Alleine Nachtdienst trotz Unkenntnis!

Allerdings hat der Chef nicht unrecht. Ich muss eine Überlastungsanzeige schreiben, wenn ich mich überfordert fühle ...
Als Einzelgänger eine Überlastungsanzeige schreiben? Und dann noch bei der Firma an die ich verliehen wurde?

Für Die akute Notsituation wird ihr nur bleiben: zum Dienstbeginn den Dienstarzt über das Problem informieren. Der ist dann schon mal vorgewarnt.

Was ich mich frage: wie arbeiten denn die anderen Kollegen?

Elisabeth
 
Ja, auch als Einzelgänger, für diese spezielle Situation: Allein im Nachtdienst aufgrund von Krankheitsausfällen.

Jedenfalls hab ich das mal so gelernt.

Ich mach zwar mein gesamtes Berufsleben allein Nachtdienst, aber ich hab ein anderes Patientenklientel.
 
Claudia- was meinst, was mit solchen Papieren passiert... zumal hier bei einer Leasingarbeiterin?

Es scheint sich um eine Akutsituation zu handeln-Krankenstand. Hier mit einem Papier zu arbeiten, dass eine 4wöchige Bearbeitsungsfrist zulässt, dürfte wohl mehr als unsinnig sein. Auch die PDL dürfte net über die Fähigkeit verfügen, Personal anch Bedarf zu backen. Das Haus wird im übrigen mit Ausnahmezustand argumentieren.

Es bleibt nur, sich beim Dienstarzt zu outen. Zeitnahe Lösung. Mehr wird nicht möglich sein. Alles andere hat der Gesetzesgeber ja verbaut mit dem Begriff: Arbeitsverweigerung. *grmpf*

Und wenn ich ganz ehrlich bin- bei so einer berechtigten Angstattacke wäre ich bei meinem Hausarzt und würde mich krankschreiben lassen. Damit darf ich fehlen und muss keine Abmahnung befürchten. Man sollte nur net im Vorfeld mit so einem Schritt drohen. Angst macht somatische Symptom- die kann man mitteilen und gut ist.

Eliabeth
 
Als Einzelgänger eine Überlastungsanzeige schreiben? Und dann noch bei der Firma an die ich verliehen wurde?
Ich wage zu vermuten, dass die TE im Rahmen dieses Desasters keinen gesteigerten Wert auf das Wohlwollen dieser Firma legt- es sei den sie ist Masochist...Es geht jetzt vielmehr darum, dass sie sich entsprechend ihrer rechtlichen Möglichkeiten positioniert und schnellst möglichst den AG wechselt. Manchmal zeugt es von sehr viel größerer Verantwortung, eben diese abzulehnen, als sich irgendwie dadurch zu wurschtel in der Hoffnung, dass schon nichts passieren wird...Und den Diensthabenden Arzt wird es - wenn überhaupt - nur peripher tangieren, ob sie ihn vorwarnt oder nicht. Wenn ich die TE richtig verstanden habe, sind die Arbeitsumstände dort ja schon seit längerem eher suboptimal- insofern werden auch die Ärzte dieses Elend bereits gewöhnt sein.
 
Oh, es kommen doch mehr Antworten und Gedanken auf als ich dachte. Und ich muss wohl noch einiges klar stellen.

Zum Thema Fortbildungen: Da es ein recht großes Haus mit Maximalversorgung, Lehre, Forschung und allem Drum und Dran ist, werden auch eigene Fortbildungen für die "eigenen" Angestellten durchgeführt. Dort werden auch speziell auf das Haus zugeschnittene Fähigkeiten gelehrt. Da ich dort ja schon länger eingesetzt bin und wohl auch noch werde, fände ich es am logischsten an eben diesen Fortbildungen teil zu nehmen.
Und irgendwie kam hier das Missverständnis auf das die Einsatzfirma dies bezahlen soll. Dies ist definitiv nicht der Fall! Ich hatte sogar angeboten diese selbst zu zahlen. Es gab mal ein Rundschreiben in dem stand dass externe Mittarbeiter sich auch anmelden können, dies wollte ich ja eben machen, geht aber nur über die GL oder PDL. Auch ein Gespräch vor ca. 4 Monaten mit meinem Chef von der Zeitarbeitsfirma und der PDL in dem mein Chef zusagte er würde die Kosten übernehmen hat nichts geholfen. Es kann auch kaum daran liegen, dass die Einsatzfirma mich nicht haben will, denn immer mal wieder flattern meinem Chef und mir Übernahmeangebote bzw. -Anfragen auf den Tisch.

