Urlaub - Wochenende nicht frei

Ovian

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Gesundheits- und Krankenpfleger
Hallo, ich hätte eine Frage bezüglich Urlaub und freie Wochenenden.

In unserem Haus ist es so, dass unsere Wochenenden "fest" sind, sprich: ich zähle jede 2. Woche durch bis Jahresende und markiere meine freie Wochenenden.
Dementsprechend passe ich meinen Urlaub an!

So, also habe ich am Anfang (Januar) meinen Urlaub komplett eingetragen und gesehen dass ich laut Wochenendplanung den 18. und 19. Juni frei habe. Also habe ich daran 10 Tage Urlaub daran gehängt sodass ich bis zum 04.06.2016 frei habe (10 Urlaubstage).

Problem: Mein Wochenendrhythmus wurde letzten Monat aufgrund einer Kollegin die kündigte geändert, sprich ich bin im anderen Wochenende seit zwei Wochen!

Jetzt steht bei mir am 18. und 19. Frühschicht drin, habe Urlaub 2 Wochen und das letzte Wochenende ist wieder Arbeit... sprich ich habe vorm Urlaub Wochenendedienst und den Wochenend anfang Juli Dienst.

Ist das Rechtens? Mein Flug geht am 18. und mein Rückflug erst am 01. Juli. Und meine Leitung wusste eigentlich davon!
Was kann ich machen? Ich habe eine schriftliche Genehmigung vom 20.06 bis zum 03.07 weil meine Stationsleitung meinte ich soll keine Wochenenden "Urlaub" mit aufschreiben, da sie eigentlich diese Frei macht wenns zum Wochenende passt.. aber wie gesagt, es passt nicht mehr UND man KANN gar keinen Urlaub am Wochenende nehmen bei uns, da diese als Frei eingetragen werden. Irgendwie kann man keinen Urlaub am Samstag, Sonntag und Feiertagen nehmen?

Also bei uns ist es so dass wenn man seinen Urlaub nach dem freien Wochenende nimmt für 2 Wochen dann hat man Frei (Wochenende) - Urlaub - Frei (Wochenende) - Urlaub - Frei (Wochenende)... wenn man dies natürlich nicht macht, so wie jetzt bei meinen ganzen Urlauben wie ich sehe, habe ich wohl die Arschkarte gezogen... Ich glaube allerdings, dass es sich hier um einen Fehler ihrerseits handelt und die nicht mehr daran gedacht hat... das Problem ist, sie hat jetzt 2 Wochen Urlaub und kann sie nicht fragen.

Edit: Ein Kollege tauscht mit mir die Wochenenden, hat sich im Prinzip jetzt alles erledigt, allerdings würde ich es gerne fürs nächste Mal verhindern - habt ihr Ideen? Wochenenden dürfen wir nicht als Urlaub eintragen - stimmt das? Ich habe aber auch noch nie einen Kollegen gesehen der am Wochenende ein "U" drin stehen hatte statt frei wenn er/ sie Urlaub hatte. Ich glaube es geht wirklich gar nicht. Ich wollte mal nur Freitag, Samstag und Sonntag Urlaub nehmen und sie meinte es geht nur Freitag und dafür zwei Tage frei.... also warum sollte sie da lügen? Sie wäre besser dran gewesen mir Urlaub einzutragen wenn ich so blöd gewesen wäre, aber sie meinte es geht nicht und hat mir statt 3 Tage Urlaub dann einen Tag Urlaub und zwei Tage frei gegeben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt in der Regel kein Recht darauf, das Wochenende vor Urlaubsantritt oder danach frei zu haben. Sprich doch mal mit deiner Stationsleitung oder versuche, die Dienste tatsächlich mit Kollegen weg zu tauschen. Es wäre natürlich möglich, den letzten Freitag und den ersten Montag als zusätzlichen Urlaubstag mit einzutragen, aber ich denke, es wäre fairer allen gegenüber, das Problem im Gespräch zu lösen.
 
