Überschreitung der gesetzlichen Arbeitszeiten

und wie lange darf man am Stück durcharbeiten?mit schichtwechsel?:cry:
 
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Hallo ihr alle!!!
Ich habe mal eine Frage.
Bei mir im Unternehmen möchte man neue Arbeitszeitvorschriften durch eine Betriebsvereinbarung durchsetzen.
Ein Teil dieser neuen Betriebsvereinbarung enthält, dass sich der Mitarbeiter in seinem geplanten Überstunden-Frei nach drei Tagen melden muss, ob er nicht gebraucht würde.
Meine Frage: Ist dies wirklich zulässig? Kann mein Arbeitgeber dies verlangen? Schließlich ist das Frei doch ein Ausgleich zur erbrachten Arbeitszeit bzw. zu erbrachten Überstunden.:weissnix:

LG und Danke
 
Zuerst würde ich mal eurem Betriebsrat in den A.... treten, dass sie sich unterstehen sollen, solch eine Betriebsvereinbarung abzuschließen! :schraube: Tut das ruhig und wendet euch an die, denn die haben das in der Hand. Kein Betriebsrat ist verpflichtet, solche hirnrissigen Vereinbarungen abzuschließen. Nur Arbeitgeber kommen auf solche Ideen.
Aber auch für jeden einzelnen von Euch sehe ich die Lage eindeutig so: Frei ist frei und während Eurer Freizeit müß ihr eurem AG nicht zur Verfügung stehen. Das bedeutet auch, dass ihr keine unentgeltliche Rufbereitschaft machen braucht. Ihr habt weder Arbeit auf Abruf noch Rufbereitschaft, also gehört euer Frei euch! Also lehnt euch entspannt zurück. :ccol1:
 
Danke für die prompte Antwort.
Mein Problem ist, dass es in meinem Unternehmen zur Zeit keinen Betriebsrat gibt. :angryfire:
Damit ist jeder auf sich allein gestellt.
Jeder hat Angst vor den "Konsequenzen".
 
Mein Problem ist, dass es in meinem Unternehmen zur Zeit keinen Betriebsrat gibt. :angryfire:
Damit ist jeder auf sich allein gestellt.
Jeder hat Angst vor den "Konsequenzen".
Mit wem will der AG denn dann eine Betriebsvereinbarung schließen?
Das ginge doch dann nur über den Weg, das er mit jedem einzelnen MA eine Änderung seines Arbeitsvertrages abschließen muss, oder stehe ich auf dem Schlauch?
 
Mit wem will der AG denn dann eine Betriebsvereinbarung schließen?
Das ginge doch dann nur über den Weg, das er mit jedem einzelnen MA eine Änderung seines Arbeitsvertrages abschließen muss, oder stehe ich auf dem Schlauch?


Das ist richtig, ohne BR keine Betriebsvereinbarung

Mein Problem ist, dass es in meinem Unternehmen zur Zeit keinen Betriebsrat gibt. :angryfire:
Damit ist jeder auf sich allein gestellt.
Jeder hat Angst vor den "Konsequenzen".


Bleibt locker, ohne BR keine Betriebsvereinbarung ! Und macht euch mal Gedanken ob ihr nicht einen BR wählen woll...Traut euch ! :daumen:
 

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