Überschreitung der gesetzlichen Arbeitszeiten

Ist es bei Euch nicht üblich, dass für Notfälle die Telefonnummern aller Pflegekräfte der Station vorliegen?
Ich kenne es nicht anders.
Es mag kein muss sein, aber ist es nicht üblich?

Es ist bei uns auch üblich. Ich habe meine Nummer auch angegeben, da ich kein Problem damit habe am Telefon auch "Nein, ich komme nicht" zu sagen.
Ich wollte nur sagen, dass der AG einen nicht zwingen kann seine Telefonnummer zu hinterlegen.
Außerdem, in einem echten Notfall erreicht der AG einen immer und wenn es über einen anderen Mitarbeiter ist.
 
ich weiß nicht woher ihr das habt das würd ich doch wirklich gern mal wissen aber wo steht dein recht das du deine Telefonnummer nicht geben mußt? um eine Verständigung mit der Arbeit sicherzustellen mußt du eine angeben wenn vorhanden....ob diese nun erreichbar ist oder nicht ist wurscht aber angeben sollte man eine!

Gegenfrage (ich weiß das macht man eigentlich nicht :mrgreen: ). Wo steht denn dass man eine angeben muss?
Der AG hat, wenn ich frei habe, keinerlei Verfügung über mich, ich muss ihm nicht zur Verfügung stehen, ich muss mit ihm nicht reden, nichts. Wieso soll er ein Recht darauf haben meine Telefonnummer zu besitzen?
 
Diese Diskussion führt letztendlich zu nichts.

Es gehört nun mal dazu, dass ein Arbeitnehmer seine Kontaktdaten dem AG mitteilt, und das ist heutzutage auch eine Telefonnummer.
Und selbst wenn der AG tatsächlich nicht das Recht auf die Telefonnummer des AN´s haben sollte, gehört es einfach zum Anstand dazu, diese trotzdem mitzuteilen.

Was hat denn ein AG von einem AN, den er nicht erreichen kann, wegen was auch immer. Der AG ruft schließlich nicht an, um mal eben mit dem AN ein Schwätzchen zu halten, sondern wenn es was wichtiges mitzuteilen gibt.

Im übrigen muss der AG für Krankheitsfälle vorsorgen: das heißt, im Dienstplan sollte ein sog. Bereitschaftsdienst für den Krankheitsfall eingeplant sein.
Allerdings sind nicht nur Natur- und sonstige Katastrophen legale Gründe für einen Urlaubsabbruch.
Wenn einem Betrieb droht, aufgrund nicht vorhandener Mitarbeiter ein nicht vorher gesehenes Arbeitsaufkommen zu bewältigen, dann ist das ebenso ein Grund. Und zwar ist das Ziel, den Betrieb aufrecht zu erhalten! Im Interesse aller Beteiligten - wohl gemerkt.

Kommt letzteres regelmäßig vor bzw. betrifft es immer dieselben Mitarbeiter, dann ist es sicher eine Fehlorganisation seitens des Arbeitgebers.

Immer auf seinem "Recht" zu beharren ist meines Erachtens nicht fair. Der Arbeitgeber hat ebenfalls genügend Rechte, von denen er Gebrauch machen kann, die durchaus auch negative Folgen für die berufliche Zukunft des Arbeitnehmers haben können.
Demnach ist es einfach wichtig, dass man ab- und zugibt.

LG
Trisha
 
Diese Diskussion führt letztendlich zu nichts.

Es gehört nun mal dazu, dass ein Arbeitnehmer seine Kontaktdaten dem AG mitteilt, und das ist heutzutage auch eine Telefonnummer.
Und selbst wenn der AG tatsächlich nicht das Recht auf die Telefonnummer des AN´s haben sollte, gehört es einfach zum Anstand dazu, diese trotzdem mitzuteilen.

Was hat denn ein AG von einem AN, den er nicht erreichen kann, wegen was auch immer. Der AG ruft schließlich nicht an, um mal eben mit dem AN ein Schwätzchen zu halten, sondern wenn es was wichtiges mitzuteilen gibt.

Im übrigen muss der AG für Krankheitsfälle vorsorgen: das heißt, im Dienstplan sollte ein sog. Bereitschaftsdienst für den Krankheitsfall eingeplant sein.
Allerdings sind nicht nur Natur- und sonstige Katastrophen legale Gründe für einen Urlaubsabbruch.
Wenn einem Betrieb droht, aufgrund nicht vorhandener Mitarbeiter ein nicht vorher gesehenes Arbeitsaufkommen zu bewältigen, dann ist das ebenso ein Grund. Und zwar ist das Ziel, den Betrieb aufrecht zu erhalten! Im Interesse aller Beteiligten - wohl gemerkt.

Kommt letzteres regelmäßig vor bzw. betrifft es immer dieselben Mitarbeiter, dann ist es sicher eine Fehlorganisation seitens des Arbeitgebers.

Immer auf seinem "Recht" zu beharren ist meines Erachtens nicht fair. Der Arbeitgeber hat ebenfalls genügend Rechte, von denen er Gebrauch machen kann, die durchaus auch negative Folgen für die berufliche Zukunft des Arbeitnehmers haben können.
Demnach ist es einfach wichtig, dass man ab- und zugibt.

LG
Trisha


Hallo Trisha,
ich muß Dir teilweise widersprechen.
Zunächst müssen wir hier sorgfältig trennen: Das Arbeitsrecht ist die eine Seite, das persönliche Ermessen bzw. freiwilliges Einspringen ist die andere Seite. Jeder kann immer einspringen, wenn er gefragt wird. Ich gebe Dir recht: Es ist ein Geben und ein Nehmen. Ich bin auch dafür, einzuspringen, wenn jemand krank ist, aus kollegialen Gründen. Das mache ich auch und ich denke mal, die meisten tun es.
Die rechtliche Seite ist eine andere: Wenn keine entsprechende Dienstvereinbarung vorliegt, dann ist niemand verpflichtet, in seinem Frei oder auch im Urlaub einzuspringen.
Siehe auch http://mein-frei.verdi.de/aktionsmaterial/data/flugblatt_2

Zitat Trisha:
Der AG ruft schließlich nicht an, um mal eben mit dem AN ein Schwätzchen zu halten, sondern wenn es was wichtiges mitzuteilen gibt.
Auch ich gehe davon aus, dass die meisten AG das so halten. Doch weiß ich, dass auch etliche AG ihre Mitarbeiter schamlos ausnützen und meinen, über deren Freizeit verfügen zu können. Das geht bis hin zur Nötigung und der Drohung, den Arbeitsplatz zu verlieren.

