- Registriert
- 23.07.2004
- Beiträge
- 16
- Beruf
- Krankenpfleger
- Funktion
- freigestellter Praxisanleiter, RbP
Kann mir einer von euch sagen, ob ich, wenn ich Urlaub von 15 Tagen (3 Wochen) habe und an einem Montag beginne und an einem Freitag ende, einen Anspruch darauf habe, entweder das WE vor Beginn oder das WE nach Ende des Urlaubes frei zu bekommen?
Möchte sagen, ich habe diesbezüglich mal irgendwas gelesen, bin mir aber nicht sicher.
Man kann sich da ja fast immer mit den Kollegen einigen, doch manchmal klappt das ja leider nicht.
Wäre daher schön, wenn ich mich da auf irgendeine gesetzliche Regelung beziehen könnte.
Möchte sagen, ich habe diesbezüglich mal irgendwas gelesen, bin mir aber nicht sicher.
Man kann sich da ja fast immer mit den Kollegen einigen, doch manchmal klappt das ja leider nicht.

Wäre daher schön, wenn ich mich da auf irgendeine gesetzliche Regelung beziehen könnte.