Stundenberechnung bei Krankheit

Hallo zusammen,

Beschwerde habe ich noch nicht geschrieben, da ich leider krank war - womit wir wieder beim Thema wären :eek1:
Ich war knapp 3 Wochen krank und mache damit, laut der Regelung meines AG 25 Stunden weniger, als wenn ich gearbeitet hätte.
Laut DP war ich mit 15 Std. plus geplant - nun gehe ich mit 10 Std. minus raus :gruebel:
Will mich jetzt an die Beschwerde machen - hat da jemand einen Tip, wie ich das formulieren kann?

Danke nochmal
Nicole
 
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/entgfg/gesamt.pdf

Wie ist deine regelmäßige Arbeitszeit? Arbeitest du regelmäßig 8 Stunden?

Elisabeth

Hallo Elisabeth,

Deine Links finde ich sehr hilfreich!
Ich habe selbst versucht einige Links zusammenzutragen, allerdings sind das bisher nur Meinungen.

Hier mal das, was ich so im Netz zusammengetragen habe!
Stundenberechnung bei Krank in der Pflege www.arminfischer.de


Gruß aus Regensburg,

Armin

Armin Fischer
info@arminfischer.de
+4917621008967
 
Hallo,
es ist ganz klar:
Wenn ihr einen Betriebsrat habt, mußt Du dort nachfragen, ob in irgendeiner Dienstvereinbarung das Durchschnittsprinzip für den Krankheitsfall vereinbart wurde. Wenn nicht, gilt das Entgeltausfallsprinzip. Das heißt Krank ist wie gearbeitet:

krank ist wie gearbeitet - Schichtplanfibel für Betroffene

Im Link ist auch noch eine Ausnahme beschrieben.

Grundlage ist das Entgeltfortzahlungsgesetz, wo steht, dass es durch Krankheit bis zu 6 Wochen keinen Entgeltausfall geben darf. Wenn er einfach 25 Stunden abzieht, verstößt er gegen dieses Gesetz.
 
Hallo,
es ist ganz klar:
Wenn ihr einen Betriebsrat habt, mußt Du dort nachfragen, ob in irgendeiner Dienstvereinbarung das Durchschnittsprinzip für den Krankheitsfall vereinbart wurde. Wenn nicht, gilt das Entgeltausfallsprinzip. Das heißt Krank ist wie gearbeitet:

krank ist wie gearbeitet - Schichtplanfibel für Betroffene

Im Link ist auch noch eine Ausnahme beschrieben.

Grundlage ist das Entgeltfortzahlungsgesetz, wo steht, dass es durch Krankheit bis zu 6 Wochen keinen Entgeltausfall geben darf. Wenn er einfach 25 Stunden abzieht, verstößt er gegen dieses Gesetz.
Hast du doch schon gsagt ;-)

http://www.krankenschwester.de/foru...1-stundenberechnung-krankheit.html#post150779
 
Selbstverständlich zählen die Krankheitstage so, wie Du laut Dienstplan Dienst gehabt hättest. Wenn Du an einem freien Tag krank bist - Pech. Wenn Du an einem Tag krank bist, wo Du laut Dienstplan 8 Stunden hättest arbeiten müssen - 8 Stunden werden angerechnet. Alles andere ist Blödsinn! §3 Entgeldfortzahlungsgesetz.


Hallo, ich habe gerade ein ähnliches Problem. Bin Halbtagskraft und habe eine 5 Tage-Woche á 4 Std. täglich. Ich habe aber bestimmte Tage frei bekommen, damit ich an anderen Tagen 8 Std. täglich arbeiten kann. Lt. Dienstplan. Leider bin ich dann krank geworden, an den Tagen, als ich mit 8 Std. eingeteilt war. Nun sagte man mir, dass ich nur 4 Std. berechnet bekomme pro Tag, da ich ja als Halbtagskraft eingetragen sei. Nun komme ich trozt Krankmeldung ins Minus, da mir ja die geplanten Tage/Std. nicht berechnet werden. Wo steht das denn ganz genau, so dass ich es wirklich meinem AG vorlegen kann, was rechtens ist. In meinem Vertrag steht nichts diesbezüglich.
Herzlichen Dank vorab.
 
Selbstverständlich zählen die Krankheitstage so, wie Du laut Dienstplan Dienst gehabt hättest. Wenn Du an einem freien Tag krank bist - Pech. Wenn Du an einem Tag krank bist, wo Du laut Dienstplan 8 Stunden hättest arbeiten müssen - 8 Stunden werden angerechnet. Alles andere ist Blödsinn! §3 Entgeldfortzahlungsgesetz.
bist du dir ganz sicher? Wo steht das geschrieben?
 

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