Schwanger - wie macht das euer Betrieb?

Nachtengel

Senior-Mitglied
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12.08.2006
Beiträge
141
Ort
Leipzig
Beruf
ex. Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
Betreutes Wohnen
Funktion
stell.Hygienebeauftragte
Hallo,

mich würde mal interessieren wie das euer Haus handhabt wenn das Personal schwanger ist.Also bei uns muß die Fachkraft trotzdem voll mit arbeiten kein Schonplatz oder so. Hatten neulich erst wieder eine Situation das eine Fachkraft schwanger geworden ist.Sie mußte trotzdem als einzige Fachkraft mit einer Hilfskraft Spätdienst machen auf dem WB gibt es 35 Bewohner zum teil 2 und 3 Pflegestufe und 6 Bettlägrige.
Einen Tag später hat sie sich krank schreiben lassen. Was ich voll verstehen kann.Ihr wurde noch gesagt sie soll sich nicht so anstellen sei ja nur schwanger.
Wie läuft das in eurem Haus??

LG Birgit:D
 
Auch euer Betrieb muss sich an das Mutterschutzgesetz halten und das sieht nun mal Arbeitseinschränkungen und Beschränkungen zum Schutze der werdenden Mutter und des zu erwartenden Kindes vor, z. B. nicht schwer heben, nicht mit spitzen oder infektiösen Dingen zuarbeiten und ähnliches mehr. Diese Vorschriften muss der Betrieb einhalten und der Mutter einen geeigneten Arbeitsplatz zur verfügung stellen, wenn das nicht möglich ist kann sich die Mitarbeiterin von ihrem/ihrer Frauenarzt/ärztin freistellen lassen (nicht krankschreiben)
Wenn sich der Betrieb nicht ans MuschG hält, kann man das anzeigen, google mal nach Mutterschutz oder suche hier im Forum mit "schwanger"

Hülsi
 
Danke für den Tip!

LG Birgit
 
Hallo zusammen!

BIn jetzt im 8. monat schwanger und habe als Krankenschwester im Pflegeheim bis vor 2 monaten Gearbeitet und rücksicht war nur bedingt möglich. Es ist ja so das die Stationen nach einem bestimmten Stellenschlüssel besetzt sind und man dann natürlich eine Stelle besetzt die auch notwendig ist denn zuviel Personal stellt keiner ein.Und einen schonplatz gibt es somit nicht!Weil meine stelle sonst nicht besetzt wäre. und das ist wie jeder weiß Stress für alle auf dem WB. Also war es so das ich auch weiter meinen normalen Dienst gemacht habe mit ALLEM was dazu gehört. Im Frühdienst gab es meißt die Möglichkeit mich etwas zu "schonen" und die Verbände oder Schreibarbeiten zu machen aber im Spätdienst oder am Wochenende war auch ich mit Pflegern allein im Dienst!Bin jetzt bis ende des Jahres (vertrages) im Beschäftigungsverbot was den Vorteil hat ich bleib zuhause und werde weiter bezahlt und mein WB bekommt ersatz da der Betrieb eine Versicherung für solche Fälle hat. Also fragt mal nach!

Bis dann!
juoy81:king:
 
Also bei uns lief das immer so, dass die Schwangere Kollegin (ohne Nachtdienst) im Schichtsystem geblieben ist. Dabei wurde sie soweit möglich in Bereiche mit leichteren (in kg) Patienten eingeteilt. Wenn Patienten zu mobilisieren waren, hilft halt jemand aus dem Nachbarbereich - es sei den, die Schwangere wollte sich nicht helfen lassen und hat von sich aus gemeint, dass das schon gehe (und wir also zu langsam dazwischen sind).
Das Team hat aber schon immer geschaut, dass die Schwangere eben nicht zu viel hebt!

Ulrich
 
Ich habe 2 Schwangerschaften in verschiedenen Häusern mitgemacht.

Meine erste Schwangerschaft fiel in mein 3tes Ausbildungsjahr. Ich habe zu der Zeit auf einer Neurologischen Station mit Stroke Unit gearbeitet. Dort bin ich auch geblieben. Ich wurde, was Mobilisation und Infektiöses Material anging, geschont. Aber ich wollte von mir aus auch nicht in watte gepackt werden. Auch habe ich einen Antrag auf "Verzicht der vorgeburtlichen Mutterschutzfrist" gestellt, der stattgegeben wurde. Für diese Zeit ( 6 Wochen vor der Geburt ) wurde ich dann allerdings auf die Urologie versetzt, damit ich nicht körperlich so belastet werde. Für das Praktische Examen bin ich dann für eine woche zurück auf die Neurologie gegangen. In dem Examen wurde ich nicht geschont. Ich musste ebenso wie alle anderen die gleich "schwierigen" Pat übernehmen. Nur wurde bei mir zB auch mitbewertet, ob ich die Arbeiten richtig einschätze und eben bei Bedarf auch deligiere.

Als ich dann später mit meiner Tochter schwanger war, habe ich in einer Kur- Reha und AHB Klinik für körperlich und geistig Behinderte gearbeitet.
Dort war ich dann im Dienst auch die einzige examinierte mit Hilfskräften. Ich musste die Pflegerischen Tätigkeiten eben so verteilen, dass ich nicht die Härtefälle versorgen musste. Allerdings war da eben keine schonung vor Spritzen und anderen Medis bzw Verbandswechseln möglich.
Naja ... aber das überlebt man auch, wenn man die Vorsichtsmaßnahmen beachtet im Umgang mit diesen Arbeiten.
 