Wenn der Urlaub von Montag bis Freitag geht, hast Du die Tage von Sonntag Nacht 00.00 Uhr bis Sonntag darauf Urlaub. Theoretisch könnte Dich der Arbeitgeber also für Sonntag noch für einen Spätdienst oder einen halben Nachtdienst eintragen. So hat mir das mal ein Betriebsratsmitglied erklärt.
Wenn Du auf Nummer Sicher gehen willst, nimmst Du das nächste Mal den ersten Urlaubstag am Freitag. Dann sind sicher beide Wochenenden drin.

Bei einer Woche Urlaub muss ein Wochenende drin sein.
 
Wenn ich das richtig verstanden habe, basiert die Urlaubsplanung auf dem ehemaligen Wochenendrhythmus, dementsprechend wurde dein Urlaub gebucht. Der Arbeitgeber kann jetzt im Nachhinein meines Rechtsverständnis nach, nicht einfach den Wochenendrhythmus ändern und damit den bereits gebuchten Urlaub gefährden.

Das Problem ist mit Wochenende tauschen ja jetzt erst mal gelöst, ich würde jedoch auch darauf hinwirken hier eine verbindliche Regelung für die Zukunft zu finden.
 
Kenne die Regelung so, wie Bachstelze geschrieben hat.
Urlaub beginnt um 00.00 Uhr am Montag bis 24:00 Uhr Sonntag der darauffolgenden Woche.

LG Einer
 
Wir hatten bislang auch die Regelung mit den festen Wochenend-Diensten womit ebenfalls eine längere Vorausplanung möglich war. In der Regel klappte das auch.
Es wurde ebenfalls darum gebeten wie bei Dir, bei 2 Wochen Urlaub die regulär freien Wochenenden vor und am Ende des Urlaubs einzuplanen.
Womit damit die eh regulär freien Wochenenden blieben und "nur" 1 Dienst-Wochenende andersweitig abzudecken war.
Danach hast ja Deinen Urlaub 2016 geplant.
Für den weiteren, bereits genehmigten Urlaub in diesem Jahr gilt das nun nicht mehr, weil Du im "anderen" Wochenende bist.
Ab dem Mai-Dienstplan wurde mit den geänderten Wochenenden geplant. Blöd, dass Du jetzt schon Urlaub hast.
Womit die restlichen Urlaube 2016 bei nochmals 2-Wochen das selbe beinhalten, Wochenende-Dienst vor und danach - ?
Bei 2 Wochen Urlaub hast 2 Wochenenden frei, nicht 1. Lässt sich das noch ändern? Falls nicht, hast dann mal 2 Wochenenden hintereinander frei, unabhängig vom Urlaub.
Womit Du erst im nächsten Jahr - wieder "richtig" planen kannst, sich das Problem dann erledigt hat.
Du Dir dann auch keine andere Strategie zulegen musst, es passt ja dann wieder.
Insofern Du den Urlaub schon länger gebucht hast (nehm ich an, fliegst ja) und auch Deine Leitung das wusste (schriftlich/ mündlich) versteh ich den Ärger, weil das nicht hätte sein müssen.
Allerdings, im Abänderungstrubel - ging das wohl unter, absichtlich war das wohl nicht, oder?
Was schon hilft: Vorab Dienstpläne hängen zur Ansicht aus, lang bevor sie gültig sind. Hab letzte Woche den Juli-Dienstplan gesichtet, aller Voraussicht nach/ i.d.R. ändert sich nix mehr. Falls im Vorabplan irgendwas nicht passt - kann man rechtzeitig genug - drüber reden und nach einer Lösung suchen.
Kurzfristige Kündigungen, wie bei Dir jetzt bringen da allerdings - schon wieder alles durcheinander, logisch.
Das dürft eher die Ausnahme als die Regel sein, hoff ich doch auch bei Dir.

Du brauchst für 2 Wochen Urlaub 10 Tage Urlaub, hast somit eine 5-Tage-Woche.
Wochenende ist KEIN Tag mit Urlaub gekennzeichnet, weil da auch kein Urlaubstag genommen werden kann.
Urlaub: Mo-Fr.

Hab ihr kein Heft für Sonderwünsche?
 
