Kinder,Eure Diskussion zur Überlastungsanzeige zwecks Eigensicherung,falls im ND was schief geht,ist doch reines Wunschdenken !
Als Leasingkraft ist man in die Interna des Kunden nicht eingebunden,man ist vom Leasingunternehmen für soundsoviele Arbeitsstunden zur Versorgung der Pat. gebucht,weiter nix. Die Leasingverträge sind so formuliert,damit der Kunde die Leasingkraft dort einsetzen kann,wo er sie braucht,wo's am meisten brennt.
Im übrigen gehört die Leasingkraft nicht zum Kundenbetrieb,sie ist bei der Leasingfirma angestellt und alles,aber auch wirklich alles hat über den AG zu laufen !
Wenn sich die TE nicht in der Lage sieht,die Nächte alleine zu machen,dann ist sie verpflichtet,dies ihrem Chef mitzuteilen,damit dieser einen entsprechenden Ersatz schicken kann. Fängt die TE beim Kunden an zu mosern oder wiegelt vielleicht sogar noch angestellte Kollegen gegen den Kunden auf,ist Feierabend,dann kann sie gehen. Dies trifft auch bei fachlicher Nichteignung zu und dann wird sich der Kunde ne andere Leasingfirma suchen,davon gibt's schließlich reichlich.
Somit wäre die TE dann für den Verlust eines Kunden für ihr Unternehmen verantwortlich und müßte tatsächlich mit Abmahnung oder Kündigung rechnen.
Also wird sie sich mit allem an ihren Chef oder Disponenten wenden und den Kunden außen vor lassen !
Ich hab die Erfahrung gemacht,daß die Leasingkräfte,mit denen ich arbeite,diesen Ablauf bestens kennen und beim Kunden wirklich nur ihre Arbeit machen und so von hohem Nutzen sind.