Zitat Trisha:
Allerdings sind nicht nur Natur- und sonstige Katastrophen legale Gründe für einen Urlaubsabbruch.
Wenn einem Betrieb droht, aufgrund nicht vorhandener Mitarbeiter ein nicht vorher gesehenes Arbeitsaufkommen zu bewältigen, dann ist das ebenso ein Grund. Und zwar ist das Ziel, den Betrieb aufrecht zu erhalten!
Worauf stützt Du diese Behauptung? Ich kenne kein Gesetz, welches das so sagt. Im Gegenteil, ein Rückruf aus einem bereits angetretenen Urlaub ist laut Bundesarbeitsgericht unzulässig: Urlaub - Lexikon Arbeitsrecht: Urlaubsrecht
Wie Du sagst, sollten Rufbereitschaften, Dienstvereinbarungen, Mitarbeiterpools etc. solch einem Fall vorbeugen. Das ist allein Sache des AG. Wenn er das versäumt, ist das noch lange kein Grund, jemand zu zwingen, sein Frei oder seinen Urlaub zu unterbrechen. Das heißt rein rechtlich ist der Mitarbeiter nicht verpflichtet, dann Frei oder Urlaub zu unterbrechen!
 
Und da haben wir es wieder einmal - rechtliche Unklarheiten Entstehen durch "allgemein" gültige verhaltensweisen.
Wir müsen da wirklich lernen mal ordentlich zu trennen.
RECHTLICH ist die Sache klar. Kein Anruf des Arbeitgebers verpflichet zur Arbeitsaufnahme. Niemand kann verpflichtet werden ein Telefon zu besitzen. Niemand muss eine E-Mail adresse haben und in seiner Freizeit vor dem Compi sitzen... usw. Sollte eine Katastrophe geschehen sein, bin ich sowieso verpflichet mich bei meinem Arbeitgeber nach bekannt werden zu melden. (Radio, Fernsehen...) Sofern dies mit vertretbarem aufwand für mich verbunden ist. Auch hier ist ein Telefon keine Pflicht!
Ob und inwieweit unter diesen Vorrausetzungen ein Arbeitsverhältniss zustade kommt ist Ermessen des Arbeitgebers und Arbeinehmers.
Das Arbeitzeitgesetz und eventuelle Tarifverträge regeln die höchst zulässige Arbeitszeit incl. Pausenregelungen. (leider so kompliziet dass man einen Rechtsanwalt braucht) Aber dennoch Klar und eindeutig!
Auch wenn ich meine Telefonnummer herrausgebe, kann nicht einfach angenommen werden ich sei bereit mich zu jeder Zeit anrufen zu lassen. Mit wem ich zu welcher Zeit über was in meiner Freizeit rede, wen ich in meine Wohnung lasse bestimme ich selbst.
Das ist geregelt!!!!
Die Folgen aus meinem Verhalten muss ich natürlich auch sehen und ggf. tragen.
Es kann ja durchaus sein das der Arbeitgeber z.B. den Besitz eines Mobiltelefons für notwendig hält, doch selbst im Falle von zuleistenden Rubereitschaftsdiensten darf er den Besitz nicht als vorraussetzung fordern. Betriebsmittel die zwingende Vorraussetzung zur Arbeitsaufnahme sind hat der Arbeitgeber bereitzustellen - nicht der AN!
Selbstverständlich freut sich der AG über die Bereitschaft des AN z.B. sein Auto, Telefon, Bett, Arbeitskleidung, Wohnung, Freizeit, Urlaub uvm. kostenfrei zur verfügung zu stellen.
Ich denke, in einer Zeit wo viele AG´s einseitig seit Jahren mit Gesetzen und Regelungen argumentieren, in der AN sythematisch mit falsch Informaionen (bewusst) dumm gehalten werden, in der Verantwortungen zu ungunsten des AN verlagert werden, es höchste Zeit ist sich über Pflichten und Rechte im Klaren zu sein.
Es war einmal ein geben und nehmen... da gab es sowas wie "Sozialeverantwortung" oder/und "nach bestem Wissen und Gewissen"... "Ermessen"...
Mittlerweile muss ich meinem AG z.B. mit dem Arbeitszeitschutzgesetz zeigen das er seiner Verantwortung nicht gerecht wird und ggf. Gerichte bemüht werden müssen. Und mein AG antwortet dann "machen sie ruhig, unsere rechtsabteilung verfügt noch über freie Kapazität. Ach - und Bay the Way noch... es warten noch viele auf ihren Arbeitsplatz... für ihren weiteren Lebenweg wünschen wir ihnen noch viel erfolg...
Ja - ja... ein geben und nehmen...
Wieviel wir bereit sind wirklich freiwillig zu leisten über das MUSS hinaus, bleibt jedem selbst überlassen, wenn ich mehr als 10 Stunden arbeite und dann in der 11 Stunde etwas passiert bin zuerst einmal ich verantwortlich. Ob nun ein Richter meinem Arbeitgeber eine mitverantwortung zuschreibt ist erstmal egal!!!! Rechtlich hätte ich verweigern MÜSSEN, eine schriftliche Dienstanweisung bekommen MÜSSEN, eine Überlasstungsanzeige schreiben MÜSSEN. Dann habe ich eine Möglichkeit dem Richter meinen "Notstand" zu erklären.
Wer von uns macht sowas? (mich eingeschlossen!!!)
Da wir aber arbeiten weil "Not am Man(n) ist" haben wir gar keine Zeit für unsere eigene rechtliche Absicherung. Selbst die von uns die sich über die eventelle Rechtslage im Klaren währen...
Daraus leitet der Arbeitgber irgendwann natürlich ab - das dies eben "üblich" sei...
Wer ausschliesslich mit RECHT arguentiert soll auch NUR sein RECHT bekommen! und das sind eben 38,5 Stunden (+/-) nach gesetzlichen Bestimmungen und Regeln! Schlimm, das die Verantwortung für ein MITeinander zunehmend auf die Seite des AN verlegt wird!!!!
Auch wenn der Eindruck entsteht ich (Dialyseheinz) würde mich schützen... leider bin auch ich zu feige... Ich bemühe mich nur lediglich das Pulverfass zu kennen auf das ich gesetzt werde. Das ist sicher zuwenig!!! Eigentlich möchte ich meinen AG als Partner sehen. Gibt er mir genügend Anlass dafür?
 
@ Dialyseheinz:
Super Worte! Danke dafür!
 
@Dialyseheinz:
Es freut mich, dass Du es so auf den Punkt gebracht hast! :daumen:

Doch man muß auch sagen: Es gibt auch Arbeitgeber, bei denen ein Geben und Nehmen noch möglich ist. Man darf nicht alle in einen Topf werfen. Aber Du hast vollkommen recht, dass die Zahl derer, die der beschriebenen Kategorie zuzuordnen sind, leider immer mehr zunehmen. Und sie werden es weiter, so lange Pflegende sich diese Art und Weise gefallen lassen - leider. :|
 
Zunächst: ein Urteil ist erst mal kein Gesetz.
Trotzdem: ein BGH-Urteil kommt letzterem fast gleich.


