"Ausschlaftag" nach Nachtwache

Danke für die Antworten aber ich habe jetzt die richtige Antwort von einer anderen Hausleitung erhalten: es ist so richtig, es ist ein Urlaubstag!! -.- Naja muss man mit leben... -.- (Zumindest in meiner Einrichtung!)
Nein muss man nicht. Da dies schon versicherungstechnisch vollkommen inkorrekt ist.
Hast du auf dem Weg vom Nachtdienst nach Hause einen Unfall, zählt dieser nicht als Wegeunfall, das heißt die BG zahlt nicht, weil du ja eigentlich Urlaub hast.
 
Jetzt wirds aber Abenteuerlich.
Hast du auf dem Weg vom Nachtdienst nach Hause einen Unfall, zählt dieser nicht als Wegeunfall, das heißt die BG zahlt nicht, weil du ja eigentlich Urlaub hast.
Natürlich zahlt die BG.
Hier zählt das faktisch Korrekte und nicht die Berechnung in irgend einem Dienstplan.
 
Jetzt wirds aber Abenteuerlich.
Natürlich zahlt die BG.
Hier zählt das faktisch Korrekte und nicht die Berechnung in irgend einem Dienstplan.

Eben. Wenn der "Ausschlaftag" als "Frei" im Dienstplan stehen würde, müsste die BG nach Phoenix Argumentation ja ebenfalls nicht zahlen - ich hab ja laut Dienstplan frei.
 
@Claudia: Bei uns ist der "Auschlaftag" immer mit frei gerechnet, dafür ist der Tag, an dem wir in die Nachtschicht gehen, ein voller Arbeitstag. Nach deiner Auffassung wär ich ja nie auf dem Nachhauseweg nach meiner letzten Nacht versichert... :weissnix:.
Bei uns ist es aber auch so, dass man nach einer Nachtschicht nicht direkt in den Urlaub gehen kann, weil ja der "Ausschlaftg" kein vollwertiger Urlaubstag ist. Also haben wir dazwischen immer noch mind. 1 Tag frei.
 
Das ist nicht meine Auffassung, sondern die von Phoenix. Ich wollte ihm nur verdeutlichen, warum er damit falsch liegt.

Bei uns ist der "Auschlaftag" immer mit frei gerechnet, dafür ist der Tag, an dem wir in die Nachtschicht gehen, ein voller Arbeitstag.
Bei mir auch. Deshalb bin ich mir ja so sicher, dass der Versicherungsschutz der BG gilt.
 
Ah, ok. Hab vorhin in deinem Post überlesen, dass das Phoenix' Argumentation ist!
Ich seh das dann genauso wie du!
 
Ich habe nochmal genauer beim Betriebsrat nachgehakt, ich habe doch einen "frei" Tag...hat mein Chef schon geändert!
 
jetzt mal eine blöde Frage:
was macht es bitte für einen Unterschied, ob frei oder Urlaub im Dienstplan steht?
Das frei wird doch von den zuvor zuviel geleisteten Stunden abgezogen und mit deiner normalen Stundenzahl berechnet genau wie Urlaub. Je nachdem was dort steht, fehlt dir anschließend ein Urlaubstag oder eben ca. 6-7 Überstunden, kommt doch auf das gleiche raus.Oder bekommt ihr die Überstunden sonst nicht als frei?
 
jetzt mal eine blöde Frage:
was macht es bitte für einen Unterschied, ob frei oder Urlaub im Dienstplan steht?
Das frei wird doch von den zuvor zuviel geleisteten Stunden abgezogen und mit deiner normalen Stundenzahl berechnet genau wie Urlaub. Je nachdem was dort steht, fehlt dir anschließend ein Urlaubstag oder eben ca. 6-7 Überstunden, kommt doch auf das gleiche raus.Oder bekommt ihr die Überstunden sonst nicht als frei?

Wieso mache ich im Nachtdienst 6-7 Überstunden?? :gruebel:
Der Unterschied besteht darin, dass laut Bundesurlaubsgesetz der Urlaubstag um 0:00 Uhr beginnt. Da ich im Nachdienst in der Regel aber bis gegen 6:00 Uhr arbeiten muss, kann ich da keinen Urlaub haben. Sollte dieser im Plan stehen kann ich rein theoretisch mich um 23:59 Uhr umziehen und abdampfen.
 
Richtig @ c.b. - macht keinen Unterschied! Zumindest von den Stunden her. Vom Gefühl vielleicht schon...
 
wie sieht das denn aus mit dem Versicherungsschutz wenn ich aus dem Nachtdienst komme und einen Unfall habe.

Wenn ich laut Plan Urlaub habe, greift dann der Schutz der Berufsgenossenschaft?
 
