Urlaub, Freizeitausgleich und mehr bei Dauernachtwachen

habenmuss

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Hallo,

ich bin bestimmt nicht der Erste und Einzige der danach fragt, ich habe aber leider keinen passenden Thread gefunden.

Ich arbeite in einem Altenheim, nicht tarifgebunden, im Nachtdienst und zwar ausschließlich nur Nachts. Die Arbeitszeit beträgt 10 Std. (20:15 – 06:15 Uhr). Pausen werden nicht abgezogen da ich alleine im Haus bin.

Urlaubsanspruch beträgt 28 Tage.

Die Arbeitsintervalle betrage 6 Nächte und dann 6 Tage frei, was sich auch mal ändern kann und eigentlich auch jeden Monat etwas macht. Also mal sind es 5 Nächte, mal 6 und selten auch mal 7. Die freien Tage dazwischen variieren dementsprechend.
Mein Arbeitgeber erstellt den Dienstplan mit Geocon. Dieses Programm rechnet alles in Stunden um, so auch die Urlaubstage. Im Moment wird ein Urlaubstag, nach Angaben des AG in Anlehnugn an den Tagdienst, mit 6,5 Std. berechnet. So nun geht´s los:


  1. 10 Std. Arbeitszeit muss ja mit Freizeit wieder ausgeglichen werden. Ist dieser Freizeitausgleich als Urlaubstag zu werten? (Meiner Meinung nach NEIN. Beispiel: Ich arbeite von Montag bis Samstag und möchte dann 14 Tage Urlaub/Frei haben. Im Moment wird der Urlaub dann sofort an den Arbeitsintervall angeschlossen, heisst das ab dem Sonntag (ja tatsächlich) Urlaub angegeben wird. Hier fehlt doch dann der Freizeitausgleich, oder ? Wäre es hier nicht richtig nach 6 freien Tagen (Freizeitausgleich) den Urlaub dran zu hängen?
  2. Auch wenn ich durchaus regelmäßig am Sonntag arbeite kann der Sonntag nicht als Urlaubstag gewertet werden, richtig?
Meine Arbeitstage betragen dauerhaft 10 Std. daraus folgt doch, dass auch ein Urlaubstag mit 10 Std. berechnet werden muss, oder? Ansonsten mache ich mit Urlaub Minusstunden oder sogar auch Überstunden.

So,ich hoffe ihr versteht was ich meine und habt hilfreiche Antworten.
 
Für die Berechnung der tgl. Arbeitszeit bzw. Berechnung der Std. pro Urlaubstag - ist i.d.R. die Wochenarbeitszeit ausschlaggebend - wie hoch ist diese bei Dir? Lt. Deinem Arbeitsvertrag?
Aus Deinen Angaben mit ND und frei - werd ich da nicht schlau.
Ein Sonntag ist per Gesetz kein Urlaubstag. Der Samstag, bei einer 6-Tage-Woche hingegen schon; bei einer 5-Tage-Woche nicht.
Steht an den Sonntagen im Dienstplan Urlaub - oder WERTEST Du das so?
Freilich kann direkt nach dem Dienst Urlaub genommen werden, der Freizeitausgleich andersweitig. Freizeitausgleich - längerer Zeitraum.
 
38. 5 Std. Wochenarbeitszeit

Freizeitausgleich für Nachtdienste innerhal 4 Wochen ???
 
38, 5 Std. Wochenarbeitszeit. Freizeitausgleich für Nachtdienste innerhal 4 Wochen ???

Dann irritiert das mit der Berechnung der Urlaubstage...Moment - außer Du hast eine 6-Tage-Woche.
Dann ist ein Arbeitstag ---6,42h. Hättest eine 5,5-Tage-Woche dann wären es 7h - passt also nicht.
Hast Du eine 6-Tage-Woche?

Hast Du grad erst ausgelernt?
 
6-Tage-Woche ... richtig.

Ausgelernt habe ich vor 20 Jahren:-)

Die Berechnung von U-Tagen richtet sich doch an die geleistete AZ der letzten X - Wochen ???

Und Urlaub an dienstplantechnischen Frei Tagen ???

Nach Deinen Angaben baue ich dann ja im Urlaub Überstd. ab, wenn ich in einem Intervall von 6 Nächten Urlaub nehme ???
 
Vielleicht sollest mal in Deiner Verwaltung nachfragen. Gibt ja noch sowas wie Betriebsvereinbarungen.
Wenn nicht Tarifgebunden - was ist denn dann festgelegt, woran angelehnt (z.B. AVR)?
Dass sich die Berechnung der Std. pro Urlaubstag NICHT so berechnet wie beschrieben - hm.
Vielleicht gibt es sowas absonderliches, wie Du es beschreibst tatsächlich, gibt so vieles was man nicht für möglich hält.
Nur weil ich es nicht für möglich halte...

