Hallo
Liebe Silverlady das ist eine interessante Frage. Theoretisch ist es ein Arbeitsunfall da Wegeunfall, praktisch bist Du ja in Urlaub. Denn laut Gesetz beginnt Dein Urlaub um 0:01 Uhr. Der Dienstplanschreiber der Dir am "Auschschlaftag" einen Urlaubstag einträgt handelt gesetzeswidrig. Das interessiert so lange keinen, solange niemand bezahlen muss. Wenn Ihr einen Betriebrat habt, müsste der eigentlich gegen so einen Dienstplaneintrag vorgehen. Da Versicherungen fast immer rumzicken wenn es um das Bezahlen geht könnte ich mit vorstellen, daß ein Wegeunfall der nach einem Nachtdienst passiert , an dem Urlaub eingetragen ist, es probleme geben könnte.
Mein Rat( sollte der Dienstplangestalter uneinsichtig sein), so eine Dienstplangestaltung "Auschlaftag" gleich Urlaubstag schriftlich mit Verweis auf das Urlaubsgesetz bei dem Dienstplangestalter ablehnen, eine Kopie an den Betriebsrat/Personalrat, an die Personalstelle und die PDL. Und falls ihr Urlaubszettel ausfüllen müsst, den "Ausschlaftag" nicht mit in den Urlaubsantrag eintragen, wenn er schon drinsteht dann unter vorbehalt (mit Grund als Anlage) unterschreiben.
Alesigt