Hallo
Liebe Silverlady das ist eine interessante Frage. Theoretisch ist es ein Arbeitsunfall da Wegeunfall, praktisch bist Du ja in Urlaub. Denn laut Gesetz beginnt Dein Urlaub um 0:01 Uhr. Der Dienstplanschreiber der Dir am "Auschschlaftag" einen Urlaubstag einträgt handelt gesetzeswidrig. Das interessiert so lange keinen, solange niemand bezahlen muss. Wenn Ihr einen Betriebrat habt, müsste der eigentlich gegen so einen Dienstplaneintrag vorgehen. Da Versicherungen fast immer rumzicken wenn es um das Bezahlen geht könnte ich mit vorstellen, daß ein Wegeunfall der nach einem Nachtdienst passiert , an dem Urlaub eingetragen ist, es probleme geben könnte.
Mein Rat( sollte der Dienstplangestalter uneinsichtig sein), so eine Dienstplangestaltung "Auschlaftag" gleich Urlaubstag schriftlich mit Verweis auf das Urlaubsgesetz bei dem Dienstplangestalter ablehnen, eine Kopie an den Betriebsrat/Personalrat, an die Personalstelle und die PDL. Und falls ihr Urlaubszettel ausfüllen müsst, den "Ausschlaftag" nicht mit in den Urlaubsantrag eintragen, wenn er schon drinsteht dann unter vorbehalt (mit Grund als Anlage) unterschreiben.
Alesigt
 
wie sieht das denn aus mit dem Versicherungsschutz wenn ich aus dem Nachtdienst komme und einen Unfall habe.

Wenn ich laut Plan Urlaub habe, greift dann der Schutz der Berufsgenossenschaft?

Das wurde doch schon geklärt: JA!

Mein "Ausschlaftag" steht mit "Frei" im Dienstplan. Im Frei bin ich normalerweise auch nicht versichert. Da ich aber aus dem Nachtdienst komme, ist es selbstverständlich ein Wegeunfall und die BG zahlt. Warum sollte sie dies nicht tun, wenn da "Urlaub" steht? Ich hab die Arbeit nachweislich erfüllt, also gilt auch der Versicherungsschutz.

Ich hab auch einen Versicherungsschutz über die BG, wenn ich zum Betriebsausflug oder zur Weihnachtsfeier unterwegs bin. Stehen die bei Euch als Arbeitsform im Dienstplan? Bei mir nicht.
 
@Claudia:

Bei UNS steht der Betriebsausflug im Dienstplan, genauso wie aushäusige Fortbildungen!!

Weihnachtsfeiern jetzt nicht, weil diese ja nicht den ganzen Tag dauern.

LG opjutti
 
Wenn Fortbildungen Arbeitszeit sind, müssen sie ja im Dienstplan stehen. Du kannst aber auch die Fortbildung in Deiner Freizeit machen, sie selbst bezahlen und dennoch den Versicherungsschutz der BG in Anspruch nehmen - wenn Du den bei Deinem AG beantragst und er ihn bewilligt.

Was daraus hoffentlich deutlich wird - was im Dienstplan steht, hat mit dem Versicherungsschutz der BG nur bedingt zu tun. Auf der Rückfahrt vom Nachtdienst bin ich in jedem Fall versichert - egal, welche Dienstform an diesem Tag verzeichnet ist. Es ist mein Arbeitsweg und punkt.
 
Das wurde doch schon geklärt: JA!

Mein "Ausschlaftag" steht mit "Frei" im Dienstplan. Im Frei bin ich normalerweise auch nicht versichert. Da ich aber aus dem Nachtdienst komme, ist es selbstverständlich ein Wegeunfall und die BG zahlt. Warum sollte sie dies nicht tun, wenn da "Urlaub" steht? Ich hab die Arbeit nachweislich erfüllt, also gilt auch der Versicherungsschutz.

Ich hab auch einen Versicherungsschutz über die BG, wenn ich zum Betriebsausflug oder zur Weihnachtsfeier unterwegs bin. Stehen die bei Euch als Arbeitsform im Dienstplan? Bei mir nicht.

Frei ist aber was anderes als Urlaub. Du hast ja theoretisch recht, nur ob die BG das auch so sieht, steht in den Sternen.
Alesig hat das in ihrem Posting gut beschrieben.
 
Wenn ich Frühschicht habe, mache ich um 14 Uhr Feierabend und fahre nach Hause, denn ich habe ab 14 Uhr frei. Trotzdem zahlt die BG, wenn ich einen Wegeunfall habe, obwohl ich frei habe.
Der Versicherte muß schließlich von der Arbeitsstelle nach Hause kommen und der Arbeitsweg ist nie Arbeitszeit, sondern Freizeit.
Was nichts an der Tatsache ändert, daß der erste Tag nach der letzten Nachtschicht "frei" sein muß und nicht "Urlaub".
 

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