Zurück nach Deutschland nach 7 Jahren Schweiz mit "Dipl. Experte Anästhesiepflege NDS HF"

martennsen

Newbie
Registriert
18.12.2009
Beiträge
5
Ort
St. Gallen/ Bayreuth
Beruf
Dipl. Experte Anästhesiepflege NDS HF
Akt. Einsatzbereich
Pneumologie/NIV-TEAM
Funktion
Dipl. Experte Anästhesiepflege NDS HF
Hallo miteinand.
Wie oben schon beschrieben, werde ich nächstes Jahr die Schweiz nach spannenden und schönen 7 Jahren wieder verlassen und zurück in meine Heimat Oberfranken ziehen.

Meine Fragen:
  1. Inwieweit wird eine Fachweiterbildung von der Schweiz in Deutschland "anerkannt" oder auch "vergütet"?
  2. Habe mit Ausbildung gesamt 9 Jahre Berufserfahrung. Wo würde ich da im TVöD eingestuft werden?
  3. Wo kann ich mit der Weiterbildung in Deutschland überall arbeiten? Und wie sind die Kompetenzen in Deutschland für einen Anästhesiepfleger?

Hier in der Schweiz mache ich plump gesagt genau das gleiche wie ein Anästhesieassistenzarzt, außer Spinale, PDA, ZVK und Anästhesieaufklärungsgespräch...

Erhoffe mir hier ein paar Infos, so dass ich in Deutschland hoffentlich einen guten Start erwische...

Martin
 
Hallo Martin,

arbeite zwar "auf der anderen Seite des Vorhangs":wink1:, kann dir aber doch einige Infos geben:
  • Ob die Schweizer Weiterbildung anerkannt wird, weiß ich zwar nicht, deine Erfahrung wird aber mit Sicherheit gerne gesehen. Vergütet wird die Weiterbildung in Deutschland sowieso nur theoretisch: nach einigen Jahren im Beruf sind die Lohnstufen mit und ohne Weiterbildung identisch. Verhandle deine Eingruppierung!
  • Du kannst wahrscheinlich im OP und auf Intensiv arbeiten (so jedenfalls bei deutscher Weiterbildung).
  • In Deutschland musst du dich zurücknehmen. Du bist hier nur Pflegekraft. KEIN ARZT! Dies schränkt deine Tätigkeit auf alle nicht-invasiven Tätigkeiten ein (außer peripheren Zugang legen).
Vielleicht hilft dir der Klinikleitfaden Anästhesiepflege weiter (kann auch gerne eine gebrauchte Version sein).

Hoffe, ich konnte dir einige "externe" Tips geben.

LG Einer
 
  • Like
Reaktionen: Sebbel01
Vielen Dank für die Infos.
Mir ist klar, dass ich in Deutschland andere Kompetenzen habe als in der Schweiz. Was darf ich denn z.B. als Anästhesiepfleger machen? Nur periphere Zugänge und AWR oder darf ich auch beim Ein- und Ausleiten der Narkose assistieren, die Narkose betreuen oder gar intubieren? Oder bin ich nur eine bessere Putzkraft im OP und sonst im AWR zuständig?

In Welche Gehaltsstufe würde ich kommen laut TVöD rein informativ für mich und wie weit kann man diese Stufen ausreizen bzw. "aushandeln"?

Martin
 
Hallo Martin,

natürlich darfst du beim Ein- und Ausleiten assistieren und die Narkose betreuen.(zumindest erlebe ich das so bei den Kollegen). Intubieren dürfen sie auch manchmal (in wieweit dies zulässig ist, weiß ich aber nicht).

Tarifliche Eingruppierung kenne ich nur im AVR. Dort würdest du gemäß Anhang B zur Anlage 31 zu den AVR in Stufe 8a (ohne anerkannte Weiterbildung) oder in Stufe 9a (mit Weiterbildung) eingestuft.

Die verschiedenen Stufen (1-6) sind der Verhandlungsspielraum. Wenn du nachschaust wirst du sehen, dass die "Endstufen" der beiden Gehaltsstufen identisch sind. Zur Zeit ist diese Endstufe: 3115,86 Euro (nicht erschrecken, sind halt deutsche Gehälter). Ob du die mit 7 Jahren Erfahrung schon bekommst, weiß ich aber nicht.

Mit der Gehaltsstruktur im TVöD bin ich leider nicht vertraut. Vielleicht kann dir jemand anders da weiter helfen.

