Rechtliche Absicherung für Bezahlung der Wegezeiten?

salza

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23.05.2006
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Guten Morgen, habe in Euren Beiträgen gelesen, dass Fahrtzeit zum Patienten Arbeitszeit ist. Kann ich das irgendwo nachlesen? Ist das gesetzlich geregelt? Bin exam. Altenpflegerin u. arbeite im amb. Pflegedienst.
 
Hallo,

vielleicht kennt dazu jemand eine Klausel o.ä. - ich persönlich leider nicht...

Werden denn die Wege zum Patienten nicht bezahlt? Das hieße ja, die Fahrzeiten sind Freizeitvergnügen.
Es gibt eine Anfahrtspauschale pro Patient.
Das heißt, ein Pflegedienst bekommt auch dafür Geld, dass die Pflegekraft erst mal zum Patienten "angefahren" kommen muß.
Warum werden die Wegezeiten denn nicht vergütet? Wie begründet das der Chef/die Chefin?
Um die Patienten ambulant zu Hause versorgen zu können, muß man ja auch erst mal da hingelangen. Also gehört dieser Aufwand als Arbeitsaufwand eigentlich dazu...
Bin immer wieder verwundert, wie unmoralisch manche Geschäftsführer heutzutage sind.
Selbst ein ordentliches Gehalt einsacken um golfen zu gehen und um das halbe Jahr auf den Kanaren zu verbringen - und die Mitarbeiter sollen sich für einen Hungerlohn regelrecht aufopfern (okay, es gibt sicher welche mit mehr Moral, möchte ja nicht pauschalisieren....:anmachen: ).

LG
Trisha
 
Oh ja, dass Wegezeiten garnicht oder nur teilweise vergütet bzw. das Zeiten abgezogen werden, davon kann ich ein "Lied" singen. Ich weiß nicht, inwieweit ich hier Firmen nennen kann hier aus Berlin, aber es würde doch ganz gut sein, wenn man dies öffentlich machen würden:
R. - zahlt bei sog. Aushilfen, die die gleiche Tour und die gleichen Zeiten fahren wie Festangestellte keinen Cent - habe es erlebt, dass ich zw. 8-9 Stunden in großen Teilen von Berlin unterwegs war, enorme Anfahrtszeiten hatte 20-30 min und mehr hatte und keinen Cent dafür bekam - als ich das erfuhr, habe ich sofort die Arbeit "geschmissen". In der Abrechnung bekam ich wirklich nur die Zeit beim Pat. bezahlt, alles andere ist mir abgezogen worden. Von damaligen KollegInnen weiß ich, dass sie nur 15 min pro Pat. bekamen und der Rest auch Ihnen abgezogen wurde.
Bei M. wird fast alles, was über 7 min dauert, abgezogen, egal ob Stau stehen im Berufsverkehr, keinen Parkplatz in der Innenstadt finden etc. - es gibt hier auch Ausnahmefälle, aber die kenne ich nicht näher. Bei mir war es so, dass ich eigentlich damals ca. 130 Stunden gearbeitet hatte, aber nur 80 angerechnet wurden - auch hier bin weg.
Es gibt Firmen, die zahlen prinzipiell keine Wegezeiten wie eine Sozialstation aus Kreuzberg in der **straße, leider habe ich den Namen vergessen, dafür aber großzügige Behandlungszeiten, wie z.B. 15 min für eine Insulinspritze. Dadurch hat man dann die Fahrzeiten wieder raus.
Meine Erfahrung bei den privaten Einrichtungen ist unterschiedlich, oft sind die Fahrzeiten sehr knapp bemessen und man mu0ß jede längere Minute begründen, was zu einem enormen Bürokratismus führt und auch viel Zeit in Anspruch nimmt. Und dann die Kraft das jedesmal durchzuboxen.
Es ****t - entschuldigt bitte den Ausdruck - mich aber inzwischen enorm an.
Immer wieder überall das gleiche - Hetze, Hektik, Rasen müssen, ...
Es gibt Firmen, die größzügig meinen, sie bezahlen die gesamte Fahrzeit, aber dann sind die Pat. so eng gesteckt, dass man gezwungen ist, im Dauerlauf zu arbeiten und zu rasen, um diese unmöglichen Zeiten überhaupt einzuhalten.
Fahrzeit ist Arbeitszeit und kein Privatvergnügen, kenne zwar keine Gesetze, denke aber, dass man vor einem ordentlichen Gericht damit durchkäme, es sei denn, man hat im Arbeitsvertrag etwas anderes unterschrieben - aber das steht doch meist nicht drin.
Egal, mir macht diese Arbeit keine Freude mehr, bringt auch nicht das, was man Zufriedenheit nennt - ich steige aus, bin schon dabei.
Gruß blauwolf
 
blauwolf schrieb:
Immer wieder überall das gleiche - Hetze, Hektik, Rasen müssen, ...

sorry, ich habe keine Ahnung von ambulanter Pflege, aber das schockiert mich jetzt!

Mal eine Frage:

Macht ihr das alles mit einem Firmenwagen? Wer bezahlt denn die Knöllchen für Rasen, Falschparken und co.?

Müsst ihr das auch selber tragen? Ich meine, wenn die Fahrten nicht Teil der Arbeitszeit sind, sondern "Privatvergnügen"??

