Schwanger und mir fehlen noch Nachtdienste

Hallo Tildchen,

klar, hab ich auch schon geschrieben, daß es JEDER für SICH entscheiden muß.
Man muß sich jedoch wirklich auch wenns nur 4 ND sind über die eventualitäten im klaren sein.

Außerdem ist das Mutterschutzgesetz ja nun wirklich nicht aus jux und tollerei entstanden, sondern hat durchaus seine Berechtigung.
In solchen Fällen ist es nicht zum Schutz der Mutter sondern zum Schutz des ungeborenen Kindes da.(Meine persönliche Meinung)

@ Maniac
Was für den Tag gilt, ist nachts nichts anderes. Und daß Nachtdienste allgemein der gesundheit nicht gerade dienlich sind, weiß jeder.
Liebe Grüße
Manu
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Diskussion dreht sich im Kreis. Es gibt gesetzliche Vorgaben und Punkt. Obs dem Einzelnen passt oder nicht steht hier nicht zur Debatte... oder doch?

Elisabeth
 
Versteht ihr mich nicht? Es geht mir icht darum ob sie es darf oder nicht darf oder ob sie es machen oder nicht machen soll!

Ich würde nur gern wissen WAS am Nachtdienst gesundheitsschädlich für das Kind ist?

Wenn der Mutter die Tag/Nacht Umstellung (was ja, gerade in jungen Jahren, durchaus möglich sein kann) nichts ausmacht und sie dadurch keine Schwierigkeiten hat.

Und ich möchte nicht über Zytostasen, Tritte in den Bauch, Pausen und schweres Heben reden...
 
*grübel* Bei meinem Kind Nr. 2 dachte ich auch: was ist das schon? Dein Körper ist an einen regelmäßigen Nachtrhythmus gewöhnt. (Das gab es damals tatsächlich.) Ich wollte nicht unkollegial sein und den Nachtdienst an Sylvester nicht kurzfristig abgeben. War ja gerade erst in der 10.SSW. Mitten in der Nacht hab ich einen Kreislaufeinbruch gehabt.

Wie läßt sich das erklären? Homonelle Umstellung? Ich kann die Frage nicht beantworten.

Meine Gyndoc war ehedem übrigens sehr ungehalten. Die Schwangerschaft war dann im Verlauf auch nicht so toll.
Was ich damit ausdrücken will: körperliches Wohlbefinden ist kein Garant das es keine Probs geben wird. Das Risiko wäre mir heute einfach zu hoch. Damals vor 27 Jahren hab ichs einfach nicht besser gewusst.

Elisabeth

PS Der Nachtdienstrhythmus hat sich übrigens fast die ganze Schwangerschaft bemerkbar gemacht: ich konnte in der Zeit in der ich eigentlich Nachtdienst gehabt hätte nur schwer nachts schlafen.
 
Hallo,

In der Regel machen ungeborene den Schlaf-Wachrhytmus der Mutter mit. Das heißt, das Kind macht auch Nachtdienst. Ich denke Vor allem in den ersten 12 Wochen, die für das Kind enorm wichtig sind, weil z. B. Organe gebildet werden, kann jede noch so kleine Störung folgen haben.
Wenn es dann zu Kreislaufschwächen kommt, ist das vielleicht ein Behelfsmechanismus des Körpers um das ungeborene zu schützen (Zwangspause sozusagen).

(Übrigens speziell nachts ist oft nur eine Pflegekraft und evtl. ein Schüler auf Station, d.h. man kann sich um gefährliche Tätigkeiten nicht "drücken", sondern ist sogar mehr gefordert als am Tag)

Sicher kann man per Google noch ne plausiblere Erklärung oder Studie finden.
Bis jetzt bin ich noch nicht darauf gestoßen.

Grüße Manu
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
wir zerbrechen uns hier den Kopf über "ungelegte Eier".
Im Prinzip gibt es verschiedene Möglichkeiten, dazu müsste aber die Schule informiert sein, Heike ist sicher nicht die erste Schwangere dieser Schule.