Zu der Überlastungsanzeige: Die sind in der Einsatzfirma durchaus üblich und auch Leasingmittarbeiter sind angehalten diese Auszufüllen. Ich wäre also kein Einzelgänger in diesem Fall. Allerdings schreibt das Personal schon seit einem halben Jahr fleißig diese Anzeigen für die es sogar Vordrucke gibt und nichts passiert.

Zu der Frage wie denn die anderen Kollegen arbeiten: Alle Beschweren sich, doch meist nur untereinander. Kaum einer geht mal zur PDL. Irgendwie herrscht die Meinung vor die PDL und GL unternimmt ja eh nichts. Jeder wurschtelt sich so durch. Einer nach dem anderen wird durch die Zustände krank, viele haben ihre Stundenanzahl reduziert und das Unternehmen sagt zu bevor sie die Mittarbeiter ganz verliert.
 
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Zu der Frage wie denn die anderen Kollegen arbeiten: Alle Beschweren sich, doch meist nur untereinander. Kaum einer geht mal zur PDL. Irgendwie herrscht die Meinung vor die PDL und GL unternimmt ja eh nichts. Jeder wurschtelt sich so durch. Einer nach dem anderen wird durch die Zustände krank, viele haben ihre Stundenanzahl reduziert und das Unternehmen sagt zu bevor sie die Mittarbeiter ganz verliert.

Und aus diesem Grund ist es unsinnig als Einzelgänger eine Überlastungsanzeige zu schicken. Man kann andere net ändern- nur sich selbst. Deshalb: Sachen packen und anderen AG suchen. Angebote müssten ja genug vorliegen, wenn die Firmen dich immer gerne übernommen hätten.

Elisabeth
 
Die Überlastungsanzeige wird in diesem Fall nichts an der Situation ändern, da gebe ich Euch Recht. Es geht um die rechtliche Absicherung von Kaffeekind. Wenn etwas geschieht und sie persönlich verklagt wird - und das ist durchaus möglich - ist sie mit der Überlastungsanzeige aus dem Schneider. Jedenfalls wenn zwischen dem Vorfall und der Tatsache, dass sie allein ist, ein Zusammenhang besteht.

Was die Fortbildung angeht - die kann man natürlich auch für externe Mitarbeiter öffnen, dennoch ist nicht gesagt, dass bei Deiner Anmeldung dort noch ein Platz frei war.
 
Und aus diesem Grund ist es unsinnig als Einzelgänger eine Überlastungsanzeige zu schicken.
Irgendwie scheinst Du den Sinn einer ÜA nicht ganz zu erfassen. Es geht nicht nur darum, sich kollektiv zur Wehr zu setzen , indem man Missstände aufzeigt, sondern auch darum, dass letztendlich die Leitung zur Rechenschaft gezogen werden kann. Es gilt zu verhindern, dass behauptet werden kann, man hätte ja von nichts gewusst.
 
Hallo Kaffeekind,
wieso musst du da arbeiten, wenn du dich dazu nicht in der Lage siehst aufgrund der dargestellten, unverantwortlichen Ausgangslage?
Dein Chef kann dich doch woanders einsetzen und die Klinik muss sehen, wen sie sich dann ran holt!!
Wir arbeiten viel mit Zeitarbeitsfirmen zusammen und da werden die Mitarbeiter immer vorher gefragt, ob sie den Einsatz bei uns leisten wollen!!!
Ich habe jetzt nur quer gelesen und vielleicht ist mir etwas entgangen....aber der Vorteil daran als Leasing zu arbeiten ist, zumindest in den Firmen die ich hier kenne, dass die Mitarbeiter selbst bestimmen, wann und wo sie arbeiten wollen.
Also sprich mit deinem Chef dass du eine andere Planung willst und löse nicht als Leasingkraft die Probleme der Station. Abgesehen von der rechtlichen Seite. Bei uns dürfte eine Leasingkraft(ohne Abwertung gemeint !!! , sondern egal wie gut sie ist) gar nicht alleine Nachtdienst machen, schon aus rechtlichen Gründen und das ist auch gut so für alle Beteiligten.
LG
joe
 
