- Registriert
- 16.03.2007
- Beiträge
- 5
Hallo Zusammen,
ich hab mich hier im Forum schon vorweg über die zulässigen Fehltage usw. informiert.
Leider hab ich jetzt ein Problem auf welches ich jetzt hier noch keine konkrete Antwort finden konnte und zwar darf ich nur noch 5 Tage krank sein, bzw. fehlen, denn sonst sind meine zulässigen Fehltage überschritten (meine Ausbildung endet voraussichtlich 09/08)
Ich hab seit einem Jahr ernsthafte gesundheitliche Probleme, die Fehltage waren daher keine "Blaumachertage". Aber nun meine Frage: Gibt es eine gesetzliche Regelung bei überschreiten der Fehltage? Z.B. ein Semester wiederholen? Die Stunden nacharbeiten usw? Leider hab ich die nächste Zeit nicht die Möglichkeit mit der Schule darüber zu reden, deshalb wär ich für Vorabinfos sehr dankbar!
Vielen Dank und liebe Grüße
ich hab mich hier im Forum schon vorweg über die zulässigen Fehltage usw. informiert.
Leider hab ich jetzt ein Problem auf welches ich jetzt hier noch keine konkrete Antwort finden konnte und zwar darf ich nur noch 5 Tage krank sein, bzw. fehlen, denn sonst sind meine zulässigen Fehltage überschritten (meine Ausbildung endet voraussichtlich 09/08)
Ich hab seit einem Jahr ernsthafte gesundheitliche Probleme, die Fehltage waren daher keine "Blaumachertage". Aber nun meine Frage: Gibt es eine gesetzliche Regelung bei überschreiten der Fehltage? Z.B. ein Semester wiederholen? Die Stunden nacharbeiten usw? Leider hab ich die nächste Zeit nicht die Möglichkeit mit der Schule darüber zu reden, deshalb wär ich für Vorabinfos sehr dankbar!
Vielen Dank und liebe Grüße