LG Einer
 
Ihr intubiert, ohne das ein Arzt daneben steht?

Elisabeth
 
Meine Fragen:
Inwieweit wird eine Fachweiterbildung von der Schweiz in Deutschland "anerkannt" oder auch "vergütet"? Habe mit Ausbildung gesamt 9 Jahre Berufserfahrung. Wo würde ich da im TVöD eingestuft werden?

Wenn die Fachweiterbildung anerkannt werden sollte (da kenne ich mich nicht aus) EG 9a, sonst EG8a.

Die Grundausbildung gilt nicht als Berufserfahrung. Mit neun Jahren nach der Ausbildung wäre die Stufe 3 ein Muss, die Stufe 4 verhandelbar. Da wärst Du jetzt, wärst Du in Deutschland neun Jahre beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt.
 
@Elisabeth

Nein! Ich intubiere überhaupt nicht (andere Seite des Vorhangs).

Habe aber schon gesehen, dass AN-Pflegekräfte in Anwesenheit des Anästhesisten intubiert haben (habe auch nie was anderes behauptet, oder?:gruebel: ).

LG Einer
 
Musste einfach nochmal nachfragen- weil das wäre in Deutschland nach dem Zwischenfall vor einigen Jahren wirklich ein Novum.

Elisabeth
 
Ok, vielen Dank für die Infos. Was mich noch interessiert, gibt es in Deutschland auch Schnuppertage? Oder eher nur ein Vorstellungsgespräch und das wars?

Wie schaut es mit Gehaltsverhandlungen aus? Schreibt man die auch schon mittlerweile in die Bewerbung oder verhandelt man dann beim Vorstellungsgespräch?

Martin
 
Kommt auf die Klinik an: Einige möchten so einen Hospitationstag, andere nicht unbedingt. Wenn der Wunsch von Dir ausgeht, hat da sicher kein Arbeitgeber was dagegen.

Gehaltsvorstellungen kannst Du in die Bewerbung schreiben; da, wo die Klinik einem Tarifvertrag unterliegt, wirst Du nicht ganz frei verhandeln können, sondern eben nur über die jeweilige Einstufung. Die Arbeitgeber müssen die Berufserfahrung nicht unbedingt anerkennen. Wenn Du eine höhere Stufe als "normal" möchtest, musst Du dem Arbeitgeber gut begründen können, was Du mitbringst, um dieses Gehalt zu verdienen.

Kommt auch auf die Stellensituation in der Region an: Wo Personalmangel herrscht, bieten die Arbeitgeber oft von sich aus an, die bisher erreichten Stufen anzuerkennen.
 
Hallo Martin, schon zurück und einen Job gefunden?

  • Anerkennung dürfte kein Problem sein (habe auch beide, Schweiz + Deutschland)
  • Kohlemäßig komme ich (ledig, keine Kinder, 30 Jahre), EG 9 100% auf ca. 2300-2500€ netto/Monat (je nach Diensten)
  • Hospitationen in der Regel kein Problem, meistens sogar erwünscht
  • Kompetenzmäßig wirklich sehr unterschiedlich, wir bei uns dürfen ziemlich viel (Narkoseführung alleine, Arterie, Viggos, DK, MS, LMA/ITN mit Anästhesist daneben, Ein- und Ausleitung zusammen, etc.)
  • Fachpflegequote bei uns 100% (IPS + ANÄ)
  • Jobs gibt es ohne Ende... aber Anästhesieabteilungen grad bzgl. Kompetenz sehr unterschiedlich, also unbedingt vorher anschauen

Viel Erfolg, Grüsse
 
  • Like
Reaktionen: Sebbel01
Ich schreibe mal in diesen Thread, weil die Situation fast identisch mit meiner ist:

Nach 5 Jahren zieht es mich zurück von der Schweiz nach Deutschland. Ich stehe derzeit mit der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz in Kontakt, um mir mein Nachdiplomstudium anerkennen zu lassen.

- wie sind eure Erfahrungen mit der Anerkennung des NDS in Hamburg?
- bei wem hat es geklappt? ( @FLORA.BLEIBT ?)
- habe zuvor einige Jahre auf der Intensivstation (allerdings als "einfacher Dipl.") gearbeitet. Kann ich mir die Zeit anrechnen lassen?

Vielen Dank für eure Hilfe!
 

Ähnliche Themen