Sollstunden im Januar 2015,
2 Wochenfeiertage (nicht mitberechnet, als "frei" geplant, da so einfacher)

25 Arbeitstage a 6,42h ergeben ein Stundensoll für den Januar 2015 von: 160,5h.

Angenommen 12 Tage Urlaub: 6,42x12 = 77,04h

Noch übrig: 83,46h :10 ----> macht gut 8 Nächte, arbeitest 9 Nächte machst im Januar KEIN Defizit.

Der Januar hat 31 Tage. 12 Tage Urlaub + 9 Nächte = 21 Tage -- es bleiben paar übrig als Freizeitausgleich. Genug?

Wo nochmal ist das Problem?

Anmerkung: Dein Arbeitgeber verstösst gegen das Arbeitszeitgesetz, die Pausenzeiten sind gesetzlich vorgeschrieben.
45 Minuten - wären das bei Dir. Weißt schon.
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdf
§ 4
Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit
von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden
insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15
Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
 
Na ja :-)

So ganz richtig sind Deine Angaben/Aussagen nicht. Ist halt schwierig wenn alles nur in Textform passiert.
 
Die Berechnung von U-Tagen richtet sich doch an die geleistete AZ der letzten X - Wochen ???
Wie kommst Du darauf? Du sprichst doch von 28 vereinbarten Urlaubstagen im Jahr, warum sollen die dann nochmals gesondert berechnet werden?

Eine Woche Arbeit sind laut Deinem Vertrag 38,5h. Also beträgt eine Woche Urlaub auch 38,5h.
 
Wie kommst Du darauf? Du sprichst doch von 28 vereinbarten Urlaubstagen im Jahr, warum sollen die dann nochmals gesondert berechnet werden?

Eine Woche Arbeit sind laut Deinem Vertrag 38,5h. Also beträgt eine Woche Urlaub auch 38,5h.

OK ...das heisst dann: Nehme ich in einem Nachtwachenblog, aus welchen Gründen auch immer, zwei Tage Urlaub, habe ich anstatt 20 gearbeiteten Std. nur die 13 Std. für den Urlaub und baue Überstd. ab oder Minusstd. auf ?

Ich glaube ich versteh das alles nicht ....
 
Ich glaube ich versteh das alles nicht ....
Das scheint mir auch so :D.

Du hast doch keine 28 Urlaubstage à 10 Stunden. Bezogen auf die 6-Tage-Woche hast Du gut viereinhalb Wochen Urlaub im Jahr.

Minusstunden machst Du durch Urlaub erstmal keine. Die Sollstunden im Monat müssen abgedeckt werden, das geschieht gleichermaßen durch Dienst oder durch Urlaub. Wer im Tagsdienst arbeitet, muss genauso viele Stunden abdecken wie Du als Dauernachtwache. Du hast längere Dienste und musst deswegen weniger oft kommen; die Arbeitszeit in Stunden (oder der Urlaubsanspruch in Stunden) ist identisch mit der Deiner Kollegen.

Geh mit dem Dienstplanausdruck zum Betriebsarzt oder zur Personalabteilung, die können Dir das ebenfalls erklären.
 
:razz1: Zum Betriebsrat, meinte ich natürlich!
 
Ich vermute auf Grund Deiner Angaben, dass ihr eine 6 Tagewoche habt in der ein V ollzeitler 39 Stunden erbringen muss.
Gefolgert habe ich das aus 6,5 Std/Tag x6 Tage = 39 Wochenstunden.
Deine Urlaubstage werden die gleichen sein wie bei den Vollzeitlern im Tagdienst, wie Claudia schon errechnet hat ca. 4,5 Wochen. Überlege mal wie viele freie Tage Du hättest wenn Du nur Urlaub an Tagen, die in Deinen Nachtdienst fallen. Wäre eine schöne lange freie Zeit und völlig ungerecht ggü. allen anderen MA.
Logischerweise erhälst Du genau so viele Stunden bei einem Urlaubstag wie die Vollzeitler.
Das mag erstmal unlogisch sein, dass Du auch in den Freirhythmen Urlaub nehmen musst. Rechmerisch kommt das aber genau hin.
Deine Freirhythmen entstehen ja dadurch, dass Dein Nachtdienst 10 Stunden hast und Du somit schneller Dein Soll erarbeitest.
Für eine Woche frei brauchst Du 6 Tage Urlaub, auch wenn Du in einer Woche vielleicht nur 3 Tage arbeitest. Dann kommst Du damit zwar auf 39 Stunden und würdest rein theoretisch Überstunden aufbauen, aber das relativiert sich wieder.
Ich weiß es nicht besser zu erklären, verstehe aber auch Deine Verwirrung, wir rechnen aber auch so wie ihr. Auch bei uns steht Sonntags Urlaub, aber bei der Angabe der Stunden O und somit auch kein Abzug des Urlaubs.
Arbeitet Ihr wirklich immer von Montags bis Samstags?
 