Möglichkeit 1:
Sie verschweigt ihr Schwangerschaft - das führt unter Umständen zum Verlust des Kindes oder was auch immer - ich weiss ja nicht wie wichtig dir dein ungeborenes Kind ist?

Möglichkeit 2:
Die Nächte werden nach dem Mutterschutz nachgeholt, Examen ganz normal mitgemacht. Ist nicht ganz einfach, da im praktischen Examen verschiedene Tätigkeiten nicht durchgeführt werden können. Ausserdem einer Schwangeren das praktische Examen zu zumuten ist auch nicht der Hit.

Möglichkeit 3:
Praktisches Examen und Nächte werden nach dem Mutterschutz gemacht, dazu muss sie keine 6 Monate warten.

Das wären meine Vorschläge, Vorschlag 1 ist in meinen Augen der allerschlechteste, da eine Gefahr für das Kind besteht und wenn ich ein Kind nicht bekommen will, dann gibt es andere Möglichkeiten.

Ich habe mittlerweile viele Schwangere Kolleginnen erlebt, die ihre Schwangerschaft sehr spät mitgeteilt haben, dies hat sich bei einer Kollegin mit einer vorzeitigen Geburt und einem behinderten Kind gerächt und all das nur weil sie nicht von der Abteilung in der sie Tätig war versetzt werden wollte.

Sonnigste Grüsse
Narde
 
hallo,
danke für die zahlreichen antworten.
vielleicht weiß jemand von euch, ob meine schule bzw. mein arbeitgeber mir verbieten kann die prüfungen zu machen, weil mir noch nächte fehlen. wenn dem nicht so wär, würde ich es sofort meinem AG sagen, aber ich weiß es halt nicht. denn ich möchte meine prüfungen nicht in einem halben jahr nachmachen müssen. ich bin außerdem erst in der 5. SSW und das kind kommt im dezember. wenn ich also stillen würde, könnte ich die näche ja auch dann nicht nachmachen, sondern erst so in ca einem Jahr.
 
Hallo,

das Mutterschutzgesetz wurde übrigens nicht deshalb ins Leben gerufen um eine Schwangere oder deren Arbeitgeber zu ärgern, es hat schon seine Berechtigung.
Heike sprich mit der Schule, sie werden eine für euch passende Lösung finden, oder ist dir dein Kind unwichtig?

Liebe Grüsse
Narde
 
Also wenn Du ganz am Anfang der Schwangerschaft bist, sieh zu, dass Du umgehend die ächte machen kannst und teile hinterher die Schwangerschaft mit. Von wegen Kündigung wegen täuschung des Arbeitgebers, ist doch Quatsch!
Ansonsten teile dieSchwangerschaft mit und stelle den Antrag auf Verlängerung der Ausbildung bei deiner Krankenpflegeschule bis Du die Nächte absolviert hast. Beim Antrag auf die Zulassung zur Prüfungsoll die krankenpflegeschule der zuständigen Behörde mitteilen, dass Du die Nächte nach der Mutterschutzfrist nachholst und solange im Ausbildungsverhältnis bleibst. Schwangerschaft fällt unter die Härtefallklausel nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung und sollte genehmigt werden.Dann hast Du Dein Examen und bleibst eben noch etwaslänger versorgt, denke an Ausbildungsvergütung, Krankenversicherung usw. Denn eine Arbeitsstelle würdest Du wohl so nicht bekommen. ich wünsche Dir viel Glück!
Oldie

P.S. Habe dass schon mehrmals mit Schülerinnen so durchgezogen ohne irgendwelche Probleme mit der Behörde!
 
