Teilzeitkraft werden Überstunden angeordnet und sollen ausbezahlt werden

Bianca73

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Beruf
Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
Frührea
Hallo,
ich bin Krankenschwester in der Frührea und arbeite 72 %.
Nun soll ich Aufgrund Urlaubsengpässe mehr Stunden Arbeiten und zu guter letzt sollen diese ausbezahlt werden.
Ich bin ja bereit div. Überstunden zu machen, möchte diese aber auf keinen Fall ausbezahlt haben.
Des Weiteren arbeite ich ja nicht ohne Grund Teilzeit. Wenn ich einspringe (mache ich oft genug) dann möchte ich diese auch in Freizeit vergütet haben.

Daher meine Fragen:

1. Kann der Arbeitgeber anordnen mehr als meine 72% zu arbeiten?

2. Darf der Arbeitgeber mir einfach die Stunden ausbezahlen?


3. Sind die Stunden oberhalb dieser 72% mit Zuschlag (glaube 30%) zu vergüten?

4. Ist der Freizeitausgleich auch + 30%?

5. Woher bekomme ich einen vollständigen Tarifvertrag?

Wäre schön wenn jemand Auskunft geben kann. Arbeite gerne in diesem Haus aber die PDL wird immer frecher. Die MAV ist leider nicht
kompetent. Danke

Grüße
Bianca
 
Nach welchem Tarifvertrag wirst Du vergütet? Und was steht bzgl. Überstunden in Deinem Arbeitsvertrag? Ohne diese Infos wird Dir niemand weiterhelfen können.

Einen vollständigen Tarifvertrag müsstest Du bei Deiner MAV bekommen; die großen Tarifverträge gibt es auch im Internet oder bei der Gewerkschaft ver.di. Auf Haustarife haben die natürlich keinen Zugriff.

Zuschläge auf Freizeitausgleich sind mir allerdings aus keinem Tarifvertrag bekannt.
 
Da Du Teilzeitkraft bist, wären das gar keine Überstunden, sondern Mehrarbeit. Somit würden auch die Überstundenzuschläge wegfallen. Also bekommst Du nur 100% für die Stunden, solange Du nicht über die normale tariflich vereinbarte Wochenarbeitszeit kommst. Erst wenn Du mehr als diese Zeit arbeitest, würden Überstundenzuschläge fällig werden.
 
Da Du Teilzeitkraft bist, wären das gar keine Überstunden, sondern Mehrarbeit. Somit würden auch die Überstundenzuschläge wegfallen. Also bekommst Du nur 100% für die Stunden, solange Du nicht über die normale tariflich vereinbarte Wochenarbeitszeit kommst. Erst wenn Du mehr als diese Zeit arbeitest, würden Überstundenzuschläge fällig werden.

Jedenfalls im TVÖD - andere Arbeitsverträge könnten netter zu den Teilzeitkräften sein.
 

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