....
Arbeitet Ihr wirklich immer von Montags bis Samstags?

Nein, war für ein Beispiel einfacher so. Natürlich baue ich Überstunden ab oder Minusstunden auf wenn ich in einem Block zwei Tage Urlaub nehme, das ist doch völlig unbestritten und das gleicht sich auch nicht "irgendwie" wieder aus.

Ist ja alles ein bischen richtig was ihr sagt ..... und zumindest ist diese Art zu rechnen arbeitgeberfreundlich :-)

Ich habe heut mit Verdi telefoniert. Die erzählen das etwas anders ...

Es muss, bei Dauernachtdienst, ein Freizeitausglcih innerhalb von 4 Wochen erfolgen, der auch nicht mit Urlaub berechnet werden darf. An Tagen die lt. Dienstplan als Frei angegeben sind kann kein Urlaub berechnet werden, allerdings kommt dann auch irgendwas mit Delegationsrecht des Arbeitgebers das freie Tage durchaus unterbrechen kann..... Die Angabe der Stunden pro Urlaubstag konnte man mir da allerdings auch nicht verbindlich sagen, nur, das, wenn Urlaub ausbezahlt werden muss die durchschnittliche Arbeitszeit der letzten 13 Wochen berücksichtig wird.

Ist alles nicht so einfach ...
 
Hast Du einen Dauernachtdienstvertrag?
Die Rechnung ist weder AG-freundlich noch AN-feindlich.
Urlaub ist doch geplant, wie kann dann im DP vorher ein Frei stehen?
Plant Ihr nur Urlaub nach Tagen, in denen Ihr Nachtdienst gehabt hättet?
Und selbst wenn Du direkt nach dem Nachtdienst in Urlaub gehst kann der Freizeitausgleich locker noch in 4 Wochen erfolgen.
Rechne Dir doch einfach mal Tag für Tag und Stunde für Stunde aus, sowohl bei Urlaub, als auch bei Nachtdiensten, in verschiedenen Varianten.
 
Nein, war für ein Beispiel einfacher so. Natürlich baue ich Überstunden ab oder Minusstunden auf wenn ich in einem Block zwei Tage Urlaub nehme, das ist doch völlig unbestritten und das gleicht sich auch nicht "irgendwie" wieder aus.

Ist ja alles ein bischen richtig was ihr sagt ..... und zumindest ist diese Art zu rechnen arbeitgeberfreundlich :-)

Ich bestreite den Aufbau von Minusstunden durch Urlaub und ein bißchen richtig gibt es nicht. Die Arbeitgeberfreundlichkeit ist geltendes Recht.

Du hast genauso viel Urlaub wie eine Deiner Kolleginnen im Tagdienst, also 28 Tage in einer Sechs-Tage-Woche. Mit 39 Stunden pro Woche, wie Kalimera sagte. (Mit einer anderen Wochenarbeitszeit würde sich an den Urlaubstagen aber auch nichts ändern.)

Nehmen wir mal den Monat Februar als Beispiel, der ist mit seinen 28 Tage so schön leicht auszurechnen. 39 Wochenstunden mal vier Wochen ergibt da eine Sollarbeitszeit von 156 Stunden im Monat Februar. Korrekt?

Du arbeitest 10 Stunden im Dauernachtdienst, ergo musst Du im Februar entweder 15 oder 16 Tage arbeiten. Damit kommst Du wenige Stunden ins Minus oder ins Plus; das geht bei dieser Dienstzeit nicht anders, kann dann aber einen Monat darauf wieder ausgeglichen werden. Nehmen wir mal 16 Arbeitstage an, dann bleiben noch 12 Tage Frei im Februar, für Freizeitausgleich innerhalb der vier Wochen ist also gesorgt. Deine Kollegin im Tagdienst hat die gleiche Sollarbeitszeit, in der Sechs-Tage-Woche aber nur vier freie Tage im ganzen Monat.

Angenommen, Ihr nehmt im Februar beide eine Woche Urlaub. Da die Wochenarbeitszeit 39 Stunden beträgt, ist das auch der Stundenwert für eine Woche (sechs Tage plus Sonntag) Urlaub. Der Rest der Sollarbeitszeit beträgt 156 - 39 = 117 Stunden; Du musst also noch elf bis zwölf Tage, Deine Kollegin noch 18 Tage arbeiten.

Rechne doch selbst mal nach: Hättest Du 28 Urlaubstage à 10 Stunden, also insgesamt 280 Stunden Urlaub im Jahr, dann stünden Deiner Kollegin 44 (!) Urlaubstage à 6,5 Stunden zu. Wenn das zutreffen würde, fang ich sofort in Deinem Betrieb an.
 

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