Daß die Bedürfnisse des Kunden maßgeblich sind und nicht die Meinung des Arztes oder der Pflegekraft.
Das kann man so nicht verabsolutieren.
Es gab z. B. in einer Versorgung, in der ich mal gearbeitet habe, den Wunsch seitens der Ehefrau des Pat. (Wachkomapat.), zur Spitzfußprophylaxe Kissen zwischen Fußsohlen und Fußbrett des Bettes einzuklemmen!
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Dies wäre (bei einem neurologischen Pat.) ein absoluter Pflegefehler und ich habe diese Pflegemaßnahme ausdrücklich und fachlich begründet (sogar mit Literaturbeleg) abgelehnt. Ich habe damals auch allen Teamkollegen geraten, dies abzulehnen.
Hier hat gefälligst das "Bedürfnis" des "Kunden" (bzw. in dem Fall der Angehörigen) hinter Sachkenntnis und Fachwissen der Profis zurückzustehen. Und das ist keine "Meinung", sondern Wissensstand unserer Profession.
Wenn ich hier als Pflegekraft einfach nur kritiklos den Wünschen meiner "Kunden" nachkomme, dann entwerte ich den ganzen Berufsstand - im Endeffekt bräuchte dann tatsächlich niemand mehr eine pflegerische Ausbildung, denn einem "dressierten Affen" (überspitzt formuliert) kann ich auch anschaffen, bestimmte Dinge ohne nachzudenken auszuführen.
Übrigens beobachte ich so eine gewisse spezifische Aufgeblasenheit viel mehr bei Pflegekräften als bei Ärzten.
Was meinst Du mit "spezifischer Aufgeblasenheit"?
Falls damit gemeint sein sollte, daß man als Pflegekraft z. B. auf einer bestimmten Anrede besteht oder auch darauf, daß Fachlichkeit gefälligst zu respektieren ist, dann kann ich Dir nur sagen, daß Ärzte es hierzulande gar nicht NÖTIG haben, diese in ihrem Fall so vehement zu verteidigen - kein Mensch käme auf die Idee, seinen behandelnden Arzt ungefragt zu duzen, und fachliche Ausführungen/Anweisungen von Ärzten werden von den meisten Leuten kaum angezweifelt oder hinterfragt. Die von Pflegekräften hingegen schon, obwohl es dafür nicht den geringsten Grund gibt.
Aus diesem Grund müssen Pflegekräfte häufig sehr viel vehementer bestimmte Dinge einfordern, die bei Ärzten als selbstverständlich gelten.
Und ich habe auch schon Kollegen höflich darauf hingewiesen, daß sie eine Dienstleistung erbringen sollen und ihr Bedürfnis nach Selbstverwirklichung den Wünschen ihres Kunden unterzuordnen haben.
Wenn auf fachlich korrekter Vorgehensweise bestanden wird, hat das nichts mit "Selbstverwirklichung" zu tun.
Anders schaut´s natürlich aus, wenn die Pflegekraft - ohne Begründung - dem Pat. irgendeine Maßnahme aufzwingen will, weil sie das halt gut findet oder "man das halt so macht". In dem Fall sollte natürlich der Wunsch des Pat. die höhere Priorität haben.