Rechtliche Grundlagen zur Fixierung

Yoiko

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80
Beruf
B. Sc. Nursing Sciences
Akt. Einsatzbereich
M. Sc. Public Health (Studium)
Hallo,
Ich bin's wieder (:D)
Ich brüte hier gerade vor einer Frage, die mich brennend interessiert.
Was muss ich alles beachten, wenn ein Patient fixiert werden muss? Also als Dokumentation?
- Anordnung des Arztes (HZ und Name dessen)
- HZ und Name der Pflegekräfte, welche fixieren
- Art der Fixierung
- Dauer der Fixierung
- klar, nach 24h braucht man eine richterliche Anordnung, aber mir gehts erstmal nur um die "Formalitäten", also das, was ich schriftlich haben muss.

Angenommen: Der Patient ist nicht mehr einwilligungsfähig und hat keinen gesetzl. Betreuer.

Danke!
 
Es fehlt noch der Grund der Fixierung.

Auch nach Beginn der Fixierung muss der Patient "in besonderer Weise beobachtet und betreut werden" (OLG Köln), ggf. durch Sitzwache etc., was auch unbedingt dokumentiert werden sollte.
 
wie gesagt, der Grund: es muss eine Selbst Gefährdung oder Fremdgefährdung vorliegen...auch sollte man sich vorher andere Maßnahmen überlegt und ausgeschöpft haben. Die Fixierung sollte immer die aller letzte Option sein. Das Risiko durch Fixierungen Verletzungen auszulösen, muss gut überlegt sein,
Angehörige müssen in diese Entscheidung mit einbezogen werden . In der Dokumentation müssen die genauen Zeiten ( ab- und anlegen der Fixierung )und
Art festgehalten werden...sowie genaue Beobachtung. Berichte Blatt führen...
 
Angehörige müssen in diese Entscheidung mit einbezogen werden.
Quelle?

Bei einer akuten Fixierung sicher nicht, und bei längerer Fixierung haben Angehörige eigentlich auch nichts zu sagen, außer sie haben eine Vorsorgevollmacht.

Sinn macht es natürlich schon.
 
sorry, Angehörige müssen nicht... bin allerdings davon ausgegangen, das, wenn keine Entscheidungsfähigkeit vorhanden und kein gesetzlicher Betreuer bestimmt...die Angehörigen die Vorsorgevollmacht haben und ( natürlich nicht im akutem Fall) mit einbezogen werden sollten...
 
sorry, Angehörige müssen nicht... bin allerdings davon ausgegangen, das, wenn keine Entscheidungsfähigkeit vorhanden und kein gesetzlicher Betreuer bestimmt...die Angehörigen die Vorsorgevollmacht haben und ( natürlich nicht im akutem Fall) mit einbezogen werden sollten...

Eine Vorsorgevollmacht muss durch den Betroffenen ausgestellt worden sein, die ergibt sich nicht automatisch.
 
Hallo,
Da ich eine Frage zur Fixierung habe, nutze ich mal diesen Thread. ;-)

Ich habe heute meine erste Sitzwache bei einem fixierten Patienten gemacht (Diagnose Durchgangssyndrom). Mir wurde erzählt, dass der Patient um sich schlägt, spuckt, beißt, das PP die ganze Zeit beleidigt etc.. Das volle Programm halt.
Als ich heute morgen kam, war bereits eine Hand entfixiert. Bei mir war der Patient heute morgen sehr gut zurecht, er war zwar leicht verwirrt, aber freundlich im Kontakt, zeitweise sogar orientiert und auch gut lenkbar. Daher habe ich mit der ersten Ärztin, die kam um die Fixierung anzuordnen, beschlossen, dass wir die zweite Hand auch losmachen. Das ging auch gut. Er hat gefrühstückt und sich ohne Probleme waschen lassen. Danach ist er dann eingeschlafen.
Dann kam nach 4 Stunden ein zweiter Arzt und hat die Fixierung erstmal so belassen. Ich dachte die ganze Zeit schon, dass der Pat ja im Augenblick eigentlich friedlich ist und weder sich selbst noch andere gefährdet. Ja, und eine Stunde später kam noch ein anderer Arzt und meinte so zu mir, dass ich den Pat aber ruhig erstmal entfixieren könne solange er schläft und ich daneben sitze und wenn er aufwacht soll ich gucken, wie er drauf ist, ob die Fixierung noch notwendig ist. Er hat das dann auch so auf den Anordnungsbogen geschrieben (aber der ist ja leider immer nur 4 Stunden gültig). Aber wie der Arzt das gesagt hat, klang das so als könne ich das generell so machen. Der Pat hat dann bis ich ging geschlafen und war nicht mehr fixiert als ich ging.

Also meine Frage: Kann ich, wenn ich als Krankenschwester das Gefühl habe, der Patient gefährdet im Augenblick niemanden, ist lenkbar und kooperativ, eigenmächtig entscheiden, dass ich ihn entfixiere bzw. z.B. nur einen Arm losmache. Also natürlich nur, wenn ich dann auch weiterhin im Raum bleibe. Oder darf ich das nur auf ärztliche Anordnung machen?
 
Ich meine das ist von der Klinik abhängig. Bei uns schreiben die Ärzte meist ins Protokoll: "Unterbrechung der Maßnahme möglich" das bedeutet wir entscheiden zunächst...
In seltenen Fällen (z.B wenn noch nicht geklärt ist ob evtl. der §126a greift) wird eingetragen, dass eine Entfixierung nur nach OA- Rücksprache erfolgen darf.

Die Konstellation beide Hände frei gibt es bei uns allerdings NIE, egal wer entscheiden darf weil hierbei das Verletzungsrisiko des Patienten extrem erhöht ist! Keine Ahnung welche Fixiergurte ihr nutzt aber bei unserem Hersteller ist dies auch nicht zulässig...

