Schülerin allein auf Station

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Schüler betreuen bei uns eigenverantwortlich Patienten in allen Diensten
...also auch im Nachtdienst.

Macht der Rest alle Rundgänge nachts zusammen mit dem Schüler und begleitet ihn auf die Glocken? Mit welchem Lernziel?

Von rechtlicher Seite dürfte die Gesamtanzahl der Patienten (von mir bisher nicht hinterfragt - bei uns gilt offiziell die Marke 40) relevant sein für die die examanierte Kraft zuständig ist. Bei kleineren Einheiten können das natürlich auch mal 2 Stationen sein. (Könnte dann eine Vollkraft auch ohne Schüler ganz alleine machen)
Mir geht es dabei nicht darum, dass der Schüler "alleine" gelassen wird. Zwischentüren kann man aufmachen und durchlaufen, Glocken in den meisten Fällen zusammenschalten (um Alarm zu geben). Und im Kommunikationszeitalter gibt´s sogar Handys für dringende Fragen.

Warum muss ich eine Station einsehen können als Fachkraft?
Dem Schüler würde ich dieses Sicherheitsgefühl schon geben wollen. (Mir und den Patienten wahrscheinlich auch, wenn es sich um einen unbekannten Schüler von der Nachbarstation handelt.)

Unerlässlich finde ich schon auch, dass die verantwortliche Vollkraft eine Übergabe bekommt und die Patienten mal gesehen hat. Wie sie dann die weiteren Kontrollen und/oder Anleitung organisiert oder wahrnimmt, obliegt dann ihrem Ermessen und eben auch Verantwortung.

Als Schüler würde ich aber mehr Anleitung einfordern, als lediglich die Medikamente kontrollieren zu lassen.

Grüße
Michl
 
Hier wird immer die Anleitung eingefordert. An welche Anleitung ist dabei gedacht worden? Finden im Tagesdienst kontinuierlich Anleitungen statt? Arbeitet der Azubi nur in der Anleitungssituation?

Elisabeth
 
Elisabeth, was verstehst du denn unter Anleitung?
Wenn du damit meinst, dass ein Schüler immer mit einer examinierten Pflegekraft gemeinsam eine Patientengruppe betreut, die für Fragen und auch Erklärungen immer parat ist, ein Auge auch auf die Patienten hat, dann gibt es bei uns scheinbar eine kontinuierliche Anleitung...
Was nicht heißen soll, dass der Schüler nichts alleine machen darf, aber man sollte sich schon vorher überzeugen, dass der Schüler über ausreichend Wissen verfügt, um Pflegetätigkeiten selbstständig durchzuführen.

Schüler im Nachtdienst allein zu lassen, finde ich grob fahrlässig und ist rechtlich nicht zulässig, wie in einigen Beiträgen schon aufgezeigt wurde.
Egal, wie weit (nah) die nächste Station ist. Wer trägt die Verantwortung?
Die Schwester, die noch eigene, andere Patienten betreut?
Jetzt mal ehrlich, versteht ihr das unter Ausbildung?

Schüler werden bei uns zusätzlich in den Nachtdienst integriert und dürfen, wie tagsüber mit einer examinierten Kraft auf Station arbeiten.
Sie betreuen je nach Semesterstand einzelne Patienten oder eine Gruppe und haben dabei den Vorteil, dass die nächste Schwester gleich 'griffbereit' ist für schwierige Situationen oder Fragen.
Schwimmen lernt man unter Anleitung mit einem Lehrer, nicht indem man in den Nichtschwimmerbereich geworfen wird und anfängt zu paddeln.

Warum muss ich eine Station einsehen können als Fachkraft?
Vielleicht um gefährliche Situationen einschätzen zu können? Eingreifen zu können, wenn der Schüler vielleicht nicht entsprechend reagiert?
Vielleicht auch schlicht, um mir ein Bild von den Patienten machen zu können und der notwendigen Pflege? Damit ich weiß, wofür ich den Kopf hinhalte, wenn etwas schiefgeht...
 
