An den Betrieb gebunden?

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07.08.2007
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Hallo Ihr Lieben!

Ich bin mitten in der Ausbildung zur Praxisanleitung in der Altenpflege, bin Ende November fertig.
Mein Pflegedienstleiter sagte mir am Anfang der Weiterbildung durch die Blume, dass wenn ich den Kurs mache, mich praktisch damit einverstanden gebe, mich für ein paar jahre für den Betrieb zu verpflichten.
Wenn ich den Job innerhalb dieser "Pflichtjahre" kündigen wolle, müsse ich die Kosten für den Lehrgang zurück zahlen!
Meine Arbeitskollegin (stellvertr.Stationsleitung) sagte mir jedoch, dass er das überhaupt garnicht dürfte, war sich da aber auch nicht so 100% sicher!
Nur zur Information, der Lehrgang wird vom Staat finanziert, 'nur' die Stunden, die ich ausfalle werden vom AG bezahlt.
Das Thema ist deshalb so wichtig für mich, weil ich nächstes Jahr studieren möchte!

Also...kann mir jemand sagen, ob meine PDL recht hat? :weissnix::-?
Vielen Dank im vorraus!
 
Hallo,

hast du eine Verpflichtung unterschrieben?
Wenn nein, kann dich keiner binden.

Schönen Abend
Narde
 
Hallo,

unser Geschäftsführer wollte auch, dass ich mich für 5 Jahre verpflichte - hat es mir aber nie direkt gesagt, sondern nur durch die stellv. PDL mir übermitteln lassen.

Meine PDL dagegen meinte, dass so was nicht mehr zulässig sei und als es das Gespräch dann gab, an welcher Schule ich die Weiterbildung mache (mit Geschäftsführer, PDL & mir) würde mit keiner Silbe, die Verpflichtung erwähnt. Habe auch nichts zum Unterschreiben bekommen - somit hatte sich das Thema auch für mich erledigt.

Denke auch wie mein Vorgänger, wenn Du nichts unterschrieben hast - bist Du auch nicht gebunden.

LG, Anci
 
Hallo Ihr Lieben!

Ich bin mitten in der Ausbildung zur Praxisanleitung in der Altenpflege, bin Ende November fertig.
Mein Pflegedienstleiter sagte mir am Anfang der Weiterbildung durch die Blume, dass wenn ich den Kurs mache, mich praktisch damit einverstanden gebe, mich für ein paar jahre für den Betrieb zu verpflichten.
Wenn ich den Job innerhalb dieser "Pflichtjahre" kündigen wolle, müsse ich die Kosten für den Lehrgang zurück zahlen!
Meine Arbeitskollegin (stellvertr.Stationsleitung) sagte mir jedoch, dass er das überhaupt garnicht dürfte, war sich da aber auch nicht so 100% sicher!
Nur zur Information, der Lehrgang wird vom Staat finanziert, 'nur' die Stunden, die ich ausfalle werden vom AG bezahlt.
Das Thema ist deshalb so wichtig für mich, weil ich nächstes Jahr studieren möchte!

Also...kann mir jemand sagen, ob meine PDL recht hat? :weissnix::-?
Vielen Dank im vorraus!


Hallo,
wenn dein AG nichts für den Lehrgang bezahlt kann er auch keine Rückerstattung Kosten dafür von dir verlangen.
Wenn dich dein AG für die Fortbildungstage frei stelle ohne eine Gegenleisltung (z.B. Zeit nacharbeiten, anteilige Urlaubstage dafür nehmen) von dir zu verlangen hat er Pech gehabt.

Wenn ein AG die Lehrgangskosten bezhahlt und dafür eine Verpflichtung vom AN verlangt kann er auch nicht die vollen Kosten zurück verlangen. Wenn du dich z.B. für 3 Jahre verpflichtest und nach1 1/2 oder 2 Jahren kündigst darf dein AG nur anteilig die Kosten zurück verlangen. Die Lehrgansdauer, -kosten und die Verpflichtung müssen in Relation zueinander stehen. Sonst ist es das Papier nicht Wert auf dem es steht.
Andrea
 
hi,
bin mitte oktober fertig, und wir mussten uns bereits im vorfeld für 2 jahre verpflichten. sonst hätten wir ausbildung selbst zahlen müssen. wir haben allerdings dies auch in form von "nebenabrede" unterschreiben müssen.

also, ohne unterschrift kein vertrag!
 
...Und mit Unterschrift nur beding...

Bei dem Umfang der Weiterbildung zum Praxisanleiter, ist wohl ein Jahr Bindung das Maximum (lt. unseren PA-Dozenten).

Ulrich,
der keine Bindung unterschreiben musste, aber hofft dort noch wesentlich länger bleiben zu dürfen als ein Jahr:daumen:
 
Hi, Ulrich,

danke für den wichtigen Hinweis.
Was mache ich nun, die 2 Jahre Bindung unterschrieben hat? Mein "Betrieb" ist nach oberstem Führungswechsel für mich nicht mehr interessant, ich suche eigentlich eine neue Stelle und bin durch die Nebenabrede gebunden. Gibt es Tipps, wie man sich verhalten kann?

Gruß Claudia
 
Was mache ich nun, die 2 Jahre Bindung unterschrieben hat? Mein "Betrieb" ist nach oberstem Führungswechsel für mich nicht mehr interessant, ich suche eigentlich eine neue Stelle und bin durch die Nebenabrede gebunden. Gibt es Tipps, wie man sich verhalten kann?
Du kannst Dich ja mal erkundigen, was/wie viel der AG will, wenn Du jetzt wechselst. Dann kannst Du Dich auch noch mal mit dem Betriebsrat/Mitarbeitervertretung zusammensetzen. Einfach mal zum Erkundigen, wie Deine Chancen stehen.

Also, erst mal reden und die Lage erkunden. Vielleicht ist ja alles kein Problem!

Ulrich
 

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