Wenn ich das richtig verstanden habe, basiert die Urlaubsplanung auf dem ehemaligen Wochenendrhythmus, dementsprechend wurde dein Urlaub gebucht. Der Arbeitgeber kann jetzt im Nachhinein meines Rechtsverständnis nach, nicht einfach den Wochenendrhythmus ändern und damit den bereits gebuchten Urlaub gefährden.
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Er kann die Wochenendplanung schon tauschen, nur den Urlaub nicht gefährden. Der Urlaub ist rechtzeitig geplant worden, der Arbeitgeber hat diesem nicht widersprochen und somit hat der Arbeitnehmer Planungssicherheit. In ganz bestimmten Ausnahmen und da ist die Hürde sehr hoch, kann er Arbeitgeber einen Urlaub kippen, nur ist er, wenn irgendwas gebucht ist, zum Schadensersatz verpflichtet. Der Arbeitgeber wird bei so einem Spielchen wie Wochenendtausch, sicher nicht das Risiko eingehen, dass er Schadensersatz leisten muss.
 
Wenn ich das richtig verstanden habe, basiert die Urlaubsplanung auf dem ehemaligen Wochenendrhythmus, dementsprechend wurde dein Urlaub gebucht. Der Arbeitgeber kann jetzt im Nachhinein meines Rechtsverständnis nach, nicht einfach den Wochenendrhythmus ändern und damit den bereits gebuchten Urlaub gefährden.

Er kann die Wochenendplanung schon tauschen, nur den Urlaub nicht gefährden. Der Urlaub ist rechtzeitig geplant wurden, der Arbeitgeber hat diesem nicht widersprochen und somit hat der Arbeitnehmer Planungssicherheit. In ganz bestimmten Ausnahmen und da ist die Hürde sehr hoch, kann der Arbeitgeber einen Urlaub kippen, nur ist er, wenn irgendwas gebucht ist, zum Schadensersatz verpflichtet. Der Arbeitgeber wird bei so einem Spielchen wie Wochenendtausch, sicher nicht das Risiko eingehen, dass er Schadensersatz leisten muss.

Hallo Jörg,
ich habe nichts anderes behauptet! Mein letzter Satz im oben genannten Zitat besagt nichts anderes, als dass mit Änderung des Wochenendrhythmusses der Urlaub nicht gefährdet werden darf.
Ludmilla
 
Bei einer 5-Tagewoche zählen natürlich nur die Wochentage von Montag bis Freitag als Urlaubstag. Das heißt aber nicht, dass man am Samstag/Sonntag keinen Urlaub eintragen kann. Echte 5-Tagewochen Abteilungen (in denen auch nur von Montag bis Freitag gearbeitet wird) brauchen natürlich Samstag/Sonntag keinen Urlaub eintragen, weil sie da per se immer frei haben. In der Pflege wird aber überwiegend an 7 Tagen/Woche gearbeitet und wie man sieht, kann sich da auch schnell mal ein Wochenende ändern, aus unterschiedlichen Gründen.
In unserem elektronischen Dienstplan kann ich sehr wohl auf Sa/So Urlaub eintragen und deshalb planen wir den Urlaub auch dementsprechend, um sicher an den entsprechenden Wochenenden frei zu haben, der Urlaub wird auch dementsprechend genehmigt.
Hätte in Deinem Fall bedeutet, dass vorab an diesen beiden Wochenenden ein "U" gestanden hätte und der Dienstplaner gleich gesehen hätte, dass Du da Urlaub hast. Somit hätte es weder ein Vergessen noch ein Vertun gegeben.
Ich würde nochmal genau nachfragen, ob das wirklich nicht möglich ist dort "U" einzutragen.
Ich kann auch "U" für Fr/Sa/So eintragen, aber es wird nur ein Urlaubstag gezählt. Dennoch ist es ein Unterschied, ob am Wochenende ein "U" steht oder nur ein frei. Ein freies Wochenende kann man mal streichen, einen genehmigten Urlaub eben nicht so einfach.
Fazit: Nur weil ich am Wochenende keinen Urlaubstag brauche, heißt das nicht, dass ich dort keinen eintragen kann.
Und wie einige schon sagten, wenn so etwas öfters vorkäme wie bei Dir würde ich auch bereits am Freitag mit Urlaub beginnen und Montags auch den letzten Urlaubstag nehmen. Da ist das Wochenende dazwischen immer frei.
 