Ist dem Arbeitnehmer aber der Urlaub einmal gewährt worden, so kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer grundsätzlich nicht aus dem Urlaub zurückrufen. Auch eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, wonach der Arbeitnehmer verpflichtet sein soll, bei Bedarf des Arbeitgebers seinen Urlaub abzubrechen und die Arbeit wieder aufzunehmen, ist unwirksam und der Arbeitnehmer muß seinen Urlaub nicht abbrechen.
Eine solche Vereinbarung verstößt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gegen das zwingende Urlaubsrecht und ist daher rechtsunwirksam (Urteile vom 20.06.2000, Az. 9 AZR 404/99 und 9 AZR 405/99).

...dies beschrieb ja schon Sittichfreundin.

Dennoch:

Nur ausnahmsweise und in echten betrieblichen Notfällen kann daher ein Rückruf aus dem Urlaub zulässig sein. In diesem Falle hat aber der Arbeitgeber die dem Arbeitnehmer durch Abbruch des Urlaubs entstehenden Mehrkosten zu ersetzen.

Quelle: arbeitsrecht.de - Newsletter: Urlaub

Letzteres besagt nichts anderes, was ich in meinem letzten Beitrag bereits nannte:
Droht ein Betrieb pleite zu gehen, da z.B. nicht vorhergesehener Arbeitsaufwand auf diesen zukommt, dann hat der AG sehr wohl dieses Recht, den AN aus dem Frei oder aus dem Urlaub zu holen.
Und ich erwähne es hier nochmal, das hat Sittichfreundin beim zitieren meines Beitrags heraus genommen:
Im Interesse aller Beteiligten!!!

Jemanden aus dem Frei / Urlaub zu holen, weil ein Mitarbeiter erkrankt ist, beruht ganz klar auf Fehlorganisation des AG´s und ist selbstverständlich nicht akzeptabel.

Das mit dem Ausnutzen und Ausbeuten eines Mitarbeiters ist ohnehin subjektiv. Ausbeuten fängt da an, wo Gesetze missachtet werden. Aber bei einigen scheint das offenbar schon vorher der Fall zu sein.
Ich persönlich möchte natürlich auch meinen Urlaub und mein Frei genießen ohne auf den Anruf meines AG´s zu warten. Aber wenn Not am Mann ist, OHNE Verschulden des AG´s, dann ist es doch selbstverständlich, dass ich grundsätzlich "bereit" bin arbeiten zu kommen. Ob ich letztendlich arbeiten kommen kann, das ist meine Sache.

Die Bereitschaft zur Mehrarbeit, selbst wenn es im gesetzlichen Rahmen bleibt, sinkt offenbar immer mehr.
Beamtenmentalität. 16 Uhr, Feierabend.

LG
Trisha
 
Hey,Danke für Eure vielen Antworten.
Es wurden mir jetzt schon wieder 2 freie Tage gestrichen,aber ich kann im Endeffekt nichts machen,ausser gerichtlich dagegen vorzugehen.Ich werde wohl jetzt demnächst kündigen,aber natürlich erst wenn ich etwas neues habe.Aber das Problem ich habe 3 Monate Kündigungsfrist ,und wer wartet schon solange auf mich.Ich hoffe dann auf einen Auflösungsvertrag,aber bei so wenig Personal ,dürfte das schwierig werden...

LG Kikra-jona

Könntest Du das bitte näher erklären?
Freitage gestrichen?
Es gab doch sicherlich einen vorliegenden Dienstplan, der rechtzeitig vorher aushing und verbindlich geholten hat, nachträgliche Änderungen waren nur mit Deinem vorherigen Einverständnis möglich und gültig.
Hast Du darauf bestanden in der Folgezeit diese Mehrarbeit durch Freizeit ersetzt zu bekommen? Das hattest Du doch schon einmal durchgesetzt.
Zusätzliche Arbeitstage, wie kam das zustande, wurdest Du angerufen, währed des Dienstes befragt, warum hast Du nicht abgelehnt, lag ein Katastrophenfall vor (von dem wir nichts wissen).........
Wie sieht es mit gewerkschaftlicher Unterstützung aus?
Hast Du eine Rechtschutzversicherung, einen Anwalt in der Verwandschaft, wie schaut es mit (m.W. nach kostenloser) Rechtsbeihilfe am lokalen Amtsgericht aus, falls Du rechtliche Schritte planst, besorge Dir Informationen alsbald möglich.
Möglicherweise hast Du doch mehr Rechte als Du annimmst.
 
Zunächst: ein Urteil ist erst mal kein Gesetz.
Trotzdem: ein BGH-Urteil kommt letzterem fast gleich.
Das Urteil ist zwar kein Gesetz, doch genauso verbindlich, zumindest wenn es sich um ein rechtskräftiges Urteil des Bundesarbeitsgerichts handelt! Urteile des BAG haben Rechtscharakter. Ansonsten müßtest Du Dich an den Europäischen Gerichtshof wenden.

Zitat Trisha:
Droht ein Betrieb pleite zu gehen, da z.B. nicht vorhergesehener Arbeitsaufwand auf diesen zukommt, dann hat der AG sehr wohl dieses Recht, den AN aus dem Frei oder aus dem Urlaub zu holen.
Die Frage bleibt, was ein "echter betrieblicher Notfall" ist. Ein "nicht vorgesehener Arbeitsaufwand" gehört, liebe Trisha, mit Sicherheit nicht dazu! :dudu: Was „zwingende Notwendigkeiten, welche einen anderen Ausweg nicht zulassen" (Zitat BAG) sind, müßten im Streitfall wieder die Gerichte entscheiden. Doch mit Sicherheit sind dies seltene Ausnahmefälle.

Zitat Trisha:
Und ich erwähne es hier nochmal, das hat Sittichfreundin beim zitieren meines Beitrags heraus genommen:
Im Interesse aller Beteiligten!!!
Das habe ich nicht herausgenommen! Ich habe nämlich Deinen ganzen Beitrag zitiert und Dir auch entsprechend geantwortet:
Zitat Sittichfreundin:
Ich gebe Dir recht: Es ist ein Geben und ein Nehmen. Ich bin auch dafür, einzuspringen, wenn jemand krank ist, aus kollegialen Gründen.

