Unzuverlässigkeit in Bezug auf den Titel der Krankenschwester kann das Privatleben betreffen

Oder sag ihr - wenn wirklich NIEMAND zuhört - dass Du ihr bloß zwei Pillen in den Kaffee werfen musst die sie völlig wirr machen werden und Du sie dann in die Psychiatrie einweisen lassen kannst...

Nein...sei lieber ne nette Schwiegertochter.

Das iss bei Beamten ja ähnlich...."fehlende charakterliche Eignung" usw...
Da musst aber schon sturzbetrunken und laut grölend ein Häufchen vors Rathaus setzen... ;)
Die Schwiegermutter "Idiot " nenne fällt ja da schon eher unter - öh..."Konversation"?!
 
Fröhlich sein gutes tun und die liebe Schwiegermama schimpfen lassen...:engel:!
Da fällt mir ein, die Mütter meiner Ex Partner waren eigentlich immer ganz erträglich! Womit habe ich das verdient???
 
Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung kann tatsächlich widerrufen werden, wegen eines Verhaltens, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt (§ 2 Abs. 2 KrPflG bzw. § 2 Abs. 2 AltPflG). Zuständig ist grundsätzlich die Behörde, die auch die Erlaubnis erteilt hat.

Haltet euch fest, ich bin ja sowas von schockiert. Ich hatte letztes Jahr mit meiner Schwiegermutter einen Disput. Beide haben wir uns nichts genommen und uns gegenseitig beschimpft.

Eine einmalige, wechselseitige Beleidigung im privatem Umfeld reicht für o.g. Unzuverlässigkeit sicher nicht aus.

Unzuverlässigkeit soll nach der Rechtsprechung z. B. anzunehmen sein bei: Besitz von Kinderpornographie (OVG Lüneburg, 27.5.2009, 8 ME 62/09), versuchtem Mord (VG Aachen, 02.02.2009, 5 K 404/08, mehrfache Verurteilungen wg. Betrugs und Diebstahls (VG Ansbach, 08.03.2000, AN 4 S 00.00136)

Also: Entwarnung und Frohe Ostern!

Edit: Rechtschreibfehler
 
Hallöle

also Fakt ist: Solltest du jemanden verletzen und dann vor Gericht bestraft werden, also Vorbestraft sein, KANN man dir die Berufsbezeichnung aberkennen. Muss aber nicht.Glaube nicht das man das macht, wenn du (blöd ausgedrückt) jemand eine knallst und der dich anzeigt und du ne Strafe zahlen musst. Wenns aber krasse Fälle mit sehr schwerer Körperverletzung sind, dann schon.
Wegen eines Streites im Privaten Umfeld mit einer Beleidigung wird dir aber sicher nichts passieren. Und überhaupt, warum sollte man mit "behinderten" Menschen anders umgehen? Das sind auch Menschen und wenn sie offensichtlich in der Lage ist, dich massiv zu beleidigen, ist sie wohl nicht so krank, dass man da Rücksicht drauf nehmen muss.
Und an deiner Stelle würde ich nicht auf die Schwiegermutter zugehen. Wäre es nur der Streit gewesen, ok. Aber da sie dir ja anscheinend wirklich schaden will, würde ich ihr keinen cm entgegen kommen. Das ist jetzt wohl ihre Aufgabe.
Ich würde ihr nur eins sagen: Ich kann sehr gut ohne dich leben und jetzt geh weiter deiner peinlichen Nebenbeschäftigung nach, andere Leute wegen nichts anzuzeigen. Danach hast sicher deine Ruhe ;)
Und jetzt noch ein schönes restliches Osterfest
 

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