Lohnt sich die Weiterbildung zur "Fachtherapeutin Wunde" finanziell?

Onkel Etsch

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Hallo, ich frage für eine Bekannte: Lohnt es sich eine Fortbildung wie diese zu machen?


Mit "lohnen" meine ich, ob sich das auf dem Gehaltszettel widerspiegelt

Die Fortbildung kostet ja ca. 2500 Euro. Kriegt man die schnell wieder rein?
 
Gegenfrage: Wo arbeitet denn Deine Bekannte?

Denn wenn sie z. B. in der Klinik tätig ist und es dort auch die Aussicht gibt, in ihrem Bereich nebenbei als Wundmanagerin tätig zu sein (also z. B. fehlt auf ihrer Station noch jemand mit dieser WB), dann würde ich an ihrer Stelle halt versuchen, die Weiterbildung vom AG bezahlt zu bekommen. Natürlich könnte man auch auf eigene Faust versuchen, irgendwelche Weiterbildungen zu machen, doch wozu?

Entscheidend ist (leider) nicht die Qualifikation einer Person, sondern deren Tätigkeit. Und wenn der AG hinterher sagt "Schön, daß Sie diese WB haben. Diese Qualifikation brauchen wir hier aber gar nicht, daher können wir Sie weiterhin nur als ganz normale Pflegekraft bezahlen", dann bliebe ihr nur noch, sich einen anderen AG zu suchen, der eine Wundmanagerin benötigt.

Ansonsten findest Du hier eine Übersicht für die Eingruppierung, betrifft aber nur TVöD:

"Protokollerklärung zur Fallgruppe 1
Tätigkeiten, die sich aufgrund besonderer Schwierigkeit aus Entgeltgruppe P 7 herausheben, sind solche – in Spezialbereichen, in denen eine Fachweiterbildung nach der DKG-Empfehlung zur Weiterbildung von Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpflegekräften vorgesehen ist, oder
– die ohne in Spezialbereichen tätig zu sein, folgende besondere pflegerische Aufgaben wahrnehmen:
Wundmanagerin / Wundmanager,
• Gefäßassistentin / Gefäßassistent,
• Breast Nurse/Lactation,
• Painnurse.
– im Case- / Caremanagement."


https://gesundheit-soziales.verdi.d...82c4af3/download/EGO kommunal 2017 medium.pdf (S. 5 - die Tabelle ist eine Seite davor).
 
Es geht um eine Bekannte, die ist gelernte GuK. Die Fortbildung will der Arbeitgeber durch einen großzügigengen Zuschüssenss unterstützen. Trotzdem fragt sie sich natürlich ob sich die Fortbildungdung für sie später finanziell lohnt. Sie soll in einer Wundgruppe mitarbeiten, die ein Hygieniker leitet. Sie selbst hat keinerlei Leitungsfunktion. Sie arbeitet in ner normalen Klinik
 
Trotzdem fragt sie sich natürlich ob sich die Fortbildungdung für sie später finanziell lohnt. Sie soll in einer Wundgruppe mitarbeiten, die ein Hygieniker leitet. Sie selbst hat keinerlei Leitungsfunktion. Sie arbeitet in ner normalen Klinik
Also ich denke schon, siehe mein Link weiter oben. Dort würde sie aufgrund ihrer Fortbildung höher eingestuft.
Außerdem werden Leute mit der WB Wundmanagement auch ganz gern als Medizinprodukteberater von den entsprechenden Firmen, die mit Verbandsmaterial handeln, eingestellt.

Aber vielleicht meldet sich hier ja noch wer, der direkte Erfahrungen hat.
 
Sollte deine Kollegin mit ihrer Weiterbildung zur Wundmanagerin die gleiche Tätigkeit wie zuvor ausüben und nur sporadisch Tätigkeiten als Wundmanagerin ausüben, wird sich das auf ihrem Gehaltszettel wohl nicht auswirken.

Die Regelung, dass jemand durch seine Tätigkeit in die P8 rutscht verlangt, dass diese Tätigkeit einen bestimmten Umfang der Hauptarbeit einnimmt (vor einigen Jahren waren das, glaube ich mind. 51%). Laut dem von Martin geteilten verdi-Flyer seien das hier aktuell im TVöD mindestens ein Viertel (also 25% der gesamten Tätigkeit müsste sie nur im Wundmanagement arbeiten). Hat deine Kollegin den TVöD? Wenn deine Kollegin also die Weiterbildung mache will, damit sie danach mehr verdient, muss sie das vorher mit ihrem Arbeitgeber besprechen/regeln. Selbst wenn sie nicht über die wohl 25% der P8 rechtfertigenden Tätigkeit kommt, kommt ihr ihr Arbeitgeber vielleicht mit einer monatlichen Sonderzahlung als Anerkennung entgegen. Wichtig ist hier, dass deine Kollegin ihren Tarifvertrag kennt und damit argumentieren kann. ;-)

Selbst, wenn ihr Arbeitgeber sagt, dass er ihr ja schon etwas zur Weiterbildung dazu zahlt und deshalb im Nachgang keine weitere monetäre Anerkennung zollen will, kann sich die Weiterbildung in der weiteren Karriere trotzdem noch lohnen. Sollte sie mal den Arbeitsplatz wechseln, kann diese Qualifikation durchaus für den Gehaltszettel relevanter werden.

