Das "Haken halten" im OP - rechtliche Absicherung

Ich bin 31 Jahre alt und möchte eigentlich solange wie möglich im OP bleiben. :-) Ich habe noch die Zusatzqualifikation zur technischen Sterilisationsassistentin, das wäre vielleicht mein 2. Standbein...
 
So lange wie möglich... wollen alle bleiben. *fg* Nur- die wenigsten schaffen es heutzutage bis zur Rente. Wohl dem, der mehr zu bieten hat als Sterilisationsassi. Denn das Dumme im Alter ist oft- man möchte keine Gehaltseinbußen haben.

Ergo: Weiter denken kann sich lohnen. In jungen Jahren lernt es sich oft leichter.

Elisabeth
 
Was soll die Aussage: Hakenhalten darf nicht delegiert werden!
Hallo? Wer von uns OP-Mitarbeitern hat sich jemals geweigert mit Hand anzulegen, wenn es für die Operation dienlich war? Mit solch einer Aussage werden doch Gräben geschaufelt und künstliche Mauern gebaut, die für das Zusammenspiel während einer Operation kontraproduktiv sind. Unsere Ärzte helfen uns auch, indem sie Einmalartikel anreichern beim Wechsel oder mal einen Mantel schließen, wenn der Springer gerade was anderes zu tun hat. So was nennt sich "OP-Team"!

Wenn ich genügend OP-Personal zur Verfügung habe und es bei den Assistenten klemmt, biete ich mein Personal auch zum Assistieren an,……..
LG
opjutti

Hallo OPjutti
Sorry, wenn ich erst jetzt schreibe (war ein paar Tage weg).

Wenn du deinem Personal die erste Assistenz erlaubst oder sie sogar dazu "anstiftest", solltest du dir mal rechtlichen Rat einholen. Derzeit gibt es dazu 2 wichtige rechtliche Grundlagen:

1: Delegation ärztlicher Tätigkeiten auf nicht ärztliches Personal: Arbeitsrecht Rheinland-Pfalz

Besonders zu Beachten:
"….Beim Einsatz des Klägers(hier: OP-Pfleger) bei Operationen ist es dem Kläger nach Auffassung der Kammer nicht zuzumuten, ärztliche Tätigkeiten zu verrichten. Falls dabei Kunstfehler unterlaufen, besteht nämlich die Gefahr, dass der Kläger strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird. "

2: Persönliche Leistungserbringung

Hierbei trifft zu:

VII. Einzelne Fragestellungen

9. Operation

Die Durchführung von Operationen zählt zu den originär ärztlichen Tätigkeiten. Der Operateur trägt die volle Verantwortung für jeden OP-Schritt, eine eigenverantwortliche Übernahme operativer Teilschritte durch nichtärztliche Mitarbeiter ist nicht möglich. Gegebenenfalls kann die zweite oder dritte OP-Assistenz an speziell ausgebildete nichtärztliche Mitarbeiter (z. B. CTA, OTA) delegiert werden. Die Tätigkeit der ersten OP-Assistenz ist ausschließlich ärztlichen Mitarbeitern vorbehalten.

Dieses Urteil bzw. die Richtlinie der BÄK werden von Richtern im Schadensfall als Grundlage gesehen.

Bei uns im OP ist eine Assistenz "aus Personalmangel bei den Ärzten" grundsätzlich ausgeschlossen, um die OP-Pflegekräfte zu schützen… Zum Glück!

LG Einer
 
Da sei hier mal klargestellt: Ich "stifte" niemanden an! Und deine Belehrungen kannst du dir sparen.

Ihr habt bei kleineren Operationen, wie sie z. B. im Bereich Hand- und Fusschirurgie stattfinden immer einen Assistenten? Wir leider nicht. Da wird halt mal ein Haken gehalten, ein Faden geführt und dieser sogar abgeschnitten. Das verstehst du unter ärztlicher Tätigkeit, bei der jemand zu Schaden kommen kann?

Bei größeren Operationen wird, wenn nötig nur der 2. Assistent ersetzt, mein Fachpersonal ist dann der "Dritte" Mann/Frau und hält Haken.

Und du lehnst es dann ab, zu helfen, wenn mal eine weitere "Hand" bei einer Operation benötigt wird? Das wissen deine Operateure sicher sehr zu schätzen.

Außerdem weist dein Post auf "eigenverantwortliche" Übernahme operativer Teilschritte hin. Ich bin der Meinung, dass wenn ich einen Haken halte, den der Operateur mir in die Hand gibt, oder ich auf seine Weisung hin einen Fäden abschneiden, ich das nicht eigenverantwortlich mache.

Aber da gehen die Meinungen halt auseinander.
Man kann vielleicht miteinander zum Ziel kommen, aber nicht gegeneinander!

Schönen Abend!
 
Hallo opjutti,

Entschuldige das Wort "anstiften". Allerdings erwarte ich von einem OP-Manager eine klare Kenntnis der rechtlichen Situation.

Du hast natürlich Recht: Man kommt nur miteinander zum Ziel!