Zitat Trisha:
Die Bereitschaft zur Mehrarbeit, selbst wenn es im gesetzlichen Rahmen bleibt, sinkt offenbar immer mehr.
Beamtenmentalität. 16 Uhr, Feierabend.
Bist Du sicher, dass es so ist?
Ich wage mal zu behaupten, dass es wenige Berufsgruppen gibt, bei denen so viele Opfer und Flexibilität gebracht werden wie bei den Pflegenden!
Wenige, die ohnehin schon so belastende Arbeitsbedingungen haben wie Pflegende.
Wenige, bei denen Burnout und Krankheitsausfälle aufgrund von Erschöpfung so häufig sind wie bei den Pflegenden.
Wenige, die aufgrund der Belastungen im Beruf nicht bis zum Rentenalter arbeiten können wie bei den Pflegenden.
Wenige, die trotz belastender Arbeitszeiten, Mehrarbeit und Überstunden, großem körperlichen und psychischen Einsatz so wenig Anerkennung haben wie die Pflegenden.
16 Uhr Feierabend? Schön wär´s!


Ja, und wenige, bei denen Arbeitsgesetze derart gebrochen werden wie bei den Pflegenden! Frag mal jemanden in der Bank, der grundsätzlich nie seine Pause bekommen würde, der würde Dir was erzählen! Doch bei vielen Pflegenden in der Nachtschicht und auch im Tagdienst ist das der Fall.
 
Mein persönlicher "16:00 Uhr Beamtenfeierabend" vom 25.08..:mrgreen: :
Spätdienst: Offiizeller Beginn 13:26 Uhr in echt anwesend 13:05 Uhr (bekomme meisst sehr schlecht einen Parkplatz daher besser "rechtzeitig" zum Dienst.)
Arbeitsbereit (umgezogen auf Station) 13:11 Uhr. Kollegen "Tach" sagen... 1. Arbeitsauftrag 13:14 Uhr...wer macht was besprochen Weiter gearbeitet... (keine Übergabe, keine "echte" Pause vereinbart...) 17:13 in Arbeitsbereitschaft auf die schnelle ne Curry Wurst auf Station (natürlich selbst bezahlt) 17:34 voll wieder Arbeitsaufnahme. 18:22 problem auf Intensivstation (habe "volles Haus" muss trozdem SCHNELL hin... ) 18:55 wieder zurück, beomme Info dasnoch ein Pat. kommt und ein aderer noch einen Kat. bekommen wird... 21:10 Uhr Kat ist gelegt Pat zu Rö... "Pat der noch kommt" läuft Kat. nicht, liegt mit Urokinase auf Station... 21:50 Uhr Rö Pat Kat. Lage Regelrecht, zurück auf Station wird erst morgen Dialysiert... Urokinase Pat muss "Umgeseldingert" werden.
Offizelles Dienstende 22:00 ab jetzt "Rufbereitschaft" bis zu 26.8 7:Uhr. 22:34 Rö kontrolle des neuen Kat. zu Hause angerufen (auf kosten des AG mit schlechtem Gewissen) es würde später... 22:55 Lage Regelrecht. 23:13 Beginn einer Drei Stunden Dialyse. Der noch ausstehende "Neue Pat" ist noch nicht im Hause... Maschine wartet seit ca 3 Std. aufgebaut... Dr. geht müde nach Hause... Ab jetzt den AVD anrufen wenn was wär... 24:12 Anruf: Notfall Dialyse! (Wasser entzug wegen Luftnot) Pat. kommt angeschlossen... Monitoring etc.
2:17 Ende beider Dialysen... aufbereitung der Maschienen. 2:34 Auf Intensiv nachschauen ob alles klar ist... 2:50 Uhr 1 Maschine erneuert. 3:15 Beamtenfeierabend.
5:05 Anruf erneuerung einer Maschine auf Intesiv notwendig... 6:34 Uhr wirklich feierabend...
heute zum Spätdienst...
Das war ein mehr oder weniger "normaler" Spätdienst mit anschliessendem Rufdienst. ICH BESCHWERE mich NICHT daüber!!!! Ich will niemanden dazu animieren jetzt selbst seinen Tagesablauf zu schreiben! Es soll nur exemplarisch geschildert weden um die "mangelnde Abeitsbereitschaft" zu dokumentieren. Die Frage ist:
Was wird mein AG mit meinem Dienst machen?
Meine normale Spädienstzeit wird normal bezahlt. Die Rufdienstzeit wird er auch vergüten mit dem Rufdienst zuschlag. Er wird die geleistete arbeit zwischen 22:00 und 3:15 also 4:15 Stunden und die ca. 1,5 Stunden (habt Mitleit ich bin müde:mrgreen:) zusammen rechnen. Bezahlt mit zuschlägen werde ich also für 5 Std. 45 minuten. Das die gut 4 Std. im direktem anschluss an den Spätdienst geleistet wurden und daher als ÜBERSTUNDEN abgerechnet werden müssten intressiert ihn wenig. Er weiss das schon. Dann müsste er aber Pausenregelungen schaffen und Freizeitausgleich gewähren. Dies möchte er verständlicher weise nicht gerne...
Von den gut 12 Stunden zusammenhängender Arbeit habe ich mindestens 2 Stunden ohne brauchbare rechtssicherheit mit/an einem lebensbedrohlich erkranktem Pat. gearbeitet. Ich hätte während dieser zeit auch im Notfall jemanden (Arzt) anrufen können... (in der Hoffnung das dieser dann auch rechtzeitig kommt)
Geschlafen habe ich sehr wenig (werde mich gleich auf´s Ohr legen...) werde aber zum Spät um 13:26 wieder auf Station sein, frisch und fitt, so wie es meine Pflicht als AN ist (ironie) Meine Kollegen werden sagen "Hasse wieder in die....... gegriffen wa?
Es währe nicht möglich gewesen eine Überlasstungsanzeige zu schreiben... Einen anderen Kollegen herraus zu holen geht auch nicht (keine Befugniss und die krichen auch auf dem Zahnfleisch)
Bitte nochmal!! Ich mecker hier NICHT rum!!!!!!
Mein AG verhält sich seit Jahren so... Der Betriebsrat funkt nicht... wir haben einen m.E. hohen Krankenstand... Neueinstellungen geht nicht, laut AG..
Ich bearbeite mit vielen gesprächen meine Kollegen damit sie endlich erkennen wie Leistungsfähig sie wirklich sind. Sie glauben das solche Dienste konform mit Gesetzen seien, die Entlohnung rechtens und weil es lange genug wiederholt wurde ihre Ansprüche zu hoch und ihre arbeitsleistung und bereitschaft zu nidrig. Sie glauben das sie MIR helfen wenn sie müde und ausgepowert zur arbeit kommen... Da sind Sätze im Orbit wie "Danke, dass du uns nicht hängen lässt" weil eine Kollegin "einspringt" - von Kollege zu Kollege...:knockin::knockin::knockin::knockin:
Wenn uns nicht klar wird, dass viele AG uns gegeneinander auf die Psychoart ausspielen, wenn wir uns selbst weiter demotivieren, weil wir bevor die Auseinandersetzung begonnen hat, schon die Flinte ins Korn werfen. Wenn uns nicht klar wird, dass wir eine hervoragende Arbeitsleistung und Bereitschaft erbrinngen die durchaus Konkurenzfähig ist - auch unter dem Gesichtspungt der Globalisierung, wenn wir nicht endlich anfangen Stolz auf unsere tätigkeit zu werden... wird das nix!!!
Tarif und Gesetzesind MINDESTstandarts!!!!!!!!!! MINDESTrecht!!!!!!! Niemand hindert meinen AG sich für bessere Arbeitsbedingungen einzusetzen! Durch meine "normale" Arbeitsleistung stelle ich fast jeden Tag (wie die meissten von uns) unter Beweiss das ich nicht nur MINDESTanforderngen gerecht werde!!!
Das schlimmste was einem AG geschehen kann ist, wenn seine AN "Dienst nach Vorschrift" leisten! Also MINDESTanforderugen erfüllen. Wenn ich meinem AG jedoch sage: Ich mach ab jetzt nur noch "dienst nach Vorschrift" ist dies ein (zu recht) Kündigungsgrund!!!! Im gegenzug beweist mir mein AG aber das er (im günstigsten Fall) nach Vorschrift handelt und das ist nun genug? Jetzt soll ich Danke sagen?
Mir muss klar werden das ich ein Sytem, welches ich für "überarbeitungswürdig" halte, mit meiner Arbeitsleistung stütze und erst ermögliche. Nein ich rufe nicht zur Dienstverweigerung auf!!!!!!!!!!
Aber mal ehrlich... Mein AG droht Peite zu machen... und holt mich aus meinem Urlaub... natürlich ist das "beiderseitiges Intresse"... selbstverständlich werde ich kommen... mein Bestes geben um den Karren aus dem Dreck zu holen... sogar wenn mein AG eine Mitschuld an der drohenden Pleite hätte... und sicher währe ich stinkesauer... und trotzdem motiviert an die Arbeit als Lebensretter der Firma gehen... und zu allerletzt dann nach Recht und Gesetz fragen. Einfach weil ich Leben muss...die brötchen habe möchte... (für mich) keine Frage!!!! Aber kommt es auch nicht auf meinen AG an? Reicht es da immer nach Vorschrift geandelt zu haben?
Ein geben und nehmen!!!!! BGB BITTE! nicht StgB!!!!
 
