Schwanger kurz vor Examen

lara15

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24.01.2024
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5
Beruf
Allgemeine Pflegefachfrau
Akt. Einsatzbereich
Ambulante plfege
Funktion
Auszubildene
Hallo ich habe in 5 Monaten Examen. Nächsten Monat habe ich alle erforderlichen Stunden fertig und habe alle Anforderungen für die Prüfungszulassung. Dann ist auch schon Notenschluss. Jetzt bin ich in der 11+4 ssw. Mein Arbeitgeber und die Schule werde ich Ende Februar informieren. Da ich alle Voraussetzungen für das Examen habe müsste und nichts ins Berufsverbot bin oder gehen werde , sollte diesem ja nichts im Wege stehen. Zum Zeitpunkt des Examens befinde ich mich im 7-8 Monat. Jetzt wurde mir mit geteilt das ich eventuell einen Härtefallsntrag stellen muss um die Prüfung machen muss. könnte das sein? Ich habe kaum Fehlstunden , gute Noten wieso sollte ich wegen der Schwangerschaft dir Prüfungen nicht machen dürfen ? Kennt sich jemand aus ?
 
Jeder entscheidet selbst über den eigenen Körper. Allerdings würde ich an deiner Stelle im 7/8 Monat nichts mehr herausfordern. Da ist die Gesundheit des Kindes wichtiger als ein Examen.
 
Die Prüfung wirst du wohl machen können, solange du noch nicht im Mutterschutz bist und alle Voraussetzungen erfüllt werden. Ich würde darum bitten , die praktische Prüfung so früh wie möglich machen zu können! Hochschwanger arbeitet es sich nicht so gut in der Pflege.
 
Okay das klingt schon mal gut , ich arbeite hauptsächlich ambulant wo ich wirklich nicht so anstrengende arbeit habe und ich gehe davon aus das mein Arbeitgeber mich unterstützen wird das ich die Prüfungen machen kann , hoffe ich zumindest
Danke für deine Antwort
 
Die Prüfung kannst Du ablegen, aber es wäre dennoch möglich, dass die Schwangerschaft Dich daran hindert, die Ausbildung wie geplant abzuschließen. Es könnte sein, dass Du bis zum Ende der Ausbildung nicht alle Pflichteinsätze vollständig erfüllst. Ob da ein Risiko besteht, wird Deine Schule besser beurteilen können.

Schwangerschaft in unserer Ausbildung ist nicht so einfach.Sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und acht Wochen danach bist Du im Mutterschutz. Diese Zeit gilt als natürlich als Fehlzeit, und das bei einer unproblematisch verlaufenden Schwangerschaft, bei der Du nicht einmal aufgrund von Beschwerden zu Hause bleibst. Dafür gibt es keine Garantie.

Gerade ambulante Pflege ist in der Schwangerschaft nicht gestattet. Du musst berufsbedingt Auto fahren, könntest dabei einen Unfall haben und die Berufsgenossenschaft will nicht auch noch für Dein Kind bezahlen.

Sollten Dir noch Nachtdienste fehlen, dürftest Du diese in der Schwangerschaft auch nicht machen.

Ein Härtefallantrag wäre hier damit zu begründen, dass eine Verlängerung der Ausbildung (aufgrund evtl. versäumter Einsätze, fehlender Stunden in einem bestimmten Bereich etc.) für eine junge Mutter eine unzumutbare Härte darstellen könnte.
 
Hallo Claudia,
Ich habe nur noch einen Einsatz im Altenheim den ich fertig mache muss , diesen trete ich auch an und werde erst danach die Schwangerschaft verkünden. Bisher habe ich keine Fehlzeiten und alle erforderlichen Stunden erreicht. Meine Nachtdienste habe ich auch voll. Die Prüfung fällt nicht in die Nähe des Geburtstermins und ich werde mich erst nach Ende der Ausbildung im Mutterschutz befinden. Daher glaube ich nicht das ein Härtefallantrag nötig ist aber sicher bin ich mir nich ganz möchte die Ausbildung gerne beenden. Da ich schon 5 Jahre in der Pflege arbeite bin ich mir der Risiken bewusste aber weis auch wie ich arbeite kann um mein Baby zu schützen. Habe nur sorge das man mich trotz keiner Fehlzeiten und allen erfüllten Stunden von den Prüfungen ausschließt
 
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Wenn du bisher weder Schule noch Einsatzort informiert hast: Woher hast du den Rat mit dem Härtefallantrag?
 
Eine andere Schülerin ist auch schwanger und schon im 5 Monat und sie ist jetzt im Berufsverbot und kann den letzen Einsatz nicht machen und sie wird bei dem Examen hochschwanger sein. Sie muss einen Härtfallantrag stellen. Daher meine Sorge
 
Ein Härtefallantrag ist notwendig, wenn abzusehen ist, dass die Ausbildung nicht wie geplant abgeschlossen werden kann. NOCH scheint da bei dir alles okay zu sein; eine Garantie, dass das so bleibt, gibt es natürlich nicht. Solltest du gesundheitliche Probleme bekommen, wäre ein Beschäftigungsverbot (nicht: Berufsverbot) notwendig, um dich und dein Kind zu schützen. Das dürfte bei deiner Mitschülerin der Fall sein. Der Härtefallantrag soll ihr ermöglichen, die Ausbildung ausnahmsweise abzuschließen, ohne alle Voraussetzungen (nicht zu viele Fehltage etc.) erfüllt zu haben. Mit der Begründung, dass es unverhältnismäßig hart für sie wäre, gleichzeitig Azubi und frischgebackene Mutter zu sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Okay vielen Dank für deine Nachrichten das hilft mir sehr hoffe das alles nach Plan läuft und ich mein Examen ohne weiteren Stress beenden kann.
Einen schönen Abend dir und nochmals danke
 

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