Hallo zusammen!
eine Frage in eigener Sache habe ich:
In unserem Hause wird das Ausschleusen der Pat. (das Verbringen der Patienten vom OP-Tisch in ihr Bett und mit Diesem in den Aufwachraum) von examinierten Rettungsassistenten (u.a. meiner Einer) und Rettungssanitätern übernommen- der Anästhesist gibt hier dem RA an der Schleuse eine kurze Übergabe für das Personal im Aufwachraum.
NACH der AWR-Phase wird der Patient von Zivis oder Rettungsdienstlern (je nach Zustand) auf die Stationen verbracht.
Nun brauche ich neue Infos für unseren Arbeitskreis- WER tut das bei Euch und WELCHE MINDESTQUALIFIKATION habt Ihr als Maßstab gesetzt.
Vor dem Gesetz sind Rettungsassistenten (Examen) und Krankenschwestern (Examen) gleichgestellt- nur wie wäre es mit Rettungshelfern, Rettungssanitätern oder KPHs etc?
Eine Übersicht über Eure "Üblichkeiten" würde mir genauso helfen wie Verweise an Rechtsrichtlinien, Gesetze und Empfehlungen.
VIELEN DANK SCHONMAL!
Falk
eine Frage in eigener Sache habe ich:
In unserem Hause wird das Ausschleusen der Pat. (das Verbringen der Patienten vom OP-Tisch in ihr Bett und mit Diesem in den Aufwachraum) von examinierten Rettungsassistenten (u.a. meiner Einer) und Rettungssanitätern übernommen- der Anästhesist gibt hier dem RA an der Schleuse eine kurze Übergabe für das Personal im Aufwachraum.
NACH der AWR-Phase wird der Patient von Zivis oder Rettungsdienstlern (je nach Zustand) auf die Stationen verbracht.
Nun brauche ich neue Infos für unseren Arbeitskreis- WER tut das bei Euch und WELCHE MINDESTQUALIFIKATION habt Ihr als Maßstab gesetzt.
Vor dem Gesetz sind Rettungsassistenten (Examen) und Krankenschwestern (Examen) gleichgestellt- nur wie wäre es mit Rettungshelfern, Rettungssanitätern oder KPHs etc?
Eine Übersicht über Eure "Üblichkeiten" würde mir genauso helfen wie Verweise an Rechtsrichtlinien, Gesetze und Empfehlungen.
VIELEN DANK SCHONMAL!
Falk