Regelung bei Überschreitung der Fehltage?

nathalie79

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16.03.2007
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Hallo Zusammen,

ich hab mich hier im Forum schon vorweg über die zulässigen Fehltage usw. informiert.
Leider hab ich jetzt ein Problem auf welches ich jetzt hier noch keine konkrete Antwort finden konnte und zwar darf ich nur noch 5 Tage krank sein, bzw. fehlen, denn sonst sind meine zulässigen Fehltage überschritten (meine Ausbildung endet voraussichtlich 09/08)
Ich hab seit einem Jahr ernsthafte gesundheitliche Probleme, die Fehltage waren daher keine "Blaumachertage". Aber nun meine Frage: Gibt es eine gesetzliche Regelung bei überschreiten der Fehltage? Z.B. ein Semester wiederholen? Die Stunden nacharbeiten usw? Leider hab ich die nächste Zeit nicht die Möglichkeit mit der Schule darüber zu reden, deshalb wär ich für Vorabinfos sehr dankbar!

Vielen Dank und liebe Grüße
 
Bei mir in der Ausbildung, waren auch ein paar die ihre Fehltage überschritten haben....Bei denen wurde das dann mit Urlaub oder Überstunden verrechnet, als Nettigkeit der Schule...

Leider ist es im Krankenpflegegesetz geregelt, dass du nur eine bestimmte Anzahl an Fehltagen haben darfst, um zum Examen zugelassen zu werden.Da kannst du auch nichts machen
 
Ggf kommt die Schule dir entgegen.

Wir hatten ähnliche Fälle und 2 von denen durften trotzdem das Examen mitmachen und mussten dann NACHHER nocht die Stunden nacharbeiten.

Andere allerdings mussten ein komplettes Halbjahr dran hängen und durften auch erst dann das Examen machen.

Also: Musst schon mit deiner Schule sprechen :)
 
Hallo nathalie79!

Über die Zulassung zur Prüfung steht in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege folgendes:

KrPflAPrV § 5 Zulassung zur Prüfung
(1) Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses entscheidet auf Antrag des
Prüflings über die Zulassung zur Prüfung und setzt die Prüfungstermine im Benehmen
mit der Schulleitung fest. Der Prüfungsbeginn soll nicht früher als drei Monate vor
dem Ende der Ausbildung liegen.
(2) Die Zulassung zur Prüfung wird erteilt, wenn folgende Nachweise vorliegen:
1. die Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch der Eltern und
alle Urkunden, die eine spätere Namensänderung bescheinigen,
2. die Bescheinigung nach § 1 Abs. 4 über die Teilnahme an den
Ausbildungsveranstaltungen.

(3) Die Zulassung sowie die Prüfungstermine sollen dem Prüfling spätestens zwei
Wochen vor Prüfungsbeginn schriftlich mitgeteilt werden.
(4) Die besonderen Belange behinderter Prüflinge sind zur Wahrung ihrer
Chancengleichheit bei Durchführung der Prüfungen zu berücksichtigen.
Deiner Schilderung nach dürfte der Punkt 2 im 2. Absatz der Knackpunkt sein, da Du ja die Teilnahme an der Ausbildung durch die Fehlzeiten wahrscheinlich nicht im vollen Umfang nachweisen kannst.

Im Krankenpflegegesetz steht auch noch folgendes:

KrPflG 2004 § 7 Anrechnung von Fehlzeiten
Auf die Dauer einer Ausbildung nach § 4 Abs. 1 werden angerechnet
1. Urlaub, einschließlich Bildungsurlaub, oder Ferien,
2. Unterbrechungen durch Krankheit oder aus anderen, von der Schülerin oder
dem Schüler nicht zu vertretenden Gründen bis zu 10 Prozent der Stunden
des Unterrichts sowie bis zu 10 Prozent der Stunden der praktischen
Ausbildung nach Maßgabe der nach § 8 erlassenen Ausbildungs- und
Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege und
3. Unterbrechungen wegen Schwangerschaft bei Schülerinnen; die Unterbrechung
der Ausbildung darf einschließlich der Fehlzeiten nach Nummer 2 eine
Gesamtdauer von 14 Wochen nicht überschreiten.
Die zuständige Behörde kann auf Antrag auch über Satz 1 hinausgehende Fehlzeiten
berücksichtigen, soweit eine besondere Härte vorliegt und das Erreichen des Ausbildungsziels durch die Anrechnung nicht gefährdet wird.
Freistellungsansprüche
nach dem Betriebsverfassungsgesetz, dem Bundespersonalvertretungsgesetz oder den
Landespersonalvertretungsgesetzen bleiben unberührt.
Ich sehe da eigentlich kein Problem darin, daß Du die Ausbildung "Verlängern" darfst. Über den Umfang wird im Einzelfall individuell entschieden, also sprich mit deiner Schule.
Ich wünsche Dir auf jeden Fall alles Gute und viel Glück! :daumen:

Schönen Gruß, Gego.
 
Hallo Zusammen,

also vielen lieben Dank euch allen, habt mir schon ein Stück weitergeholfen!
Mein Lehrer ist zwar erst übernächste Woche wieder zu sprechen, aber jetzt weiß ich schon mal mehr!

Liebe Grüße
 

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