Ich kann leider in keiner Weise nachvollziehen warum Ihr Euch derart rechtfertigt und ein Klagelied singt über miese Arbeitsbedingungen.

Unbestritten gibt es schwarze Schafe im Bereich der Pflege, und jedes einzelne schwarze Schaf ist eines zuviel.
Ergo unbestritten, dass Ausbeuterei oder Sklaverei in einzelnen Betrieben "normal" ist und die Arbeitnehmer zu wenig ihre Rechte kennen oder sie durchsetzen.

Auf der anderen Seite jedoch ist das übliche Klagelied zu hören. Arbeiten in der Pflege ist de facto harte Arbeit und Stress - es klagen aber leider auch die, die im Rahmen der gesetzlichen Arbeitszeiten bleiben. Es gibt gerade in der ambulanten Pflege immer mal wieder "Leerläufe" - Tage, an denen weniger Patienten zu versorgen sind, Tage an denen man nicht auf seine Arbeitszeit kommt. Aber wehe es kommt ein Tag mit Mehrarbeit, dann geht schon wieder das Gemecker los.
Wenn ich den einen Tag bspw. nur 5 Stunden gearbeitet habe, dann habe ich kein Problem damit am nächsten Tag auch mal 11 Stunden zu arbeiten, auch wenn es gesetzlich tabu ist.
Aus diesem Grunde bleibe ich bei meiner Meinung, dass dies eine zu nichts führende Diskussion ist.
Jeder sollte seine Rechte kennen. Der Fall der Autorin des Threads ist sicher ein wirklicher "Extrem-Fall" von Ausbeuterei. Das ist absolut nicht zu dulden und sie sollte an dieser Stelle ihre Rechte auch durch setzen.

Ich brauche keine Anerkennung dafür wenn ich mich "aufgeopfert" habe (wie man es hier zu nennen pflegt). Ich bin in der Lage zu erkennen wenn Not am Mann ist und springe ein wenn es von meiner Seite aus organisatorisch machbar ist. Ich muss von niemanden behandelt werden, als hätte ich mir für das Einspringen nun einen Zacken aus der Krone gebrochen. Und schon gar nicht halte ich es für notwendig sich mit Gesetzentexten und BGH-Urteilen zu präsentieren, nach dem Motto "eigentlich unzulässig, aber ich bin ja nicht so" um im Anschluss über die miesen Bedingungen zu klagen.

Über seine Rechte Bescheid zu wissen ist sicher richtig, aber darauf in jedem Fall zu beharren, eher nicht.

Nochmal: es ist ein Nehmen und Geben, wie im privaten Bereich. Man muss in der Lage sein, Kompromisse einzugehen, so dass beide Seiten etwas davon haben. Diese Waage der Fairness muss im Gleichgewicht bleiben.

Bin ich überlastet, nun denn, dann muss ich meine Stunden runter schrauben und entsprechend auf das Geld verzichten. Oder innerhalb des Betriebs läuft wirklich organisatorisch was schief.

Im übrigen gibt es genügend andere Berufe und Arbeitsbedingungen, von denen einiges abverlangt wird, aber vor lauter Klagelieder singen sieht das wohl keiner.

@Dialyseheinz: auch wenn Du "nicht meckerst", es ist auch ein Klagelied. Meine Tage sehen von MO-FR so aus: jeden Morgen 5.30 aufstehen und auf den Beinen sein bis abends mindestens 23.30-24 Uhr. Haushalt, Baby- und Kleinkind versorgen, Arbeit, Baby- und Kleinkind versorgen, Haushalt mit allem was dazu gehört, abends Arbeit. Und das ALLEIN ohne jegliche Unterstützung. Und wegen Baby und Kleinkind sehen meine Wochenenden auch nicht viel besser aus, das kann sicher jede Mutter bestätigen.

Nun denn, ich lebe bisher gut damit, schalte wenn ich es schaffe bei krankenschwester.de mal kurz ab um dann wieder loszulegen.
Ein gutes Buch lesen, fernsehen, sich gemütlich mit Freunden treffen - das ist seit Jahren nicht mehr drin, aber wie erwähnt, es könnte sehr wohl besser sein, aber es ist wie es ist. Viele sagen, was ich täglich leiste, DAS würden sie absolut nicht leisten wollen, selbst wenn sie es könnten (diese kommen ebenfalls aus der Pflege).
Ich tue das was ich tun muss, fertig.
Es gibt immer noch genügend, die ich immer auf´s neue bewundern muss, was sie leisten müssen, nämlich weitaus mehr, z.B. auch unter sehr schlechten Bedingungen.

Alle sehen nur ihr eigenes "Leid", ohne auch mal nach links und rechts zu schauen, was andere leisten. Gibt es noch jemand, der sagt: "Mir geht es gut!"?