1. Die Schwangere ist verpflichtet, umgehend nach Bekanntwerden der Schwangerschaft ein ärztliches Attest vorzulegen.

2. Der Betrieb meldet umgehend nach Bekanntwerden bei der Gewerbeaufsicht. Diese nimmt Kontakt zur Schwangeren auf und berät sie.

3. Wird eine MA des Nachtdienstes schwanger und will weiter in der Nacht arbeiten, wird dies der Gewerbeaufsicht gemeldet. Diese entscheidet, ob ja oder nein nach Rücksprache mit der Schwangeren.

4. Schwere Aufgaben werden der Schwangeren untersagt. Aktionen mit starker körperlicher oder seelischer Belastung werden auf andere MA übertragen.

Gruß

Johannes Paetzold
 
3. Wird eine MA des Nachtdienstes schwanger und will weiter in der Nacht arbeiten, wird dies der Gewerbeaufsicht gemeldet. Diese entscheidet, ob ja oder nein nach Rücksprache mit der Schwangeren.

*verwundertbin* Meines Wissens gewährt der Gesetzesgeber keine Ausnahme und untersagt strikt den Nachtdienst.

Elisabeth
 
Hallo Haus Maranatha,
1. Die Schwangere ist verpflichtet, umgehend nach Bekanntwerden der Schwangerschaft ein ärztliches Attest vorzulegen.
Niemand ist verpflichtet, solche Bescheinigung vorzulegen, erst dann, wenn die Schwangere den Schutz des Mutterschutzgesetzes in Anspruch nehmen will, auch die Glaubwürdigmachung des Bestehens der Schwangerschaft kann dem AG ausreichend sein. Verlangt er eine Bescheinigung, muss er auch die Kosten tragen.
3. Wird eine MA des Nachtdienstes schwanger und will weiter in der Nacht arbeiten, wird dies der Gewerbeaufsicht gemeldet. Diese entscheidet, ob ja oder nein nach Rücksprache mit der Schwangeren.
Auch das Gewerbeaufsichtsamt kann bezüglich der Nachtarbeit keine Rechtsbeugung begehen. Nachtarbeit ist nach dem Mutterschutzgesetz nicht erlaubt.
4. Schwere Aufgaben werden der Schwangeren untersagt. Aktionen mit starker körperlicher oder seelischer Belastung werden auf andere MA übertragen.
Was bezeichnest du als schwere Aufgaben? Lies doch vielleicht mal die amtlichen Merkblätter, die an anderer Stelle im Forum verlinkt sind (Google-Suche mit "Mutterschutz Merkblatt Altenheim" sowie diverse Beiträge zum Mutterschutz hier im Forum)
 
Hallo Elisabeth,

eine Schwangere wurde bei unserer Vorgehensweise noch nie in der Nacht eingesetzt. Der Weg über die Gewerbeaufsicht gibt dem MA aber Gewissheit, daß der AG nicht willkürlich handelt. Es geht schließlich auch um ihren Verdienst und da kommt schnell der Gedanke auf, daß man etwas weggenommen bekommt. Das wird so vermieden.

Gruß

Johannes Paetzold
 
Nun, Flexi,

es gibt auch AG, die den Schutz einer werdenden Mutter ernst nehmen und von Anfang an dafür sorgen, daß keine Gefahrensituationen auftreten. Dazu gehört auch frühzeitige Aufklärung. Bzgl. Gewerbeaufsicht siehe vorigen Beitrag. Die Aufklärung läuft bei uns eben nicht nur über die aushangpflichtigen Gesetze, sondern unabhängig davon auch durch die Gewerbeaufsicht. Im Übrigen werden auch MA, die arbeiten wollen schon mal nach Hause geschickt, wenn erkennbar ist, daß das nicht gut für sie ist. Aber das macht wohl jeder anders, wie ich an anderen Beiträgen erkennen kann.

Gruß

Johannes Paetzold
 
Hallo,

mich würde mal interessieren wie das euer Haus handhabt wenn das Personal schwanger ist.Also bei uns muß die Fachkraft trotzdem voll mit arbeiten kein Schonplatz oder so. Hatten neulich erst wieder eine Situation das eine Fachkraft schwanger geworden ist.Sie mußte trotzdem als einzige Fachkraft mit einer Hilfskraft Spätdienst machen auf dem WB gibt es 35 Bewohner zum teil 2 und 3 Pflegestufe und 6 Bettlägrige.
Einen Tag später hat sie sich krank schreiben lassen. Was ich voll verstehen kann.Ihr wurde noch gesagt sie soll sich nicht so anstellen sei ja nur schwanger.
Wie läuft das in eurem Haus??

LG Birgit:D

Hallo,
ich kann von mir selbst sprechen,das auch ich keinen Schonplatz oder ähnliches gab,aber das hätte ich auch nicht gewollt denk ich,denn Schwangerschaft ist ja keine Krankheit.Sicher ist es ein Knochenjob aber früher haben die Frauen ja auch eine harte Arbeit verrichtet und haben ihre Kinder bekommen.Ich bin bis zum letzten Tag arbeiten gegangen und habe es nicht bereut.Rücksicht wurde zum Teil genommen aber es gab auch Kollegen,welche nach mir gerufen haben um jemanden zu Betten.Ich habe auch mehrere Kollegen die sich die ganze Schwangerschaft über krank schreiben lassen haben.

Liebe Grüße
Necki
 

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