An welche Anleitung ist dabei gedacht worden?
Wenn du damit meinst, dass ein Schüler immer mit einer examinierten Pflegekraft gemeinsam eine Patientengruppe betreut, die für Fragen und auch Erklärungen immer parat ist, ein Auge auch auf die Patienten hat, dann gibt es bei uns scheinbar eine kontinuierliche Anleitung...
Ich verstehe noch etwas anderes unter Anleitung.
Nämlich das schrittweise Hinführen zum Erwerb von Fähigkeiten oder Wissen.
Das heißt für mich z.B.
Nacht 1: Dem Schüler wird erklärt, was er wann machen muss. Er schaut zu, bekommt Erklärungen.
Nacht 2: Der Schüler organisiert einen Bereich alleine unter Absprache mit der examinierten Kraft. Diese Organisation wird kontrolliert und bei Bedarf korrigiert.
Nacht 3: Der Azubi macht seinen Bereich (bei uns i.d.R. 18 Patienten) alleine! Bei Fragen ist natürlich immer einer da. (Aber nicht auf Schritt und Tritt)
Auch kritische Patienten werden natürlich von der Vollkraft mit beobachtet, allerdings nicht dem Schüler "abgenommen".

Ausbildungsziel: Azubi ist fähig, die Versorgung einer Patientengruppe im Nachtdienst zu organisieren und zu übernehmen.

(Ich würde für meinen Schüler dieses Ausbildungsziel wünschen.)

Meiner Meinung nach besser als wenn der Azubi die ganze Station mit 36 Betten zusammen mit der examinierten Kraft betreut. Oder lasst ihr dem Azubi gleich so große Bereiche unter Kontrolle organisieren? Oder organisiert er gar nix?
Was soll ein Azubi im Nachtdienst lernen?

Spezielle Pflegetätigkeiten?

Ich könnte mir im Speziellen einen Arbeitsauftrag über Beobachtung von Schlafstörungen und ihre Auslöser, sowie schlaffördernde Maßnahmen vorstellen.
Gibt´s sonst irgendwelche Pflegetechniken, die nur im Nachtdienst vorkommen?

OK, ich bewege mich vom Thema weg.

Schwimmen lernt man unter Anleitung mit einem Lehrer, nicht indem man in den Nichtschwimmerbereich geworfen wird und anfängt zu paddeln.
Schöner Vergleich. Aber reden wir nicht von Azubis im Nachtdienst? Mindestens 18 und im 2. Lehrjahr (weiß nicht, ob sich da auch was geändert hat?) Ich hoffe doch, dass sie bis dorthin so viel schwimmen können, dass ich am Beckenrand sitzen kann und sie nicht die ganze Zeit festhalten muss.
Und wenn Du sie nicht loslässt, wirst Du auch nicht erfahren, ob sie schon schwimmen können ;-)

Grüße
Michl

PS.: (zum eigentlichen Thema)
Und für mich wäre es immer noch relevant um wie viele Patienten es sich dann insgesamt in diesem Ausgangsfall handeln würde. Weil erst dann kann man entscheiden, ob es zu einer vorprogrammierten Überforderung der examinierten Kraft kommen wird, weil sie im Bedarfsfall nicht alle Bereiche kontrollieren kann. (Fall für Personalrat)

Pauschal "nicht möglich", kann man hier m.E. aber nicht sagen, weil wichtige Rahmenbedingungen fehlen.

...ich denke, irgendwie reden wir auch aneinander vorbei hier... ich versuch´s nochmal andersrum...

Was es für mich aber auch ganz klar nicht heißt:
Dass die eine Vollkraft die ganze Zeit auf "ihrer" Station sitzt und die Schülerin sich alleine überlassen ist.
Ich habe Dein Eindruck "alleine" und "alleine" wird hier verschieden definiert.
Wenn es so ausschaut, dass die Vollkraft nur eine "Alibi"-Funktion hat, dann dient das natürlich nicht der Ausbildung. Eine Kontrollfunktion durch eine Vollkraft ist hierfür gefordert. (Fall für die Schule)
 
