Wegezeiten und die Rücksichtnahme der Arbeitgeber...

Panski

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19.07.2010
Beiträge
11
Ort
Rostock
Beruf
Gesundheits und Krankenpfleger
Hi ich habe ein Riesengroßes Problem mit meinem Arbeitgeber...

Also ich muss wenn ich in ein bestimmtes der 3 Krankenhäuser soll zum Frühdienst der von 6-14 Uhr geht so zwischen 3-3:30 Uhr aufstehen ich bin übermüdet unkonzentriert und total fertig, in wie fern darf mein Arbeitgeber sowas verlangen, ich merke selbst wie das an mir nagt aber weiß keinen Ausweg mehr...

hoffe jemand hat ne andere Antwort als das ist halt so ...
 
Ist dir nicht vor Vertragsuntezeichnung gesagt worden, dass Du an allen Standorten eingesetzt wirst? Und wenn doch: hast du dich informiert wo die liegen und wie / wann Du dort hinkommst?
Gibt es dort ein Wohnheim, so dass Du ein Zimmer anmieten könntest?
Ich wäre auch nicht fähig zu arbeiten wenn ich um diese Uhrzeit aufstehen müsste!
 
Arbeitest du bei einer Zeitarbeitsfirma?
 
Nein, ich glaube Panski befindet sich in der Ausbildung und wird in einem der Verbundhäuser der Regiokliniken eingesetzt.
 
Hallo,
finden dort regelmäßig Einsätze statt oder ist das jetzt auf einige Wochen beschränkt?
Du solltest Dir überlegen, dort ein Zimmer anzumieten...oder aber über die Alternative eines Autos nachzudenken (so wie es klingt fährst Du mit Öffis).

Der AG darf von Dir verlangen, Deine Arbeit an den vertraglich festgelegten Ausbildungsorten abzuleisten...wie und wann Du dort hin kommst ist (leider) Deine Sache.
In ländlichen Regionen wird oft schon om VG darauf hingewiesen, dass Führerschein und Auto benötigt werden.
 

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