Rufmord per Klinikbewertung im Internet

Polydrama

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Es gibt eine Homepage auf der die Kliniken bewertet werden können. Meine Mutter ist als Krankenschwester tätig und hat nun vor ein paar Tagen von einer Bewertung erfahren in der ihr Name fällt und die Station genannt wird und ist nun völlig verzweifelt.

Hier ein Ausschnitt (hab den Namen und Station entfernt):

"Diese Erfahrungen mit Schwester XY (a.d. St.XX) habe ich, sowie einige Bekannte von mir auch schon MEHRMALS gemacht!!
Seit JAHREN gibt es Beschwerden über sie, aber sie darf dort immer noch arbeiten! Unbegreiflich - besonders auch, weil es ein Krankenhaus für Körper, Geist und SEELE ist/sein will! Diese Frau mag fachlich zwar kompetent sein, aber menschlich NICHT TRAGBAR in einem ANTHROPOSOPHISCH erweiterten Krkh.!!!
Ihr fehlt jegliche Art von EMPATHIE und ihr stark (innerhalb von Sekunden) schwankendes Verhalten -
von "verständnisvoll, liebreizend bis böse bevormundend und diktatorisch" macht die Patienten noch mehr krank! Besonders die älteren u. schwachen Patienten tun mir leid, da diese sich nicht trauen etwas zu sagen oder es nicht können! Sie sind diesem "FELDWEBEL" völlig ausgeliefert!
Sie kommandiert auch die teilweise sehr jungen Ärzte... - verstehe nicht, das einige von ihnen dies mit sich machen lassen!! Sobald sie Dienst hat, ist auch das restliche Pflegepersonal meist weniger freundlich, geduldig etc..
Vorsicht: Schwester XY verbreitet auch Unwahrheiten (unter Mitarbeitern, Ärzten, Patienten), um wahrscheinlich selber besser da zu stehen!
Ich glaube, dass eine Supervision da NICHT MEHR hilft (haben sie angeblich öfters), sondern nur die ENTLASSUNG dieser (meiner Meinung nach) absolut cholerischen, psychopathisch kranken Person!"

Das geht doch gar nicht oder? Ich habe die Redaktion dieser Seite angeschrieben, aber bisher keine Antwort erhalten. Telefonisch sind sie auch nicht zu erreichen. Seit über einem Jahr steht dieser Artikel für jeden zugänglich im Internet! Kann man das zur Anzeige bringen?

Danke für jeden Tip
 
Ich kenne mich da zwar nicht so genau aus und kann natürlich auch nichts zur "Beweislage" sagen, aber zur Anzeige kannst du es auf jeden Fall bringen. "Üble Nachrede"
An Stelle deiner mutter hätte ich schon längst einen Anwalt eingeschaltet.
 
Klar kannst du bzw deine Mutter eben dagegen vorgehen. Denn wenn sie persönlich mit Namen darin genannt wird, ist das üble Nachrede. Und ich persönlich würde dies auch machen ....
 
Meine Mutter hat dies erst vor ein paar Tagen gesehen. Sie ist schon etwas älter und hat keinen Internetanschluß, bzw keine Erfahrungen damit.... Deswegen konnte sie bisher nicht dagegen vor gehen
 
Auf der Website des KH gibts genug Telefonnummern .
Auch die Nummer des Sekretariats der PDL ist vorhanden .
Das da keiner ans Telefon geht kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.

Immerhin hast Du schon einen Eintrag hinterlassen .
Also versuch noch mal dort anzurufen .

Bevor Du aber zur Polizei gehst würde ich eher einen Anwalt kontaktieren .
Der könnte einen "netten" Brief mit der Androhung einer kostenpflichtigen Unterlassungsklage schicken .
Bei einer Anzeige einer Polizei könnte allein könnte das alles viel länger dauern .
Oder Du würdest dort auch den Rat erhalten Dich an einen Anwalt zu wenden.

Gruß
 
Die Klinik hat damit ja gar nichts zu tun. Das ist eine Homepage auf der alle Kliniken bewertet werden können. Das ist unabhängig von den Kliniken
Ich kann mich nur an die Redaktion wenden. Und da gibt es nur eine Telefonnummer und eine Email-Adresse.
Aber ich habe mir Rat bei nem Kollegen geholt, der sich da ein bisle auskennt.
Morgen wird hoffentlich jemand ans Telefon gehen und dann kann ich sie mündlich darauf hinweisen. Es wird ein Brief folgen in dem ich mich aufs Telefonat beziehen kann und die Aufforderung diesen Eintrag innerhalb von spätestens zwei Wochen zu entfernen. Mit der Auffordung mir dies schriftlich zu bestätigen. Wenn dann nichts passiert werde ich mich per Anwalt darum kümmern....
 
