Darf man als ungelernte Kraft Nachtwache machen?

knallkeks

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14.01.2013
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2
Ort
Niedersachsen/Harz
Beruf
Altenpflegehelferin
Akt. Einsatzbereich
Stationäre Pflege
Funktion
Pflege
Hallo zusammen,
weiß nicht genau ob es hier rein gehört..
Bin neu hier,falls nicht, bitte verschieben...

Meine Frage an EUCH...
Darf man als ungelernte Pflegekraft, Nachtwache machen?

Also der/die jenige/r schmeisst Nachts allein die Station, eine Ex.Kraft schläft dabei auf einem Zimmer..(diese bekommt man aber nicht wirklich wach )
Darf das so sein ? Bzw. Darf man , wenn man vorgestraft ist,in diesem Beruf eigentlich arbeiten?

Diese Frage stell ich mir seit Wochen, kenn aber auch keine Anlaufstelle wo ich mich erkundigen kann..
Ich jedoch kann es mit meinem Inneren nicht vereinbaren :-( Es sind Menschen um die es geht!

Wäre super,wenn ihr mir darauf eine Antwort geben könntet.

Danke im vorraus

 
Keine Ahnung ob man als ungelernte Kraft Nachtwache machen darf.
Zur schlafenden Examinierten, zur Not sollte sich in jeder Pflegeeinrichtung ein Eimer Wasser auftreiben lassen. ;)

Und was ist mit "vorbestraft" genau gemeint?
 
Das mit dem Eimer Wasser ist eine gute Idee, nur blöd,wenn die Ex-Kraft hinter verschlossener Tür schläft..
Hab den ungelernten letztens per Zufall, zum Bewehrungshelfer rein gehen sehen o.O also muss das doch einen Grund haben...?! Und weiß das er mal Alkoholabhängig war, da macht er ja kein Geheimnis draus^^

Desweiteren: Muss man nicht ein Polizeiliches Führungszeugnis abgeben? Egal ob ungelernt,Helfer oder Examiniert ?
 
Muss man nicht ein Polizeiliches Führungszeugnis abgeben?
Ja, muß man. Offensichtlich hinderte die Art der Vorstrafe nicht an der Einstellung.
Du hast ihn per Zufall dort gesehen... gibt sein Verhalten denn überhaupt Anlaß zur Sorgen. Und weißt Du überhaupt mit Sicherheit den Grund, warum er bei einem Bewährungshelfer war.... Bewährungshelfer sind nebenher ja auch normale Menschen und haben nicht nur berufliche Kontakte zu anderen.

Darf man als ungelernte Pflegekraft, Nachtwache machen?
Ja, Nachtwache darf man natürlich machen. Die Fachkraft muß aber jederzeit erreichbar sein und der Bereich muß auch passen. Ich nehme an, daß der MDK da schon ein Auge drauf geworfen hat... die zerpflücken doch gerne die Dienstpläne und legen auch großen Wert darauf, daß die Qualifikationen dort eingetragen sind.
 
Eine Tür ist eine Herausforderung, kein Hindernis.

Ernsthaft: Falls die Examinierte tatsächlich nachts nicht aus dem Bett zubekommen, dann ist das der größte Fehler.
Zur Vorstrafe hat hypurg ja schon was geschrieben. Man sollte Menschen nicht aufgrund einer blossen Vermutung vorverurteilen.
 
Vorsicht mit Vorverurteilungen, da kann sich schnell der Spiess umdrehen und man steht wegen übler Nachrede selbst vor dem Richter. Man sieht einen Menschen laufen und erkennt einen Bewährungshelfer? Interessanter Aspekt - hat er seinen Beruf auf's Hirn tätowiert? Ich würde keinen erkennen.

Warum besprichst du die nächtlichen Probleme nicht mit deiner Heimleitung, diese kann es dir sicher besser erklären als wir aus der Ferne orakeln können.
 
Nur weil jemand alkoholabhängig war, darf man ihn nicht vorverurteilen - es sei denn, es gäbe jetzt noch Probleme damit. Aber wenn er ne Therapie gemacht hat und trocken ist - wo ist da das Problem? Ich finds eher positiv, dass er daraus kein Geheimnis macht.
Auch wenn er beim Bewährungshelfer war - vielleicht hat auch das mit der (ehemaligen) Alkoholsucht zu tun und ist für die Arbeit unerheblich?

Hast du ein Problem mit dieser Person?
 
natürlich darf eine PK nachtwache machen.
das deine PFK nicht so wirklich anwesend ist, ist natürlich nicht verantwortungsbewusst und auch nicht rechtens.

hast zuhause nen alten wecker? stell den auf nen großen topf und dann vor die tür. ;)

scherz bei seite, informiere deine vorgesetzten was genau vorgefallen ist. das mit dem bewährungshelfer ist privatsache und werden deine chefs sicherlich wissen,wenn sie es wissen wollen.

du bist einer der MA des hauses und es ist ein kollege/in von dir und du hast leider nicht das recht den/diejenige/n zu verurteilen oder zu "petzen".
sollte irgendwas mit den medikamenten,wertsachen oder alkohol im spiel sein, das darfst du erwähnen, sofern es der sachlage entspricht.

so wurde mir das in meinem PH-leben bisher beigebracht und damit bringst du weder dich noch andere in schwierighkeiten.
 
Streich das leider.;) als MA hat man das recht nicht;)
 
Solange eine ex. PFK im Haus, selbst nur im Bereitschaft vorhanden iat dieses in Ordnung und Rechtens.
 

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