Lohnt sich eine 3-jährige Ausbildung derzeit finanziell überhaupt noch?

Seit wann regelt die Ärztekammer die Ausbildung in der Krankenpflege?
 
@ mary_jane

Welche Kammer ist es denn?
Bin von der Ärztekammer ausgegangen, da ich die Pflegeberufe in der Ecke der medizinischen Assistenzberufe sah. Sorry, wenn ich da falsch lag. Aber sag mir wo ich richtig bin, dann finde ich vielleich noch was. Ansonsten muss ich mal ordentlich zurückrudern :roll:

@mary_jane

Danke für den Hinweis!

Achtung Nachtrag: Zuständig für die Zulassung zur Externenprüfung ist die jeweilige Fachschule!
Hier bitte dann auch über die genauen Voraussetzungen informieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da gebe ich dir Recht Flexi. Offensichtlich handelt es sich hierbei um Landesregelungen. In Bayern ist die Externenprüfung jedoch möglich und hier in München werden auch Kurse dazu angeboten.
Informationen darüber erteilt das Schulamt :thinker: langsam wird es hart für mich.

So leicht gebe ich nicht auf :knabber:

P.S.: Werde mich mal direkt mit dem Schulamt und einer Fachschule in Verbindung setzen. Ich hoffe, ich finde noch was konkretes raus. Wäre echt eine Ungerechtigkeit, wenn Gott und die Welt dank ihrer Berufserfahrung Abschlüsse nachholen können, Pflegekräfte jedoch nicht. Mal sehen, ob mir die zuständigen Stellen nicht irgendwelche Regelungen und Co. bennen können, die ich dann auch aus dem Inet ziehen und hier zur Verfügung stellen kann.
 
@Rantanplan - warum nutzt du diesen Weg eigentlich net?
Es würde sich doch für doch anbieten da du ja auch demnächst die GuK-Ausbildung beginnst.
4 Jahre als ungelernter Pflegeassistent arbeiten und dann die Externenprüfung machen. Müsste klappen... nur der Abschluss wäre wahrscheinlich net der von dir gewünschte. Du hast als Pflegeassistent gearbeitet und kannst sicher den Abschluss beantragen. Fragt sich nur, welche Schule sowas anbietet.

Als Gesundheits- und Krankenpfleger kannst du net arbeiten. Hier sieht das Gesetz eindeutig vor, dass du dafür eine entsprechende Ausbildung machen musst. Belies dich da einfach mal: Krankenpflegegesetz.

Btw.- die Krankenpflege verfügt über keine eigene Kammer und ist auch keiner Kammer zu- bzw. untergeordnet. Demzufolge ist deine Idee net umsetzbar.

Elisabeth
 
Mach doch ne Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin...
 
Ichweiß ja nicht wie alt du bist. Ach bin auch gelernte KPH. ich arbeite 75 % bei einem ambulanten Pfelgedienst.
Auch ich habe und stelle mir oft die Frage lohnt es sich die 3 jährige ausbildung zu machen. Ich habe auch mal 1994 damit angefangen wurde aber aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen zum Ende der Probezeit gekündigt. Es handelte sich um ein kath. Krankenhaus.
Leider hat mir nichtmal einer eine Ausbildungsstelle angeboten. Bei einem ev. Krankenhaus wurde ich wegen meinem super Glauben abgelehnt. Sprich deren und meine Galubenseinstellung stimmten nicht überein.

Wenn du die Möglichkeit von gleich 2 Ausbildungsstellen hast MACHE ES. Diese Chance bekommst du nie wieder.
Klar ist der finanzielle Unterschied nicht sehr groß. Das ist aber schon lange so. Es ist aber auch so, daß man als examinierte KPH oft sehr schlecht eine passende Stelle bekommt. Oft wird man mit ungelernten Pflegehelfer/Innen gleichgestellt. Davon ist nicht nur die (anständige) Bezahlung betroffen, sondern auch die Tätigkeigten die du machen darfst. Sprich du wirst unter deinen Kenntnissen und Fähigkeigten arbeiten müssen.
Du mußt als GuK ja nicht in einer Führungsposition arbeiten. Auch Fort- und Weiterbildungen kannst du einfacher machen z.B. FachGuK für Psychiatrie. Das geht als KPH nicht.
Also suche dir die für dich angenehmere Schule raus und fange im Oktober deine Ausbildung an.
Andrea
 
„Zur Abschlussprüfung ohne Ausbildung kann auch zugelassen werden, wer nachweist, dass er mindestens 4 ½ Jahre in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem er die Prüfung ablegen will.“
Bei Teilzeit verlängert sich die Tätigkeitsdauer entsprechend. Die Beschäftigungszeiten sind durch Arbeitszeugnisse etc. nachzuweisen. Darüber hinaus ist eine Bescheinigung über den inhaltlichen Umfang der Tätigkeiten, d.h. in welchem Maße Tätigkeiten nach dem Berufsbild der Medizinischen Fachangestellten verrichtet wurden, vorzulegen.
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Was hat eine Guk mitl einer Medizinischen Fachangestellten zu tun?
Was hast die Ärztekammer (egal welche) damit zu tun?
Andrea
 

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