Hallo liebe Community,
ich wurde in der gestrigen und heutigen Nachtwache in den Nachtdienst eingearbeitet. Meine Ausbildung habe ich im September 2013 als Gesundheits- und Krankenpfleger erfolgreich beendet. In der heutigen Nachtwache, um 5.00 Uhr, also kurz vor Dienstende, ist dann eine demente Patientin mit Fußgebeschwäche allein zum Bad gegangen und dort gestürzt. Ich hörte ein lautes "Hilfe" eilte sofort hin und hebte Sie sofort in den Toilettenstuhl und brachte sie ins Bett. Ich fragte sie, wo es ihr weh tun würde und untersuchte sie schon einmal auf Beulen, Hämatome etc., nichts gefunden und sie äußerte keine Beschwerden. Trotz allem kontaktierte ich den Diensthabenden Dr.. Um 5.30 Uhr schaute ich dann nochmals nach ihr. Ich fand eine große Beule am Hinterkopf und die Patientin äußerte Schmerzen im Oberschenkel-/Hüftbereich. Ich kontaktierte nochmals den Dr. und gab ihm die bereits erwähnten Informationen weiter. Zusätzlich ist noch zu sagen, dass die Patientin vorher nie aufgestanden ist, weil sie Schmerzen hatte und eine Fußhebeschwäche hat, warum sie auch bei uns auf Station lag. Sie lag bis zu diesem Zeitpunkt schon 4 Tage bei uns, zwar dement aber niemals von sich aus aufgestanden. Bettgitter habe ich nur kopfseits hoch gemacht (bei unseren Betten kann man sowohl am Kopfteil als auch am Fußteil die Bettgitter hochmachen), da es sonst eine Freiheitsentziehende Maßnahme ist und wir dafür Erlaubnis von Betreuerin und Richter etc. bräuchten und zu diesem Zeitpunkt nicht hatten und auch keine Notwendigkeit dafür gegeben war da mir die Patientin so erschien, dass sie sich nicht trauen würde, aufzustehen und auch nicht aufstehen könne. Und nach dem Expertenstandard "Sturzprophylaxe" heisst es, dass Bettgitter keine Sturzprophylaktische Maßnahme wären. Dokumentiert habe ich sowohl das Sturzereignis, als auch Folgen und Sturzprotokoll. In allen anderen nächtlichen Durchgängen wirkte die Patientin schlafend. Im darauffolgenden Frühdienst stellt sich heraus, dass sich die Patientin eine Femurfraktur zugezogen hat. Die Tochter (Betreuerin) beschwerte sich, dass die Bettgitter nicht oben waren und droht mit einer Klage. Um 14 Uhr ruft mich die Stationsleitung an und klärt mich über die Geschehnisse auf.
Nun zur eigentlichen Fragestellung:
Hätte ich die Bettgitter hochmachen sollen? Oder war es richtig wie ich gehandelt habe? Ich habe gerade Angst um meine berufliche Zukunft.... Bin ja auch noch so frisch im Beruf...
ich wurde in der gestrigen und heutigen Nachtwache in den Nachtdienst eingearbeitet. Meine Ausbildung habe ich im September 2013 als Gesundheits- und Krankenpfleger erfolgreich beendet. In der heutigen Nachtwache, um 5.00 Uhr, also kurz vor Dienstende, ist dann eine demente Patientin mit Fußgebeschwäche allein zum Bad gegangen und dort gestürzt. Ich hörte ein lautes "Hilfe" eilte sofort hin und hebte Sie sofort in den Toilettenstuhl und brachte sie ins Bett. Ich fragte sie, wo es ihr weh tun würde und untersuchte sie schon einmal auf Beulen, Hämatome etc., nichts gefunden und sie äußerte keine Beschwerden. Trotz allem kontaktierte ich den Diensthabenden Dr.. Um 5.30 Uhr schaute ich dann nochmals nach ihr. Ich fand eine große Beule am Hinterkopf und die Patientin äußerte Schmerzen im Oberschenkel-/Hüftbereich. Ich kontaktierte nochmals den Dr. und gab ihm die bereits erwähnten Informationen weiter. Zusätzlich ist noch zu sagen, dass die Patientin vorher nie aufgestanden ist, weil sie Schmerzen hatte und eine Fußhebeschwäche hat, warum sie auch bei uns auf Station lag. Sie lag bis zu diesem Zeitpunkt schon 4 Tage bei uns, zwar dement aber niemals von sich aus aufgestanden. Bettgitter habe ich nur kopfseits hoch gemacht (bei unseren Betten kann man sowohl am Kopfteil als auch am Fußteil die Bettgitter hochmachen), da es sonst eine Freiheitsentziehende Maßnahme ist und wir dafür Erlaubnis von Betreuerin und Richter etc. bräuchten und zu diesem Zeitpunkt nicht hatten und auch keine Notwendigkeit dafür gegeben war da mir die Patientin so erschien, dass sie sich nicht trauen würde, aufzustehen und auch nicht aufstehen könne. Und nach dem Expertenstandard "Sturzprophylaxe" heisst es, dass Bettgitter keine Sturzprophylaktische Maßnahme wären. Dokumentiert habe ich sowohl das Sturzereignis, als auch Folgen und Sturzprotokoll. In allen anderen nächtlichen Durchgängen wirkte die Patientin schlafend. Im darauffolgenden Frühdienst stellt sich heraus, dass sich die Patientin eine Femurfraktur zugezogen hat. Die Tochter (Betreuerin) beschwerte sich, dass die Bettgitter nicht oben waren und droht mit einer Klage. Um 14 Uhr ruft mich die Stationsleitung an und klärt mich über die Geschehnisse auf.
Nun zur eigentlichen Fragestellung:
Hätte ich die Bettgitter hochmachen sollen? Oder war es richtig wie ich gehandelt habe? Ich habe gerade Angst um meine berufliche Zukunft.... Bin ja auch noch so frisch im Beruf...