Leann
Stammgast
- Registriert
- 24.03.2006
- Beiträge
- 342
- Beruf
- examinierte Krankenschwester
- Akt. Einsatzbereich
- Forensik (MRV)
Da aber der Arbeitsvertag von vorne herein befristet war, bedarf es keiner Kündigung. Kommt es zu keiner Verlängerung, endet dann das Arbeitsverhältnis stillschweigend - egal, ob schwanger oder nicht.
Durch Schwangerschaft oder Elternzeit wird ein befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert, sondern läuft zum vereinbarten Zeitpunkt aus. Der Kündigungsschutz für diese Zeit greift hier nicht. Denn es erfolgt keine Kündigung, lediglich eine Beendigung des Vertrages.
So kenn ich das...
Durch Schwangerschaft oder Elternzeit wird ein befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert, sondern läuft zum vereinbarten Zeitpunkt aus. Der Kündigungsschutz für diese Zeit greift hier nicht. Denn es erfolgt keine Kündigung, lediglich eine Beendigung des Vertrages.
So kenn ich das...