Teilzeitkraft und nun das 9. Wochenende hintereinander!

Wobei wichtig: wehren kann auch bedeuten, den Kadi bemühen zu müssen. Das sollte man immer bedenken.

Wie erpresst man eigentlich den MA damit er solche Spielerchen mitmacht?

"Es ist kein anderer da. Nur du kannst das machen als Teilzeitler weil du eh in der Woche frei hast." Und dann senkt man als Teilzeitler den Kopf, arbeitet den Dienst und beschwert sich hinterher? I-wie kann ich es net verstehen.

Elisabeth
 
Ok, dann frage ich mich wirklich ehrlich was macht ein Arbeitgeber wenn er dieses 1:1 umsetzt? Keine 100% MA mehr damit alle gleich viele Wo-Enden arbeiten....., keine TZ arbeitenden mehr.... (ja,ja ich weiß dass ohne uns TZ Kräfte nichts mehr geht) oder aber er läßt 100% Kräfte 2-3 Wo-Enden arbeiten, TZ Kräfte nur 1,5..... dann haben wir bald keine 100% Kräfte mehr..... aber was nun mit 90/80/70% Kräften....... 90/80/70% der 100% kräfte Wochenenden?
Ich würde dann konsequent einen DP schreiben an dem jeder MA jeden Tag prozentual seiner Arbeitszeit eingesetzt wird also 50% Kräfte jeden Tag 3,7h..... welche TZ Kraft möchte dies denn? Klar gibt es den ein oder anderen der wegen Fam. dies gut findet aber bei uns von ca. 60% TZ Kräften zwischen 20-90% sind ganze Tage gearbeitet und ganze Tage frei absolut favorisiert. Und dann hieße es dazu noch mehr als 2 Wochenenden arbeiten! Oder hab ich was übersehen.
Ich weiß ich entferne mich von Eingangs Post, so würde ich mir auch keine DP schreiben lassen, genauso viele Wo-Enden wie eine 100% Kraft finde ich aus obigen Gründen ok, aber nicht in dem beschriebenen Umfang!!
 
- von verdi zitierte Textpassagen gelten nicht als Quelle dieser Aussage. Das hinterlegte Urteil von verdi wäre eine entsprechende Quelle. Dies kann man hier aber nicht einsehen
Ist natürlich Sekundärliteratur. Deswegen auch das Posten des Textes, weil dort die Primärquelle angegeben ist. An alles kommt man im Internet nicht kostenlos ran. Das Posting sollte nun aber auch kein Rechtsgutachten sein.

Wobei wichtig: wehren kann auch bedeuten, den Kadi bemühen zu müssen. Das sollte man immer bedenken.
Ja. So sehe ich das für die Praxis. Ich würde dies nicht "einfach" so umsetzen, wenn ein Mitarbeiter die Umsetzung fordern würde. Ich würde auf den Brief vom Anwalt warten. Und ihn dann genau oft wie Vollzeitkräfte mit prozentual verkürzten Diensten einsetzen. Ggf. müßte der Mitarbeiter dann in einem anderen Bereich arbeiten am Wochenende, weil es an der Stelle nicht möglich ist. Und natürlich haben 2 verkürzte Dienste weniger Stunden und die muß er dann unter der Woche wieder reinarbeiten.
Das ist keine Erpressung sondern eine organisatorische Konsequenz. Der Mitarbeiter mag das Recht auf seiner Seite haben und würde es dann auch bei nachdringlicher Forderung erhalten. In der Führung möchte man trotzdem nach Möglichkeit alle im Blick haben. Wegen einzelnen die ganze Organisation unattraktiv umzukrempeln macht für ein Unternehmen keinen Sinn. Sonst müßte ich das wie ZN-Ator beschreibt machen und alle Teilzeiten auch nur in täglich nach ihrer durchschnittlich täglichen Zeit einteilen. Das würde dann aber interessante Schichtwechsel im Nachtdienst zur Folge haben. Da mag mich nicht mal drüber nachdenken.
 
