Sturz in der Nachtwache, rechtliche Folgen?

PflegerXY

Newbie
Registriert
06.02.2014
Beiträge
1
Hallo liebe Community,
ich wurde in der gestrigen und heutigen Nachtwache in den Nachtdienst eingearbeitet. Meine Ausbildung habe ich im September 2013 als Gesundheits- und Krankenpfleger erfolgreich beendet. In der heutigen Nachtwache, um 5.00 Uhr, also kurz vor Dienstende, ist dann eine demente Patientin mit Fußgebeschwäche allein zum Bad gegangen und dort gestürzt. Ich hörte ein lautes "Hilfe" eilte sofort hin und hebte Sie sofort in den Toilettenstuhl und brachte sie ins Bett. Ich fragte sie, wo es ihr weh tun würde und untersuchte sie schon einmal auf Beulen, Hämatome etc., nichts gefunden und sie äußerte keine Beschwerden. Trotz allem kontaktierte ich den Diensthabenden Dr.. Um 5.30 Uhr schaute ich dann nochmals nach ihr. Ich fand eine große Beule am Hinterkopf und die Patientin äußerte Schmerzen im Oberschenkel-/Hüftbereich. Ich kontaktierte nochmals den Dr. und gab ihm die bereits erwähnten Informationen weiter. Zusätzlich ist noch zu sagen, dass die Patientin vorher nie aufgestanden ist, weil sie Schmerzen hatte und eine Fußhebeschwäche hat, warum sie auch bei uns auf Station lag. Sie lag bis zu diesem Zeitpunkt schon 4 Tage bei uns, zwar dement aber niemals von sich aus aufgestanden. Bettgitter habe ich nur kopfseits hoch gemacht (bei unseren Betten kann man sowohl am Kopfteil als auch am Fußteil die Bettgitter hochmachen), da es sonst eine Freiheitsentziehende Maßnahme ist und wir dafür Erlaubnis von Betreuerin und Richter etc. bräuchten und zu diesem Zeitpunkt nicht hatten und auch keine Notwendigkeit dafür gegeben war da mir die Patientin so erschien, dass sie sich nicht trauen würde, aufzustehen und auch nicht aufstehen könne. Und nach dem Expertenstandard "Sturzprophylaxe" heisst es, dass Bettgitter keine Sturzprophylaktische Maßnahme wären. Dokumentiert habe ich sowohl das Sturzereignis, als auch Folgen und Sturzprotokoll. In allen anderen nächtlichen Durchgängen wirkte die Patientin schlafend. Im darauffolgenden Frühdienst stellt sich heraus, dass sich die Patientin eine Femurfraktur zugezogen hat. Die Tochter (Betreuerin) beschwerte sich, dass die Bettgitter nicht oben waren und droht mit einer Klage. Um 14 Uhr ruft mich die Stationsleitung an und klärt mich über die Geschehnisse auf.

Nun zur eigentlichen Fragestellung:
Hätte ich die Bettgitter hochmachen sollen? Oder war es richtig wie ich gehandelt habe? Ich habe gerade Angst um meine berufliche Zukunft.... Bin ja auch noch so frisch im Beruf...
 
Sei froh, dass du die Gitter nicht hoch gemacht hast. Wenn die Pat. da drüber gegangen wäre, dann hätte es ev. nicht "nur" eine Femurfraktur gegeben.

Beruf dich auf den Expertenstandard und die nicht vorhandene Anordnung des Bettgitters. Das die Angehörige ungehalten ist, kannst sicher nachvollziehen, wenn du dich in ihre Situation versetzt. Es wäre gut gewesen, wenn die SL ihr erklärt hätte, welche Risiken ein Bettgitter mit sich bringt.

Dein Examen wird dir nicht aberkannt werden. Sollte man mit einer Abmahnung drohen, wendest dich an einen Anwalt. Du hast fachlich korrekt gehandelt. Man kann nicht alles verhindern- auch wenn man es gerne möchte.

Alles Gute.

Elisabeth
 
Rechtliche Grundlage ist, ganz laienhaft: Ein Sturz ist allgemeines Lebensrisiko, Freiheitsberaubung ist per se erstmal ungesetzlich.

Selbst wenn die Betreuerin eine Fixierung gewollt hätte, ohne Beschluss geht da über eure 4 Tage garnichts...
Hättest du sie von dir fixiert, sie wäre gestürzt, die Betreuerin macht STress, DANN müsstest du dir Gedanken machen.
So nicht. Den Rechtsstreit dürfte idR auch dein AG übernehmen, wenn es darauf hinausläuft.
 
alles gut gemacht, außer: gestürtze Pat. niemals gleich hoch zerren. Erstmals, auch liegend auf dem Boden, befragen und untersuchen, b.B. eine zweite Person um Hilfe bitten. Auf alle fälle alles zeitnah dokumentieren und Arzt informieren. Keine Angst, alles gut gemacht.
 

Ähnliche Themen