LG
Trisha
 
Trisha, Du verkennst die Realität.
Ja, es gibt noch gute Arbeitsplätze in der Pflege. Es gibt auch Bereiche, in denen die Arbeit gut zu schaffen ist.
Doch die Tendenz, immer mehr Arbeit mit immer weniger Personal in immer kürzerer Zeit zu bewältigen, nimmt in der Pflege schon lange den Lauf. Dazu die Tendenz, Arbeits-Schutzgesetze, die nicht aus Spaß erlassen wurden, zu mißachten.
Es ist fünf vor 12! Wenn wir sagen "Augen zu und durch", berechtigte Kritik als "Gemecker" oder "Klagelied" abtun, den drohenden Pflegenotstand schönreden und das Zitieren von Gesetzestexten und Arbeitsgerichtsurteilen als "nicht notwendig" bezeichnen, dann werden wir als Pflegende unsere hohe Rate an Krankheitsausfällen und Ausgebranntsein niemals senken können (s.a. Pflege macht krank). Und nicht jeder kann es sich leisten, seine Stunden zu reduzieren. :|
 
Ich kenne die Realität nur zu gut.
Im Moment arbeite ich zwar nicht aktiv in der Pflege, da es aus organisatorischen Gründen (Schichtdienst/fehlende Kinderbetreuung) nicht zu machen ist, dennoch habe ich bis zu meiner ersten Schwangerschaft in der ambulanten Pflege gearbeitet. Mitunter häufig mehr als 10 Stunden/Tag (12-13 Stunden), teilweise nur 8-9 Stunden Ruhezeit.
Klar waren diese Zeiten hart, aber ich wusste, es kommen auch wieder andere Zeiten, und es war auch so. Es gab Zeiten, da war ich in 5 Stunden mit der Tour fertig.
Warum sollte ich also, wenn mal harte Zeiten sind, gleich mit Urteilen und Gesetzen zum AG rennen?
Ich gehe nach wie vor mit Deiner Meinung konform, dass man sich "wehren" muss, aber mit der Tür ins Haus fallen, das muss man nicht, selbst wenn man "RECHT" hat.

Welche Lobby hätte ich denn in meiner Situation (ich spreche hier auch für viele andere in der gleichen Situation)? Ich bin Hausfrau, Mutter und gehe meinem Job nach, und das nicht nur am Arbeitsplatz, sondern auch noch zu Hause.
Wem schreibe ich denn eine "Überlastungsanzeige" wenn ich mehrmals in der Nacht der Kinder wegen aufstehen muss, der Wecker um 5.30 trotzdem klingelt, weil der Job ruft und die Kinder pünktlich zur Krippe müssen? Der Supernanny?
Wenn ich "Überstunden" machen muss, weil sich die Wäsche- und Geschirrberge türmen aber Arbeiten aus dem Job dringend zu erledigen sind?
Als arbeitende Mutter und Hausfrau ginge das nicht - und: ich möchte es auch nicht.
Warum?
Ich mache das alles nun mal gerne. Ich komme regelmäßig sehr dicht an meine Grenzen, ja, nervlich und auch körperlich. Aber ich weiß, es kommen auch wieder gute Zeiten. Und das ist so.

Würde ich definitiv ausgenutzt fühlen, und kann dies auch belegen, dann bin auch ich vollkommen davon überzeugt, dass ich mich dagegen wehren muss.
Aber Überlastung ist für einige nun mal auch was subjektives, vielleicht sollte man das mal auseinander halten oder zum Arzt gehen.
Ist Burn-out keine anerkannte Krankheit?

LG
Trisha
 
Im Moment arbeite ich zwar nicht aktiv in der Pflege...
Dann kannst Du eigentlich nicht mitreden! Die Situation ist eine andere als noch vor 10 Jahren. Abbau von 50000 Planstellen in der Pflege seit der Gesundheitsreform und Budgetdeckelung für Krankenhäuser! Nicht umsonst ist eine Großdemo in Berlin angesagt.

Zitat Trisha:
Wem schreibe ich denn eine "Überlastungsanzeige" wenn ich mehrmals in der Nacht der Kinder wegen aufstehen muss, der Wecker um 5.30 trotzdem klingelt, weil der Job ruft und die Kinder pünktlich zur Krippe müssen?
Mit Deinen Kindern hast Du keinen Privatrechlichen Vertrag. Der Vergleich hinkt. Überlastungsanzeigen sind sogar Pflicht, da ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber laut Arbeitsschutzgesetz (und ja, ich halte die Arbeitsgesetze für wichtig!) auf die Überlastung hinweisen muß, damit der AG eingreifen und die Situation entschärfen kann und auch aus haftungsrechtlichen Gründen.

Zitat Trisha:
Ist Burn-out keine anerkannte Krankheit?
Doch, natürlich! Und deshalb ist es wichtig, dass Pflegende sich selbst schützen, sonst wird bald niemand mehr da sein, der die Patienten pflegt!
 
ok Leute hier gehts ja hoch her

@Trisha: du hast vollkommen recht eine Mutter zu sein ist um Weiten anstrengender auszehrender und meißt schlecht bezahlt^^
aber ich sehe es ähnlich das sucht man sich ja irgendwie aus und wird nicht dazu gezwungen....
also bitte nicht mit nem Beruf vergleichen das geht nicht

natürlich kann man selbstverständlich immer mehr leisten als man muss ich kann es/ihr könnt es aber die Sache ist die, wenn es normal und alltäglich wird ist es nicht mehr ok und ich kann es mir nicht aussuchen ob ich mir das aufhalsen will und dafür sind die Arbeitsgesetze gemacht und auch gültig.
Sicherlich werd ich nicht mit dem Anwalt vor der Tür meines Chefes stehen wenn er sich mal zu weit aus dem Fenster lehnt aber sobald es erwartet und gefordert wird ist der Ofen aus(das weiß mein Chef)

@Dialyseheinz: ohh man also wenn deine Dienste immer so aussehen und du dann auch noch mit der Bezahlung hintergangen wirst...tut mir leid aber dafür hab ich kein Verständnis das du es so mit dir machen lässt...weil so wirst du nicht alt! Rufbereitschaft.....ist es jede nacht so also ich meine 7Tage die woche? oder war es ein einzelnes extrem?

mfg Akhran
 
Hey Amezaliwa,
es gibt zwar einen Dienstplan, der wird allerdings fast täglich geändert....
Man wird auch nicht gefragt,sondern es wird einfach im Plan geändert.Ich mach zwar meine Klappe auf,aber es bringt nichts,ich muss ja doch arbeiten,ausser ich würde mich mal krank melden,wozu ich aber nicht der Typ bin,der so etwas macht.Alles Mist....Freizeitausgleich würde vorerst überhaupt nicht gehen,weil ja kaum Personal da ist.(Habe mittlerweile weit über 300 Überstunden...)Ich bin nicht im Rechtsschutz,werde es mir aber überlegen.


