Hallo,
ich bin bestimmt nicht der Erste und Einzige der danach fragt, ich habe aber leider keinen passenden Thread gefunden.
Ich arbeite in einem Altenheim, nicht tarifgebunden, im Nachtdienst und zwar ausschließlich nur Nachts. Die Arbeitszeit beträgt 10 Std. (20:15 – 06:15 Uhr). Pausen werden nicht abgezogen da ich alleine im Haus bin.
Urlaubsanspruch beträgt 28 Tage.
Die Arbeitsintervalle betrage 6 Nächte und dann 6 Tage frei, was sich auch mal ändern kann und eigentlich auch jeden Monat etwas macht. Also mal sind es 5 Nächte, mal 6 und selten auch mal 7. Die freien Tage dazwischen variieren dementsprechend.
Mein Arbeitgeber erstellt den Dienstplan mit Geocon. Dieses Programm rechnet alles in Stunden um, so auch die Urlaubstage. Im Moment wird ein Urlaubstag, nach Angaben des AG in Anlehnugn an den Tagdienst, mit 6,5 Std. berechnet. So nun geht´s los:
So,ich hoffe ihr versteht was ich meine und habt hilfreiche Antworten.
ich bin bestimmt nicht der Erste und Einzige der danach fragt, ich habe aber leider keinen passenden Thread gefunden.
Ich arbeite in einem Altenheim, nicht tarifgebunden, im Nachtdienst und zwar ausschließlich nur Nachts. Die Arbeitszeit beträgt 10 Std. (20:15 – 06:15 Uhr). Pausen werden nicht abgezogen da ich alleine im Haus bin.
Urlaubsanspruch beträgt 28 Tage.
Die Arbeitsintervalle betrage 6 Nächte und dann 6 Tage frei, was sich auch mal ändern kann und eigentlich auch jeden Monat etwas macht. Also mal sind es 5 Nächte, mal 6 und selten auch mal 7. Die freien Tage dazwischen variieren dementsprechend.
Mein Arbeitgeber erstellt den Dienstplan mit Geocon. Dieses Programm rechnet alles in Stunden um, so auch die Urlaubstage. Im Moment wird ein Urlaubstag, nach Angaben des AG in Anlehnugn an den Tagdienst, mit 6,5 Std. berechnet. So nun geht´s los:
- 10 Std. Arbeitszeit muss ja mit Freizeit wieder ausgeglichen werden. Ist dieser Freizeitausgleich als Urlaubstag zu werten? (Meiner Meinung nach NEIN. Beispiel: Ich arbeite von Montag bis Samstag und möchte dann 14 Tage Urlaub/Frei haben. Im Moment wird der Urlaub dann sofort an den Arbeitsintervall angeschlossen, heisst das ab dem Sonntag (ja tatsächlich) Urlaub angegeben wird. Hier fehlt doch dann der Freizeitausgleich, oder ? Wäre es hier nicht richtig nach 6 freien Tagen (Freizeitausgleich) den Urlaub dran zu hängen?
- Auch wenn ich durchaus regelmäßig am Sonntag arbeite kann der Sonntag nicht als Urlaubstag gewertet werden, richtig?
So,ich hoffe ihr versteht was ich meine und habt hilfreiche Antworten.