Auch noch mal von mir: Du hast eine 5-Tage Woche (?), trägst also 5 Tage Urlaub pro Woche ein. Das darauffolgende Wochenende ist damit mit drin.
Hier das erste Juli-Wochenende. Dich dort mit Dienst einzutragen ist damit nicht OK!

Das Wochenende davor hat aber mit deinem Urlaub nichts zu tun.
Klar, man kann in gewissem Maße vorausplanen, wenn man i.d.R. jedes 2. Wochenende frei hat; aber es kommt auch immer mal vor, dass man an seinem freien Wochenende arbeiten muss, wenn die Personaldecke die Abdeckung plötzlich nicht mehr hergibt.
Wenn das bei euch tatsächlich rigoros nicht der Fall war, könntest du mit gelebter Praxis oder Gewohnheitsrecht oder sowas kommen und argumentieren...

Vielleicht kommt man dir entgegen und nimmt das erste Wochenende raus, vielleicht aber auch nicht. Rechtens ist das!
Dein genehmigter Urlaub geht von Montag bis Sonntag (03.07.) sagst du. Das ist das Wochenende und damit ist alles korrekt.

Mein Rat:
- Sprich Wochenende 2 an (02./03.07.) - das geht nicht!
- Sprich Wochenende 1 an und bitte (!) um frei.
- Such dir für Wochenende 1 jemanden zum tauschen.
 
Die Threadstarterin hat ihre Wochenenden getauscht und das Problem gelöst.

Aber die Wochenendproblem ist erst entstanden, als ihr Wochenendrhythmus geändert wurde, weil jemand gekündigt hat. Nach ihrem alten festen Wochenendrhythmus wäre ihr Problem gar nicht entstanden, weil sie ihren Urlaub passend mit den freien Wochenenden geplant hat. Es kann nicht zu ihren Lasten gehen, wenn nach der Änderung ihres Wochenendrhythmusses plötzlich gearbeitet werden müsste. Wenn sich jetzt niemand zum Tauschen gefunden hätte, hätte sie deiner Meinung nach den Urlaub canceln müssen? Sie hat alles richtig gemacht, ihren Urlaub entsprechend ihres damaligen Wochenendrhythmusses geplant, damit sie den Urlaub am Wochenende beginnen und beenden kann. Es ist das Problem des Arbeitgebers wenn sich der Wochenendrhythmus nach den Bedürfnissen der Station ändert.
 
Tut mir leid, Leute, aber kennt Ihr die genauen Reisedaten all Eurer Kollegen? Ich glaube nicht, dass dies böse Absicht war.
 
Tut mir leid, Leute, aber kennt Ihr die genauen Reisedaten all Eurer Kollegen? Ich glaube nicht, dass dies böse Absicht war.
Nee, ganz bestimmt nicht? Es hat doch keiner behauptet dass es mit Absicht war!
Fakt ist aber, dass sie den Urlaub gebucht hat und auch nichts dafür kann. Hätte sie den Urlaub stornieren müssen, wenn niemand getauscht hätte? Ihr geht es doch nur um eine Klärung, damit ein solches Problem nicht wieder auftritt...
 
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Vom geplanten Urlaub ja, aber vielleicht hatte sie vergessen wann die genauen Reisedaten sind. Wie auch immer, mir ist das auch schon passiert weil ich das Wochenende gewechselt habe. Ein kurzes Gespräch mit der Leitung und die Sache war erledigt. Heute, zu Zeiten elektronischen Dienstpläne kann so etwas nicht vergessen/verbummelt werden wenn die Urlaubstage entsprechend des tatsächlich benötigten Frei/Urlaubs eingetragen werden, eben auch an Wochenenden. Dafür verbrauche ich zwar keinen Urlaubstag, aber wenn da ein "U" anstatt frei steht ist ganz klar, dass ich da nicht da bin, egal ob das Wochenende zwischenzeitlich gewechselt wird oder nicht. Wir machen das seit Einführung des elektronischen Dienstplanes so und seither ist sich jeder sicher wo sein "U" anfängt und wo er aufhört.
 