Bei uns in der Klinik gilt folgende Regelung: Arbeitnehmer, mit einem Arbeitsumfang von mehr als 50%, arbeiten zwei Wochenenden im Monat. Arbeitnehmer mit geringerem Umfang nur ein Wochenende.
Ausnahmen sind natürlich mal Einspringen bei Krankheit ( kommt nicht so oft vor).
Da einige Teilzeit-Schwestern, ich auch, generell auf eigenen Wunsch zwei Wochenenden im Monat arbeiten, sind Wochenenden eher besser abgedeckt.
Und deshalb finde ich das Argument, wie mache ich so einen DP merkwürdig, auf unserer Station klappt es doch auch.
Wichtig sind klare Regelungen, sodaß Wochenenden auf allen Schultern einigermaßen gerecht verteilt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
auf unserer Station klappt es doch auch.
Ihr setzt ja den Benachteiligungsverbots-Paragraphen im Teilzeit- und Befristungsgesetz auch nicht um, sondern habt Euere eigene Regelung, gegen die auch keiner protestiert. Wir sprachen dagegen von den Konsequenzen, wenn die Mitarbeiter es einfordern und man es umsetzen müßte.
 
Und deshalb finde ich das Argument, wie mache ich so einen DP merkwürdig, auf unserer Station klappt es doch auch.
DAS ist mal eher ein schwaches Argument.

Nur weil es bei euch klappt, heißt das nicht, dass es damit überall automatisch auch gut geklappt.

Nehmen wir mal den Härtefall (ist nicht fiktiv, nur etwas vereinfacht zum rechnen!)
Station mit 19Pflegekräften, davon 5VK, 14 TK 50%

Macht 48 vorhandene Wochenenddienste.
3 MA im Urlaub (können auch 3VK sein, sagen wir 2 VK, 1 TK)
Macht 38 Wochenenddienste
7-11% Krankheitsausfall, sagen wir 4 Wochenenddienste
Macht 34 Wochenenddienste

Das als Basis.

Ein Monat hat mal 4 mal 5 Wochenenden.
Also bei 3,2,1 Besetzung (mindestens, dazu darf dann nichtmal ein ND-Wechsel im WE sein. Haben wir nur Leute im Dienst, die 2 ND machen, wirds mehr)
sind das zwischen 48 und 60 Wochenenddiensten

Differenz: Im günstigsten Fall 14 Dienste, im ungüstigsten 26 Dienste. Wer macht die jetzt? Wer arbeitet an den ganzen Wochenenden??


Also: Wollen alle deine TZ-Mitarbeiter nurnoch ein Wochenende machen, klappt es einfach nicht.
Klar, bei einigen geht das. Aber wenn man daraus die Regel machen wollte gehts eben nicht.

Es ist also irgendwo der Mittelweg zu suchen. Dann klappts ja auch oft irgendwie.

Ich wollte nurmal vorrechnen, wieso das so keine Selbstverständlichkeit ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
DAS ist mal eher ein schwaches Argument.

Nur weil es bei euch klappt, heißt das nicht, dass es damit überall automatisch auch gut geklappt.

Nehmen wir mal den Härtefall (ist nicht fiktiv, nur etwas vereinfacht zum rechnen!)
Station mit 19Pflegekräften, davon 5VK, 14 TK 50%

Macht 48 vorhandene Wochenenddienste.
3 MA im Urlaub (können auch 3VK sein, sagen wir 2 VK, 1 TK)
Macht 38 Wochenenddienste
7-11% Krankheitsausfall, sagen wir 4 Wochenenddienste
Macht 34 Wochenenddienste

Das als Basis.

Ein Monat hat mal 4 mal 5 Wochenenden.
Also bei 3,2,1 Besetzung (mindestens, dazu darf dann nichtmal ein ND-Wechsel im WE sein. Haben wir nur Leute im Dienst, die 2 ND machen, wirds mehr)
sind das zwischen 48 und 60 Wochenenddiensten

Differenz: Im günstigsten Fall 14 Dienste, im ungüstigsten 26 Dienste. Wer macht die jetzt? Wer arbeitet an den ganzen Wochenenden??


