sommerwolke
Stammgast
- Registriert
- 28.09.2008
- Beiträge
- 203
- Ort
- NRW
- Beruf
- Gesundheits,-u.Krankenpflegerin
- Akt. Einsatzbereich
- Interdisziplinäre Fachrichtung
- Funktion
- JAV-Mitglied
dankesehr.
also um die pat.verfügung weiß ich..wid bei uns als standart bei aufnahme gefragt. doch wer bringt sie mit, selbst wenn er/sie eine hat? und was wenn er sie hat, aber ggf nur zu einem chirurgischen eingriff kommt, sie dazu aber nicht mitbringt (bsp ME) und in dieser zeit was passiert?
also um die pat.verfügung weiß ich..wid bei uns als standart bei aufnahme gefragt. doch wer bringt sie mit, selbst wenn er/sie eine hat? und was wenn er sie hat, aber ggf nur zu einem chirurgischen eingriff kommt, sie dazu aber nicht mitbringt (bsp ME) und in dieser zeit was passiert?
mh..sehr schön, was soll das dann?Eine Patientenverfügung ist bindend, hat aber paradoxerweise (noch) keinen Rechtsanspruch
.also obliegt es letzlich doch dem arzt...denn das ist doch subjektiv?!klar anghörige können gefragt werden, aber irgendwie trotzdem ein schwieriges thema..Wenn der Patient nicht entscheidungsfähig ist, aber auch keine Patientenverfügung hat, sollte man nach dem mutmaßlichen Willen des Patienten handeln