Also wenn Du ganz am Anfang der Schwangerschaft bist, sieh zu, dass Du umgehend die ächte machen kannst und teile hinterher die Schwangerschaft mit.
Hallo Oldie50,

wenn ich deinen Beitrag richtig interpretiere, bist du an einer Schule tätig.
Findest du diese Einstellung von dir richtig? Du ermutigst eine Schülerin gegen das Mutterschutzgesetz zu verstossen?

Deine anderen Vorschläge finde ich doch deutlich konstruktiver.

Sonnige Grüsse
Narde
 
Ich habe mittlerweile viele Schwangere Kolleginnen erlebt, die ihre Schwangerschaft sehr spät mitgeteilt haben, dies hat sich bei einer Kollegin mit einer vorzeitigen Geburt und einem behinderten Kind gerächt und all das nur weil sie nicht von der Abteilung in der sie Tätig war versetzt werden wollte.

Hmm.. woher weiß man denn so sicher, dass das Kind wegen der Arbeit behindert war und nicht wegen irgendwelchen anderen Gründen ?


@Topic Ich kann mich den meisten Vorrednern nur anschliessen. _Ich_ würde keine Nächte mehr machen, sie stattdessen nach dem Mutterschutz nachholen. Das mit dem praktischen Examen handhabt jede Schule anders. Manche machen die Prüfung, müssen alles selbst machen (was ich blödsinnig finde) oder delegiert eben, was man nicht machen darf. Ich denke, es ist schon machbar und die Frage ist sicher: wenn irgendwas mit deinem Kind sein sollte, wirst du dich immer fragen, ob du das nicht hättest verhindern können, oder ? Und ein krankes/behindertes/whatever Kind ist sicher ein größerer Zeitaufwand, als das halbe Jahr dranhängen..

Das mit dem Stillen: eine Kollegin hat für die paar Nächte, die sie machen musste eine Pumpe gekauft, am Tag abgepumpt und der Ehemann hat es dem Kind mit der Flasche gegeben, das Kind ging danach trotzdem wieder problemlos an die Brust.

LG Meg
 
Ohje .... ich bin eine Rabenmutter und mein Kind war mir nie wichtig ...:angryfire:

So ein Blödsinn ....

Ich habe meine SS in 11 + 5 erfahren, mir fehlten 4 Nächte und obwohl mir mein Kind natürlich über alles ging, wollte ich meine Ausbildung in der Regelzeit hinter mich bringen um danach die ersten Monate nur für mein Kind da zu sein.
Also habe ich, da für eine Woche später diese 4 Nächte geplant waren ( übrigens auf Neuro mit Stroke Unit ), den Mund gehalten, die Nächte durchgezogen und erst danach mitgeteilt, dass ich schwanger bin.

Habe sogar noch nen Antrag auf Befreiung der Mutterschutzfrist VOR der Geburt gestellt, da ich bereits 21 Fehltage hatte und meine damals 60 erlaubten Tage, nicht überschreiten wollte. Wäre ich in Mutterschutz gegangen, hätte ich vorher nicht mehr auch nur einen Tag fehlen dürfen.

Geburtstermin war angesetzt für 22.09.2001
Schriftliches Examen im Juli geschrieben, Praktisches Examen im August auf eben dieser Neuro Station gemacht

Mündliches war geplant für den 19. + 20.09.2001 ... aber bis dahin wollte mein Mini dann doch nicht warten ( hab vergessen ihm nen Terminplaner zu leihen :lol1: ) so dass er am 13.09 zur Welt kam und ich 8 Wochen später mein mündliches gemacht habe.

Und ich will eines klarstellen ... ich hatte eine Traum SS, dem Kind und mir ging es durchgehend bestens und 9 Tage vor Termin zu kommen ist nix ungewöhnliches ...
 
Hallo Oldie50,

wenn ich deinen Beitrag richtig interpretiere, bist du an einer Schule tätig.
Findest du diese Einstellung von dir richtig? Du ermutigst eine Schülerin gegen das Mutterschutzgesetz zu verstossen?