Während des Nachtdienstes in meiner Ausbildung, habe ich Patienten selbstständig versorgt, allerdings waren immer examinierte Kollegen anwesend. Die Station war eine Wachstation, daher waren nachts mehr Kollegen im Dienst, als auf den Normalstationen. In meinem Ausbildungshaus wurden wir Schüler als zusätzliche Kräfte im Nachtdienst eingeplant. Alleine eine ganze Station zu übernehmen, das gab es bei uns nicht.
Das dies (irgendwie) durchführbar ist, bezweifele ich nicht, allerdings stellt sich mir die Frage nach dem rechtlichen Rahmen. Einerseits sollen die Azubis selbstständiges Arbeiten lernen, andererseits ist mal als Schüler ein Auszubildender, auch im zweiten oder dritten Jahr. Den Auftrag alleine einen Nachtdienst zu übernehmen, hätte ich abgelehnt. Die Verantwortung, die ich so übernommen hätte, wäre mit meinem Schülerstatus nicht zu vereinbaren gewesen, besser gesagt, hätte diese ausgeschlossen.
 
@ Elisabeth

Ich wäre mir nicht so sicher , daß man nicht doch haftet als Schüler...
Kommt auf die vorliegende Situation an...
Wir haben dazu während der Ausbildung ein beeindruckendes Fallbeispiel gehabt.
Da haben Schwester ( Aufsichtsverantwortung ) und Schüler ( Durchführungsverantwortung ) beide gehaftet.
Mag sein , daß es für den Schüler glimpflicher ausgeht , but who knows...

Generell bin ich auch der Meinung , daß man Verantwortung auch als Schüler lernen muß , und natürlich , so hoffe ich , hat man sich vorher ein Bild von den Fähigkeiten eines Schülers gemacht und weiß , was er zu leisten im Stande ist und so eigenverantwortlich für eine bestimmte Anzahl an Pat. zuständig sein kann.
Aber ich bleibe dabei , daß trotzdem eine examinierte Kraft dabei sein sollte , eben für den Fall der Fälle . Finde ich vor allem dann , wenn sich der Schüler damit nicht wohl fühlt , wie es ja hier den Anschein hat.

Und als frisch ex. Schwester hat man ja auch noch Anleitung....
LG Ernie
 
Hallo? Was ist das denn?

Schüler dürfen alleine keinen Nachtdienst machen, nur in Begleitung mit einer ex. Krankenschwester/pfleger.

Wo gibtst denn sowas? Bin Krankenschwester und der Zeit in der Fortbildung zur Praxisanleiterin, begleite seit Jahren Schüler, aber das geht ja gar nicht!

Deine Freundin sollte sich ganz schnell an die Stationsleitung, Schule und Pflegedienstleitung wenden!!!! Ganz wichtig!!!!

Ist gesetzlich und moralisch überhaupt nicht vertretbar!
Lg. soli 69
 
Ich wundere mich immer wieder: bis zum 31. des Monats ist der Mensch Azubi und ab 1. des Folgemonates ist er Fachkraft ohne jemals bis dahin eigenverantwortlich gearbeitet zu haben. Wie soll er lernen Verantwortung zu übernehmen, wenn ihm immer wieder suggeriert wird: das kannst du noch nicht. Im Tagdienst übernimmt ein Azubi doch auch Pat.. Die Einteilung zum Nachtdienst wird sicher nicht am ersten Tag erfolgen.
Vielleicht gibt's noch einen möglichen Weg zwischen den Extremen?

Elisabeth (deren nächste Fachkraft ehedem eine Etage höher saß)
Diesen Satz hätte ich von Dir nicht erwartet:gruebel: Aber vielleicht versteh ich Dich da auch falsch. Bei mir kommt der Satz jedenfalls an als: "...und was damals gut war, kann heute nur besser sein..."

Ulrich
 
Gegenfrage: Warum muss Altes immer schlecht sein?

Vor ca. 27 Jahren: Ich war im dritten Lehrjahr und bereits zwei Monate auf der Station (28 Betten)- insgesamt der zweite Einsatz auf der Station während der Lehrzeit. Der Dienstarzt war informiert. Ebenso die Kollegin in der Station drüber. Die erste Nacht war für mich schon sehr aufregend- die Belegung war denn doch nicht das einfache Klientel wie sonst üblich. *fg* Aber es hat geklappt- warum auch nicht. Ich war sehr gut vorbereitet worden... auch auf die Eventualitäten.

