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Kommt ja auf die Länge der Wochenarbeitszeit und des Nachtdienstes an. Bei 10 Stunden pro Nacht sind's natürlich weniger Nächte als bei 8 Stunden. Nimm die Arbeitszeit einer Vollzeitkraft, davon drei Viertel, und schau, wieviele Nachtdienste Du darin unterbringst. Da es nur selten aufs Komma genau hinauskommen wird, kann es auf eine Nacht plus /minus hinauslaufen (die wird dann halt im Monat darauf wieder ausgeglichen).
Das stimmt nicht! Laut Arbeitszeitgesetz § 6 (5) ArbZG - Einzelnorm muß der AG entweder angemessene Zuschläge oder zusätzliche Freitage gewähren. Das Arbeitszeitgesetz ist auch für private Arbeitgeber gültig.
Ich kenne durchaus Privatanbieter die keine Zuschläge bezahlen und dies in einem anders strukturiertem Grundgehalt anbieten.
Ein Ausgleichsfrei gibt es im Rahmen der gearbeiteten Stunden.
Ich gehe jezt mal bei der Berechnung davon aus, dass eine 40 Stundenwoche für die 75% zugrunde gelegt ist. D.h. also 30 Stunden/ Woche. Ich brechne es mal auf einen Monat mit 21 Arbeitstagen: Da hast Du Sollstunden von 126. Also hast du demenstsprechend einen Stundenlohn brutto von ca. 14 Euro. Sind da die Zuschläge schon miteinberechnet?
Das finde ich erstmal ganz anständig, wenn die Zuschläge noch nicht drin sind.
Aber die Entlohnung ist immer relativ. In mancher Einstellung kann das "Schmerzensgeld" nicht hoch genug sein....
mmh...also die lebenshilfe hat die zuschläge schon im grundlohn mit drin.
habs nachgerechnet, stimmt auch.
mein jetziger arbeitgeber würde mir für 75 % 200 euro weniger zahlen...
ich geh für 1800 brutto 15 - 16 nächte arbeiten zu je 7,5 h