Ich würde erst bei einem Anwalt anfragen - es gibt auch eine HP auf der Lehrer bewertet werden dürfen, da hat ein Gericht entschieden, dass dies rechtens ist.
Ob dies in deinem Fall zutrifft, kann ich natürlich nicht sagen.
 
Klinikbewertungsportale sollen Leistungen von Kliniken bewerten und nicht einzelne Personen mit unhaltbaren Vorwürfen diskretitieren. Nach der Formulierung her hört es sich sehr nach einem Mitarbeiter an der deiner Mutter eine reinwürgen will oder einem sehr eigenwilligen Patienten.

Die Bewertung ist auf jedenfall in keiner Weiße objektiv und persönlich beleidigend und verletzend. Deine Mutter sollte einen Anwalt einschalten und eigentlich auch die Kliniksleitung. Sie wird schließlich aufgrund ihres Angestellten Verhältnisses in der Klinik zur Zielscheibe. Es ist Aufgabe der Klinik (wenn auch leider selten wahrgenommen) auch die Mitarbeiter vor solchen Anschuldigungen zu schützen.
 
Jaja, Spickmich gibts, da kann aber nicht jeder reingucken, aber eine Schwester namentlich zu nennen also ich wäre da echt schon beim Anwalt, es sind subjektive Wahrnehmungen.
P.S.: Auch wenn es so banal ist, es gibt einen Unterschied zwischen beobachten und bewerten und eine solche Bewertung ist ohne eine exakte Wiedergabe einer Beobachtung wahr wie ein Artikel in der B*** Zeitung....
 
Ob die Idee gut war, den fast genauen Wortlaut der Bewertung hier einzustellen darf bezweifelt werden. Damit ist die Bewertung tatsächlich öffentlich gemacht worden über das Portal hinweg.

Die Bewertungen sind mittlerweile überarbeitet worden. Die Beschreibung dürfte wahrscheinlich von Personen die deine Mutter kennen zugeordnet werden können. Für den, der die Station, geschweige denn das Haus net kennt, ist dies net möglich.

Elisabeth
 
Vorsicht: Schwester XY verbreitet auch Unwahrheiten (unter Mitarbeitern, Ärzten, Patienten), um wahrscheinlich selber besser da zu stehen

Wie will ein Patient so etwas beobachten. Vielleicht sollte man in Zukunft ein Patientenbewertungsportal eröffnen, in denen alle Patienten, die sich daneben benehmen, mit Namen an den Pranger gestellt werden.. :knockin:

Das geht echt gar nicht. ich sage auch "Anwalt".
 
Hallo, Miteinander!

Ich melde mich mal zu Wort, weil ich das Thema ganz gut kenne und eventuell etwas beisteuern kann.

Bewertungsportale - Was ist das eigentlich?

Es gibt eine Reihe von Bewertungsplattformen im Internet, auf welchen man Produkte und/oder Dienstleistungen bewerten kann. Das ist ein goßes Geschäft, wenn man etwa an die Reiseportale denkt, die oftmals auch Buchungsmöglichkeiten anbieten. Oftmals finanzieren sich diese Portale nämlich mittels Werbung, entweder durch Anzeigen oder durch Klicks auf Anbieter. Sie machen das also im Regelfall nicht "ehrenamtlich". Ausnahmen sind kleinere produktspezifische Foren, etwa zu Modellhubschraubern und dergleichen. Hier kann man davon ausgehen, dass die Betreiber im Rahmen der Ausübung ihres Hobbys auch zulassen, dass Personen in den Foren auch zu den Produkten ihre Meinung mitteilen.

Die gewerblichen Betreiber - nennen wir sie mal so, um sie von den Hobbyforen zu unterscheiden - beziehen sich, falls man sie nach der Berechtigung angeht, Daten Dritter zu veröffentlichen, oftmals auf das Spickmich-Urteil, das hier im Thread auch und richtigerweise so zitiert wird, als dass das Portal Spickmich keine Ergebnisse an Suchmaschinen abgibt.