Unglaublich! :sbaseballs:
 
Egal ob man mit dem Dienstwagen oder mit dem Privatauto fährt, die Knöllchen muß man selbst zahlen. die meisten Firmen interessiert es auch nicht, ob es Parkplätze gibt oder nicht. Manche fFrmen sind wenigstens so anständig und erwerben eine sog. Ausnahmegenehmigung, wodurch man dann auch mal im Parkverbot stehen darf. Aber viele Firmen haben für ihre Mitarbeiter nicht mal die - bei uns 60 Euro - übrig. Hier in Berlin gibt es Bezirke, da sind die Polizeimänner kulant und drücken bei Pflegediensten schon mal ein Auge zu, wie z.B. in Kreuzberg/Neukölln. aber in Marzahn, Hellerdorf etc. da sind sie überscharf, auch das Ordnungsamt will ja verdienen, und man wird wegen jeder Kleinigkeit zur Kasse gebeten.
Egal wie man es dreht, stehste im Parkverbot, mußte zahlen - suchte lange einen Parkplatz zieht dir wenn du Pech hast die firma das Geld ab.
Leute, warum gehen wir aus der Pflege, bes. aus dem ambulanten Pflege nicht mal in den Streik und machen auf diese Zustände aufmerksam, und das ganze bundesweit?
Gruß blauwolf
 
Leute, warum gehen wir aus der Pflege, bes. aus dem ambulanten Pflege nicht mal in den Streik und machen auf diese Zustände aufmerksam, und das ganze bundesweit?
Naja ich denke da an die armen Patienten. Soweit müßte es aber auch nicht kommen, wenn sich alle Arbeitnehmer eines Pflegedienstes mal einig wären. Ein Streik hilft auch nicht wirklich, wenn nicht alle mitmachen. Und daran wird es schon wieder hapern. Wenn es schon ein paar Männekes nicht schaffen, sich einmal zusammenzuraffen um diverse üble Umstände zu unterbinden.
 
Fahrzeiten werden bei uns bezahlt.Nur wenn sie wegen Stau oder so sehr lang sind muß eine Begründung auf den Einsatzzettel stehen.
Strafzettel werden natürlich nicht bezahlt.Was ich aber verstehen kann.
 
Hallo an Alle die bis jetzt geantwortet haben.
In unser Firma bekommen wir -,30€ pro gefahrenem Dienst-km. Damit ist alles-was das Auto angeht-abgegolten. Wir stellen unsere Priv.-Pkw´s zur Verfügung. Die sogenannten "Knöllchen" nehmen wir natürlich auf unsere Kappe, denn die haben wir selbst zu verantworten, denke ich. Aber es gibt keine Versicherung für unsere Autos - falls mal ein Unfall geschieht. Da kann man nur versuchen sich zu einigen oder zu klagen. Toi, toi, toi.... ist noch nicht passiert. Aber wir können auch keine Pats im Auto mitnehmen ( einkaufen oder z. Arzt) ohne einen Zettel unterschreiben zu lassen, auf dem steht, dass auf jeglichen Anspruch bei einem Unfall zu verzichten ist. Das wird natürlich in eiligen Momenten vergessen, und man fährt trotzdem mit dem Pat. los.

Alles Gerede um unser Fahrgeld/Fahrzeit hat zur Folge: " Das ist von Ihnen ein Beitrag zur Arbeitsplatzsicherung." Bitte, gern geschehen, aber was ist mit der Fahrzeit zu den Pats? Ist das nun eine freiwillige Leistung des AG oder nicht?
Wir wollen demnächst mit unserem Geschäftsführer ein Gespräch führen und deshalb wäre es toll, wenn jemand einen Tipp geben kann, wo wir uns informieren können. :beten:

Herzliche Grüsse aus Niedersachsen und einen schönen "Vatertag"
wünscht Euch salza
 
Die Fahrzeit zum Patienten gehört eindeutig zur Arbeitszeit. Vor allem sollte man bedenken, dass der Arbeitgeber bei einem Großteil der Einsätze eine Anfahrtspauschale absetzen kann. Schon das setzt die Behauptung, dass die Anfahrt nicht zur Arbeitszeit gehört ad adsurdum.
 
Ich hatte das Glück, dass bei meinem Arbeitgeber in HH die Fahrtzeiten bezahlt wurden. Ich hatte teilweise Fahrtzeiten am Tag von 3 - 4 Stunden. Aber wenn ich das so lese, scheint dass eine Ausnahme zu sein dass die fahrtzeiten bezahlt werden.

LG

Lixtig
 
Hallo Salza et @, auch bei uns gilt die Fahrzeit selbstverständlich zur Dienstzeit und wird somit vergütet. Weiss, dass ich es auch irgendwo gelesen habe, finde den Artikel aber nicht wieder. Bleibe aber am Ball.
Ich glaube, dein Arbeitgeber vergaloppiert sich da gewaltig, dies als Beitrag zur Arbeitsplatzsicherung zu sehen, von einer freiwilligen Leistung kann keine Rede sein.

Knöllchen müssen auch selbst getragen werden, da ja keine Anweisung bestand, z.B. im Parkverbot zu parken:anmachen:
 

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