1/3 fällt in Probezeit durch?

Hallo :) das passt zwar hier nicht rein aber ich habe eine Frage wegen meinem Ausbildungsvertrag bezüglich der Probezeit.

Dort steht §3 Probezeit und Kündigung. Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis von dem Schüler ohne Einhaltung der einer Kündigungsfrist von der Schule gekündigt werden.

Im Krankenpflegegesetz finde ich diesen Paragraphen nicht .. §2 Abs. 1 Nr. und 3. (KrPflG).. kann mir da jemand helfen
 
Habe in der Probezeit das Ausbildungsverhältnis gekündigt.
Auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis hat man soweit ich weiss kein Recht, aber muss die Schule eine Tätigkeitbescheinigung ausstellen, in der der Zeitraum und die Aufgaben draufstehen ?
 
Einen Nachweis darüber, dass Du von dann bis dann in der Ausbildung warst und auf eigenen Wunsch gegangen bist, müsstest Du bekommen können.
 
hey,

also i habe 2009 mein Staatsexamen gemacht. Habe im 1 Lehrjahr nen Notendurchschnitt von locker 1,0 gehabt und im 3 Lehrjahr ne 1,5 oder 1,7. Also recht gute theoretische Schülerin.
Waren 2 Kurse und davon musste nur 1 Dame in der Probezeit gehen (aber die war echt so unmöglich, ganz schlimmes zwischenmenschliches Verhalten)

Und durch des Staatsexamen is keiner gefallen.

Also i muss gestehen praktisch war i echt kein Hit! Nur in der Kinderkrankenpflege, Psychatrie und ambulande Pflege habe i gute Bewertungen erhalten. Sonst waren meine praktischen Bewertungen immer eher so im 3 - 4 Bereich. Mir war schon bewusst das des an meiner Art lag........und mein allererster EInsatz war echt die Hölle^^
I glaub meine Lehrer hatten immer Hoffnung das des noch wird^^
Mein Staatsexamen hab i bestanden, die Frage is halt wie.:emba:

Verdutzt bin i allerdings schon über die Berichte hier. I mein die Schulen sollten doch froh sein das Sie überhaupt noch Bewerbungen haben.
Und überhaupt das sind doch Schüler, normalerweiße will man doch das es denen gut geht und sie wirklich sich wohl fühlen.

*traurigschau*
 
I, in Bayern scheint es kein ch zu geben. Schrecklich...

Ah, was ich sagen wollte:
I mein die Schulen sollten doch froh sein das Sie überhaupt noch Bewerbungen haben.
Und überhaupt das sind doch Schüler, normalerweiße will man doch das es denen gut geht und sie wirklich sich wohl fühlen.

Die Auswahl an Schülern ist inzwischen nicht mehr so groß, d.h. man muss in gewissen gebieten Schüler einstellen, die man sonst nicht eingestellt hätte ... das ist dann manchmal ein Glücksgriff und derjenige entwickelt sich, oft aber auch nicht. Und wenns einfach nichts ist, dann ist derjenige eben bereits in der Probezeit wieder draußen.

Gibts auch anders, aber das sehe ich mit, als einen Grund.
 
... I mein die Schulen sollten doch froh sein das Sie überhaupt noch Bewerbungen haben.
Und überhaupt das sind doch Schüler, normalerweiße will man doch das es denen gut geht und sie wirklich sich wohl fühlen.
...
Ausbildungsinhalte werden eh überbewertet. Da kann man doch wohl erwarten, dass das Niveau an die angepasst wird, die zugelassen wurden. Hauptsache bestanden. Wozu gibt es Checklisten und detailierte Standards. Die wurden schließlich für genau diese MA entwickelt.

Elisabeth
 
I, in Bayern scheint es kein ch zu geben. Schrecklich...

Mei in Bayern gibt es vieles net^^

Die Auswahl an Schülern ist inzwischen nicht mehr so groß, d.h. man muss in gewissen gebieten Schüler einstellen, die man sonst nicht eingestellt hätte ... das ist dann manchmal ein Glücksgriff und derjenige entwickelt sich, oft aber auch nicht. Und wenns einfach nichts ist, dann ist derjenige eben bereits in der Probezeit wieder draußen.

Ja, dafür ist die Probezeit gedacht, das is ja nur fair beiden Seiten gegenüber. Das aber die Aussage getroffen wird das Ein Drittel gehen muss finde ich schon irgendwie befremdlich.
 
Es dürfte aufzeigen, dass man in der Verzweifelung wohl einfach oft nicht die richtige Entscheidung traf und die nun notwendigerweise korrigieren muss. Das Ziel der Ausbildung ist nun mal nicht "Bestehen, egal wie". Ich will doch immer noch hoffen, dass es um eine anspruchsvolle Ausbildung geht.

Elisabeth
 
I, in Bayern scheint es kein ch zu geben. Schrecklich...
Das liegt daran, dass wir hier eigentlich schon fast ausschliesslich in Eglish talken - das bayrische i und englische I sagen das gleiche:
Ich bin = i bin und I am *duckundweg*.