Aber genau das machen viele Bewertungsplattformen im Gegensatz zum Spickmich-Portal. Sie setzen diese Veröffentlichungen nicht auf "nofollow".

Der Befehl "nofollow" würde Suchmaschinen abhalten, diese Inhalte zu speichern.

Auszug aus der Urteilsbegründung zum Spickmich-Urteil

Die Beklagten beschränken durch die Registrierung der Nutzer den Zugriff auf Informationen über eine Lehrkraft einer bestimmten Schule. Die Revision vernachlässigt bei dem Einwand, dass sich jedermann als Nutzer registrieren lassen könne, dass die Registrierung die Kenntnis der Schule voraussetzt und Mehrfachregistrierungen mit derselben E-mail-Adresse nicht möglich sind. Die Daten können weder über eine Suchmaschine noch über die Internetadresse spickmich.de nur mit der Eingabe eines Namens abgerufen werden.
Quelle Telemedicus

Man sieht, so richtig passt das Spickmich-Urteil nicht, sobald Namen und Beiträge in Suchmaschinen vorzufinden sind, die durch Bewertungsportale verursacht werden.

Unterschied Unternehmen und Privatperson

Wenn in der Bewertungsplattform nun Personen in einem Freitextformular genannt werden, die eine Arztpraxis oder ein Krankenhaus besitzen, dann sollte man davon ausgehen können, dass hier ein öffentliches Interesse vorherrscht und eine solche Veröffentlichung, auch dem Namen nach, ggf. erlaubt ist.

Wenn Privatpersonen in solchen Foren oder Plattformen benannt werden, die nur "zufällig"bei einem bewerteten Unternehmen tätig sind, sollte eigentlich das Schutzrecht dieser Personen überwiegen.

Mögliche Vorgehensweise zur Löschung der Bewertung

Es reicht oftmals, hier einfach das Portal anzuschreiben (am besten per guter, alter Post) und um Löschung des Beitrags zur Person zu bitten.

Vorher den Beitrag aber sichern (durch Screenshots, also einem Bild zum Vorgang beispielsweise, versehen mit Aufnahmedatum und nach Möglichkeit so vollständig, dass auch die Daten des Beurteilers vollständig zu lesen sind: Name, wann wurde der Beitrag laut Forenzeit veröffentlicht etc.).

Eine Kopie der gesicherten Daten dann ausdrucken wie auch mitsenden und eine Frist zur Löschung angeben, das hilft eventuell schon weiter.

Entwicklung der Bewertungsportale

Die neueste Bewertungsmöglichkeit für Krankenhäuser und Ärzte, das AOK-Arztnavi, ist übrigens seit März 2011 online und geht ganz anders vor.
Hier sind keine Freitexte mehr erlaubt, die ja geradezu herausfordern, Personen zu benennen und damit auch ggf. zu diffamieren.

Auszug aus den Bedingungen:

Mindestanzahl von Beurteilungen: Für die Darstellung der Befragungsergebnisse in der Arztsuche sind zehn Beurteilungen je Arzt notwendig. So werden verzerrende Darstellungen ausgeschlossen.

Keine Freitexte: Auf Freitexte wird bewusst verzichtet. So sind unsachgemäße Kritik und Diffamierungen von Ärzten ausgeschlossen.


Es bleibt zu hoffen, dass dieses Beispiel Schule macht.

Diesen Beitrag bitte übrigens nicht als Rechtsberatung verstehen, es ist nur meine Ansicht zu Bewertungsplattformen und kann ggf. dazu beitragen, den unliebsamen Eintrag zu löschen.
 
Danke für den informativen Beitrag, auch im Original ebenso bei uns sind und werden kritische verleumderische Beiträge zügig offline genommen.
Ausserdem möchte ich noch feststellen, das wir kein Bewertungsportal sind.
 
Es gibt eine Reihe von Bewertungsplattformen im Internet, auf welchen man Produkte und/oder Dienstleistungen bewerten kann. Das ist ein goßes Geschäft, wenn man etwa an die Reiseportale denkt, die oftmals auch Buchungsmöglichkeiten anbieten. Oftmals finanzieren sich diese Portale nämlich mittels Werbung, entweder durch Anzeigen oder durch Klicks auf Anbieter. Sie machen das also im Regelfall nicht "ehrenamtlich". Ausnahmen sind kleinere produktspezifische Foren, etwa zu Modellhubschraubern und dergleichen. Hier kann man davon ausgehen, dass die Betreiber im Rahmen der Ausübung ihres Hobbys auch zulassen, dass Personen in den Foren auch zu den Produkten ihre Meinung mitteilen. ....

genialen Beitrag. Hast in allem Recht.
 
