Sturz eines Bewohners aus dem Bett

teddybaer2088

Newbie
Registriert
30.09.2008
Beiträge
3
Beruf
Gesundheits-und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
Altenpflege
Hallo, ich hoffe ich bin hier richtig und zwar würde ich gerne wissen was es für Konsequenzen/Folgen hat bzw. was jemand zu erwarten hat wenn ein immobiler Bewohner (Pflegestufe 3, Bettgitter hoch) der gerade im Bett gewaschen wird bei der Körperpflege aus dem Bett fällt, während sich die Pflegekraft neben dem Bett befindet, wo das Bettgitter gerade unten ist und sie sich mit dem Rücken zum Bewohner gewand hat um vom Nachttisch einen Waschlappen zu nehmen.
ich hoffe ihr könnt mir ein bisschen helfen danke schonmal
 
Ein ganz klares kommt drauf an. Strafrechtlich ist zwischen kein Verfahren/Freispruch bis zur Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung alles drin. Arbeitsrechtlich zwischen nichts, über Abmahnung bis zur Kündigung. Und zivilrechtlich könnten etwaige Schmerzensgeldforderungen auf einen zukommen.
Für eine konkrete Beurteilung der Situation müsstest Du allerdings konkretere Angaben machen. Am besten allerdings nicht hier, sonder ggf. bei einem Rechtsanwalt.
 
denke ich auch so
 
Dabei wird immer geprüft ob die Ursache des Sturzes eine fahrlässig unterlassene Beaufsichtigung oder fahrlässig unterlassene Sicherung, Verletzung einer sog.
„Verkehrssicherungspflicht“, Verstoß gegen die erforderliche, nicht die übliche Sorgfalt war.
Auch hier ist eine sorgfältige Dokumentation ausschlaggebend.
Ärzte müssen die Risiko-Beschreibungen so abfassen, dass Pflegekräfte hieraus die erforderliche Sturz-Prophylaxe veranlassen können.
Pflegekräfte müssen die Kenntnisse haben, dass sie aus korrekten Risiko-Beschreibungen von
Ärzten die notwendige Sturz-Prophylaxe festlegen können.
In einem vergleichbaren Fall passierte folgendes:
Frisch operierter Patient wurde von der Krankenschwester zum Zwecke der Frühmobilisation auf die Bettkante gesetzt, dabei bemerkte die Schwester, daß der Patient unter sich gelassen hatte. Die holte aus dem Schrank im Zimmer etwas zum Reinigen. Just in diesem Moment stürzte der Patient aus dem Bett und zog sich schwere Schädel-Hirnverletzungen zu an denen der Patient später verstarb..
Ausgang:
Es gab ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung. Ergebnis im Strafprozeß: Einstellung, da keine zweite Person für diese Aufgabe notwendig war.
Sicherlich wird jeder Pflegende sagen: Wie kann denn soetwas passieren? Ausschlaggebend vor Gericht ist aber erstmal die Dokumentation und welche Anweisungen sind der Dokumentation und den Anordnungen zu entnehmen. Je schlechter und schlampiger hier seitens der Ärzte und der Pflege dokumentiert wurde, (sorry) je besser wird das für die Pflegekraft ausgehen, auch wenn wir das menschlich und ethisch anders sehen.
Da wir nicht wissen wie die Akte und wie die Anordnungen zu dem geschilderten Fall aussehen, ist es schwer dazu überhaupt etwas zu sagen.

Andererseits wie wäre dieses Verfahren wohl ausgegangen, hätte man nicht die Pflegekraft belangen wollen, sondern den Rest der Beteiligten weil sie ihrer Dokumentationspflicht nicht ausreichend nachgekommen wären? Immobil und Pflegestufe 3 reicht für eine Begründung, daß mehr Personal oder noch mehr Sorgfalt hätte notwendig sein müssen nicht aus.- Das muß auch irgendwo dokumentiert sein.
Auch wenn es nicht zulässig ist: ich würde mir als Schwester in so einem Fall immer erst alle Dokumentationen kopieren, damit nichts nachträglich von allen Verantwortlichen eingetragen werden kann, was da vorher überhaupt nicht stand.

Auf einer anderen Abteilung passierte vor Jahren einmal folgendes: Die Schwester setzt einen Patienten per Transfer nach Bobath vom Bett in den Rollstuhl. Es wurde keine Gewalt angewandt aber dennoch brach dem Patienten dabei der Oberschenkelhals. Nirgendwo war dokumentiert, daß der Patient eine so ausgeprägte Osteoporose hatte, daß die Gehfahr beim normalen Transfer überhaupt bestand. In der Dokumentation stand: Sitzen am Tisch und auf der Bettkante selbstständig.- Die Nebendiagnosen waren überhaupt nirgendwo eingetragen. Das verlief für das Pflegepersonal und für den Patienten auch im Sande, weil man wenn man einen " normalen" Patienten ohne Vorerkrankungen vor sich hat beim einfachen Transfer nichts passiert. Das Pflegepersonal ist kein Hellseher. Die Dokumentation und die Krankenakte muß nachvollziehbar sein und so geführt werden, daß solche Risiken aufgeführt sind. Auch arbeitsrechtlich wird soetwas nicht zu belangen sein,wenn die Dokumentation nichts enthielt, was darauf schließen läßt das diese Patienten mit 2 Schwestern/ Pflegern betreut werden müssen. Diese Angelegenheiten werden von den Gerichten entschieden und sollte es Ärger geben so ist es wichtig sich anwaltlich vertreten zu lassen, auch wenn man sich bei der Situation noch so unwohl fühlt und weil uns eingetrichtert wurde, wie sorgfältig man aufpassen muß. In diesem Fall wird ein Anwalt raten, erstmal jede Aussage zu vermeiden, auch wenn man sich selbst schuldig fühlt. Es gibt soviele Dinge, die dann in der Doku enthalten sein müssen um "schuldig " gesprochen zu werden, daß man sich selbst in erster Linie ohne das Wissen, was fehlte nur unnötig belastet, weil man das letzte Glied in einer Kette war, die " morsch " ist und zum Reißen verurteilt.
Liebe Grüße Fearn
 

Ähnliche Themen