Ich glaube nicht, dass es eine gesetzliche Regelung gibt, die Leasingkräfte den Dienst allein verbietet. Wenn es bei Euch im Haus eine solche Regelung gibt, ist das begrüßenswert, aber es nützt der TE nichts.

Sie schreibt doch selbst, sie sei schon länger auf dieser Station eingesetzt. Je nachdem, welchen Zeitraum "länger" umfasst, kann sie meiner Meinung nach schon Verantwortung übernehmen. Wäre sie fest angestellt, käme dies ja auch eines Tages auf sie zu.
 
Und aus diesem Grund ist es unsinnig als Einzelgänger eine Überlastungsanzeige zu schicken. Man kann andere net ändern- nur sich selbst. Deshalb: Sachen packen und anderen AG suchen. Angebote müssten ja genug vorliegen, wenn die Firmen dich immer gerne übernommen hätten.

Elisabeth

Liebe Elisabeth, du bist also der Meinung, man soll sich einfach gar nicht wehren, weil es ja eh nichts bringt wenn man als einzelner MA was gegen die Mißstände unternimmt?! Hmm, zum Glück denken nicht alle so wie du .... Denn dann könnten die AG mit uns machen was sie wollen! Man kann nur etwas ändern, wenn man auch etwas unternimmt. :motzen:
 
Gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann,
und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

Man sollte unterscheiden, wann es sich lohnt zu käpfen und wann nicht... schon allein um seine eigenen Kräfte net umsonst zu verschleudern.

Elisabeth
 
Nicht kämpfen, aber absichern! Auch bei Zeitarbeitsfirmen gibt's Kündigungsfristen. Sie kann nicht einfach von heute auf morgen gehen. Mittelfristig mag das die bessere Lösung sein - ich kann mir nicht vorstellen, dass sie lange nach einer Alternative suchen muss - aber jetzt geht's doch erstmal darum, diesen Nachtdienst hinter sich zu bringen.
 
Und wenn man jedesmal sofort aufgibt, ohne auch nur Ansatzweise gekämpft zu haben, dann könnte jeder von uns vermutlich mindestens alle 6 Monate den AG wechseln! Zudem geht es hier darum, dass sie sich mit der Überlastungsanzeige absichert. Klar, einfach aufgeben und davonrennen ist einfacher, aber ob es deswegen wirklich besser ist, wage ich zu bezweifeln!
 
Ich glaube nicht, dass eine Leasingkraft in der Position ist zu kämpfen. Es ist nicht ihr Betrieb und nicht ihr Arbeitgeber. Es ist auch nicht ihr Betriebsrat. Ihre Möglichkeiten sind sehr gering. Ihr tatsächlicher Arbeitgeber steht auch nicht hinter ihr.

Ich stimme dir zu: Weglaufen ist nicht immer eine gute Lösung. Aber in manchen Situationen die einzig richtige.
 
Man sollte unterscheiden, wann es sich lohnt zu käpfen und wann nicht... schon allein um seine eigenen Kräfte net umsonst zu verschleudern.
Mhm- das wirkt jetzt so auf mich, als würdest Du es bereits unterscheiden können...Finde ich ziemlich anmaßend, da Du selbst Dich nicht in dieser Situation befindest...Abgesehen davon scheinst Du nach wie vor die Notwendigkeit der formellen Absicherung zu ignorieren...
 