Also: Wollen alle deine TZ-Mitarbeiter nurnoch ein Wochenende machen, klappt es einfach nicht.
Klar, bei einigen geht das. Aber wenn man daraus die Regel machen wollte gehts eben nicht.

Es ist also irgendwo der Mittelweg zu suchen. Dann klappts ja auch oft irgendwie.

Ich wollte nurmal vorrechnen, wieso das so keine Selbstverständlichkeit ist.

Danke dass Du das offensichtliche transparent gemacht hast! Fakt ist tatsächlich, es klappt nur wenn man gegen die Regelung verstößt dass TZ Kräfte nur anteilig Wo-End-Dienste machen. Oder man muss konsequent den TZ-Kräften einen DP schreiben welcher korrekt ist, das wird ihnen aber auch nicht gefallen! (ich bin selbst TZ-Kraft)
 
Ketzerisch gesagt, bedeutet die Rechnung von Maniac nicht, das "System" ist nicht durchführbar, sondern für diese Rechnung gibt es nicht genügend Personal!
Oder aus 3-2-1 mach 2-2-1, 2-1-1 oder sowas (Habe ich nicht ausgerechnet) um nicht dem Arbeitsanfall, sondern nur dem Papier Rechnung zu tragen...
 
Und da alle mitmachen...- der TE fiel ja auch erst beim 9. Sonntag auf, dass sie wohl etwas zu hilfsbereit rüber kommrt. Hinzu kommt, dass nicht wenige TZler bewusst vorwiegend am WE arbeiten wollen. Ergo: es gibt genug Personal für maniacs Berechnung.

Elisabeth
 
Ketzerisch gesagt, bedeutet die Rechnung von Maniac nicht, das "System" ist nicht durchführbar, sondern für diese Rechnung gibt es nicht genügend Personal!
Was dasselbe bedeutet...
 
Es ist nicht möglich, wenn man mit den jetzigen Schichten arbeitet. Wenn man von einer unveränderten Vollkraftzahl ausgeht, dann geht das "irgendwie" bestimmt trotzdem. Dann arbeiten halt mehrere Teilzeiten nur stundenweise am Wochenende. Z.B. ist nur eine Kraft mit 8 Std. im Frühdienst und dafür 4 mit kurzen Schichten statt 3 Personen mit 8 Std. Ich habe mir jetzt nicht die Mühe gemacht, das mal exemplarisch auszuprobieren.
Jetzt:
3 Früh
2 Mittag
1 Nacht (z.B. 10 Std.)

Dann:
1 Früh und 4 mal 0,5 Früh
1 Spät und 2mal 0,5 Spät (1 davon macht die ersten beiden Stunden Nachtdienst)
1 Nacht (8 Stunden) und 1 Spätdienst, der 2 Std. länger geht


Trotzdem sehe ich da ein Dilemma. Denn im Teilzeit- und Befristungsgesetz wird auch noch gefordert, daß die Verteilung der Arbeitszeit (ob ganze Tage oder kürzere Schichten) nach organisatorischer Möglichkeit nach Wünschen des Mitarbeiters gewährt werden soll... außerdem dürfen die Schichten nicht kürzer als drei Stunden sein (was ist mit den 25%-Kräften dann - wie viele Stunden gebe ich denen am Wochenende?)

Ich habe den Eindruck, daß das Teilzeit- und Befristungsgesetz nicht mit den Erfordernissen eines Akutkrankenhauses kompatibel ist ;-) Weil besonders attraktiv sind die Lösungen alle nicht und die Frage ist eben auch, wie ein AG dann reagiert, wenn die Forderungen zunehmen.. wie gesagt, die Konsequenzen aus der Umsetzung dürften den wenigsten gefallen.
 

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