Steht ausser Frage.
Hast du gute Beziehungen und kannst bei Tanten,Onkeln oder Gspänlis wohnen, ohne die gesamten Unterlagen beizubringen, die für die Miete einer Wohnung notwendig sind, kannst du sicher auch in der CH ohne Arbeitsvertrag/Einkommen mit "genügend finanziellen Mitteln" wunderbar wohnen.
In der Praxis wirst du aber als Ausländer, mit einer Bewilligung auf Zeit, ohne festes Einkommen und protegè deines Arbeitgebers, keine Wohnung auf dem freien Markt mieten können.
"genügend finanzielle Mittel + ausreichende KV" um in der Schweiz mit einer Bewilligung B leben zu können.... meines Wissens nach empfiehlt der Schweizer Gewerkschaftsbund einen Mindestlohn von 3550SFR als Existenzminimum für eine Alleinerziehende Person mit Kind (KV Grundabsicherung ca 250 - 300 SFR/Person mit Selbstbehalt und ohne Unfallschutz).... da hat man dann ja schon mal eine Hausnummer für die Schweizer Definition "genügend finanzielle Mittel.
D.