Lg
 
Danke für die Antwort.
Also dass man nicht beide Hände frei machen darf, könnte durch aus sein. Das weiß ich gar nicht. Ich bin da quasi nur als Aushilfe dieses Wochenende und auf der Station, wo ich arbeite, wird nie jemand fixiert. Leider war das ganze auch spontan, sonst hätte ich mir vorher mal die Standards dazu ausgedruckt. Fortbildung dazu hatte ich bisher nur die Pflichtfortbildung und da haben wir mehr die rechtlichen Aspekte besprochen. Ich werde mal gucken, ob heute Nachmittag ein "vernünftiger" Arzt da ist, den ich dann mal fragen kann. Weil die Ärztin, die das angeordnet hat mit beide Hände frei machen, war sehr jung und hatte auch keine Ahnung, die hat mich sogar gefragt, was sie auf den Anordnungsbogen schreiben soll. Die war wohl auch nur zur Aushilfe da. ;-) Und wenn ich nächste Woche wieder Zugang zum PC habe, werde ich mir mal die Standards angucken. ;-)

PS: Zumindest mache ich mir bei diesem Patienten keine Sorgen, wenn er beide Hände frei hat, da er den linken Arm sowieso nicht richtig bewegen kann. Also das sah für mich zumindest gestern so aus als hätte er Schulterprobleme. Ich hoffe mal, dass ich es heute vorm Dienst schaffe, mal in die Akte und zu gucken, um mehr über den Patienten zu erfahren.
 
Hmm, selbst mit einem wenig beweglichen Arm besteht meines Erachtens nach die Gefahr das sich jemand im Bauchgurt strangulieren kann...
Aber klar, du hast recht, erkundige dich zunächst mal...während einer Sitzwache bei einem schlafenden Patienten hat man ja doch auch meist etwas Zeit um mal in Ordnern mit Standards oder Fachbüchern zu schmökern.
 
Hi
Fixierung: 3 Punkte einschließlich Bettgitter = Bauchgurt, 1 Arm( Hand) und gegenüberliegendes Bein (Fuß).
Nach 48 (72) Stunden richterliche Verfügung. Angehörige mit einzubinden ist immer gut, besseres Verständnis.
Einwilligung zur längeren Fixierung kann nur ein Richter anordnen. Weder Angehörige noch Betreuer etc.
Wenn ich beim Patienten bin kann ich, als KS, die Fixierung lösen um pflegerische Verrichtungen durchzuführen.
Bin ich der Meinung die Fixierung ist nicht mehr notwendig, teile ich das dem Arzt mit und "entfessle " den Patienten.
5 Punkt Fixierung ist in den seltensten Fällen (normal Krankenhaus) notwendig. Man stelle sich vor, dich juckt es und du kannst dich noch nicht mal kratzen. Hauptsache ALLES nachvollziehbar dokumentieren.
Alesig
 
Danke für die Antworten. Also wir sind ein psychiatrischer Krankenhaus und der Pat eine richterliche Anordnung nach Psych KG. ;-) Als die gemacht wurde, war er ja noch total aggressiv. Ich habe den Pat ja erst gestern kennen gelernt und da war er nicht aggressiv. Die PP die da arbeiten waren auch ganz erstaunt, dass er so "pflegeleicht" war.

Als ich gestern während des Waschens vorschlug, mal den Bauchgurt zu lösen, um den Pat im Bett höher zu ziehen, meinte die Schwester von der Station, dass sie das nicht machen würde. Sie hatte anscheinend Angst. Ich habe mir gedacht "Sie arbeitet ja hier und nicht ich, also machen wir das, was sie sagt" Erst hinterher ist mir eingefallen, dass es im Grunde ja so ist, dass ich in dem Moment als Sitzwache für die Fixierung verantwortlich bin. Und wenn ich sage, dass mir der Patient da zu tief im Bauchgurt liegt, sie ja eigentlich auf mich hören muss.

Habe leider erst vor einem halben Jahr Examen gemacht und bin da halt oft noch unsicher, da mir die Erfahrung fehlt. Und Fortbildungen habe ich bis auf die Pflichtfortbildung auch noch keine gehabt.

War ja gestern auch mein erster Tag als Sitzwache. Jetzt weiß ich ja, dass ich wenn der Arzt kommt und die Fixierung weiter anordnet, ich ihn einfach fragen werde, wie ich verfahren soll, wenn ich z.B. denke, dass der Pat, die Fixierung in dem Augenblick nicht nötig hat. Und wenn ich denke, dass der Pat zu tief in der Fixierung liegt (also quasi eher Brustgurt auch Bauchgurt), werde ich darauf bestehen, dass mit jemand beim Hochziehen hilft. Man lernt ja jeden Tag dazu. ;-)
 
Du arbeitest in einem psychiatrischen Krankenhaus? Ok, das überrascht mich jetzt etwas... Dort sollten die Grundlagen der Fixierung eigentlich jedem bekannt sein, auch jungen Ärzten...
In deinem Sinne: Kläre das heute dringend :-)
 
Ja mache ich. Wie gesagt, auf meiner Station (Psychosomatik) fixieren wie nie. Wenn wir Pat. hätten, die fixiert werden müssten, würde die eh auf eine andere Station verlegt bzw. die würde gar nicht erst zu uns kommen. Von daher habe ich damit keine Erfahrung.

Ich finde das aber ehrlich gesagt, gut, dass ich mal die Möglichkeit habe, auf einer anderen Station auszuhelfen, so lerne ich wieder neue wichtige Dinge. :-)
 

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