Sie könnte mit dieser Weiterbildung auch neben ihrer hauptberuflichen Tätigkeit als Pflegefachkraft in der Klinik noch nebenberuflich im ambulanten Sektor abreiten. Hier bietet es sich an, die vor Ort gegebenen Angebote bzw. Anbieter genau anzuschauen und dort Kontakt zu pflegen - dann wirkt es sich zwar nicht auf dem Gehaltszettel vom Krankenhaus auf, aber trotzdem auf den Kontostand. ;-)
--> Ich kenne einige KollegInnen, welche sich mit der Qualifikation des Wundmanagements neben dem Hauptberuf etwas dazuverdienen, wenn sie neben ihren Diensten noch ambulant WundpatientInnen betreuen. Wie sich das aber genau gestaltet, musss sie in ihrer Region selbst abchecken. Da gibt es gerne mal Platzhirsche und bestehende Verträge mit (ggf. lokalen) Anbietern. Nicht überall kommt man da gleich rein. ;-)

Um zum eigentlichen Thema zurückzukommen...
Die Fortbildung kostet ja ca. 2500 Euro. Kriegt man die schnell wieder rein?
Nein. Wenn dann voraussichtlich erst später - schnell nicht.
 
Sollte deine Kollegin mit ihrer Weiterbildung zur Wundmanagerin die gleiche Tätigkeit wie zuvor ausüben und nur sporadisch Tätigkeiten als Wundmanagerin ausüben, wird sich das auf ihrem Gehaltszettel wohl nicht auswirken.

Die Regelung, dass jemand durch seine Tätigkeit in die P8 rutscht verlangt, dass diese Tätigkeit einen bestimmten Umfang der Hauptarbeit einnimmt (vor einigen Jahren waren das, glaube ich mind. 51%). Laut dem von Martin geteilten verdi-Flyer seien das hier aktuell im TVöD mindestens ein Viertel (also 25% der gesamten Tätigkeit müsste sie nur im Wundmanagement arbeiten). Hat deine Kollegin den TVöD? Wenn deine Kollegin also die Weiterbildung mache will, damit sie danach mehr verdient, muss sie das vorher mit ihrem Arbeitgeber besprechen/regeln. Selbst wenn sie nicht über die wohl 25% der P8 rechtfertigenden Tätigkeit kommt, kommt ihr ihr Arbeitgeber vielleicht mit einer monatlichen Sonderzahlung als Anerkennung entgegen. Wichtig ist hier, dass deine Kollegin ihren Tarifvertrag kennt und damit argumentieren kann. ;)

Selbst, wenn ihr Arbeitgeber sagt, dass er ihr ja schon etwas zur Weiterbildung dazu zahlt und deshalb im Nachgang keine weitere monetäre Anerkennung zollen will, kann sich die Weiterbildung in der weiteren Karriere trotzdem noch lohnen. Sollte sie mal den Arbeitsplatz wechseln, kann diese Qualifikation durchaus für den Gehaltszettel relevanter werden.

Sie könnte mit dieser Weiterbildung auch neben ihrer hauptberuflichen Tätigkeit als Pflegefachkraft in der Klinik noch nebenberuflich im ambulanten Sektor abreiten. Hier bietet es sich an, die vor Ort gegebenen Angebote bzw. Anbieter genau anzuschauen und dort Kontakt zu pflegen - dann wirkt es sich zwar nicht auf dem Gehaltszettel vom Krankenhaus auf, aber trotzdem auf den Kontostand. ;)
--> Ich kenne einige KollegInnen, welche sich mit der Qualifikation des Wundmanagements neben dem Hauptberuf etwas dazuverdienen, wenn sie neben ihren Diensten noch ambulant WundpatientInnen betreuen. Wie sich das aber genau gestaltet, musss sie in ihrer Region selbst abchecken. Da gibt es gerne mal Platzhirsche und bestehende Verträge mit (ggf. lokalen) Anbietern. Nicht überall kommt man da gleich rein. ;)

Um zum eigentlichen Thema zurückzukommen...

Nein. Wenn dann voraussichtlich erst später - schnell nicht.
Vielen Dank für deine ausführliche Antwort.
Meine Kollegin bekommt TVÖD. Es wird wohl darauf hinauslaufen, dass der AG die Fortbildung zumindest finanziell unterstützt. Sie macht die auch nicht um reich zu werden :) sondern um sich weiter zu qualifizieren. Es ist ja so, dass die wenigsten PK bis zur Rente im KH arbeiten wollen/können.
 

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