Allerdings
: Instrumentiert oder springt einer eurer Ärzte, wenn bei dir mal Personal fehlt? Bei uns nicht!

Zuletzt kam sogar ein ein Operateur zum geplanten laparoskopischen Eingriff ohne Assistent, und erwartet, dass einer von uns dies macht. Unser OP-Manager hat dies klargestellt: Kein Assistent = Kein OP!
GOTT SEI DANK!

Natürlich kenne ich die Diskussion, dass Haken halten und Fäden abschneiden keine eigenverantwortlichen Tätigkeiten sind. Aber: wenn der Haken verrutscht oder beim Faden-Abschneiden durch die Schere eine Verletzung entsteht, wird der Arzt sich hinter seinem Anwalt und der Kammer verstecken. Die Pflegekraft steht alleine da!

Dazu der Auszug aus dem oben genannten rechtskräftigen Urteil:
"...Die Kammer vermochte aus eigener Sachkunde zu beurteilen, dass es sich dabei um Tätigkeiten handelt, die einem Arzt vorbehalten sind…"

Daher bleibe ich bei meinen Meinung: Solange es keine Rechtssicherheit für Pflegekräfte gibt, keine Assistenz!

LG Einer
 
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Reaktionen: ludmilla
Moin opjutti,
Wenn ich genügend OP-Personal zur Verfügung habe und es bei den Assistenten klemmt, biete ich mein Personal auch zum Assistieren an...
Halten sie dann „nur“ die Haken, oder müssen sie "nebenbei" instrumentieren?

VG lusche
 
Das Urteil stammt aus 1993. Gibt es eventuell aktuellere Entscheidungen?

Und wieso glaubt man eigentlich immer, dass der Arzt sich in diesen Fällen hinter Anwalt und Kammer verstecken kann? Er hat delegiert. Und wenn Fachkraft nachweisen kann, dass sie keine Kenntnisse von entsprechenden Risiken hatte, dann ist sie draußen- gänzlich.

Und wenn das Faden abschneiden schon als Gefahr gesehen wird- wir sollten dann mal überlegen, ob man es Pflegepersonal überhaupt gestatten darf, Fäden zu ziehen. Da schneiden sie auch Fäden und hin und wieder leider ach am falschen Ende.

Elisabeth
 
Hallo Elisabeth,

das Urteil ist immer noch relevant und wurde durch die Richtlinien der Deutschen Ärztekammer von 2008 noch untermauert.

Leider ist es im OP nicht so, dass die Pflegekraft durch die Delegation außen vor ist, da die Ärztekammer die erste Assistenz als ausschließlich ärztliche Tätigkeit definiert hat. Damit ist jede Tätigkeit, die als erste Assistenz durchgeführt wird (auch wenn es Faden abschneiden ist) eine ärztliche, nicht delegierbare Aufgabe. Wenn es zum Schaden kommt, wird die Pflegekraft wie ein Arzt behandelt. Da sie dieses Studium nicht hat, hat sie sich strafbar gemacht und muss persönlich haften.

Ist zwar irgendwie blödsinnig, aber leider zur Zeit geltendes Recht (Aussage eines Rechtsanwaltes bei einer Schulung).

Erst wenn es ein neues Urteil gibt, kann sich dies ändern.

LG Einer
 
Beziehst du dich auf diese Vorgabe: Persönliche Leistungserbringung

Was versteht man unter "Kernleistung operativer Eingriffe"? Man spricht ja nicht von operativen Eingriffen generell sondern differenziert. Geht es da nicht um sowas wie die Teilschritte einer OP. Die Pflegekraft präpariert ja z.B. keine Gefäße frei.


Elisabeth
 
Hallo Elisabeth,
dies ist die große Frage: Was ist die "Kernleistung operativer Eingriffe"?

Da dies nicht klar geregelt ist, ist zur Zeit die OP-Pflegekraft die Dumme, wenn sie die erste Assistenz übernimmt. Spätestens wenn etwas passiert, werden die Ärzte ihre Verantwortung so weit wie möglich abgeben. Leider...

Ach ja: die Pflegekraft präpariert in der Herzchirurgie durchaus auch mal eine Vene, wenn es nach den Ärzten geht und sie es mitmacht.

So sind wir wieder beim Ausgangspunkt der Diskussion angekommen: Daher möchten die Ärzte CTAs. Diese dürfen dann, aufgrund ihrer Weiterbildung, die zweite, und notfalls auch die erste Assistenz übernehmen. Wird in der Herzchirurgie dann genauso gemacht: der Arzt eröffnet den Brustkorb, die CTA entnimmt parallel die Vene.

LG und viel Spass beim Nachdenken
Einer
 
Ist also eine Auslegung des Hauses, was es zulässt. Damit dürfte das Vorgehen der Klinik von opijutti also durchaus im Rahmen liegen.

Die CTA steht meiner Meinung nach auf derselben Position wie die Pflegekraft. Auch sie bewegt sich rechtlich in der Grauzone und das Haus entscheidet über den Einsatz.

Im Bereich der Grauzone bin ich ein Vertreter: Absprachen schriftlich fixieren und gut ist.

Elisabeth
 

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