LG Kikra Jona
 
Mal abgesehen von der urspünglichen Fragestellung hat sich er Treat ja nun anders entwickelt... ich hoffe das dies nicht zur schliessung führt!!! weil ja wirklich grundsätzliches behandelt wird, das eben was uns belasstet...
also weiter im OT bereich...
Erstma!
1. Der von mir geschilderte Dienst ist nur EIN Beispiel für das abeitsumfeld in dem (von vielen) gearbeitet wird. Es war nur einfach mich selbst dafür zu nehmen, dabei unterstelle ich aber jedem Kollegen das er auch bis an das maximum seiner Leistungsfähigkeit gehen würde. Ich Dialyseheinz bin völlig unwichtig! Will kein Mitleit oder etwas anderes!!! Es war meine Verantwortung so gearbeitet zu haben.
2. Der Vergleich von Vertraglich geregelter Arbeit mit Arbeit die ich mir aus persönlichen Günden mache halte ich für unzuläsig. Es kann nicht darum gehen: wer ist innerhalb des 24 Stundentages Leistungsfähiger? Ich muss mich der Meinung anschliessen, dass meine persönliche Lebensgestaltung in meiner Freizeit, absolut nichts mit meinem Arbeitsverhältnis zu schaffen haben kann!!! Mütter z.B. leisten eine unentbehrliche, herrvoragende Arbeit!!!! Sie tun dies im regelfall aber aus persönlichen Gründen, und eben (theoretisch) frei von Ansprüchen seitens eines anderen ausser denen des Kindes und der Gesellschaft. Zudem gäbe es die Möglichkeit sich bei überlasstung an Stellen zu wenden die Hilfe bieten sollen. Ich meine das wirklich nicht provukant!!!!! Aber der Vergeich hinkt eben.
3. Nur weil jemand nicht (oder nicht mehr akuell) in der Pflege arbeitet, kann er m.E. trotzdem eine fundierte Meinung zum Thema haben! Alles andere währe fatal! Ich könnte dann auch nicht z.B. pflegen, da ich ja "keinen Krebs habe..." so sprüche kennt ja wohl jeder... Ich finde sowas nicht besonders motivierend!!!!

Hier geht es um anderes!!!!!!!!
Hier geht es um Verträge in denen klar deffiniert ist wer, was, wofür,wie lang usw. zu machen hat um seinen Vertrag zu erfüllen. Es geht um Arbeitsrechte und den daraus resultierenden Pflichten für beide Seite der Vertragspartner. Es geht um die klärung der Zuständigkeiten. (Kalt, emmotionslos, sachlich...)
Ich hatte es schon mal erwähnt: Wir müssen hier klar trennen!!!
Im (tschuldigung - wieder mal MEIN) Vertrag ist z.B. gergelt worden, dass ich meine Arbeitskraft für 38,5 Stunden bereitstelle. Mein AG fordert dies auch ab. Tariv und Gesetze regeln erweiterungen und einschränkungen (würde jetzt wirklich zuweit führen alles zu nennen) Wenn mein AG aber nicht in der Lage ist mir arbeit für 38,5 Stunden zu beschaffen KANN das nicht MEIN Problem sein. Ich halte mich an den gemeinsamen Vertrag.
Wenn er aber mehr arbeit hat als ich innerhalb der 38,5 Stunden leisten kann, darf er meine Arbeitszeit auch verlängern. Dafür hat man eben die Gesetze erfunden... (ArbeitsSCHUTZgesetz z.B.) Erwähnenswert hierbei finde ich das es sich ausschliesslich um zusätzliche regelugen handelt die den AN schützen sollen!!! Der Gesetzgeber ist wohl davon ausgegangen, dass der AG sonst in´s uferlose fordern würde. (dürfte diese annahme so falsch sein? Ironie) Selbst bei überschreitung der Vertraglichen arbeitszeit bin ich verpfichtet mit aller zu verfügung stehenden sorgfalt zu arbeiten.
Das Gesetz ist gut da es beiden Seiten ermöglicht die Gemeinsamen Intressen bei gleichzeitiger höchst möglicher flexibilität zu wahren. Es muss aber eindeutig klar sein, dass es sich um eine Ausnahme handeln muss wenn sich der AG darauf beruft! In der Praxis aber erweist sich das es meisst die Regel ist!!!
Als AN erfülle ich also nicht "nur" meinen Vertag mit 38,5 Stunden sondern eigentlich schon die MAXIMAL zulässige Gesetzliche grenze!!!
Für alles was darüber geleiset würde bin ich kaum gesichert, da ich es steng genommen in meiner Freizeit mache. Das mein AG mich für eine erbrachte Leistung bezahlt schützt mich nicht, ich kann auch für privatleistungen bezahlt werden. Das ist nun sicher überspitzt dargestellt!!! Aber der vertragliche Rahmen wurde Maximal ausgenutzt. Wenn ich nun noch einen daufsetze (bitte verzeiht mir:mrgreen:) Müsste ich bei meinem AG eine Nebenbeschäftigung anmelden.
Es mag sein dass ich euch langweilen... es mag auch sein das die Disskusion zu nichts führt... aber sie macht vielleicht klar, dass in vielen Arbeitsverhältnissen seitens des AG Leistungen als "normal selbstverständlich" gefordert werden die weit über den vereinbarten Vertaglichen Rahmen UND das Gesetz zur MAXIMAL abrufbaren Leistung gehen.
Perfide finde ich dabei, dass die AG es geschafft haben viele Kollegen dazu zu bringen die argumentationskette des AG innerhalb der AN-schaft zu verbreiten, und zudem noch einen drauf zugeben indem mein Kollege mir dann (trotz hoher Belassungen die er selbst als unerträglch empfindet) mangelnde belasstungsfähigkeit unterstellt.
In D gilt noch immer dass ein jeder Veratwortug für das "gemein WOHL" trägt. Sowohl als Mensch als auch als Instution, Verein usw.
Es gibt ein "Gesetz" das besagt: "Eigentum verpfichtet" (bedeuet z.B. auch das eine Wohnung nicht leerstehen soll, sondern zu Wohnzwecken gebraucht werden soll)
Es gibt eine "Sozialeverantwortung" allgemein und im besoderen "Schutzbefohenen" gegenüber. Unser Staat baut sich auf "solidartät", auf ein "MITeinaner" auf.
Wenn dies nicht, oder unzureichend berücksichtigt wird und darüber hinaus MAXIMALforderungn als Standart deffiniert wird muss eine andere Ordnung entstehen.
Es kann nicht sein, dass der AG seine wünsche und intressen "kraft seines Amtes" entgegen jedem Recht und Gesetz durchsetzt. Er HATT dabei die Grundregeln des Gemeinwohles im Auge zu haben! Wenn ich angesichts der entwicklungen als AN daran aber erinnere und muss daher mit der Künigung als "unangepasster nicht kritikfähiger" rechnen, habe ich eine Schieflage.
Bay the Way: Sklaven sind wir nicht!!!!! Selbst der Pharao musste dafür Sorge tragen das seine Sklaven etwas zu essen hatten um arbeiten zu können - er nahm also durchaus "Sozialeverantwortung" wahr. Gute Mitarbeiter mit fundiertem Wissen wurden sogar besser bezahlt oder genossen bessere Versorgung... Famielien wurden durchaus auch zusammengeführt und mitbeschäftigt... man hatte eine "Lebensstellung" die den fortbestand auch der Kinder sicherte...
 