Ich würde auch einen Anwalt einschalten.
Was mir auffält das es fast durchweg postive Bewertung bis Mitte 2009 gibt, und auf einmal gibt es so einen Schnitt...
Ich habe mal im Netz eine Agentur gefunden die sich speziell um Bewertungsportale kümmert und sie sozusagen "frisieren" kann. Es ist ja nicht auszuschließen das dieses hier auch sein kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi, ich habe ja den Namen rausgenommen. Aber nun ja, es hat sich schnell regeln lassen. Haben es gleich nach meiner Mail rausgenommen. Habe auch noch angerufen und da musste ich nicht mal mehr die Situation bis zum Schluß schildern, weil sie gerade dran saßen es zu überarbeiten :-D Löblich löblich!

Es ist allerdings echt unter aller Sau, das ihre Kollegen schon seit einem Jahr Bescheid über diesen Beitrag wußten und solange nichts gesagt haben, bzw sich nicht darum bemüht hABEN, das der Artikel geändert wird (Namenslöschung!). Absolute Sauerei!!!!

Ich denke übrigens auch, das dies von einem ihrer mobbingsüchtigen Kollegen verfasst wurde.
 
Es gibt weitergehende Änderungen, die durch die Datenschutzdebatte um Facebook und Google+ ausgelöst worden sind.
Beispiele:

Mißbräuchlich genutzt Domains müssen gelöscht werden (Az: I ZR 131/10). Hier geht es darum, Domains (bezogen auf Deuts hland, die also mit .de enden), die nicht nach Deutschem Recht betrieben werden bzw. illegale Sachverhalte anbieten und/oder durchführen, zu löschen.

haufe.de

Noch wichtiger: Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage der Verantwortung von Domainbetreibern zu den Inhalten von Webangeboten auseinandergesetzt. Es besteht keine Haftung hinsichtlich der Beiträge Dritter, wohl aber die Pflicht, bei Kenntnis zu löschen. Das Urteil bezog sich auf den Google-eigenen Blogger-Dienst. Eine Ablaufbeschreibung zur Vorgehensweise wie auch das Urteil befinden sich hier:

(BGH, Urteil v. 25. 10. 2011, VI ZR 93/10)

haufe.de

Das gilt alles selbstverständlich für Domains und Provider innerhalb Deutschlands - wie sollte man sein Deutsches Recht auch beispielsweise gegen in Thailand residierende Websitebetreiber durchsetzen können - aber zumindest die Richtung der Urteilsfindung lässt hoffen.
 
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und wer online lügt, macht sich strafbar. :besserwisser:Den betreffenden User kann man bei der Polizei anzeigen, die ermittelt den Verfasser (IP) und die Staatsanwaltschaft wird dir mitteilen, was du, aufgrund der Üblen Nachrede oder der Verleumdung, unternehmen kannst. Meistens ist das der Weg einer Privatklage (da kein öffentliches Interesse vorliegt), der widerrum aber einem Sühneverfahren vorausgeht.
Spätestens hier, soblad das Sühneverfahren erfolglos geblieben ist, sollte man einen Anwalt einschalten. Das Prozedere zuvor lässt sich ohne Anwalt lösen. 8)

Im übrigen: Der Betrieber einer Website ist, sobald man ihn dazu aufgefordert hat, dazu verpflichtet, rechtswidrige Inhalte zu entfernen. Zumindest ist das die Theorie...
 
Leider werden die meisten Domains, auf welchen aktiv Rufmord betrieben wird, im Ausland gehostet. Sie werden oft noch zusätzlich mittels Domain Privacy-Diensten betrieben, so dass man den oder die Inhaber gar nicht ausfindig machen kann, es sei denn, es gibt Aufzeichnungen in Waybackmaschinen oder dergleichen. Die Impressumspflicht gilt schlicht nicht, und die Deutsche Justiz ist nicht zuständig.
Wer Rufmord betreiben will, sucht sich daher vermutlich kein der Deutschen Rechtssprechung unterliegendes Webangebot.
 

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