noch einen Lohnzettel? Ich denke, da hilft nur, im Personalbüro anrufen und um Zusendung bitten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die dies verweigern.

Elisabeth
 

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