Ich glaube jetzt mal nicht, dass man grundsätzlich sagen kann es fallen immer 1/3 durch die Probezeit. Fact ist aber, dass einige in der Probezeit gehen - aus welchen Gründen auch immer.

lg
Narde
 
Ausbildungsinhalte werden eh überbewertet. Da kann man doch wohl erwarten, dass das Niveau an die angepasst wird, die zugelassen wurden. Hauptsache bestanden. Wozu gibt es Checklisten und detailierte Standards. Die wurden schließlich für genau diese MA entwickelt.

Elisabeth

Das setzt voraus, dass die Checklisten und Standards von den MA gelesen und verstanden werden können.
Vor 6-7 Jahren konnte ich noch davon ausgehen .........
 
Lesen können wohl alle, die in der Pflege arbeiten. Hoffe ich zumindest. Mit dem Verstehen- auf die Brücke würde ich mittlerweile keinen Fuß mehr wagen.

Elisabeth
 
Lesen können wohl alle, die in der Pflege arbeiten. Hoffe ich zumindest. Mit dem Verstehen- auf die Brücke würde ich mittlerweile keinen Fuß mehr wagen.

Elisabeth

Wie wahr, wie wahr!
Erinnert mich direkt an einen Teil unseres Einstellungstests. 'Lesen sie diesen Zeitungsartikel genau durch und geben sie ihn danach schriftlich wieder'. Das Ganze endet nicht selten in einem Desaster.
 
Das würde ich noch wohlwollend unter "aufgeregt" abbuchen. Was man allerdings nach der Ausbildung alles geboten bekommt, spottet oft jeder Beschreibung. Wenn du allerdings die Fähigkeiten und Fertigkeiten im Kammern bewerten solltest- da könntest "summa cum laude" mit Sternchen vergeben.

Elisabeth
 
In Österreich muss jeder Bewerber ein positives Abschlusszeugnis haben, also sprich keine 5. Darüber hinaus wird sehr viel wert auf ordentliche Bewerbungsunterlagen und ein ordentliches deutsch gelegt. Des Weiteren durchläuft jeder Bewerber 1. ein Aufnahmegespräch, wo sehr viel wert auf das äussere Erscheinungsbild, die eigene Einschätzung, Stärken und Schwächen und ob man mit aussergewöhnlichen Situationen gut zurecht kommt, gelegt. 2. muss jeder ein Assessmentcenter durchlaufen, in welchem unterschiedliche Aufgaben gestellt werden und erst dann erhält man nach bestandenem Assessmentcenter die Einladung zum Auswahlgespräch vor einer Kommission. Die Selektionen erfolgen einmal anhand der Bewerbungsunterlagen: Wer sich da nicht bemüht bzw. fleckige Bewerbungen abliefert bzw. nicht vollständig erhält kaum bis gar keine Punkte. Nach dem Aufnahmegespräch wird auch nochmal selektiert und nach dem Assessmentcenter sowieso. Das Auswahlgespräch vor der Kommission ermöglicht auch nochmal eine Selektion. Das Gesamtbild zusammenzählt und dann einstuft in z.B. A, B, C und %. Danach entscheidet letztendlich die Kommission, ob der Bewerber genommen wird. Die Aufgaben während dem Assessment sind nicht einfach. Aber da es ulkigerweise auch in kleinen Bundesländer so viele Bewerber gibt, können die sich das erlauben ordentlich zu selektieren. Die Bewerber sollten in jedem Falle ein Praktikum absolviert haben, ein Motivationsschreiben vorlegen, darüber hinaus entscheidet u.a. auch der "Wille ist der Weg" und zudem auch die schulischen Leistungen im ganzen Verlauf. Von der 1. Klasse bis zum Schulabschluss, Lehre, Matura u.s.w. Das Alter spielt hingegen eine eher untergeordnete Rolle, um überhaupt eine Einladung ins Assessment zu erhalten.
 
Des Weiteren durchläuft jeder Bewerber 1. ein Aufnahmegespräch, wo sehr viel wert auf das äussere Erscheinungsbild, die eigene Einschätzung, Stärken und Schwächen und ob man mit aussergewöhnlichen Situationen gut zurecht kommt, gelegt. 2. muss jeder ein Assessmentcenter durchlaufen, in welchem unterschiedliche Aufgaben gestellt werden und erst dann erhält man nach bestandenem Assessmentcenter die Einladung zum Auswahlgespräch vor einer Kommission.
Ist das wirklich so oder war das nur dahergesagt?

Interessiert mich wirklich - in Au wird JEDER Bewerber zum Gespräch und Assessmentcenter eingeladen??
 
Wieso sollte das dahergesagt sein ? Jeder Bewerber der eingeladen wird, muss das alles durchlaufen. Es ist zudem im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz Österreich verankert.
 
jetzt machst du mich aber neugierig.
Das ist im KrPflG verankert, wo find ich denn den § ?
 
Renje:

Das ist im Bundesgesetz über Gesundheits- und Krankenpflegeberufe (Gesundheits- und Krankenpflegegesetz- GuKG) in § 55 Nr. 1-4 mit dem schönen Titel: "Aufnahmekommission" genau beschrieben. Dort steht alles drin, was ich im # 214 sinngemäß in meinen Worten beschrieb.
I:troesten:

Ergänzend möchte ich noch hinzufügen, dass ich schon bei einigen Aufnahmegesprächen dabei war und nächste Woche auch das Assessment mit erleben darf.
 

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