Urlaub

Isidor

Senior-Mitglied
Registriert
08.02.2012
Beiträge
181
Beruf
Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
Amt
Hallo Foreaner

Meine Frage: kann der Chef mich vom Urlaub abziehen um einen Dienst zu übernehmen?
Der Dienst ist nicht auf meine Station gehört aber zur Abteilung.
Und dürfte er das wenn der Urlaub nicht geplant gewesen wäre sondern zusätzlich? Ehrlich gesagt verstehe ich den Unterschied nicht. Ich dachte immer das Urlaub Urlaub ist aber anscheinend ist der zusätzliche Urlaub was anderes...

Kann mich da jemanden aufklären?

Vielen Dank
 
War der Urlaub genehmigt? Dann darf er nicht.
 
Ja der war genehmigt. Ist es aus so bei einen genehmigten Zusatz Urlaub?
Sorry das ich so genau Nachfrage. Ich möchte nichts falsch machen. Ich möchte mich aber auch nach Möglichkeit nicht ausbeuten lassen.
 
genehmigt = verbindlich

dann musst du auch nicht einspringen
 
Ok dann bin ich beruhigt :flowerpower:

Martin H. Vielen Dank für den sehr informativen Link :up:


Vielen Dank nochmal
 
Zuletzt bearbeitet:
Gern geschehen! :wink1:
 
Auch nicht, wenn es betriebsbedingt geboten ist?
 
Das steht doch in meinem Link weiter oben schon (S. 11):
"Lediglich in tatsächlich dringenden Ausnahmefällen wie im Katastrophenfall oder zur Abwendung einer Insolvenz, kann der Arbeitgeber den Urlaub einseitig verlegen, wenn dieser noch nicht angetreten ist. Mit Katastrophen, auch wenn vom Arbeitgeber oft so bezeichnet, sind keine personellen Engpässe z.B. krankheitsbedingte Ausfälle von Mitarbeitern/innen oder Kündigungen gemeint."
 
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Reaktionen: Bachstelze
Das sind ja dann die Fälle, wo es betriebsbedingt geboten ist.
 
Ja schon.
Aber "betriebsbedingt" wären ja z. B. auch personelle Engpässe, weil Kollegen ausgefallen sind. Und da sagt das Gesetz ganz klar "nö".
Und das gilt auch nur, wenn der Urlaub noch nicht angetreten wurde (BAG 9 AZR 404/99 und 9 AZR 405/99).
 

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