Umkleide- und Wegezeiten bei Schutzkleidungspflicht

Wird die Wege- und Umkleiderzeit als Arbeitszeit vergütet?

  • Ja, Dienstbeginn und -ende ist bei uns bei Eintreffen bzw. Verlassen des Umkleiderraums.

    Stimmen: 3 25,0%
  • Ja. Die Umkleide- und Wegezeit wird bei uns pauschal mit einer Wegezeitpauschale vergütet.

    Stimmen: 2 16,7%
  • Nein, die Arbeitszeit beginnt und endet bei uns mit Eintreffen/Verlassen der Station.

    Stimmen: 7 58,3%
  • Andere Regelung. (Bitte in einem Beitrag kurz erläutern).

    Stimmen: 0 0,0%

  • Umfrageteilnehmer
    12

Sittichfreundin

Poweruser
Registriert
20.10.2007
Beiträge
483
Ort
Bayern
Beruf
Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
Schlaganfalleinheit mit Stroke Unit und allgemeine Innere
Funktion
tätig als Nachtschwester
Hallo Leute! :wavey:

Diese Umfrage betrifft nur Pflegepersonen in Bereichen, in denen das Tragen von Schutzkleidung Pflicht ist und der Arbeitgeber extra dafür Umkleideräume geschaffen hat sowie auch das Bereitstellen und die Reinigung dieser Kleidung übernimmt.

Wird die Zeit für das Umkleiden sowie der Weg von der Umkleide zur Station/Bereich und umgekehrt als Arbeitszeit vergütet?

Vielen Dank für Eure Antworten! Auch Beiträge und Diskussionen sind erwünscht!
 
Was verstehst du unter Schutzkleidung? Auch die normale Arbeitskleidung?

EIGENTLICH gehölrt die Umziehzeit (und somit auch der Weg dorthin) zur Arbeitszeit.

Gibts auch nen Thread zu...
 
Ja! Hose und Kassak usw.
 
Wir bekommen 6min Zeit fürs Umziehen. Was bei uns jedoch nur die Kollegen bekommen die immer umgezogen kommen. Kollegen die sich nur gelegentlich umziehen z.B. im Sommer oder bei Isofällen erhalten die 6min nicht nachverrechnet. (Da sie bei uns erst seit Januar gegeben werden und dies erst im Juli festgelegt wurde, müsen die 7Monate nachberechnet werden)