An welche Anleitung ist dabei gedacht worden?
Wenn du damit meinst, dass ein Schüler immer mit einer examinierten Pflegekraft gemeinsam eine Patientengruppe betreut, die für Fragen und auch Erklärungen immer parat ist, ein Auge auch auf die Patienten hat, dann gibt es bei uns scheinbar eine kontinuierliche Anleitung...
Ich verstehe
noch etwas anderes unter Anleitung.
Nämlich das schrittweise Hinführen zum Erwerb von Fähigkeiten oder Wissen.
Das heißt für mich z.B.
Nacht 1: Dem Schüler wird erklärt, was er wann machen
muss. Er schaut zu, bekommt Erklärungen.
Nacht 2: Der Schüler organisiert einen Bereich alleine unter Absprache mit der examinierten Kraft. Diese Organisation wird kontrolliert und bei Bedarf korrigiert.
Nacht 3: Der Azubi macht seinen Bereich (bei uns i.d.R. 18 Patienten) alleine! Bei Fragen ist natürlich immer einer da. (Aber nicht auf Schritt und Tritt)
Auch kritische Patienten werden natürlich von der Vollkraft mit beobachtet, allerdings nicht dem Schüler "abgenommen".
Ausbildungsziel: Azubi ist fähig, die Versorgung einer Patientengruppe im Nachtdienst zu organisieren und zu übernehmen.
(Ich würde für meinen Schüler dieses Ausbildungsziel wünschen.)
Meiner Meinung nach besser als wenn der Azubi die ganze Station mit 36 Betten zusammen mit der examinierten Kraft betreut. Oder lasst ihr dem Azubi gleich so große Bereiche unter Kontrolle organisieren? Oder organisiert er gar nix?
Was soll ein Azubi
im Nachtdienst lernen?
Spezielle Pflegetätigkeiten?
Ich könnte mir im Speziellen einen Arbeitsauftrag über Beobachtung von Schlafstörungen und ihre Auslöser, sowie schlaffördernde Maßnahmen vorstellen.
Gibt´s sonst irgendwelche Pflegetechniken, die nur im Nachtdienst vorkommen?
OK, ich bewege mich vom Thema weg.
Schwimmen lernt man unter Anleitung mit einem Lehrer, nicht indem man in den Nichtschwimmerbereich geworfen wird und anfängt zu paddeln.
Schöner Vergleich. Aber reden wir nicht von Azubis im Nachtdienst? Mindestens 18 und im 2. Lehrjahr (weiß nicht, ob sich da auch was geändert hat?) Ich hoffe doch, dass sie bis dorthin so viel schwimmen können, dass ich am Beckenrand sitzen kann und sie nicht die ganze Zeit festhalten muss.
Und wenn Du sie nicht loslässt, wirst Du auch nicht erfahren, ob sie schon schwimmen können
Grüße
Michl
PS.: (zum eigentlichen Thema)
Und
für mich wäre es immer noch relevant um wie viele Patienten es sich dann insgesamt in diesem Ausgangsfall handeln würde. Weil erst dann kann man entscheiden, ob es zu einer
vorprogrammierten Überforderung der examinierten Kraft kommen wird, weil sie im Bedarfsfall nicht alle Bereiche kontrollieren kann. (Fall für Personalrat)
Pauschal
"nicht möglich", kann man hier m.E. aber nicht sagen, weil wichtige Rahmenbedingungen fehlen.
...ich denke, irgendwie reden wir auch aneinander vorbei hier... ich versuch´s nochmal andersrum...
Was es für mich aber auch ganz klar
nicht heißt:
Dass die eine Vollkraft die ganze Zeit auf "ihrer" Station
sitzt und die Schülerin sich alleine überlassen ist.
Ich habe Dein Eindruck "alleine" und "alleine" wird hier verschieden definiert.
Wenn es so ausschaut, dass die Vollkraft nur eine "Alibi"-Funktion hat, dann dient das natürlich nicht der Ausbildung. Eine Kontrollfunktion durch eine Vollkraft ist hierfür gefordert. (Fall für die Schule)