Ich glaube nicht, dass eine Leasingkraft in der Position ist zu kämpfen. Es ist nicht ihr Betrieb und nicht ihr Arbeitgeber. Es ist auch nicht ihr Betriebsrat. Ihre Möglichkeiten sind sehr gering. Ihr tatsächlicher Arbeitgeber steht auch nicht hinter ihr.

Ich stimme dir zu: Weglaufen ist nicht immer eine gute Lösung. Aber in manchen Situationen die einzig richtige.

Das Kämpfen war jetzt allgemein bezogen, nicht nur speziell auf die TE. Klar, irgendwann bringt das auch nichts mehr, aber von Anfang an immer gleich zu sagen: Ne, mach ich nicht, ich tu nichts dagegen, ich geh lieber... finde ich auch nicht den richtigen Weg.
Ich find das man vielmehr hervorheben sollte, dass sie sich ja auch in einem gewissen Rahmen rechtlich absichert durch eine Überlastungsanzeige.
 
@kaffeekind: ich würde auf jeden Fall eine Überlastungsanzeige schreiben, und darin auch schriftlich darauf hinweisen, wen du bereits mündlich über diese zu erwartende Überlastung informiert hast. Denn sonst könnte man dir hinterher vorwerfen, du hättest dem Betrieb nicht die Möglichkeit gegeben, diesen Zustand zu verhindern. (Ist mir mal so passiert.)
Den Tipp, den Dienst-Arzt bei Schichtbeginn über die Situation zu informieren, finde ich gut. So kann der sich darauf einstellen, dass er eventuell schneller kommt, wenn du ihn brauchst.
Wenn du den Nachtdienst antrittst, dann konzentriere dich auf die Versorgung der Patienten. Unnötige Aufräum- und Putzaktionen und Vorbereitungen für den Frühdienst müssen dann halt liegen bleiben.
 
@Bambamsche- ich kann mit dem Kopf versuchen durch die Wand zu kommen. Ich kann aber auch innehalten und mich umschauen und die Tür nutzen. Sinnlose Aktionen verpulvern sinnlos Kräfte. Und da sind Pflegekräfte net selten Meister drin.

Und manchmal ist es wirklich besser zu gehen um den z.B. den AG zu einer Veränderung zu zwingen von der man selber vielleicht net mehr konkret profitiert, die aber eine Auswirkung auf die gesamte Situation hat.

Elisabeth
 
Kinder,Eure Diskussion zur Überlastungsanzeige zwecks Eigensicherung,falls im ND was schief geht,ist doch reines Wunschdenken !
Als Leasingkraft ist man in die Interna des Kunden nicht eingebunden,man ist vom Leasingunternehmen für soundsoviele Arbeitsstunden zur Versorgung der Pat. gebucht,weiter nix. Die Leasingverträge sind so formuliert,damit der Kunde die Leasingkraft dort einsetzen kann,wo er sie braucht,wo's am meisten brennt.
Im übrigen gehört die Leasingkraft nicht zum Kundenbetrieb,sie ist bei der Leasingfirma angestellt und alles,aber auch wirklich alles hat über den AG zu laufen !
Wenn sich die TE nicht in der Lage sieht,die Nächte alleine zu machen,dann ist sie verpflichtet,dies ihrem Chef mitzuteilen,damit dieser einen entsprechenden Ersatz schicken kann. Fängt die TE beim Kunden an zu mosern oder wiegelt vielleicht sogar noch angestellte Kollegen gegen den Kunden auf,ist Feierabend,dann kann sie gehen. Dies trifft auch bei fachlicher Nichteignung zu und dann wird sich der Kunde ne andere Leasingfirma suchen,davon gibt's schließlich reichlich.
Somit wäre die TE dann für den Verlust eines Kunden für ihr Unternehmen verantwortlich und müßte tatsächlich mit Abmahnung oder Kündigung rechnen.
Also wird sie sich mit allem an ihren Chef oder Disponenten wenden und den Kunden außen vor lassen !
Ich hab die Erfahrung gemacht,daß die Leasingkräfte,mit denen ich arbeite,diesen Ablauf bestens kennen und beim Kunden wirklich nur ihre Arbeit machen und so von hohem Nutzen sind.
 

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