richtig, Kalimera !

als ich mich in meiner zeit als teamleiter, unter anderem auch mit der dienstplanung befassen musste, wurde ebenfalls die gesamte urlaubsperiode elektronisch erfasst, so dass es da keine missverständnisse gab.
 
richtig, Kalimera !

als ich mich in meiner zeit als teamleiter, unter anderem auch mit der dienstplanung befassen musste, wurde ebenfalls die gesamte urlaubsperiode elektronisch erfasst, so dass es da keine missverständnisse gab.
Der erste beantragte Urlaubstag war der Montag. Ab da hat der TE ja auch Urlaub. Er ging aber vom wie gewohnt freien Wochenende davor aus und hat deshalb schon ab Samstag gebucht. Selbst wenn er letzteres der Leitung gegenüber im persönlichen Gespräch mal erwähnt haben sollte, glaube ich nicht, dass sie sich Notizen über seine genauen Reisedaten macht, das geht sie nämlich im Grunde genommen nichts an.
 
Selbst wenn er letzteres der Leitung gegenüber im persönlichen Gespräch mal erwähnt haben sollte, glaube ich nicht, dass sie sich Notizen über seine genauen Reisedaten macht, das geht sie nämlich im Grunde genommen nichts an.
Genau darum geht es aber doch. Irgendwelche Wochenend-Wechsel können immer mal vorkommen. Es kann sein, dass ein Wochenende zusätzlich (ganz regulär geplant) gearbeitet werden muss und/oder freie Wochenenden gegeneinander verschoben werden.
Um dann solche Situationen zu vermeiden stehen die Urlaubstage genau da, wo ich auch Urlaub haben will und ich kann nach Genehmigung sicher und beruhigt buchen.
Die Leitung sollte schon alleine aus ihrem eigenen Interesse eine solche Verfahrensweise bei der Urlaubsplanung vorgeben, das erspart mitunter viel Ärger.
Ich bin immer wieder erstaunt wie schnell nach einem Schuldigen gesucht wird und danach gefragt wird ob etwas rechtlich korrekt ist, anstatt konstruktive Lösungen zu erarbeiten und noch vorher als allererstes mal miteinander zu reden.
Es ist schon sehr einfach das "Feindbild" Leitungen herauszukramen und lösen kann man mit der Einstellung gleich schon mal rein gar nichts.
Manche Dinge laufen einfach blöd, manches kann durchaus schon mal vergessen werden. Irgendjemand hier, der perfekt ist, egal ob als Leitung oder Mitarbeiter?
 
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Die Threadstarterin hat ihr Problem gelöst indem sie getauscht hat, das zeitnahe Gespräch mit der Stationsleitung war nicht möglich, da diese in Urlaub war. Und sie ging gar nicht davon aus, dass es mit Absicht passiert ist, sondern ein Versehen war. Und sie macht jetzt genau das Richtige, sie kümmert sich darum dass solche Versehen in Zukunft vermieden werden.

Es ist bestimmt niemand perfekt und natürlich kann man mal etwas vergessen!
Aber: Ich kann mich sehr gut in die Problematik beim Dienstplanschreiben hinein versetzen.
Wenn die Urlaubsplanung so üblich ist mit den entsprechend festgelegten Wochenenden wie hier beschrieben, dann wird der Stationsleitung auch klar sein, was ein solcher Wochenendtausch für die Urlaubsplanung bedeutet, vor allem wenn der Wochenendtausch erst vor wenigen Wochen erfolgt ist.

Und ganz nebenbei ist es teilweise sehr schwierig einen Urlaub zu buchen, wenn man Wochenendarbeiter ist, da meist von Samstag bis Samstag gebucht wird. Ich bin grundsätzlich dafür, vor und nach dem Urlaub das Wochenende frei zu geben und ganz unabhängig davon was rechtlich erlaubt ist und einfach nur weil es im Sinne des Mitarbeiters ist. Vielleicht kann man eine solche Regelung in den Teams durchsetzen, wenn man alle mit ins Boot nimmt und dafür jeder mal 2 Wochenenden hintereinander arbeitet
 
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