Hallo Martin,
jetzt schmeißt du ALLES durchdeinander.
gilt nur für BFS Krpflg. nicht für Altenpflegeschulen
Du mußt unterscheiden zwischen
1. fachtheoretischem Unterricht und
2. fachpraktischem Unterricht
ja damals - von deinen Lehrer die "Pflege" (fachprakt.) unterrichtet haben, hatte keiner einen akademischen Abschluss.
Diejenigen die Anatomie, Krhl., Psychologie, Berufskunde ausser Krpflgges. bezogen, etc. unterrichtet haben benötigten damals schon einen Uniabschluss, FHabschluss (wie sie damals noch hießen) z.B. für Berufskunde genügte nicht in Bayern.
Dazu gab es damals in anderen Bundesländern (Anatomie, Psychologie) Fortbildungen, um an BFS für Krpflg. diese Fächer zu unterrichten. Wurde in Bayern nicht anerkannt. In vielen anderen Bundesländern schon.
Klar:
Diejenigen die schon länger Unterrichteten haben und hatten Bestandsschutz.
Eine einmal erteilte Lehrerlaubnis kann nicht individuell aberkannt werden, sondern nur per Gesetz. Also ALLE die den Abschluss xy nicht haben, dürfen in Bayern nicht mehr Fach oder Fachgebiet xy unterrichten. Wurde aber nie gemacht.
Damals wie Heute müssen für Lehrer für einzelne Fächer/Fachgebiete die Lehrerlaubnis beantragt werden bei der Schulaufsichtsbehörde und gilt nur für diese bestimmte Schule.
Schule gewechselt - neu beantragen.
Muss dir zugeben so ganz absolut wie ich es geschrieben habe ist es auch nicht.
BC pflegepädagogik dürfen auch in Bayern nach wie vor den
fachpraktischen Unterricht erteilen, können auch als PA an der Schule angestellt werden und dürfen auch in diesem Rahmen fachprakt. Unt., also pflegestpezifisch in begrenztem Umfang, erteilen.
Wenn ich mir allerdings die BFS-Ausschreibungen ansehe finde ich keine Ausschreibung für BC.
Mittlerweile ist die Diskussion in Bayern entbrannt ob Pflegepädagogen in Zukunft weiter als Lehrer an BFS f. Krpflg. zugelassen werden sollten, oder ob auschließlich Lehramt die richtige Befähigung wäre.
Man sieht an solchen Diskussionen wohin die Zukunft wahrscheinlich gehen wird. Das Diskussion und evlt. Umstellung/Verweigerung wird selbstverständlich viele, viele Jahre dauern, bis auch genügend "nachgewachsen" sind.
Es geht immer um die neu zuzulassenden Lehrer nicht um die "Altbestände".
Wie geschrieben die haben Bestandsschutz.
Heißt auch - ein Wandel dauert Jahrzehnte.
Zur Befähigung der Lehrer mal schauen, gilt seit Juli 2003
KrpflgGes §4 Abs.2
KrPflG - Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege
Werde dir gerne weitere Fragen beantworten, habe in meinem Leben schon genügend Lehrerlaubnisse bei der Schulaufsichtsbehörde beantragt.