Sonnige Grüsse
Narde


@ Narde,
Heike verstößt nicht gegen dass Mutterschutzgesetz, wenn sie ihre Schwangerschaft nicht mitteilt und ihre Nächte noch macht, was ich übrigens sehr gut nachvollziehen könnte. Man ist nicht verpflichtet die Schwangerschaft sofort dem AG zu melden, jede Schwangere kann sich selbst aussuchen wann sie dies tut. Sie kann nur nicht ihre Rechte nach dem Mutterschutzgesetz in Anspruch nehmen und sie trägt natürlich die Verantwortung dafür.

@megaira
eine stillende Mutter fällt unter das Mutterschutzgesetz und darf auch nicht nach 20 Uhr beschäftigt werden. Wenn sie tagsüber abpumpt und der Mann nachts die Milch mit der Flasche füttert, kann sie dies nur tun, wenn sie dem AG angibt nicht mehr zu stillen, ansonsten darf sie keine Nächte machen, weil der AG sonst gegen das Mutterschutzgesetz verstößt. Das ist im Prinzip ähnlich wie mit dem Bekanntgeben der Schwangerschaft...!
 
Hallo

Also auch im Mutterschutzgesetz gibt es Ausnahmen:

§ 8
(6) Die Aufsichtsbehörde kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den vorstehenden Vorschriften zulassen...
(die vorstehenden Vorschriften betreffen die Nachtarbeit)

Hat damit vielleicht schon mal jemand Erfahrungen gemacht oder nachgefragt? Ob die das einfach so genehmigen?


Eine Verlängerung der Ausbildung, wie Oldie50 es vorschlägt, finde ich aus den genannten Gründen auch gut. Wär' ne Überlegung wert.

Patrick
 
@megaira
eine stillende Mutter fällt unter das Mutterschutzgesetz und darf auch nicht nach 20 Uhr beschäftigt werden. Wenn sie tagsüber abpumpt und der Mann nachts die Milch mit der Flasche füttert, kann sie dies nur tun, wenn sie dem AG angibt nicht mehr zu stillen, ansonsten darf sie keine Nächte machen, weil der AG sonst gegen das Mutterschutzgesetz verstößt. Das ist im Prinzip ähnlich wie mit dem Bekanntgeben der Schwangerschaft...!


Ah, danke Tildchen, das wusste ich nicht.. hmm.. ich frage mich, ob sie das verschwiegen hat, oder wie das gelaufen ist damals.. Danke für die Info :)
 
@narde 2003
§ 5 Mutterschutzgesetz spricht davon, dass werdende Mütter dies ihrem Arbeitgeber mitteilen sollen. Es heisst nicht "müssen"!
In den Erläuterungen steht ausdrücklich, dass die werdende Mutter dies mitteilen "soll". Wenn sie es nicht tut, so treten die Schutzvorschriften erst in Kraft, wenn sie es dem ASrbeitgeber mitteilt.
Übrigens, wenn der Arbeitgeber ausdrücklich eine entsprechende Bescheinigung verlangt, muss er für die Kosten aufkommen!
Ansonsten bin ich aber der Meinung: Mitteilen, Ausbildung verlängern und fertig. Mutter und Kind werden zufrieden sein und sicher keinen Schaden nehmen.
Grüße
oldie
 
@heike22
Hallo Heike, hast Du auch drangedacht, eine Schwangerenberatungsstelle, z.B. der Caritas aufzusuchen? Bei der Konfliktberatungsstelle geht es natürlich nicht darum Kind ja oder nein, sondern Du hast Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch den Staat. Gerade heute wo alle von zu wenig Kindern reden solltest Du diese Möglichkeit nutzen.
Im übrigen gibt es auch durch die meisten Arbeitgeber noch nach der Geburt, wenn Du die Ausbildung verlängern solltest, Beihilfen bei der Geburt eines Kindes.
Also viel Glück
oldie
 

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