Hallo Jana,
Die Regelung, dass der BD in Stufe 2 die Regelarbeitszeit um maximal 13 Stunden verlängern darf (8Std.+13Std.=21Std.) hat nichts mit der Opt-Out Regel zu tun.
Zumindest nicht im AVR. Hier dazu der Auszug:
Anlage 31: Besondere Regelungen für Mitarbeiter im Pflegedienst in Krankenhäusern
§ 5 Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft
(1) Der Dienstgeber darf Bereitschaftsdienst nur anordnen, wenn zu erwarten ist, dass zwar Arbeit anfällt, erfahrungsgemäß aber die Zeit ohne Arbeitsleistung überwiegt.
(2) Abweichend von den §§ 3, 5 und 6 Abs. 2 ArbZG kann im Rahmen des § 7 ArbZG die tägliche Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes über acht Stunden hinaus verlängert werden, wenn mindestens die acht Stunden überschreitende Zeit im Rahmen von Bereitschaftsdienst geleistet wird, und zwar wie folgt:
a) bei Bereitschaftsdiensten der Stufe I bis zu insgesamt maximal 16 Stunden täglich; die gesetzlich vorgeschriebene Pause verlängert diesen Zeitraum nicht,
b) bei Bereitschaftsdiensten der Stufen II und III bis zu insgesamt maximal 13 Stunden täglich; die gesetzlich vorgeschriebene Pause verlängert diesen Zeitraum nicht.
Wenn das in deinem Tarifvertrag genau so ist, muss der Arbeitgeber dein Arbeitszeiten im Bereitschaftsdienst für alle Mitarbeiter im OP ändern.
Klär das mal mit dem Betriebsrat ab.
Viel Erfolg
Einer