AAO: Keine Reanimation

dankesehr.
also um die pat.verfügung weiß ich..wid bei uns als standart bei aufnahme gefragt. doch wer bringt sie mit, selbst wenn er/sie eine hat? und was wenn er sie hat, aber ggf nur zu einem chirurgischen eingriff kommt, sie dazu aber nicht mitbringt (bsp ME) und in dieser zeit was passiert?

Eine Patientenverfügung ist bindend, hat aber paradoxerweise (noch) keinen Rechtsanspruch
mh..sehr schön, was soll das dann?

Wenn der Patient nicht entscheidungsfähig ist, aber auch keine Patientenverfügung hat, sollte man nach dem mutmaßlichen Willen des Patienten handeln
.also obliegt es letzlich doch dem arzt...denn das ist doch subjektiv?!klar anghörige können gefragt werden, aber irgendwie trotzdem ein schwieriges thema..
 
Es IST ein schwieriges Thema. Es wird auch immer eins bleiben.

Allerdings versucht die Regierung gerade die Situation rechtlich zu regeln, z.B. auch die "Einklagbarkeit" einer Patientenverfügung. Ich fürchte nur, dass das noch eine Weile dauert; es geistern drei verschiedene Anträge durch den Bundestag und keiner davon ist "nur" gut oder "nur" schlecht, meiner Meinung nach.

Wir fragen beim Aufnahmegespräch auch immer nach der Patientenverfügung und bitten darum, sie mitzubringen, falls der Patient nicht selbst daran gedacht hat. Wenn die Patientenverfügung dem Krankenhauspersonal nicht vorliegt, ist es so, als existierte sie gar nicht. Es steht ja nicht in jeder Verfügung das Gleiche drin, wir können also schlecht raten, was der Patient will oder nicht will.

(By the way: Wer, bitte schön, entscheidet sich bewusst für eine Patientenverfügung, die z.B. die Reanimation ausschließt, und lässt das Ding dann zu Hause liegen, wenn er sich in ärztliche Behandlung begibt?)
 
Das ist wirklich ein schwieriges Thema und führt auch TROTZ Patientenverfügung gerne einmal zu Missverständnisse und Diskussionen. Ich kann ja mal kurz erläutern, wie es bei uns gehandhabt wird (Intensivstation):

- jeder Patient (bzw. bei bewusstlosen, komatösen, geistig verwirrten etc. Patienten die Angehörigen, Betreuer o.ä.) wird bei Aufnahme gefragt, ob eine Patientenverfügung vorliegt, wenn sie bei Aufnahme nicht vorliegt, wird ein Angehöriger gebeten, diese so bald wie möglich reinzureichen.

- es wird strikt nach der Verfügung gehandelt

- liegt keine Verfügung vor und der Patient ist lebensbedrohlich erkrankt oder aufgrund von akuter Zustandverschlechterung vital gefährdet, und kann sich selbst nicht mehr äußern, setzt sich der Arzt mit den Angehörigen zusammen und bespricht ausführlich die momentane Situation, Prognosen etc. und es wird versucht zu erörtern, was der Patien t wollen würde, was sich die Angehörigen wünschen und was letztendlich das sinnvollste in der jeweiligen Situation ist

- wird letztendlich keine Reanimation gewünscht, wird in der Patientenkurve vorne direkt unter den Diagnosen groß ein "KR" vermerkt, steht bei uns für "Keine Reanimation", dies wird von den Ärzten auf jede neue Kurve übertragen.


Aber nichts desto trotz läuft es nicht immer so glatt nach Schema F. Habe schon erlebt, dass ein Patient trotz Verfügung ellenlang reanimiert wurde, weil dem Diensthabenden die Verfügung "zu schwammig" war, oder aber der Pat. hat eine Verfügung, welche aus irgendeinem Grund nicht auffindbar ist.. bei Pat., die keine Patientenverfügung verfasst haben, die keinerlei Angehörige hatten und bei denen von vornherein ein positives Outcome fast unmöglich war (kann mich an einen Patienten mit Apoplex erinnern, der nach 24 Stunden einen weiteren Schlafanfall bekam und im CT wirklich nur noch Kauderwelsch zu sehen war; entschuldigung für diese lapidare Ausdrucksweise), die aber fleißig reanimiert wurden, zig Katecholamine bekamen und über Wochen an der Evita hingen, mit Pupillendifferenz, keinerlei Reaktionen, keinem einzigen selbständigen Atemzug taten...
 
Letzteres ist ja nun auch wieder ein anderes Thema.
habe auch einen Pat, jetzt Zn Rea, liegt seit ner Woche Bei uns. Im Hirn scheint nichts mehr so zu sein wie es mal war. Keinerlei sinnvolles Feedback, bettlägerig. Trotzdem laut Angehörige weiter volles Programm. ITS, Beatmung, Rea sowieso.
Jetzt hat er noch nen zusätzlichen Apoplex geschossen. Mit Parese, zusätzlich motorische Aphasie (sensorisch schien er vorher schon zu haben); volles Bild.

Trotzdem weiter Rea, ITS, Beatmung - laut Angehörige.
Schreklich!!!
 
Wenn man der Rechtprechung seit letzter Woche glauben könnte, sollte sich ja nun etwas ändern...Stichwort: Verbindliche Patientenverfügung und praktischer Umgang damit!

Wir werden sehen wie sich unsere Ärzteschaft auch diesmal rausreden wird und alle Maßnahmen durchführen wird. Ich bin da leider eher skeptisch. :emba:

http://www.tagesschau.de/inland/patientenverfuegung136.html


Gruß
Heike
 

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