Sollte deine Kollegin mit ihrer Weiterbildung zur Wundmanagerin die gleiche Tätigkeit wie zuvor ausüben und nur
sporadisch Tätigkeiten als Wundmanagerin ausüben, wird sich das auf ihrem Gehaltszettel wohl nicht auswirken.
Die Regelung, dass jemand durch seine Tätigkeit in die P8 rutscht verlangt, dass diese Tätigkeit einen bestimmten Umfang der Hauptarbeit einnimmt (vor einigen Jahren waren das, glaube ich mind. 51%). Laut dem von Martin geteilten verdi-Flyer seien das hier aktuell im TVöD mindestens ein Viertel (also 25% der gesamten Tätigkeit müsste sie nur im Wundmanagement arbeiten). Hat deine Kollegin den TVöD? Wenn deine Kollegin also die Weiterbildung mache will, damit sie danach mehr verdient, muss sie das vorher mit ihrem Arbeitgeber besprechen/regeln. Selbst wenn sie nicht über die wohl 25% der P8 rechtfertigenden Tätigkeit kommt, kommt ihr ihr Arbeitgeber vielleicht mit einer monatlichen Sonderzahlung als Anerkennung entgegen. Wichtig ist hier, dass deine Kollegin ihren Tarifvertrag kennt und damit argumentieren kann.
Selbst, wenn ihr Arbeitgeber sagt, dass er ihr ja schon etwas zur Weiterbildung dazu zahlt und deshalb im Nachgang keine weitere monetäre Anerkennung zollen will, kann sich die Weiterbildung in der weiteren Karriere trotzdem noch lohnen. Sollte sie mal den Arbeitsplatz wechseln, kann diese Qualifikation durchaus für den Gehaltszettel relevanter werden.
Sie könnte mit dieser Weiterbildung auch neben ihrer hauptberuflichen Tätigkeit als Pflegefachkraft in der Klinik noch nebenberuflich im ambulanten Sektor abreiten. Hier bietet es sich an, die vor Ort gegebenen Angebote bzw. Anbieter genau anzuschauen und dort Kontakt zu pflegen - dann wirkt es sich zwar nicht auf dem Gehaltszettel vom Krankenhaus auf, aber trotzdem auf den Kontostand.

--> Ich kenne einige KollegInnen, welche sich mit der Qualifikation des Wundmanagements neben dem
Hauptberuf etwas dazuverdienen, wenn sie neben ihren Diensten noch ambulant WundpatientInnen betreuen. Wie sich das aber genau gestaltet, musss sie in ihrer Region selbst abchecken. Da gibt es gerne mal
Platzhirsche und bestehende Verträge mit (ggf. lokalen) Anbietern. Nicht überall kommt man da gleich rein.
Um zum eigentlichen Thema zurückzukommen...
Nein. Wenn dann voraussichtlich erst später -
schnell nicht.