Elisabeth
 
Was erschreckt dich an der Argumentation? Ich bemühe bewusst nicht die Gesetze. Die Gesetze sind in der Regel so schwammig und nichtssagend, dass es immer eine Auslegungssache ist.

Nehmenwir mal die Uhrzeit weg. Auf wievielen Stationen übernehmen Azubis eigene Pflegebereiche? (wurde hier in der Diskussion auch bereits angegeben) Auch in diser Situation gehe ich davon aus, dass der Azubi eigenvernatwortlich korrekt handelt und Abweichungen sofort meldet. Keine Fachkraft hat mittlerweile die Zeit jede Handlung des Azubis zeitnah zu kontrollieren.
Beispiel: Spätdienst, Wochenende- 1 Fachkraft, 1-2 Azubis fü4 nicht selten 20 und mehr Pat..

Welchen Unterschied gibt es zwischen Spät- und Nachtdienst? Diagnostik und Therapie reduzieren sich auf ein absolutes Minimum. Der pflegerische Aufwand begrenzt sich auf Grundpflege. Krankenbeobachtung erfolgt wie in der Zeit zwischen 6 und 22 Uhr nach Vorgaben.

Also was ist anders?

Elisabeth
 
Anders ist die Tatsache, dass diese Azubis nicht alleine auf Station sind!
Eine examinierte Fachkraft ist vor Ort (auf Station - nicht eine Etage höher, eine Station weiter, etc.).
Kann immer noch keinen wirklichen Lernnutzen sehen, in der Tatsache, dass Schüler allein im Nachtdienst auf einer Station sind.

Ich bemühe bewusst nicht die Gesetze. Die Gesetze sind in der Regel so schwammig und nichtssagend, dass es immer eine Auslegungssache ist.
Laut Rechtsabteilung eines großen Berliner Klinikums, ist das Gesetz zwar Auslegungssache, aber nicht so schwammig, als dass es einem Schüler tatsächlich erlauben würde, eine Station allein zu leiten, die Schichtführung zu übernehmen.
Einen Schüler alleine Nachtdienst tun zu lassen, wäre laut Rechtsabteilung äußerst problematisch im Klagefall und daher in allen Berliner Kliniken verboten.
Erst die abgeschlossene Ausbildung befähigt zur alleinigen, eigenverantwortlichen Durchführung von Pflegemaßnahmen. Punktum.

So, vor 27 Jahren mag ja alles anders gewesen sein. Heißt aber wohl kaum, dass es besser war.
Die Argumentation ist schon recht sonderbar...
Ich möchte keine Tupfer mehr drehen und Stecklaken pudern...
 
Hallo Zusammen ! :wavey:

Was mir da zu Ohren kommt ... natürlich ist es verboten, dass eine Schülerin alleine auf einer Station ist!

Gestzlich darf man als Schüler in der ambulanten Pflege nicht alleine bei einem Patienten sein, also darf man auch nicht alleine für 30 (oder mehr) Patienten verantwortlich sein ... ok im Notfall kann man Hilfe holen/rufen, aber es ist ganz einfach gesetztlich verboten.

Egal in welchem Ausbildungsjahr man ist!

Normalerweise sollte es selbstverständlich sein, dass eine gerade examinierte Schwester nicht alleine in einer Schicht ist, wieso sollte man dies dann einem Schüler erlauben ?

Man hat einfach nicht diese Routine wie eine Schwester die den Job schon Jahre lang macht!

Leider ist mir so ein Fall bei uns in der Klinik aber auch gerade zu Ohren gekommen.
Eine examinierte Schwester auf der A Seite und ein Oberkursschüler auf der B Seite ... wenn das unser Schulleiter mitbekommt gibt es Ärger ... er steht auch hinter uns und würde sich für uns einsetzten, aber wer macht schon gerne den Mund auf und will auf Station schlecht da stehen ?

Aber hier geht es auch um Menschenleben und damit ist nicht zu spaßen!

Kann ein Schüler wirklich im Notfall so professionell reagieren, wie eine examinierte Schwester ?

Liebe Grüße Sonnenblume :flowerpower:
 
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