Benachteiligung wegen Krankheit

Maria1980

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Krankenschwester
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Heim
Liebe Leute,

ich bin nun seit 12 Jahren auf ein und derselben Station tätig mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Jetzt möchte ich intern in den Flexpool wechseln. Aufgrund meiner Fehlzeiten ( bedingt durch eine Morddrohung gegen mich und meine Kollegin auf meiner Station) fiel ich längere Zeit aus um eine Therapie und Reha zu machen da mich dies sehr belastet hat. Nun wurde mir im Bewerbungsgespräch mitgeteilt, dass sie mir aufgrund meiner Fehlzeiten vorerst nur einen befristeten Vertrag von 6Monaten geben wollen. Ist das überhaupt erlaubt da ich ja seit 12 Jahren unbefristet angestellt bin.


Ich hoffe ich habt einen guten Rat für mich.
 
6 Monate befristet für den Flexpool?? Wieso nicht... Dein AG kann dich rein theoretisch völlig willkürlich auf jeder Station einsetzen die er möchte, ausser in deinem Arbeitsvertrag steht explizit eine Station drin. In aller Regel werden heutzutage aber Arbeitsverträge nicht mehr mit einer Station/Abteilung geschlossen sondern mit der Klinik.
 
vorerst nur einen befristeten Vertrag von 6Monaten geben wollen. Ist das überhaupt erlaubt da ich ja seit 12 Jahren unbefristet angestellt bin.

Erlaubt ist viel.....
Es ist davon abhängig, wie die Formulierung im "neuen Vertrag" geschrieben ist:
1. Du möchtest was von deinem AG
2. Er kann dir
a: Einen Vertrag vorlegen, der nur den Arbeitsplatz ändert.(Ergänzungsvertrag) Die Grundlagen des alten Arbeitsvertrages (also auch . . . deine unbefristete Anstellung) bleiben bestehen. Nur die Versetzung läuft aus Probe, bzw. befristet. Wird bei der Übertragung von . . . . . Leitungsaufgaben oft gemacht.
b: Einen "neuen" Vertrag (Änderungsvertrag) vorlegen. Dann können sich ALLE Bedingungen ändern. Also auch eine Befristung, mit dem . . Risiko, danach den Arbeitsplatz zu verlieren und sich einen neue Stelle suchen zu müssen.

Die zweite Version wird gerne genutzt, wenn Altverträge existieren, bei denen der AG noch mehr Verpflichtungen hat und wenigen Rechte.
Also: Sehr genau den Wortlaut des Vertrages lesen. und vielleicht auch durch einen Anwalt überprüfen lassen.


LG Einer
 
Vielen Dank für deine Zeit und ausführliche Antwort!
 
In aller Regel werden heutzutage aber Arbeitsverträge nicht mehr mit einer Station/Abteilung geschlossen sondern mit der Klinik.
Ja eben, aber wenn ich innerhalb des Hauses wechsle dann Unterschreibe ich doch keinen neuen Arbeitsvertrag. Da gibts üblicherweise eine Änderung oder Ergänzung.
Warum dir ein komplett neuer Vertrag angeboten wird... genau prüfen (lassen) ob dir Nachteile enstehen.
Arbeitsrechtlich theoretisch durchaus möglich, aber nicht zwingend notwendig.
 
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