Urlaubsanspruch für Praktikanten ?

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xx4444

Gast
Hi Leute,

bin seit 01.05.2009 im Praktikum (aber vertraglich erst seit 11.05.2009).
Werde mein Praktikum bis zum 30.09.2009 noch machen.
Bin natürlich in der Altenpflege als Praktikant angenommen worden, werde jedoch Gesundheits-u. Krankenpflege lernen, da ich mich darum beworben habe. Aber das tut ja nichts zur Sache :knockin:
Muss Wochenendarbeit leisten und 39,0 h arbeiten. Bin also 100%.

Jetzt meine Frage:​
Habe ich überhaupt Urlaubsanspruch, wenn ja, wieviel? Wenn nein, warum nicht?

Würde gerne im September Urlaub schon vorplanen für zwei Wochen.​

Thanks @ all

achso wenns wichtig sein sollte: bin aus Baden Württemberg
 
Ein Praktikum ist eine vorübergehende,befristete praktische Tätigkeit. Es besteht kein Urlaubsanspruch, weil die Tätigkeitsdauer weniger als 6 Monate ist. Außerdem soll man ja berufliche Erfahrungen sammeln. Würde man Urlaub bekommen, wäre dies auch vertraglich geregelt! :emba:
 
okay danke dir,

aber ich glaube mir stehen doch 2,7 tage urlaub zu oder ?
 
Es kommt drauf an, was das für ein Praktikum ist:
Dient es zum Kennenlernen des Berufes oder werden Dir im Praktikum bereits berufliche Kenntnisse vermittelt und der Erwerb dieser steht im Vordergrund. Ist ersteres der Fall hast Du keinen Urlaubsanspruch, bei der anderen Alternative hast Du gemäß §§ 1, 3 BUrlG, sowie §§ 26, 10 Abs. 2 BBiG einen Urlaubsanspruch und zwar 1/12 des Jahresurlaubes für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses.

Was steht denn in Deinem Vertrag drin?



bestens, S.
 
also normalerweise ist das ein Praktikum damit ich meine Zeit füllen kann bis zur Ausbildung zum Ges. u. Krankenpfleger. Es ist ein Verein mit 3 oder vier Häusern. In eine der Häusern bin ich tätig.
Die Hauptstelle hat mich in der Warteliste, hatte auch schon Vorstellungsgespräch. Man sagte mir ich solle ein Praktikum machen bis dahin. Das tu ich gerade.

Im Vertrag steht:

Im Rahmen des Praktikums soll dem Praktikanten Gelegenheit gegeben werden, sich einen Überblick über das Berufsfeld des Altenpflegers zu verschaffen. Er wird im Rahmen seiner Tätigkeit in alle Aufgaben der Grundpflege eingewiesen und angelernt. Das Praktikum dient als Vorbereitung für den zukünftigen Beruf bzw. der Berufsfindung oder zur Überbrückung von Wartezeiten.
....
Urlaubsgeldansprüche bestehen nicht. Urlaub wird entsprechend dem Bundesurlaubsgesetz gewährt.

...

Die ersten drei Monate gelten als Probezeit. Bin seit 11.05.09 dort tätig bis zum 30.09.09. Ich werde Geld bekommen. Habe einen Praktikumsvertrag.




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alles auf einmal sorry :emba:


achso und ich werde ein Praktikumszeugnis bekommen am Ende.
 
Urlaub wird entsprechend dem Bundesurlaubsgesetz gewährt.

Da hast Du doch Deine Antwort. Laut BUrlG hast Du Anspruch auf mindestens 24 Urlaubstage/Jahr, mach 2Tage/Monat. Alles weitere kannst Du im Gesetz nachlesen.

Alternativ hättest Du einfach mal Deine Vorgesetzten fragen können...:wink:


bestens, S.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Also heisst das klar und deutlich, ich habe keine Chance auf zwei Wochen Sommerurlaub im September. :cry:

Dann wars das mit der Urlaubsplanung.
 
Du arbeitest fünf Monate dort, macht 10 Urlaubstage. Hast Du eine 5 oder 5,5 Stunden Woche? Kommt doch dann fast hin mit zwei Wochen Urlaub.
Hier kann Dir das aber niemand wirklich sagen. Sprich doch mal mit der für Dich verantwortlichen Person, ihr werdet da schon auf einen Nenner kommen.


bestens, S.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Du könntest dein Praktikum früher beenden und in Urlaub fahren.

Das sollte möglich sein.

Schönen Abend
Narde
 
Ich werde auf keinen Fall mein Praktikum frühzeitig beenden, sonst kann ich meine Ausbildung vergessen. Aber keine schlechte Idee. :)


Danke schön an alle. Jetzt weiss ich mehr darüber. Ma sehen auf wieviele Tage wir uns einigen werden.

LG
 

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