@Akhran
:mrgreen::mrgreen: Nein meine Dienste können auch schlimmer abgehen...
(Ok- auch lockerer... (aber wenn ich das laut sage, dann entspreche ich nicht mehr dem ewig meckernden, Klagelied singenden pflegenden... und ich will auf alle Fälle zur Gruppe gehören!!!)) :mrgreen::mrgreen::mrgreen:
Viel an dem Tag war "Organisationsverschulden" oder "Systembedingt". Konnte keiner was für... und "Nächstenliebe" trieb mich an...:mrgreen::mrgreen:
Daher ist es für mich auch OK!
Das es aber eben erst möglich wird WEIL ich zu feige bin meinen AG die Stirn zu bieten und das OBWOHL ich sicher nicht ganz falsch liege ist das wirklich Schitzophrene!!!! Und jetzt mache ich den "Kardinalfehler" ich schreibe "die Stirn zu bieten" also GEGEN ihn etwas zu machen... (Da finde ich keine Lösung. Zum verstehen gehören eben Zwei. Es ist sein "Gutes Recht" nicht zuzuhören!!!!)
Meiner Ansicht nach leben wir (böse ausgedrückt) eher in der Zeit des Frühkapitalismus. (Der war nicht NUR schlecht!) Sollte aber eigentlich als Teil der Geschichte gesehen werden die sich überlebt hat... an dieser Stelle "Back to the Roots" ist eine Vergewaltigung des -zum Glück aller- erreichten.
Vorschäge zur besserung des Arbeitsklimas habe ich in einem anderen Treat ja schon gemacht.
Grundsätzlich hindert mich nichts daran mehr zu leisten als gefordert, grundsätzlich wird sich mein AG freuen wenn ich auch auf Lohn verzichte... Gundsätzlich werde ich mich nach Kräften und Mögichkeiten, bestem Wissen und Gewissen für MEINE UND SEINE Intressen einsetzen.
Wenn dem so ist......
Muss die Frage grundsätzlich erlaubt werden: Was hindert meinen AG daran das gleiche zu tun?
Tarifliche Bezahlung z.B. ist seine MINDESTvorgabe!!! Er darf durchaus auch mehr bezahlen...
Ich halte es für einen Fragwürdigen umgang miteinander wenn die gleiche Seite Mindestvorgaben (teilweise noch nicht mal) erfüllt und gleichzeitig Maximalforderungen (und häufg weit darüber hinaus) fordert.

@
Kikra-jona
Möglichereise solltest du auch übrlegen einer Gewerkschaft beizutreten... Da hasse den Rechtschutz zumindest Arbeitsrechtlich dazu. Soweit mir bekannt auch ohne wartezeiten...
 
Dann kannst Du eigentlich nicht mitreden! Die Situation ist eine andere als noch vor 10 Jahren. Abbau von 50000 Planstellen in der Pflege seit der Gesundheitsreform und Budgetdeckelung für Krankenhäuser! Nicht umsonst ist eine Großdemo in Berlin angesagt.

Nur weil ich nicht am bzw. mit dem Patient arbeite, kann ich durchaus über ein hohes Maß an aktuellem Wissen zu den Themen haben und das Recht diese, auch und vielleicht vor allem (!) im Rahmen meiner MOD-Funktion, hier zu äußern.

Ich lese allmonatlich ca. 7-8 verschiedene Pflegefachzeitschriften, die unsere Institution erreichen um mich auf dem laufenden zu halten. Welcher in der Pflege aktiv Arbeitende macht das noch???

Zudem bin ich in der Fort- und Weiterbildung tätig. Ich bin eine von denen, die Wissen weiter vermittelt.
Ich pflege dadurch Kontakte zu vielen Pflegenden, nicht nur zu den "Otto-Vormal-Verbraucher-Pflegenden", sondern aus allen Funktionen und Bereichen, bis hin zur "Pflegeprominenz" mit wichtig(st)en Funktionen.

Es ist eine Anmaßung, zu behaupten, "eigentlich könne ich hier gar nicht mit reden".

Der Vergleich mines Mutterdaseins in Verbindung mit dem Job richtete sich nicht nach der Frage, an welche Gesetze und Verträge ich mich wenden kann.
Vielmehr möchte ich damit ausdrücken, dass man Überlastungen durchaus auch kurzfristig hinnehmen kann, ohne von einem Gesetz Gebrauch machen zu müssen.

Wäre ich Arbeitgeber, würde ich mich bedanken, wenn mein Mitarbeiter bei der ersten Stunde zuviel mir Gesetzestexte unter die Nase hielt. Auch wenn er RECHT hätte.

Noch einmal:
Überstunden machen, Urlaub und Frei abbrechen, gesetzliche Arbeitszeiten überschreiten ist sicher nicht okay! Auf sein Recht zu beharren, wenn dies im Job gang und gebe ist, ist ein absolutes MUSS!
Dennoch müssen wir durchaus auch in der Lage sein, nicht bei den ersten oder ausnahmsweisen Ordnungswidrigkeiten seitens des Arbeitgebers den Gestzestext zu zücken!
Oder rennt Ihr auch direkt zur Polizei, wenn man Euch mal die Vorfahrt genommen hat?
Zum Anwalt, wenn der Nachbar um 24 Uhr die Musik aufdgereht hat?

Was die "Großdemo" in Berlin betrifft: eine bundesweite Nachfrage unter meinen Kontakten hat ergeben, dass die dahin fahrenden Busse allesamt mit mehr Ärzten als Pflegenden ausgestattet sein werden.

Und das ist doch ein großer Widerspruch: hier wird geschimpft, gemeckert und geklagt ("Pflege hat keine Lobby" etc. pp). Aber wenn man die Chance hat, wirklich was im großen Rahmen dagegen zu tun, dann wird nichts getan. Und warum?

....weil es dann möglicherweise nichts mehr zum meckern gibt. Meckern und Klagen scheint das wahre Hobby der hiesigen Pflegenden zu sein. Von Optimismus keine Spur.

LG
Trisha
 

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